Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin der Kollegin Mareike Wulf sehr dankbar für ihre Ausführungen. Die DatenschutzGrundverordnung hatte in der Diskussion im Ausschuss einen hohen Stellenwert, aber die aufgeworfenen Fragen waren sehr abstrakt und zum Teil schon lebensfremd.
Befragen Sie dazu bitte einmal die Lehrkräfte! Die Lehrkräfte haben sehr deutlich mitgeteilt, dass sie in bestimmten Fällen ihre Telefonnummer zur Verfügung stellen. In diesem Fall ist das alles gesetzlich abgedeckt. Wo Lehrkräfte ihre Telefonnummer nicht zur Verfügung stellen wollen, darf sie natürlich auch nicht verwendet werden.
Der Fall, der gerade skizziert worden ist, wird also eher ein theoretischer Fall sein. Das hat auch der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst sehr deutlich gemacht.
Mir wäre sehr daran gelegen gewesen, wenn Sie auch auf den Kerninhalt des Gesetzes eingegangen wären, nämlich auf die Regelungsbedarfe, die es zum 31. Dezember 2019 gibt. Von daher, liebe Kollegin Julia Hamburg, war es kein Sammelsurium, sondern eine Notwendigkeit, in einem technischen Gesetz bestimmte Dinge zu regeln. Das ist mit diesem Gesetzentwurf auch passiert.
Beispielsweise musste das Pflegeberufegesetz eine deutliche Absicherung erfahren. Die Ausbildungsgänge der Kranken- und Kinderkrankenpflege zusammenzulegen, ist eine wirkliche Weiterentwicklung, die notwendig und sinnhaft ist. Auch die Pflegeausbildung im Schulgesetz zu verankern, ist folgerichtig.
Dass man SPRINT aus dem Projektstatus rausholt und schulgesetzlich absichert, kann uns nur alle gemeinsam umtreiben, weil genau das ein wichtiger Punkt ist, der den berufsbildenden Schulen zur Absicherung gereichen soll.
Dann gibt es eine Reihe von Entlastungen für Lehrkräfte, die, wenn man z. B. die Teilnahme an Konferenzen nimmt, jetzt durch das Schulgesetz abgesichert sind.
Also lassen Sie uns auch mal über die guten Dinge einer solchen Reform reden! Wir waren sehr offen bei der Herausnahme der Fragen zu Schulen in freier Trägerschaft. Das macht, glaube ich, Sinn.
Der Aussage, dieses Gesetz sei ein Sammelsurium schlechter Regelungen, würde ich nicht folgen. Ich folge auch nicht dem Vorwurf, dass für Eltern
vertreterinnen und Elternvertreter jetzt eine hohe rechtliche Unsicherheit besteht. Das ist nicht der Fall. Es wird eher der Ausnahmefall sein, dass Daten genutzt werden, bei denen sich Haftungsfragen ergeben. Das wird uns in Zukunft eigentlich nicht mehr beschäftigen.
Vielen Dank, Herr Kollege Politze. - Zu einer Kurzintervention hat sich der Kollege Björn Försterling gemeldet. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das gibt mir die Gelegenheit, auch noch auf die anderen Gegenstände der Schulgesetznovelle einzugehen.
Herr Politze, Sie haben gerade leider nicht erwähnt, dass es auch vonseiten des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes Zweifel daran gegeben hat, dass die Beratungsdauer angemessen war. Der GBD hat während der Beratungen deutlich gemacht, dass die gleichzeitig mit diesem Schulgesetz vorzunehmenden Änderungen von Verordnungen nicht hinreichend geprüft und von uns im Ausschuss dementsprechend nicht hinreichend beraten werden konnten,
weil der Gesetzentwurf für die notwendigen Änderungen zum Ende des Jahres viel zu spät gekommen ist. Auch das muss man an dieser Stelle einmal sagen.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar gewesen, wenn Sie nicht nur das Beispiel aufgegriffen hätten, das ich im Ausschuss genannt habe - nämlich die Weitergabe von Daten der Lehrkräfte -, sondern wenn sie auch gesagt hätten, wie Elternvertretungen damit umgehen sollen. Es geht um § 31 Abs. 1 Satz 1. Zu dem Fall, dass Elternvertretungen Daten von Eltern oder Schülern an andere weitergeben und verarbeiten, konnte in den Beratungen nicht gesagt werden, wie diese Datenverarbeitung rechtssicher durchgeführt werden soll.
Das Wort hat nun für die Landesregierung Herr Kultusminister Grant Hendrik Tonne. Bitte sehr, Herr Minister!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin Herrn Abgeordneten Politze sehr dankbar dafür, dass er bei dieser abschließenden Beratung noch einmal die wesentlichen Punkte aufgelistet hat, die diese Gesetzesänderung mit sich bringt. Ich will wenigstens in Überschriften bzw. stichpunktartig auch noch einmal darauf eingehen.
