Karl-Heinz Bley

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gerne spreche ich heute zum Haushalt 2021. Bevor ich aber dazu komme, mache ich ein paar Anmerkungen vorweg:
In einigen Wirtschaftsbereichen haben unsere Betriebe die Corona-Pandemie mit vielen Einschränkungen und schweren Auswirkungen zu bewältigen. Nicht alle werden diese Lage überstehen. Ich bedauere diese Einschränkungen, aber durch die vielen Hilfen von Bund und Land werden die Finanznöte abgemildert.
Wofür ich kein Verständnis habe, das sind die starken Kontaktverbote in einigen Bereichen, z. B. bei Trauungen und am Sterbebett. Das gehört jetzt nicht zum Haushalt. Am Freitag wird sich unser Nachbarpaar das Jawort vor dem Standesbeamten geben. Wir sind doch froh, dass es in Niedersachsen intakte Familien gibt, in denen Kinder, Eltern und Großeltern zusammenleben. Was ist das aber für ein Gefühl, wenn die Eltern des Brautpaares nicht mit im Trauzimmer sein dürfen? Warum müssen so viele Menschen, die im Sterben liegen, ohne Begleitung der eigenen Kinder die Augen für immer schließen? Ich meine, dass wir hier die Verhältnismäßigkeit überprüfen müssen.
Meine Damen und Herren, ich arbeite gerne in dem Politikbereich Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung. Die Wirtschaft in Niedersachsen ist trotz Corona gut aufgestellt, und das ist dieser Wirtschaftspolitik und besonders unserem Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann zu verdanken. Nur, wenn die Wirtschaft gut funktioniert, werden Gelder erwirtschaftet und Steuern gezahlt, damit auch unsere Sozialpolitiker die sozialen Dinge gestalten können.
Der Arbeitsmarkt ist trotz Corona in Deutschland, besonders aber in Niedersachsen, stabil. Die Arbeitslosenquote lag in Niedersachsen im November bei 5,7 %, im Bund bei 5,9 %. Hier darf ich unserem Minister Dr. Bernd Althusmann für seine gute Arbeitsmarktpolitik danken.
Auch verkehrspolitisch wurden die Weichen dank unseres Verkehrsministers Dr. Bernd Althusmann richtig gestellt.
Wasserwege, Bahnverkehr, Straßen, Radwege mit samt dem ÖPNV funktionieren gut.
Die Digitalisierung kommt hervorragend voran.
Unser Digitalminister Dr. Bernd Althusmann hat dafür gesorgt,
dass das Land Niedersachsen 1 Milliarde Euro für Breitbandversorgung und Digitalisierung bereitstellt. Weitere Mittel stehen aufgrund der CoronaProgramme zur Verfügung.
Unseren Sonderstaatssekretär für Digitalisierung, Herrn Stefan Muhle, kann ich nur loben; er macht einen hervorragenden Job.
Seine Aussage: Wir wollen nicht 95 % mit schnellem Internet versorgen, sondern alle.
Das ist eine sehr gute Botschaft.
Niedersachsen hat im Jahr 2020 durch den zweiten Nachtragshaushalt und das Sondervermögen rechtzeitig ein Bündel von Fördermaßnahmen auf den Weg gebracht. In fast allen Wirtschaftsberei
chen gibt es Hilfestellungen und Anreize für Investitionen.
Ich nenne hier die wesentlichen Bereiche: Niedrigschwellige Investitions- und Innovationshilfen für KMU in Höhe von 410 Millionen Euro, Kofinanzierung GRW in Höhe von 55 Millionen Euro, Notfallfonds mit 100 Millionen Euro, Sonderprogramme für Tourismus und Gastronomie mit 120 Millionen Euro, weitere Mittel für Fährreedereien, Zoos, Tierparks, Luftfahrt, Häfen, Digitalisierung, Flughäfen, Digitalisierung der Landesstraßenbaubehörden, die Kofinanzierung für Start-ups, ÖPNV, SPNV, Ladesäulen, Breitbandausbau, Radwege und Mittel für die Liquiditätshilfe der NBank - das sind einige Punkte, wo wir helfen.
Meine Damen und Herren, das sind Hilfsmaßnahmen, um dann mit einer starken Wirtschaft in das Jahr 2021 gehen zu können.
Das wäre ja ein Ding, wenn er keine Frage hat. Ich höre sie gerne.
Herr Schulz-Hendel, denen sagen Sie, dass dank des Regierungswechsels vor drei Jahren jetzt end
lich was gemacht wird und in kürzester Zeit auch ein Breitbandinternetanschluss da ist.
Meine Damen und Herren, das alles sind Hilfsmaßnahmen, um mit einer starken Wirtschaft im Jahr 2021 starten zu können. Das hatte ich bereits gesagt.
Jetzt ein paar Ausführungen zum Einzelplan 08 des Haushalts 2021.
Zunächst ein Dankeschön an die Haushälter im MW, aber auch ein Dank für die Mitstreiter im Ausschuss, wo wir, die Regierungsfraktionen SPD und CDU, sehr gut zusammenarbeiten und kaum die Arbeit der Opposition feststellen.
Ich halte den Haushaltsentwurf, aber auch die Veränderungen durch die politische und technische Liste für gelungen.
Viele wichtige Dinge, die 2020 aufgenommen wurden, konnten fortgeschrieben werden.
Der Gesamthaushalt im Einzelplan 08 beträgt gut 1,7 Milliarden Euro. Im Verhältnis zum Gesamthaushalt von 34 Milliarden Euro ist das natürlich zu wenig, aber man muss sich wundern, was mit diesen 1,7 Milliarden Euro alles bewirkt werden kann.
Meine Damen und Herren, hier ein paar Stichpunkte zum Haushalt 2021:
Der Landestraßenbauplafond beinhaltet den Bau und die Instandhaltung von Landesstraßen und Radwegen an Landesstraßen. Dafür stehen im Entwurf der Landesregierung 110 Millionen Euro zur Verfügung. Über die politische Liste haben wir erreicht, dass nochmals 1,5 Millionen Euro für die Landesstraßen und 1,5 Millionen Euro für das Thema Fahrradmobilitätskonzept bereitgestellt
werden. Also beträgt die Gesamtsumme im Landesstraßenbauplafond jetzt 113 Millionen Euro.
Das ist die zweithöchste Summe, die in der Geschichte Niedersachsens festgestellt wird. Zur Erinnerung: In den Jahren 2008 bis 2012 standen nur 58 bis 87,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Für Luft- und Raumfahrt stehen weitere 8 Millionen Euro im Jahr 2021 zur Verfügung. Für die Jahre 2022 und 2023 gibt es jeweils weitere 5 Millionen
Euro. Die Elektromobilität wird durch die Förderung der Ladeinfrastruktur unterstützt. Der Mittelstandsfonds bleibt ungekürzt. Der kommunale Straßenbau und ÖPNV wird trotz Corona mit 150 Millionen Euro gefördert.
