Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung: Einhaltung von Tariftreue- und Vergaberichtlinien - Kontrollen intensivieren - Antrag der Frak
Zu Tagesordnungspunkt 5 empfiehlt Ihnen der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit Änderungen anzunehmen und den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP abzulehnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich darf zu dem Tagesordnungspunkt 5 reden, und zwar zu a, dem Entwurf eines Reformgesetzes zur Vergabe öffentlicher Aufträge in Niedersachsen - das ist ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion aus dem September 2018 - sowie zu b, dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes und der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung - das ist ein Gesetzentwurf der Landesregierung, der aus dem Mai 2019 stammt. Ebenfalls werde ich zu dem Tagesordnungspunkt 6 sprechen, zu dem Entschließungsantrag über die Intensivierung von Kontrollen auf diesem Gebiet - das ist ein Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion aus dem November 2019.
Meine Damen und Herren, zu den beiden Gesetzentwürfen hat es eine große Anhörung gegeben. Der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion wurde im Ausschuss mit Mehrheit abgelehnt. Die Regierungsfraktionen von SPD und CDU haben auf der Grundlage der Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung einen Änderungsvorschlag eingebracht, der zielführender ist als der Gesetzentwurf der FDP.
Durch die Änderungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes und der Haushaltsordnung sollen verschiedene vergaberechtliche Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU umgesetzt werden. Es geht um die Anpassung an geändertes Bundesrecht. Es geht um die Harmonisierung der Landesvergabevorschriften für Zuwendungsempfänger wie Sportvereine und Privatpersonen mit den zuwendungsrechtlichen Bestimmungen, damit die ehrenamtlich Tätigen in den gemeinnützigen Vereinen eine Ver
Es geht um die Entlastung der Kommunen durch die Anhebung der Eingangsschwelle des Tariftreue- und Vergabegesetzes. Das Gesetzesvorhaben dient auch dem Bürokratieabbau, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.
Meine Damen und Herren, Lob und Dank gilt den Ausschussmitgliedern der SPD- und der CDUFraktion sowie den Vertreterinnen und Vertretern aus dem Wirtschaftsministerium und dem GBD für die gute, harmonische und zielführende Zusammenarbeit.
Der Eingangsschwellenwert lag bei 10 000 Euro. Im ursprünglichen Gesetzentwurf der Landesregierung waren 25 000 Euro vorgesehen. Geeinigt haben wir uns dann auf 20 000 Euro, wie es auch im Koalitionsvertrag festgehalten ist. So wurde es uns auch in der Anhörung auf den Weg gegeben.
Die Sektorenauftraggeber nach § 100 GWB werden wie bisher auch unterhalb des EU-Schwellenwertes vom Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz erfasst. Die Anhörung hat gezeigt, dass die Sektorenauftraggeber, die Flughäfen, ÖPNV usw., nicht herausgenommen werden sollten. Das haben wir dann auch so übernommen.
Ein Unterschwellenrechtsschutz wurde bei der Anhörung vielfach gefordert. Hier haben wir mit der Einführung einer Informations- und Wartepflicht, einer 15-Tage-Frist - und bei elektronischer Übersendung oder Übersendung per Fax mit einer 10-Tage-Frist - einen guten Kompromiss gefunden.
Einen Moment, bitte, Herr Kollege Bley! - Ich wäre dankbar, wenn die Beratungen vor der Loge aufgelöst werden könnten.
Die Unternehmen haben somit Zeit zu reagieren, aber auch für die Auftraggeber ist es vorteilhaft, diese Frist zu haben.
Die Vorlage von Nachunternehmer-Einsätzen soll bei Bauleistungen verpflichtend bleiben. Soweit die Änderungen zum Gesetzentwurf nach der Anhörung.
Meine Damen und Herren, beim Thema Kontrollen haben wir noch keine Lösung - wie sie in der Anhörung vielfach gefordert wurde - gefunden. Mit einem Entschließungsantrag der CDU- und SPDFraktionen, der heute ebenfalls beraten wird, haben wir das Thema Kontrollen aufgegriffen. Wir wollen noch in dieser Legislaturperiode zu einer Lösung kommen. Kontrollen kosten Personal und Geld. Entweder gibt es Kontrollen durch die Auftraggeber, also die Kommunen - dann würde die Konnexität greifen -, oder das Land übernimmt die Kontrollen und muss das Personal dafür stellen, also auch eine Kostenfrage.
