Vielen Dank. - Die nächste Zusatzfrage kommt aus den Reihen der CDU-Fraktion. Kollegin Joumaah, bitte!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Ministerin, ich wüsste gerne, was die Pflegekammer bisher schon getan hat, um die Interessen der Pflegefachberufe zu vertreten, und was weiter geplant ist.
Die inhaltliche Arbeit der Pflegekammer hat erst vor etwas mehr als einem Jahr begonnen. In dieser Zeit hat die Pflegekammer bereits etliche wichtige Aufgaben als Interessenvertretung der Pflegefachkräfte auf den Weg gebracht. Dazu gehören zum einen der Beschluss und die Umsetzung der Übergangsweiterbildungsverordnung und zum
anderen die Vorbereitungen mit Blick auf den Erlass einer modernen, bedarfsgerechten Weiterbildungsordnung sowie die Erarbeitung einer Berufsordnung, und zwar gemeinsam mit den Mitgliedern der Pflegekammer, d. h. mit den Pflegefachkräften an der Basis.
Die Möglichkeiten zur Beteiligung an politischen Entscheidungsprozessen durch Stellungnahmen in Gesetzgebungsprozessen und Teilnahmen an Anhörungen sind uns allen bekannt.
Die Pflegekammer wirkt in zahlreichen maßgeblichen Gremien auf Bundes- und Landesebene mit, z. B. in unserem Landespflegeausschuss, in unserem Krankenhausplanungsausschuss, im Gemeinsamen Lenkungsgremium nach § 90 a SGB V, im Steuerkreis zur Umsetzung des Pflegeberufegesetzes, in den Arbeitsgruppen 1 und 3 der Konzertierten Aktion Pflege im Bund und natürlich in der Konzertierten Aktion Pflege in Niedersachsen.
Nicht zuletzt - das wissen Sie als Vorsitzende besser als ich - wirkt sie in der Enquetekommission des Landtages mit, die sich mit der Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen befasst.
Die Pflegekammer hat 2018 einen Bericht zur Lage der Pflegefachberufe in Niedersachsen veröffentlicht; der Folgebericht ist in Vorbereitung.
Sie hat natürlich auch verschiedene Veranstaltungen durchgeführt. Nennen will ich an dieser Stelle nur ein Krankenhaussymposium für leitende Pflegekräfte zum Thema Pflegepersonalbemessung und -finanzierung, einen Themenabend zur tarifvertraglichen Vergütung und Bezahlung in der Pflege und ein Fachsymposium zur ambulanten Pflege.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht um die Verbesserung der Pflege. Welche weiteren Maßnahmen hat die Landesregierung dafür eingeleitet?
Herr Präsident! Sehr geehrter Kollege, als sich die Landesregierung vor fünf Jahren für die Errichtung einer Pflegekammer entschieden hat,
wurden auch Befürchtungen laut, dass die Verantwortung für die zahlreichen Herausforderungen in der Pflege auf die Pflegekammer abgeschoben werden solle.
Wenn man sich anschaut, was die Landesregierung in den letzten Jahren unternommen hat, wird klar: Das ist mitnichten so. Das Spektrum der Maßnahmen ist sehr, sehr breit. Es reicht von der Schulgeldfreiheit für die Altenpflege über das Förderprogramm „Wohnen und Pflege im Alter“ bis zur Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum und zur Verbesserung von Personalschlüsseln in stationären Pflegeeinrichtungen.
Unser aktuellstes Projekt, die Konzertierte Aktion Pflege in Niedersachsen, zeigt, dass es eben nicht darum geht, die Verantwortung anderen zuzuschieben. Wir wollen vielmehr erreichen, dass alle Verantwortlichen im Pflegebereich konstruktiv zusammenarbeiten und gemeinsam Verbesserungen erreichen.
Zu den Ergebnissen der Pflegekonferenz hatte ich im letzten Plenarabschnitt schon ausführlich berichtet. An der Umsetzung des Maßnahmenplans wird nun mit Hochdruck gearbeitet. Daran ist die Pflegekammer genauso beteiligt wie die Gewerkschaften, die Berufsverbände, die Kostenträger und Leistungserbringer. Jede Organisation bringt ihre spezifischen Erfahrungen und Kompetenzen mit ein.
Ich bin zuversichtlich, dass wir auf diese Weise die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte in Niedersachsen verbessern können.
Danke schön, Frau Ministerin. - Für die SPDFraktion stellt die Kollegin Naber eine Zusatzfrage. Bitte sehr!
Ich frage die Landesregierung: Handelt es sich bei den Kammergründungen um einen bundesweiten Trend? In welchen Bundesländern gibt es bereits solche Kammern oder entsprechende Initiativen dafür?
Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ja, das ist ein bundesweiter Trend. Die erste Kammer in Deutschland wurde in Rheinland-Pfalz gegründet. Sie hat am 1. Januar 2016 ihre Arbeit aufgenommen. Die erste Kammerversammlung der Pflegeberufe - Kammer Schleswig-Holstein - fand am 21. April 2018 statt.
Niedersachsen ist damit das dritte Bundesland, das eine Pflegekammer eingerichtet hat, gewesen - muss man fast sagen; denn in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sind entsprechende Gesetzgebungsverfahren eingeleitet worden. In Nordrhein-Westfalen wird das entsprechende Gesetz voraussichtlich in der kommenden Woche im Landtag beraten.
Bremen und das Saarland haben eine Arbeitnehmerkammer. Im Saarland wurde darin eine eigene Abteilung für Pflegekräfte eingerichtet. Im September sind dort Gespräche aufgenommen worden, um die Abteilung aufzubauen und eine Beteiligung in der Pflegekammerkonferenz - dem Vorläufer der Bundespflegekammer - zu erreichen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Eine Zusatzfrage für die FDP-Fraktion stellt der Kollege Försterling, bitte!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, was wir Pflegekräften antworten sollen, die uns Folgendes schreiben:
„Laut Mitarbeiter sind unsere Selbsteinstufungen angekommen, jedoch fehlen unsere Unterschriften. Somit müssen wir trotzdem den halbjährlichen Höchstbetrag von zweimal 140 Euro zahlen. Die Kammer hat unseren Fehler mehr als neun Monate gewusst und uns nicht auf die fehlenden Unterschriften aufmerksam gemacht - wissend, dass wir dann den Höchstbetrag zahlen müssen. Der Mitarbeiter nannte eine Zahl von 30 000 Selbsteinstufungen, die nicht korrekt seien. Aber die Kammer könne ja jetzt nicht 30 000 Ausnahmen machen.“
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das war noch einmal die Frage nach der Kulanz. Ich habe gesagt, dass es Fälle gibt, in denen diese Einschätzung nicht vollständig war. Diese Mitglieder sind angeschrieben worden, um dies zu korrigieren. Das muss aber auch fristgerecht erfolgen.
Ansonsten habe ich zur Kulanz gerade schon ausgeführt, dass das eher ein kaufmännischer Begriff ist, die Beitragsordnung Fristen vorsieht und die Pflegekammer an die Einhaltung dieser satzungsrechtlichen Regelungen gebunden ist.
Vielen Dank. - Die nächste Zusatzfrage kommt von Frau Kollegin Piel von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage vor dem Hintergrund, dass durch den Versand der Beitragsbescheide erhebliche Unruhe entstanden ist: Plant die Landesregierung eine nachträgliche Anschubfinanzierung mit dem Ziel und Zweck, die Beitragsfreiheit bis zur Evaluation herzustellen?