Der Wirtschaftsförderfonds beträgt 50 Millionen Euro. Die Meisterprämie im Handwerk und jetzt auch bei der Industrie ist gesichert. Die Start-upCentren bleiben ungekürzt. Die Geoparks werden gefördert. Integrationsmoderatoren sind ungekürzt abgesichert. Die Gründungsstipendien bleiben mit 2 Millionen Euro ungekürzt.
Die kostenlose Schülerbeförderung, wie sie auch im Koalitionsvertrag steht, können wir zurzeit noch nicht finanzieren; das wird aufgeschoben werden müssen. So ehrlich müssen wir sein, das ist durch Corona nicht möglich gewesen. Hier ist der Kultusbereich besonders gefordert.
Ich danke aber dem Wirtschaftsministerium, dass man hierzu ein Dreistufenprogramm aufgelegt hat, jetzt mit der ersten Stufe. Und zwar ist dieses Freizeitticket für 29 Euro im Monat erhältlich, ein sehr guter Schachzug, zwei weitere Stufen werden folgen. Ich danke aber auch dem Wirtschaftsministerium für die Realisierung im Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz, wodurch dem kommunalen Aufgabenträger für den ÖPNV und Träger der Schülerbeförderung zusätzlich 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden können.
Meine Damen und Herren, das soll es soweit von mir gewesen sein. Für den Bereich Häfen und Schifffahrt wird mein Kollege Bernd-Carsten Hiebing reden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Ich kann es gut verstehen, dass Herr Schulz-Hendel nicht so gerne positive Botschaften von dieser guten Landesregierung und der guten Zusammenarbeit hört.
Wir wissen, dass wegen Corona keine unendlichen Mittel vorhanden sind, wobei wir so viele Dinge aufgezeigt haben, die alle trotz dieser Haushaltslage fortgeführt werden können.
Herr Schulz-Hendel, wir wissen, dass das Schülerticket im Koalitionsvertrag beschrieben ist. Das haben CDU und SPD auch vor der Wahl versprochen. Wir wissen aber auch, dass wir das zurzeit nicht finanzieren können.
(Detlev Schulz-Hendel [GRÜNE]:
Corona entschuldigt nicht alles, Herr Bley!
Das habe ich ausdrücklich gesagt. Ich bin so ehrlich gewesen, zu sagen, dass das im Moment nicht möglich ist.
Ich habe auch gesagt, dass da der Kultusbereich gefordert ist. Aber wir loben es, dass wir aus dem MW ein Dreistufenprogramm haben - das hat der Wirtschaftsminister erarbeitet - und mit dem Freizeitticket beginnen.
Wenn ich das mit dem Niedersachsen-Ticket vergleiche: Was ist das für ein Vorteil für unsere Jugend unter 21, in der Freizeit tatsächlich dieses Instrument nutzen zu können? Wenn sie das nicht gut finden, dann sollen sie weiterhin ihr bisheriges Ticket kaufen, das viel teurer ist.
Auch wenn es nur für die Bahn ist, ist es doch ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wir werden weiter daran arbeiten, wenn Sie uns nicht zu stark behindern.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Es gibt eine Reihe von Förderinstrumenten. Ich frage die Landesregierung, inwieweit die Förderprogramme aus dem zweiten Nachtragshaushalt angelaufen sind.
Meine zweite Frage: Sind weitere Fördermaßnahmen für die arg betroffene Gastronomie und deren Zulieferbetriebe geplant?
Danke.
1 Protokollnotiz seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung: In den Antwortbeiträgen des Ministers auf die Fragen der Abg. Bajus bzw. Frau Viehoff zu den besonders betroffenen Branchen wie Kinos, Schausteller und Veranstaltungswirtschaft wurden auch die von den CoronaMaßnahmen betroffenen „Reisebüros“ erwähnt. Es könnte an dieser Stelle der Eindruck entstanden sein, dass es spezielle Förderprogramme des Landes für Reisebüros gibt oder geben wird. Dies ist nicht der Fall. Reisebüros können ebenso wie andere von Corona-Maßnahmen betroffene Unternehmen Mittel aus der Überbrückungshilfe II, der ab Januar geplanten Überbrückungshilfe III sowie weiterer Wirtschaftshilfen des Bundes in Anspruch nehmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich darf die Landesregierung fragen, was dazu geführt hat, dass die Ansiedlung hier in Niedersachsen stattfindet. Was wurde über die finanzielle Hilfe hinaus getan, damit die Ansiedlung hier in Niedersachsen erfolgt?
Ich schließe gleich eine zweite Frage an.
Herr Präsident! Herr Schulz-Hendel, ich komme auf das zurück, was Sie hier gerade gesagt haben. Ich finde es ganz toll, wie das im Ausschuss gelaufen ist. Unsere Ausschussvorsitzende, Sabine Tippelt, hat das deutlich gemacht. Herr SchulzHendel, wir haben das Thema intensiv beraten. Das gilt auch für die Aspekte Carsharing und Elektromobilität, die aus einem Entschließungsantrag übernommen worden sind.
Das gilt auch für die Kannregelung und die Frage, ob man Kriterien festlegen muss oder darf. Sie wollen diese Kannregelung wiedereinführen, weil der GBD das für richtig gehalten hat, weil laut Dienstleistungsrichtlinie tatsächlich Kriterien festzulegen sind. In dieser Richtlinie steht nicht, welche Kriterien das sind und wie sie festzulegen sind, sondern nur, dass es Kriterien geben muss. Ich halte das für sinnvoll.
Das haben wir im Ausschuss auch beraten. Sie haben nichts dazu gesagt, dass es nicht so sein sollte. Nachdem wir die Schlussberatung hatten, haben Sie sogar gesagt, dass Sie die Regelungen aus dem Gebiet Carsharing begrüßen. Sie haben auch gesagt, dass Sie bei der Abstimmung noch nicht zustimmen können, sondern sich lediglich der Stimme enthalten, weil Sie das Gesamtthema in der Fraktion noch beraten müssen.
Interessanterweise haben Sie jetzt geschrieben, dass Sie das so gesagt haben, sich aber möglicherweise falsch ausgedrückt haben. Interessant! Nachdem in den letzten Tagen Dinge dazu eingegangen sind und die Verbände gerne diese Kannregelung wollen, sagen Sie das plötzlich. Dann fällt Ihnen ein, dass Ihre Aussage im Protokoll falsch wiedergegeben wurde. Ich glaube - und das muss auch hier gesagt werden -, der Protokollant hat das richtig aufgeführt, und Sie haben es damals tatsächlich so gesagt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach zwei Jahren der Befassung mit Diesel-Anträgen kommen wir heute zum Abschluss der Beratung von fünf Anträgen und eines Änderungsvorschlags. Die Diskussion um den Diesel mit allen Auswirkungen des Diesel-Skandals läuft jetzt schon fünf Jahre. Nicht nur die Bundes- und Landespolitik, sondern auch Gerichte beschäftigen sich mit diesem Thema. Wir alle sind der Meinung, dass geltendes Gesetz und Vorschriften beachtet werden müssen. Auch die Natur- und Umweltbelange müssen wir im Blick haben.