Mit dem Entschließungsantrag wollen wir erreichen, dass Kontrollen möglich werden und auch stattfinden. Auch gibt es die Bitte an den Bund, die Kontrollen im Hinblick auf die Zahlung von Mindestentgelten, insbesondere auf niedersächsischen Baustellen, zu intensivieren.
Meine Damen und Herren, ein neues Thema: Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz ist ein Artikelgesetz. Hier haben die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion einen weiteren Artikel eingebracht, und das mit gutem Grund. Hinter Artikel 2 wird Artikel 2/1 eingefügt. Worum geht es? - Im Landeshaushalt gibt es eine Liquiditätsreserve mit folgender Zweckbestimmung: Das MW ist berechtigt, Verpflichtungen bis zu 40 Millionen Euro einzugehen und entsprechende Zahlungen zu leisten.
Die Liquiditätsreserve gibt es schon seit 18 Jahren. Sie ist als Puffer für fortgeschrittene Baumaßnahmen und freigewordene Mittel aus anderen Bundesländern eine gute Lösung. Bei einer Bausumme von ca. 1 Milliarde Euro für das Thema Bundesfernstraßen in Niedersachsen sind 40 Millionen Euro gleich 4 % der Gesamtsumme. Im Klartext heißt das, dass 40 Millionen Euro von der 1 Milliarde Euro, die für das Folgejahr - hier also für das Jahr 2020 - vorgesehen sind, schon für 2019 ausgegeben werden und werden dürfen.
Meine Damen und Herren, für den guten Baufortschritt mit Planung und Bau, wofür die Landesregierung ein Lob verdient hat, reichen die 40 Millionen Euro Liquiditätsreserve nicht aus. Um den Betrieb auf den Baustellen nicht zu stoppen, müssen es 100 Millionen Euro sein. Mit Beschluss des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz
An dieser Stelle darf ich noch den Ausschüssen für Rechts- und Verfassungsfragen sowie für Haushalt und Finanzen für die zeitnahe Mitberatung und Zustimmung zum vorliegenden Tariftreue- und Vergabegesetz für Niedersachsen danken.
Meine Damen und Herren, wer mehr Einzelheiten zum Verfahren und zu dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz wissen möchte, findet diese in meinem Schriftlichen Bericht in der Drucksache 18/5134 auf 13 Seiten dargelegt. Das kann ich empfehlen.
Ich danke fürs Zuhören und bitte um Zustimmung für dieses Tariftreue- und Vergabegesetz und freue mich auf die Beratungen im Ausschuss hinsichtlich der Kontrollen.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Bley, zunächst einmal sollte man sich die Frage stellen: Wofür ist ein Landesvergabegesetz eigentlich da? - Ein Landesvergabegesetz ist dafür da, dass man Aufträge sowohl des Landes als auch der Kommunen und anderer öffentlicher Stellen im wettbewerblichen Verfahren sauber, fair, einwandfrei vergibt, wobei sich die entsprechenden Auftragnehmer dabei an Recht und Gesetz halten.
Warum gab es also Handlungsbedarf? - Handlungsbedarf gab es aus unterschiedlichen Gründen. Ich bin ja dankbar, dass die Landesregierung unserem Gesetzentwurf nach fast einem Jahr Folge geleistet und wenigstens anerkannt hat, dass wir ein Problem haben. Denn seit einigen Jahren sind bürokratische Auflagen enthalten, z. B. doppelte Dokumentationspflichten: Die Einhaltung der Mindestlohnregelungen soll in Niedersachsen und gleichzeitig auch auf Bundesebene geprüft und dokumentiert werden, obwohl es sich um den gleichen Mindestlohn handelt. Die Einhaltung der ILOKernarbeitsnormen muss überall nachgewiesen werden etc. Hier müsste man Bürokratie dringend
Sie konnten sich aber nicht mit der SPD einigen. Minister Althusmann hat dann den Schwellenwert auf 25 000 Euro erhöht - erst danach sollten die Regelungen des Vergabegesetzes zum Tragen kommen. Das war sogar mehr, als Sie im Koalitionsvertrag durchgesetzt haben. Es ist schon spannend, was dann passiert ist: Anstatt Ihren Wirtschaftsminister dafür abzufeiern, fallen Sie ihm im Ausschuss in den Rücken und senken den Schwellenwert auf 20 000 Euro. Damit erhöhen Sie die Bürokratie bei kleinen Aufträgen. Für uns jedenfalls war überhaupt nicht nachvollziehbar, warum Sie als CDU diesen Rückschritt gemacht haben, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wir