Wir haben, bedingt durch das Pflegeberufegesetz des Bundes, die Grundlagen für die neue generalistische Pflegeausbildung zu schaffen gehabt. Es ist uns gelungen, das jetzt im Schulgesetz umzusetzen.
Was den Hinweis angeht, das sei alles vermeintlich so spät gekommen, bitte ich Sie, auch Folgendes zu berücksichtigen: Bevor wir mit unseren Änderungen beginnen konnten, war es notwendig, dass der Bund die gesetzlichen Grundlagen dafür schafft. - Auch das gehört zu den zeitlichen Abläufen dazu.
Wir haben es geschafft, jetzt auch mit aufzunehmen, dass die neue Pflegeausbildung nicht „nur“ eine Fachausbildung ist, sondern dass auch die allgemeinbildenden Fächer mit darin enthalten sind. Ich finde, dass uns damit ein erheblicher Mehrwert gelungen ist, weil wir Schülerinnen und Schülern neben der Ausbildung so auch weitere Perspektiven für anderweitige Schulabschlüsse ermöglichen.
Wir haben es durch die Neuregelung der Berufseinstiegsschule geschafft, die guten Projekte SPRINT und SPRINT-dual, die erfolgreich waren, aus dem Projektstatus herauszuführen und in eine dauerhafte Struktur des Schulgesetzes aufzunehmen. Das heißt: Alles das, was im Rahmen von SPRINT und SPRINT-dual gut gelaufen ist, können wir für die Schülerinnen und Schüler jetzt dauerhaft absichern. - Auch das halte ich für ein gutes Zeichen, meine Damen und Herren.
Ich will auch gerne auf den Datenschutz eingehen. Es ist wichtig - da sind wir uns einig, glaube ich -, dass die informationelle Selbstbestimmung von Schülerinnen und Schülern, von Lehrkräften und von Eltern geschützt wird und im schulischen Kontext auch zu bewahren ist. In der Regelung ist jetzt konkret festgehalten, welche Daten - gerade besonders geschützte Daten, z. B. Gesundheitsdaten - in der Schule verarbeitet werden dürfen.
Die Beispiele, die wir hier gehört haben, betreffen erstens einen Zustand, der auch jetzt schon besteht und gar nicht von der Neuregelung tangiert ist. Zweitens haben sie ihre Grundlage in der Datenschutz-Grundverordnung, die nun einmal nicht im Handstreich aufzulösen ist, sondern komplex ist und diejenigen, die mit Daten agieren, auch ganz besonders in Verantwortung nimmt.
Mich ärgert ein bisschen, dass dann wieder der Versuch betrieben wird, von hier aus eine Panikmache zu steuern, indem behauptet wird, wir würden uns weigern, die Schulen zu unterstützen. Es ist auch in den Ausschussberatungen sehr deutlich gesagt worden, dass die Landesschulbehörde auf ihrer Homepage umfangreiche Materialien zum Umgang mit den Datenschutzherausforderungen, die sich stellen, zur Verfügung stellt. Diese Materialien werden selbstverständlich aktualisiert und auf dem Laufenden gehalten. Selbstverständlich finden auch Beratungen statt, wenn Schulen dazu Fragen haben, meine Damen und Herren. Wir sollten aufhören, hier zu versuchen, Panik zu veranstalten.
Und letztlich - auch das freut mich - ist es gelungen, weitere Maßnahmen zur Entlastung von Lehrkräften jetzt auch im Schulgesetz abzusichern. Ich verweise auf die Reduzierung der Teilnahme an Klassenkonferenzen und die veränderte Durchführung der Selbstevaluation der Schule. Parallel zur Schulgesetznovelle wird untergesetzlich bestimmt, dass die Archivierungsfrist für Klassenarbeiten entfällt - es sei denn, dass ein Widerspruchs- oder Klageverfahren anhängig ist.
Insgesamt handelt es sich, wie ich finde, um eine gut gelungene Regelung, der man gut zustimmen kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir beenden die Aussprache und kommen zur Einzelberatung.
Dafür bitte ich um Ihre Aufmerksamkeit, was Sie bitte dadurch dokumentieren, dass Sie sich in meine Richtung drehen.
(Helge Limburg [GRÜNE]: Und ab wann gilt das? - Gegenruf von Wiard Siebels [SPD]: Nach meiner Kenntnis gilt das sofort, unverzüglich!)
Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer möchte dieser folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.
Artikel 2. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Auch hier ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.
Artikel 3. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer möchte dieser folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Auch dieser Änderungsempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.
Artikel 4. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer möchte ihr folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Auch dieser ist gefolgt worden.
Artikel 5. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer möchte zustimmen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Auch hier ist die Zustimmung zur Änderungsempfehlung erfolgt.