Meine Damen und Herren, was wir auch nicht übersehen dürfen, ist die wirtschaftliche Bedeutung des Autos in Niedersachsen. Die Anträge der Opposition schießen in einigen Punkten über das Ziel hinaus und fordern Dinge, die nicht wir, sondern Gerichte entscheiden müssen, und zwar nach geltender Rechtslage.
Ich bin froh darüber, dass wir Autoland sind und daraus viele Arbeitsplätze und Steuerkraft erwachsen können.
Ein großes Lob darf ich unserem Ministerpräsidenten Stephan Weil und unserem Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann aussprechen. Beide machen einen hervorragenden Job, der sicher nicht immer einfach ist, besonders in einer Doppelfunktion. Ich bin mir sicher, dass die beiden nicht nur die Interessen des Autoherstellers VW, sondern auch die Belange der Autofahrer und die Interes
sen aller Niedersächsinnen und Niedersachsen im Auge haben.
Bei unseren Beratungen im Ausschuss äußerte der Kollege Detlev Schulz-Hendel von der Fraktion der Grünen, dass Herr Weil und Herr Althusmann endlich erkennen müssen, dass die Kaufimpulsprämie für Verbrennungsmotoren nicht nötig sei; das habe auch der Vorstandsvorsitzende der Volkswagen AG gesagt. - So der Abgeordnete Schulz-Hendel.
Lieber Herr Schulz-Hendel, Sie wissen genau, dass die Kaufpreisförderung ein Eingriff in den Markt ist. Hier aber nur für eine Sparte, nämlich für Elektrofahrzeuge, Kaufpreisförderungen zu gewähren, schadet den vielen anderen Bereichen schadstoffarmer Verbrennungsmotoren. Es gibt viele Langstreckenfahrer mit älteren Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor, deren Schadstoffausstöße
wesentlich größer sind. Damit diese Sparte mit alten Verbrennungsmotoren durch neue, umweltfreundliche Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren der neuen Technik, die auch für Langstrecken geeignet sind, ersetzt werden, ist eine Kaufimpulsprämie, wie wir sie als SPD- und CDU-Fraktion in unserem Änderungsvorschlag fordern, eine sinnvolle Maßnahme.
Wir stehen für die Technologieoffenheit. Autohersteller wünschen es, ich fordere es, wie auch viele unserer Vielfahrer und Langstreckenfahrer, aber auch unsere Kfz-Verbände, die für Autofahrer in Niedersachsen und ganz Deutschland zuständig sind.
Nun ein paar Gedanken zur CO2-Bilanz. Es gibt ein Gutachten mit dem Titel „Vergleich von Studien zur CO2-Gesamtbilanz für Antriebstechnologien im Individualverkehr“. Diese Vergleichsstudie hat die CO2-Gesamtbilanz im Auge. Das Frontier Economics hat hier wissenschaftlich fundiert die Lebenszyklen eines Fahrzeugs beleuchtet. Die reale CO2Gesamtbilanz wird hier deutlich. Es wird deutlich, dass entlang des Lebenszyklus sowohl konventionelle Verbrennungsmotoren als auch batterietechnische Fahrzeuge bei praxisüblichen Szenarien nahezu gleiche CO2-Bilanzen aufweisen. Beide Antriebsvarianten werden klimafreundlich betrieben. Als Energiequelle können hier die erneuerbaren Energien, der Strommix und die Herstellung von synthetischem Kraftstoff genannt werden.
Deswegen kann ich noch einmal wiederholen, dass wir nicht nur das Elektroauto als CO2-arm ansehen.
Meine Damen und Herren, jetzt komme ich zu den Entschließungsanträgen und dem Änderungsvorschlag der Fraktionen von CDU und SPD.
Der Antrag der Fraktion der Grünen „Dicke Luft in Städten und Gemeinden: Landesregierung muss den Weg für wirksame Maßnahmen freimachen“ wurde im Umweltausschuss abgelehnt, weil wir machbare Dinge in den Änderungsvorschlag von CDU und SPD aufgenommen haben, der dann im Wirtschaftsausschuss beraten wurde.
Der andere Antrag von der AfD wurde im Umweltausschuss für erledigt angesehen, aber auch deswegen, weil in unserem Änderungsvorschlag von CDU und SPD das wichtigste und zu Recht aufgezeigte Thema der synthetischen Kraftstoffe behandelt wird.
Meine Damen und Herren, nun zu den weiteren drei Anträgen, die im Wirtschaftsausschuss beraten wurden.
Zunächst zu dem Antrag der Grünen: „Nachrüstung von Diesel-Autos auf Kosten der Hersteller zügig voranbringen und endlich umsetzen“. Liebe Vertreterinnen und Vertreter der Grünen, die Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen mit geeigneten Katalysatoren ist eine dringende Angelegenheit, die wir auch für richtig halten.
Doch was Sie hier fordern, dass die kompletten Kosten vom Hersteller übernommen werden müssen, können wir im Landtag nicht beschließen. Das kann auch im Bundestag nicht beschlossen werden. Dazu hätte es andere Gesetze geben müssen. Wir haben uns an die Rechtslage zu halten.
In unserem Änderungsvorschlag von SPD und CDU bitten wir die Landesregierung, dass man sich für eine Umrüstung von älteren Diesel-Fahrzeugen mit SCR-Katalysatoren einsetzt und auch die ausstehenden Genehmigungen für die Hard
warenachrüstung für ältere Diesel-Fahrzeuge beim Kraftfahrtbundesamt erreicht. Natürlich fordern wir auch eine Entlastung der Eigentümer bei der Nachrüstung.
In dem Entschließungsantrag der FDP wird Technologieoffenheit gefordert. Das sehen wir auch so, wenn auch etwas anders im Text formuliert. Im Änderungsvorschlag gehen wir unter dem Punkt 12 darauf ein.
In einem weiteren Antrag der FDP-Fraktion wird gesagt, dass Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge in Zeiten deutlich sinkender Stickoxidemissionen unverhältnismäßig sind. Auch das können wir bestätigen. Das ist wohl vom Tisch und ist auch in unserem Änderungsvorschlag enthalten.