haben dann gesehen, dass wir ein großes Problem haben: Der Landesrechnungshof hat - genau wie CDU und FDP in der letzten Legislaturperiode im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu diesem Thema - festgestellt, dass fast 90 % aller Aufträge, die an Berater oder im Werkvertragsbereich vergeben werden, rechtsfehlerhaft sind. Da werden die Regeln einfach gar nicht eingehalten. Dabei geht es aber nicht um das Landesvergabegesetz, sondern um die Landeshaushaltsordnung. Deshalb wollten wir mit unserem Gesetzentwurf auch hierfür andere Spielregeln einführen, damit dies in Zukunft nicht mehr passiert. Sie blenden dies komplett aus - auch dies eine verpasste Chance, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Sie haben dann versucht, den Unterschwellenrechtsschutz bzw. eine Unterschwellenvergabeordnung einzuführen. In unserem Gesetzentwurf haben wir hierzu einen sehr pragmatischen Vorschlag gemacht, und zwar aufgrund der Erfahrungen mit Blick auf die rechtsfehlerhaften Vergaben, die wir - auch Herr Schünemann - in den Akten gesehen haben. Die Ursache dafür war, dass es eigentlich kein Vier-Augen-Prinzip gibt. Einer alleine entscheidet bei einer freihändigen Vergabe quasi, wen er anschreibt, und wenn er jemanden anschreibt, der sowieso kein Interesse hat und absagt, dann ist nur noch der da, den man eigentlich haben will. Das kontrolliert niemand. Sprich: Eine Aktenkontrolle würde ausreichen, um rechtsfehlerhafte Vergaben zu verhindern. Gerade im Bereich der kleineren Aufträge wäre das ein durchaus sinnvolles Verfahren, das keine unnötige
Was machen Sie? - Sie führen nur eine 15-tägige Wartefrist ein - ohne irgendetwas anderes. Sie führen nicht, wie wir es vorgesehen haben, ein Vieraugenprinzip ein und in der Folge ein Vergabekammerverfahren mit kurzfristigen, schnellen Entscheidungen - nur eine Aktenprüfung -, sondern wollen, dass sich die Landgerichte mit diesem Problem auseinandersetzen. Das heißt, jeder, der einen Auftrag nicht bekommt, soll erst einmal zum Landgericht gehen, um per einstweiliger Anordnung die Auftragsvergabe zu verhindern bzw. durch einen Haltebeschluss dafür zu sorgen, dass im Hauptsacheverfahren entschieden wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das bedeutet - der GBD hat einmal recherchiert, was die Landgerichte in den beiden Bundesländern, in denen es eine ähnliche Entwicklung gab, tatsächlich machen -, dass auch bei kleinen Verfahren ab einer Auftragssumme von 20 000 Euro Landgerichte, wenn sie angerufen werden, zu Haltebeschlüssen übergehen. Die Auftragsvergabe findet dann also nicht statt; es gibt ein Hauptsacheverfahren, und dann folgt die Entscheidung.
In Niedersachsen dauert ein Landgerichtsverfahren heute ungefähr ein Jahr. Damit wissen Sie, mit welcher Zeit Sie bei kleinen Aufträgen bis zur Auftragsvergabe heute rechnen müssen. Man könnte ja noch sagen, dass man die Gerichte auffordert, nicht mit Haltebeschlüssen, sondern anders zu agieren. Dann müssten Sie aber, damit es zu einem vernünftigen Verfahren kommt, dafür sorgen, dass jede Vergabestelle nach der Vergabe eine Schutzschrift beim zuständigen Landgericht einreicht, damit es wenigstens die andere Seite hören kann, bevor es beschließt.
Spannend ist auch, was das für das Personal in der Justiz bedeutet. Sie haben verhindert, dass das MJ diesbezüglich beteiligt und gefragt wird. Herr Calderone hat noch gesagt: Wir machen unsere Gesetzgebung nicht auf der Grundlage der Leistungsfähigkeit der Justiz. Wenn sich Nachsteuerungsbedarf ergibt, steuern wir später nach. - Ja, aber in der Zwischenzeit werden diese Probleme ausgelöst, und es gibt enorme Wartefristen, bis Aufträge vergeben werden.
Hier gilt, Herr Kollege Bley: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. - Sie sollten darüber nachdenken, hier ganz schnell zu einer Verbesserung der
Dass Sie dann noch einen - sage ich mal - Kontrollentschließungsantrag einreichen, gemeinsam mit Ihrem neuen Koalitionspartner von der SPD, liebe Freunde von der CDU,