Zum Schluss darf ich Ihnen, meine Damen und Herren, noch mitteilen, dass wir in unserem Änderungsvorschlag alle Möglichkeiten zur Verbesserung der Luftreinheit und gangbare Wege aufgezeigt und wichtige Aspekte wie CO2-armen ÖPNV, Bundesförderung für Busse usw. aufgenommen haben.
In sechs Minuten kann man aber nicht sechs Anträge ausführlich erklären. Alles in allem kann ich sagen, dass hier nach intensiver Arbeit ein gutes Ergebnis vorliegt. Ich darf um Zustimmung zu dem Beschlussvorschlag bitten.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister, wir haben mehrfach das Stichwort „Deutschlandtakt“ gehört. Dazu habe ich zwei Fragen.
Wir müssen die Infrastrukturanpassungen zwischen Hannover und Hamburg sowie Bremen vornehmen. Was ist da vorgesehen?
Meine zweite Frage schließe ich gleich an: Sollen die Infrastrukturmaßnahmen, die erforderlich sind, im Herbst veröffentlicht werden, oder wann werden sie veröffentlicht?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Gesellschaftliche Bedeutung der Innenstädte stärken“ - ja, das ist ein wichtiges Thema. Aber nicht nur die Stärkung der gesellschaftlichen Bedeutung der Innenstädte, sondern insbesondere auch die Sicherung der Existenz unseres Einzelhandels in den Innenstädten, in den Fußgängerzonen, ist unsere Aufgabe.
Die in der letzten Zeit auf der grünen Wiese entstandenen Outlet-Center, aber auch die immer stärker werdenden Onlinehandelsgeschäfte machen es dem Einzelhandel gerade nicht leicht. Die Folgen sind Leerstand und Kaufkraftverlust in den Innenstädten, aber auch in unseren Gemeinden und Dörfern. Arbeitsplätze und Steuereinnahmen für die Kommunen sind gefährdet. Auch die Wohnraumschaffung ist von großer Bedeutung.
Im Entschließungsantrag der FDP wird die Situation zutreffend beschrieben. Unsere Innenstädte und Ortskerne sind seit Jahrhunderten die zentralen Punkte unseres Zusammenlebens. Handel, Arbeiten, Versorgung, Treffpunkte, Wohnen, Veranstaltungen, Kultur und Sehenswürdigkeiten prägen die Zentren unserer Städte und Gemeinden. Innenstädte sind Orte der Begegnung, des gesellschaftlichen Austausches und der kulturellen Teilhabe. Der Onlinehandel und auch die Zentren auf der grünen Wiese aber finden immer mehr Beliebtheit. Um diesem Wandel wirksam entgegenzutreten, müssen wir alle Akteure einbinden und nach entsprechenden Möglichkeiten suchen.
Die Marktwirtschaft wollen wir mit demokratischen Mitteln erhalten - diktatorische Vorgaben dürfen nicht infrage kommen. Da gilt es, besonnen und mit Sach- und Fachverstand nach Lösungen zu suchen und diese auch zu finden. Ob das im Rahmen eines Runden Tisches erfolgt, wie es im Antrag formuliert wird, oder auf anderen Wegen - beides soll mir recht sein. Ich bin zuversichtlich, dass von unserer Landesregierung die Bedeutung der Innenstädte richtig gesehen und entsprechende politische Hilfestellung gegeben wird. Besonders gefordert sind auch die Kommunalvertreter in den Räten und Verwaltungen, und auch die örtli
chen Handels- und Gewerbevereine sind hier in der Pflicht.
Meine Damen und Herren, wir als Landespolitiker sollten das Modellprogramm „Quartiersinitiative Niedersachsen“ vorantreiben.
Instrumente der Raumordnung, des Planungs- und Baurechts sowie des Ladenöffnungsrechts sollten und dürfen keine Hürden sein, sondern sollten je nach Bedarf angepasst werden.
Die Auflagen bei der Ausrichtung von Märkten - ob Wochen-, Weihnachts- oder Flohmärkte - sollten auf ein Minimum reduziert werden.
Kommunale, aber auch regionale Einzelhandelsentwicklungskonzepte sollten gefördert werden.
Kulturelle Einrichtungen dürfen nicht vernachlässigt werden; sie sind Anziehungspunkte und haben eine Förderung verdient. Ich bin aber dank unseres Kulturministers Björn Thümler zuversichtlich: Das wird passieren und auch gemacht.
Meine Damen und Herren, die verkehrliche Anbindung und die Erreichbarkeit der Innenstädte und Innenstadtbereiche für Verbraucher und Lieferanten müssen - verkehrsträgerübergreifend - im Fokus stehen. Ich persönlich sage: Die Ware muss bis zum Geschäft angeliefert werden können, und der Kunde muss dort auch einkaufen können. Bei uns wollen alle am liebsten sozusagen mit dem Auto ins Geschäft fahren. Die Autofahrer machen den Kofferraum voll, und die Fahrradfahrer und Fußgänger kaufen Kleinigkeiten.
Eine wichtige Möglichkeit zur Verbesserung möchte ich noch aufzeigen: In der Vergangenheit ist es oft dazu gekommen, dass Baustellen, die sicherlich erforderlich sind, den Zugang und die Zuwegung zu Teilbereichen der Innenstadt für Monate oder sogar länger - bis hin zu einem Jahr - versperrt haben. Meistens sind das aber kommunale Baustellen. Frühzeitiges Baustellenmanagement und frühzeitige Ansprache der betroffenen Unternehmen sind hier erforderlich. Da können wir besser werden.
Ob es beim Thema Stärkung der Innenstädte mehr Landesmitteln bedarf, muss beleuchtet werden.
Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Es wurde ja signalisiert, dass die Möglichkeit besteht, zu einer gemeinsam getragenen Beschlussempfehlung zu kommen. Aber das werden wir bei den Beratungen im Ausschuss sehen.
Danke schön.
Herr Schulz-Hendel, ich habe in der Tat davon gesprochen, dass unsere Innenstädte erreichbar sein müssen für jeglichen Besucher, sei es für denjenigen, der einkauft, sei es für denjenigen, der
liefert. Ob er mit dem ÖPNV, mit dem Pkw oder mit einem Fahrrad fährt - ihr wollt ja gerne dieses Lastenfahrrad; das kann man natürlich auch benutzen -, ist ganz egal. Wichtig ist: Die Innenstädte sind erreichbar.
Ich habe nicht von Belgien gesprochen, sondern davon, was bei uns jeden Tag erlebt wird. Ich sehe: Die Autofahrer haben einen Einkaufskorb, den sie nicht auf den Gepäckträger ihres Fahrrads umladen können; daher packen sie ihn in den Kofferraum. Das Bild sehe ich jeden Tag.
Wenn ich eine falsche Sichtweise habe, dann habt ihr eben eine andere, Herr Schulz-Hendel. Ich bleibe bei meiner Überzeugung, dass dann viel eingekauft werden kann, wenn man auch die Möglichkeit hat, das nach Hause zu transportieren.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich schließe die zweite Frage gleich an, weil die erste Frage, die ich stellen will und auch stellen werde, zum Teil schon beantwortet worden ist.
Erste Frage: Die Bundesregierung hat ein Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft beschlossen. Hat auch die Landesregierung einen Plan zur Bewältigung der Problematik in der Fleischwirtschaft?
Zweite Frage: Was wird die Landesregierung unternehmen, um die von der Fleischwirtschaft angedrohte Verlagerung ihrer Unternehmen ins Ausland zu verhindern?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Steht die Landesregierung hinter dem Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie?“ Meine Antwort: Ja, die Landesregierung wird gemäß den Verfassungsmöglichkeiten gegen die Missstände bei den Werkverträgen, bei den Arbeitsbedingungen, bei der Entlohnung und bei der Unterbringung alles tun, was möglich ist.
Es gibt eine Reihe von Arbeitsverhältnissen.
Erstens: Die Regelbeschäftigung mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sollte die Maxime sein und Vorrang vor allen anderen Arbeitsverhältnissen haben.
Zweitens gibt es die geringfügig Beschäftigten. Ein Hinzuverdienst ist hier und da sinnvoll, aber auch für die Bewältigung von Stoßzeiten.
Drittens gibt es die Arbeitnehmerüberlassung oder auch Zeitarbeit. Diese ist jedenfalls tarifgebunden, mit festen Arbeitsverträgen. Die Mitbestimmung ist gegeben.
Viertens gibt es die Werkverträge. Werkverträge gibt es seit 100 Jahren. Auch in 100 Jahren, sage ich voraus, wird es noch Werkverträge geben. Ein Beispiel: Der Malermeister soll eine Stube neu tapezieren. Der Besitzer sucht sich die Tapete aus. Der Maler wird das Zimmer tapezieren und die Arbeit für einen Festpreis abliefern. Das Werk ist dann vollbracht.
Werkverträge sind in vielen Wirtschaftsbereichen an der Tagesordnung. In den letzten 20 Jahren hat sich die Werkvertragsarbeit in der Fleischindustrie in die falsche Richtung entwickelt. Der Entwicklung mit Sub-Sub-Subunternehmen, Lohndumping sowie der prekären Unterbringung der Mitarbeiter muss ein Riegel vorgeschoben werden. Ich finde, dass wir nicht nur die Werkverträge in der Fleischbranche beleuchten müssen, nur weil gerade dieser Bereich in der Corona-Krise besonders auffällt. Das Instrument der Werkverträge muss in
Deutschland weiter möglich sein, aber wir müssen bestrebt sein, den Arbeitsmarkt so zu gestalten, dass sozialversicherungspflichtige Beschäftigung der Regelfall ist.
Meine Damen und Herren, warum hat sich die Lage mit den Werkverträgen in der Fleischindustrie so prekär entwickelt? Vor 50 Jahren, zu der Zeit, in der ich meine Ausbildung zum Kfz-Mechaniker absolviert habe, verdienten unsere Schlachter- und
Fleischergesellen das Doppelte von dem, was wir als Kfz-Gesellen verdienen konnten.
Heute gibt es kaum noch Schlachter- und Fleischer-Auszubildende, weil in der Branche kein Auskommen mit dem Einkommen möglich ist. Auflagen für Schlachtbetriebe und Fleischereien in unseren Dörfern und Gemeinden wurden immer größer und führten dazu, dass sie in den Dörfern vom Markt verschwunden sind. Die EU-Zulassung wurde gefordert. Die Auflagen waren sehr hoch, Hygieneschleusen usw., bis hin zu anlasslosen Kontrollen in den Fleischereien und Bäckereien.
Ich erinnere an den Termin, wo ich als UHN-Präsident mit dem Landesinnungsverband Fleischer und Bäcker im Landwirtschaftsministerium war. Der damalige Minister Meyer hat uns abblitzen lassen: Die Kontrollen werden durchgeführt, und bezahlen muss der Kontrollierte, auch wenn er gar keinen Anlass dafür gibt. - Leider hat auch das dazu geführt, dass weitere kleine Betriebe vom Markt verschwunden sind.
Die Entwicklung der Schlachthöfe zu immer größeren Einheiten, um auf dem Weltmarkt im Wettbewerb bestehen zu können, war die Folge. Jetzt redet man wieder von dezentralen Schlachtbetrieben, und ich frage mich, ob wir die anderen größeren Anlagen dann stillstehen lassen wollen.
Kommen wir zur Frage zurück: Hubertus Heil hat ein Papier auf den Weg gebracht, das das Problem der Werkverträge lösen soll und die Werkverträge für die Fleischindustrie verbieten will. In der Kleinen Anfrage heißt es: Der Kampf gegen den systematischen Missbrauch von Werkverträgen ist noch lange nicht zu Ende. - Ja, da gebe ich den Grünen recht.
Liebe Vertreterinnen und Vertreter der Grünen, Sie nennen in der Kleinen Anfrage - mit entsprechenden Aussagen - die Minister Olaf Lies, Bernd Althusmann sowie die Ministerinnen Barbara OtteKinast und Carola Reimann. Das zeigt, dass man doch intensiv bemüht ist, eine Lösung herbeizuführen.
Zum Schluss kann ich unserem Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann für die Aussage danken, dass er eine Lösung will, aber auch für den Zusatz, dass er bei einem Verbot von Werkverträgen für nur eine Branche verfassungsrechtliche Probleme sieht. Die müssen gelöst werden. Ich begrüße den Zehn-Punkte-Plan mit den Kernforderungen zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in den Fleisch- und Zerle
gebetrieben in der Schlacht- und Zerlegeindustrie. Den zuständigen Ministerien, die hier tätig geworden sind, wünsche ich viel Erfolg - und uns allen dabei auch.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf auf den Einwand von Frau Staudte hin kurz die Einschätzung des Gutachters vorlesen:
Vor dem Hintergrund der oben dargestellten Diskussion darüber, ob das Leiharbeitsverbot im Baugewerbe unter veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen weiterhin verfassungsmäßig gerechtfertigt werden kann,
ist gewissenhaft zu prüfen, ob durch die dargestellten weniger eingreifenden Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes bei Werkverträgen in der Fleischwirtschaft die festgestellten Missstände bereits behoben wurden oder absehbar behoben werden können. In dieser solchen Situation könnte das in Rede stehende Verbot von Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträgen in diesem Wirtschaftszweig als unverhältnismäßiger Eingriff in das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG zu werten sein, der mithin nicht mehr verfassungsrechtlich gerechtfertigt wäre.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, es ist bitterer Ernst, welche Machenschaften in der Fleischindustrie zutage getreten sind. Über Jahre hat es dort eine zu starke Zunahme von Werkverträgen gegeben. Ein Missbrauch ist angesichts dessen, was sich dort entwickelt hat, unverkennbar. Viele seriöse fleischverarbeitende Betriebe sind jedoch zu Unrecht ins falsche Licht gerückt worden und werden in Sippenhaft genommen.
Ja, wir müssen handeln, um Regelarbeitsverhältnisse zu bekommen. Eine menschenwürdige Unterbringung muss gewährleistet werden. Ich verweise auf meine Rede in der Fragestunde heute Morgen; das muss ich nicht alles wieder ausführen.
Werkverträge sind ein dickes Brett, das gebohrt werden muss, um zu verfassungskonformen Lösungen zu kommen.
Bei einem Thema stimme ich mit der Ansicht der Grünen nicht überein. Das betrifft die Zeitarbeit und die Arbeitnehmerüberlassung. Dort gibt es feste Arbeitsverträge, die tarifgebunden sind. Die Zeiterfassung und die Mitbestimmung sind geregelt. Das Instrument kann nicht 1 : 1 mit den Werkverträgen über einen Kamm geschoren werden.
Meine Damen und Herren, besserer Arbeitsschutz in der Fleischindustrie! Hierzu haben wir den Zehn-Punkte-Plan von Niedersachsen und NRW. Ich darf Lob und Dank an die beteiligten Minister aussprechen, die daran mitgewirkt haben.
Ich möchte aus diesem Zehn-Punkte-Plan, von dem wir schon viel gehört haben, den Punkt 3 herausgreifen, von dem Frau Staudte gesagt hat, das sei alles kein Problem. Dieser Punkt betrifft die Absichtserklärung, das Schlachten und die Verarbeitung von Fleisch ab dem 1. Januar 2021 nur noch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des eigenen Betriebes für zulässig zu erklären. Ein derartiges gesetzliches Verbot ist rechtlich nicht unproblematisch. Entgegenstehende Grundrechte können insbesondere die in Artikel 12 des Grundgesetzes geschützte Berufsfreiheit oder das in Artikel 3 des Grundgesetzes normierte Gleichbehandlungsgebot sein. Der Missbrauch von Werkverträgen ist nicht nur ein Problem in der Fleischwirtschaft, sondern in geringem Maße auch in anderen Branchen.
In Artikel 2 des Grundgesetzes steht die allgemeine Handlungsfreiheit. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schützt die allgemeine Handlungsfreiheit auch die Vertragsfreiheit. Der Werkvertrag ist eine zulässige Vertragsart nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Sie sehen, das alles ist zu beachten. Wenn es unterschiedliche Meinungen und Diskussionen gibt, ist es eher eine rechtliche Frage, wie wir da zum Ziel kommen.
Meine Damen und Herren, bei allen Veränderungen wird das Produkt Fleisch teurer. Das darf und muss auch so sein. Noch vor 40, 50 Jahren haben unsere Bürgerinnen und Bürger ca. 40 % von ihrem Einkommen für Lebensmittel ausgegeben. Heute werden gerade noch 13 % für Nahrungsmittel ausgegeben. Der Verbraucher muss bereit sein, mehr Geld für Lebensmittel auszugeben. Die Einnahmeverluste für Landwirte und Erzeuger dürfen nicht noch größer werden; denn die Einnahmen sind dort dringend erforderlich.
Meine Damen und Herren, ich möchte ein Beispiel aus meiner Heimatgemeinde Garrel nennen. Die Firma Goldschmaus hat vor zwei Jahren verkündet, alle Werkvertragsarbeiter in eine Festanstellung zu übernehmen. Es handelte sich um ca. 800 Leute. Das ist inzwischen umgesetzt worden.
Darüber hinaus hat das Unternehmen sechs große Wohnblöcke über den Ort verteilt gebaut. Der An
spruch auf menschenwürdigen Wohnraum ist mehr als erfüllt.
Meine Bitte ist, dass alle Schlachtereien nach diesem Vorbild von Goldschmaus handeln. Das geht zwar nicht in ein paar Monaten, dürfte aber in wenigen Jahren möglich sein.
Zum Schluss meiner Ausführungen möchte ich unserem Wirtschaftsminister Herrn Dr. Bernd Althusmann Danke sagen. Er will eine Lösung, er wird eine Lösung bekommen, und er wird es schaffen. Er hat aber auch den Zusatz angemerkt: Bei dem Verbot von Werkverträgen ist die verfassungsrechtliche Problematik zu sehen. - Da hat er recht.
Ich begrüße die Kernforderungen des ZehnPunkte-Plans mit den Verbesserungen für die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in den Schlacht- und Zerlegeindustrien.
Den zuständigen Ministerien und uns allen wünsche ich viel Erfolg, dass wir das Ziel erreichen. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss, wie von Herrn Henning beantragt.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung empfiehlt Ihnen in der Drucksache 18/6837, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Diese Beschlussempfehlung kam im federführenden Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, FDP und AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustande. Im mitberatenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen haben auch die Grünen der Beschlussempfehlung zugestimmt.
Der Gesetzentwurf wurde direkt an die Ausschüsse überwiesen und im federführenden Ausschuss eingebracht und erläutert. Lassen Sie mich das kurz erklären und zusammenfassen:
Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der europäischen Verhältnismäßigkeits-Richtlinie aus dem Jahr 2018, und zwar für den Bereich der Berufsreglementierung durch die Kammern. Für die Verhältnismäßigkeitsprüfung bei berufsreglementierenden Landesgesetzen plant die Landesregierung, die Richtlinienvorgaben in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien umzusetzen. Der Gesetzentwurf sieht eine zweigeteilte Verhältnismäßigkeitsprüfung vor.
Zum einen verpflichtet er die Kammern, bei Erlass oder Änderung von berufsreglementierendem Satzungsrecht die Anforderungen aus der Verhältnismäßigkeits-Richtlinie einzuhalten. Zum anderen soll dies durch die jeweilige Kammeraufsicht sichergestellt werden. Die Umsetzungsfrist für die Richtlinie endet am 30. Juli 2020.
Die empfohlenen Änderungen des federführenden Ausschusses dienen im Wesentlichen zur Präzisierung der Regelungen. Dabei wird auch den Stellungnahmen der betroffenen Kammern aus der schriftlichen Anhörung Rechnung getragen. Das gilt etwa für den empfohlenen Begriff „Satzungsregelungen“. Damit wird verdeutlicht, dass die Kammern nicht jede ihrer Satzungen vollständig nach den Vorgaben der Verhältnismäßigkeits-Richtlinie prüfen müssen. Im Einklang mit der Richtlinie und im Sinne einer 1:1-Umsetzung müssen nur einzelne berufsreglementierende Satzungsregelungen überprüft werden.
Zu den weiteren Einzelheiten der vom Ausschuss empfohlenen Änderungen verweise ich auf den schriftlichen Bericht in der Drucksache 18/6851.
Im Namen des federführenden Ausschusses bitte ich Sie, der Beschlussempfehlung zuzustimmen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In Zeiten, in denen ökonomische Unsicherheit herrscht und die Welt vor noch nie dagewesenen Herausforderungen steht, erzielt ein Titel wie „Shutdown - Millionen Deutsche stehen vor dem Ruin“ ganz klar einen Effekt bei den Bürgerinnen und Bürgern: Polarisierung und Panik. Ich sage: Gut, dass wir mit der rot-schwarzen Regierung in Niedersachsen gut aufgestellt sind. Dieser Regierung traue ich zu, die Weichen richtig zu stellen.
Meine Damen und Herren, es ist wahr: Die momentane außergewöhnliche Krise trifft Deutschland in nahezu allen Bereichen. Besonders Bereiche, die in Zeiten konjunktureller Schwankungen normalerweise robuster sind, wie Gastronomie und Tourismus, müssen heute mit harten Einnahme
verlusten kämpfen. Die wirtschaftliche Situation ist also gewissermaßen Neuland. In Niedersachsen sind wir aber mit dem zuletzt vorgestellten Stufenplan den ersten Schritt eines langen Weges gegangen. Auf diesem Wege müssen wir eine Balance finden - eine Balance zwischen dem Coronavirus auf der einen Seite und den ökonomischen und sozialen Interessen unserer Gesellschaft auf der anderen Seite.
So wichtig die Lockerungen der letzten Tage für die Wirtschaft Niedersachsens und Deutschlands waren - oberstes Gebot ist und Priorität hat nach wie vor die Gesundheit, der Gesundheitsschutz der Menschen - jedes Menschen, egal welchen Alters, welcher Herkunft oder welcher Nationalität.
Ja, wir sehen die negativen Auswirkungen der Pandemie auch in Zahlen. Steigende Arbeitslosigkeit, finanzielle Einbußen und auch Insolvenzen werden nicht ausbleiben.
Studien des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung - kurz IAB - zufolge wird die Arbeitslosigkeit in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr im Jahresdurchschnitt um 520 000 Personen ansteigen.
Die Aufgabe der Politik muss es sein, diese Prognose zu unterbieten und damit den von der AfD angesprochenen Ruin zu verhindern. Übrigens stammt das Zitat aus der Zeitung Die Welt, die sich dabei auf das Ergebnis einer Umfrage eines Meinungsforschungsinstituts im Auftrag der Postbank bezieht.
Meine Damen und Herren, ich bin fest davon überzeugt, dass Deutschland dies einmal mehr schaffen wird, indem wir Betrieben und damit Beschäftigten durch die schrittweise Öffnung eine Perspektive geben, und das sowohl mit Blick auf die Gesundheit als auch mit Blick auf die ökonomische Zukunft der Gesellschaft. Aber unser Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann hat es bereits mehrfach gesagt - zuletzt vor dem Wirtschaftsausschuss am letzten Freitag -: Wir brauchen nicht nur Hilfsmaßnahmen in Form von Zuschüssen und Liquiditätshilfen, wir brauchen ein abgestimmtes Konjunkturpaket, das alle Branchen mit einbezieht. Wir brauchen ein Paket auch mit strukturellen Maßnahmen, z. B. Maßnahmen zur schnellen Weiterbildung und Umbildung derer, die nach der Krise nicht in ihren alten Job zurückkehren können, Maßnahmen, die die begonnene Digitalisierung weiter vorantreiben und sie nutzen, um noch besser für zukünftige Krisen gerüstet zu sein.
Die AfD hat es bereits gestern gesagt: Pandemien und Krankheiten, gegen die wir anfangs kein Heilmittel haben, werden wiederkommen. - Auch diesen Krisen werden wir als Gesellschaft wieder entschlossen entgegentreten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der AfD, was wir brauchen, sind Lösungen und Perspektiven. Keinesfalls brauchen wir Unsicherheit und geschürte Ängste hier in Niedersachsen, auch wenn Sie sich wünschen, davon zu profitieren. Die Sorgen der demonstrierenden Bürgerinnen und Bürger sind auch uns wichtig.
Abschließend darf ich sagen: Wir brauchen ein ausgewogenes Vorgehen bei Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Die schwarz-rote Bundesregierung und die rot-schwarze Landesregierung entscheiden bei diesen Angelegenheiten mit Augenmaß. Ich sage Ihnen: Wir schaffen das.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Wirtschaft in Zeiten von Corona: Wie geht es weiter für Niedersachsens Tourismus und Gastgewerbe?
Niedersachsen zeichnet sich wirtschaftlich durch einen starken Mittelstand aus. Hierzu gehören der Tourismus vom Harz über die Heide bis hin zu unseren niedersächsischen Küstenregionen ebenso wie eine ausgeprägte und vielfältige Gastronomie. Diese Bereiche unserer Wirtschaft sind von der Corona-Krise bzw. den zur Eindämmung der Pandemie in Kraft gesetzten Einschränkungen besonders betroffen. Der wirtschaftliche Schaden ist immens. Landesregierung und Landtag haben im März mit dem Nachtragshaushalt 2020 Hilfen in
Höhe von 1,4 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, die in Form verschiedener Hilfsprogramme von den Betroffenen abgerufen werden können.
Nach Wochen des wirtschaftlichen Stillstandes wurde mit dem von der Landesregierung vorgestellten Stufenplan zu einem niedersächsischen Weg einer schrittweisen Öffnung eine Perspektive für den Tourismus sowie das Hotel- und Gastgewerbe aufgezeigt.
Zu unseren Fragen:
1. In welchem Umfang (Anzahl der Anträge, Aus- zahlungsvolumen) wurden die Soforthilfen des Landes für das Gastgewerbe in Anspruch genommen?
2. Wie beurteilt die Landesregierung in Anbetracht des aktuellen „Neustarts“ die aktuellen Perspektiven für Unternehmen und Beschäftigte in der Tourismusbranche in Niedersachsen?
3. Wird die Tourismusstrategie Niedersachsens angesichts der Auswirkungen der Corona-Krise überarbeitet werden?
Danke.
Meine Frage: Wie schätzt die Landesregierung die Situation für unsere Fernreiseunternehmen in der aktuellen Corona-Pandemie ein?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Tourismusbranche ist für unser Land ein sehr wichtiger Wirtschaftsfaktor und erfolgreicher Wirtschaftszweig, und das soll auch in Zukunft so sein.
Die heutige Demo vor dem Landtag, durchgeführt von der Tourismusbranche und den Reisebüros, hat uns noch einmal auf die Stärken, aber auch auf die Sorgen der Branche aufmerksam gemacht. Die begleitende Reisebuskarawane vom Schützenplatz zum Landtag hat ebenso Aufmerksamkeit erzeugt. Unser Wirtschaftsminister Bernd Althusmann hat bei der Demo die richtigen Worte gefunden. Danke dafür!
Ein Sonderförderprogramm für die Tourismus- und Gastronomiebranche sollte in Berlin aufgelegt werden. Das ist eine wichtige Forderung, die wir unterstützen sollten. Meine Damen und Herren, wir im Landtag sollten aber auch über ein eigenes Förderprogramm nachdenken, wo dies erforderlich erscheint. Positiv sehe ich das gut angenommene Soforthilfeprogramm und die Kreditprogramme vom Land und vom Bund.
Nach wie vor gilt aber bei aller Überlegung zur Rückkehr zur Normalität der wirtschaftlichen Aktivität: Gesundheit und Menschenleben müssen weiter Priorität haben.
Ich begrüße außerordentlich den Fünf-Stufen-Plan zur Lockerung der Beschränkungen in diesem Bereich, den Bernd Althusmann federführend erarbeitet hat. Meine Bitte: Lasst uns mit Augenmaß weitere Lockerungen für die Wirtschaft und im Besonderen für den Tourismus ermöglichen!
Ich gehe jetzt noch auf einen Punkt ein, nämlich auf die Sieben-Tage-Regel. Ich sage mit aller
Ernsthaftigkeit: Dies sollte man noch einmal überdenken. Lieber Herr Minister Bernd Althusmann, liebe Ministerin Carola Reimann, wenn jemand an einem Tag auscheckt, sollte jemand anderes schon am nächsten Tag wieder einchecken können. Die Frist von sieben Tagen muss überdacht werden, weil wenig Überzeugung dahintersteht, wenn diese eingehalten werden muss.
Ich habe großes Vertrauen in unsere Bundes- und Landesregierung bei der Bewältigung der CoronaKrise.
Ein Dankeschön an unseren Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann für die Beantwortung unserer Fragen heute. Ich begrüße auch außerordentlich die vom Minister aufgezeigten vier Schwerpunkte und tourismuspolitischen Ziele. Ich glaube, das ist ein sehr guter Weg. Da wird aufgezeigt, wo wir helfen können. Wir können zuversichtlich sein, dass die Tourismusbranche in Zukunft eine gute Chance hat. Deswegen war diese Fragestunde auch erfolgreich.
Danke fürs Zuhören.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Frage an die Landesregierung: Gibt es bei VW unternehmensinterne Strukturen oder festge
schriebene Verantwortungen, die im Einzelfall sicherstellen, dass bei Neueinstellungen auf Menschenrechtsfragen geachtet wird? Wenn ja, welche sind das, und welche Informationen liegen der Landesregierung über deren Kapazitäten, Kompetenzen, Wirksamkeit und Erfolg vor?
Herr Präsident! Ich habe ja viel über VW gehört und darüber, was dort anliegt. Ich frage die Landesregierung: Was unternimmt die Landesregierung, um niedersächsische Unternehmen auch außerhalb von VW bei ihrer Auslandstätigkeit für Menschenrechtsfragen zu sensibilisieren?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich begrüße den Antrag der FDP-Fraktion, und ich
sage: Beim Thema Bürokratieabbau muss es nach Teil 1 und Teil 2 noch viele weitere Teile geben.
Heute heißt es: Bürokratieabbau Teil 2. Die Bürokratiebelastung auf Landesebene ist für Handwerksunternehmen, aber auch für andere Unternehmen und auch für Privatpersonen eine große Belastung.
Dabei ist sehr deutlich festzuhalten: Bürokratie ist nicht grundsätzlich negativ zu bewerten. Von einem klaren rechtlichen Rahmen profitiert die Wirtschaft insgesamt. Allerdings führen überzogene, nicht verständliche oder auch überflüssige bürokratische Vorgaben oder Dokumentations- und Nachweispflichten zunehmend zu erheblichen Irritationen und Belastungen, ganz speziell bei kleineren und mittleren Betrieben.
Nicht umsonst hat der ZDH das Thema Bürokratieabbau ganz oben auf die politische Agenda gesetzt. Es lässt sich nicht alles kleinteilig bis zum Ende regeln und reglementieren. Als ich Handwerkspräsident war, habe ich selbst oft über Bürokratie gesprochen. Man hat uns gesagt: Schreibt doch einmal auf, was ihr wirklich verändert haben wollt. - Das ist jetzt geschehen.
Es ist nicht die einzelne Regelung, die kleine und mittlere Betriebe überfordert, sondern es ist die Summe des Ganzen. Viele Betriebe fühlen sich eingeschnürt und abkassiert. Die Bürokratie begrenzt zunehmend die unternehmerischen Spielräume; die Freude am Unternehmertum geht verloren. Vor diesem Hintergrund sollten wir alle Maßnahmen, die dem Abbau von Bürokratie im oben dargestellten Sinne dienen, unterstützen.
Meine Damen und Herren, ich bin unserem Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann dankbar dafür, dass er erstens dafür gesorgt hat, dass die Stabsstelle im Wirtschaftsministerium personell aufgestockt wird, und zweitens dafür, dass das MW eine Clearingstelle bei der IHKN einrichten wird, um künftig Gesetzesvorhaben und Verordnungen schon im Entstehungsprozess auf ihren bürokratischen Mehraufwand, insbesondere für den Mittelstand, zu prüfen. Hier haben große Wirtschaftsverbände und auch die Kammervereinigungen mitgewirkt und das für richtig und gut gehalten.
Werfen wir einen Blick in Richtung DGB, der sich mit seiner Sichtweise im #schlaglicht 07/2020 gegen eine Clearingstelle bei der IHKN ausgesprochen hat. Es sollte jedoch bekannt sein, dass sich
gerade die Kammern paritätisch für Arbeitnehmer und Arbeitgeber einsetzen.
Meine Damen und Herren, jetzt zum FDP-Antrag: Die Kernforderung ist mit der trefflichen Einleitung, die Bürokratie ganz konkret abzubauen und dazu 52 Vorschläge des ZDH, des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, umzusetzen, gut unterlegt. Die 52 Lösungsansätze des ZDH zu unterstützen, dem kann und will ich nicht widersprechen. Wir wissen aber, dass nicht alle der 52 Lösungsvorschläge in die Zuständigkeit des Landes Niedersachsen oder den Bereich Wirtschaft fallen.
Lassen Sie mich ein paar Beispiele nennen, die im Zusammenhang mit Bürokratie bedacht werden müssen:
Erstens. Handwerksbetriebe brauchen Freiräume, in denen sie nicht ad hoc auf gesetzliche Änderungen reagieren müssen.