Vielen Dank, Herr Kollege Meyer. - Jetzt ist die Fraktion der AfD an der Reihe. Herr Kollege Stephan Bothe, bitte!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen. Die Änderungen sind entweder bedingt durch Änderungen auf anderen Ebenen oder durch neue Gesetze notwendig geworden, und es wird entsprechend angepasst. Man muss sagen, das sind rundherum vernünftige Dinge.
Herr Kollege Meyer, Sie hatten eben gesagt, die Große Koalition habe hier durch die Schulgeldfreiheit der Heilberufe einen Meilenstein geschaffen. Da möchte ich Ihnen widersprechen. Es war der gesamte Landtag, der dieser Änderung zugestimmt hat. Sie sollten Respekt vor diesem Hohen Haus bewahren.
Dennoch bringt dieser Gesetzentwurf eine Diskussion auf den Weg, die wir die nächsten Monate führen müssen, und diese betrifft den Maßregelvollzug.
Sie hatten eben gesagt, Herr Kollege Meyer, dass die Fesselung geregelt werde. Sie war vorher schon geregelt. Sie wird jetzt nur konkretisiert. Aber es ist dringend notwendig, dass wir „Fixierung“ noch weiter spezifizieren.
Hier brauchen wir Rechtssicherheit für die Kolleginnen und Kollegen im Maßregelvollzug. Die Unsicherheit, die wir durch die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes momentan dort haben, bringt auch eine Sicherheitsgefährdung. Da müssen wir ran. Dieser Aufgabe müssen wir uns stellen.
Vielen Dank, Herr Bothe. - Jetzt folgt Frau Abgeordnete Meta Janssen-Kucz, Bündnis 90/Die Grünen. Bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ursprünglich hatten SPD und CDU eigentlich vor, die Änderung des Gesundheitsfachberufegesetzes still und heimlich im Haushaltsbegleitgesetz mitabzuhandeln - ohne Anhörung, ohne Öffentlichkeit, ohne Beratung im Fachausschuss. Der Protest der Verbände hat zumindest an dieser Stelle gefruchtet, und es gab eigenständige Beratungen im Fachausschuss. Ich finde, das ist auch notwendig, weil wir hier wichtige Weichenstellungen vornehmen.
Ich will zu meinem Hauptaugenmerk bei diesem Gesetzesvorhaben kommen. Das liegt auf der Schulgeldfreiheit für die therapeutischen Berufe. Das ist ein längst überfälliger Schritt. Denn Auszubildende in diesen Bereichen zahlen bis zu 400 Euro Schulgeld pro Monat. Das ist für viele junge Menschen eine riesige Hürde bei der Entscheidung, ob sie beispielsweise Physiotherapeut werden wollen oder nicht. Sie fragen sich: Kriege ich dieses Geld zusammen? Und - das wissen wir alle - an Therapeuten mangelt es in Niedersachsen schon heute.
Doch bei der Umsetzung der Schulgeldfreiheit bricht die Landesregierung ihr Wort, lieber Kollege Meyer und lieber Kollege Schwarz. Denn vom Schulgeld befreit werden nur diejenigen, die ihre Ausbildung in diesem Jahr begonnen haben. Auszubildende im zweiten und dritten Lehrjahr schauen in die Röhre, die zahlen nämlich weiter Schulgeld. Ich habe das schon einmal bei den Petitionen gesagt: Es ist eine massive Ungerechtigkeit, wenn man bedenkt, dass gerade diese Auszubildenden jahrelang dafür gekämpft haben, dass es diese Schulgeldfreiheit endlich gibt.
Wir werden also künftig Auszubildende an den Schulen haben, die einen fünfstelligen Betrag für ihre Ausbildung zahlen - das ist etwa das Niveau der Kosten für einen Mittelklassewagen -, und wir werden gleichzeitig Auszubildende haben, die kostenfrei zur Schule gehen. Das kann man den jungen Menschen doch beim besten Willen nicht
vermitteln! Die Auszubildenden beschweren sich deshalb völlig zu Recht über die Willkür, mit der diese Landesregierung vorgeht. Mit unserem Änderungsantrag fordern wir deshalb die Schulgeldfreiheit für alle Auszubildenden.
Sie haben eben über die Stichtagsregelung gesprochen. Wir, Rot-Grün, haben es 2015 bei der Altenpflegeausbildung vorgemacht. Das ging auch ohne Stichtagsregelung. Und auch bei der Beitragsfreiheit in den Kitas gab es keine Stichtagsregelung. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg! Scheinbar ist der Wille bei dieser Landesregierung nicht vorhanden.
Meine Damen und Herren, ich gehe noch ein Stück weiter. Das sehen Sie auch in unserem Änderungsantrag. Denn wir fordern auch die Schulgeldfreiheit für die Heilerziehungspflege.
Im vorletzten Plenarabschnitt haben wir das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes verabschiedet und damit die Grundlage gelegt, dass Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen Unterstützung sehr viel individueller in Anspruch nehmen können. Das geht aber nur, wenn wir das Personal dafür haben. Deshalb beantragen wir, dass die Heilerziehungspflege ebenfalls vom Schulgeld befreit wird, damit wir zukünftig ausreichend Fachkräfte haben und nicht den nächsten Fachkräftemangel produzieren. Denn das ist genau das, was in den Pflegeberufen passiert ist, weil man viel zu spät reagiert hat. Aus Fehlern sollte man lernen, anstatt sie zu wiederzuholen.
Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich noch auf eine Absurdität im Gesetzentwurf hinweisen.
Nach dem Willen dieser Landesregierung sollen neugegründete Schulen, die in therapeutischen Berufen ausbilden, erst nach drei Jahren einen Förderanspruch haben. Das heißt, in den ersten drei Jahren müssten diese Schulen noch Schulgeld erheben. Ich frage Sie: Wie geht das eigentlich? Wer geht denn an eine Schule, an der er Schulgeld zahlen muss, wenn er es an der anderen Schule nicht muss? - Das funktioniert doch nicht. Und wir brauchen ganz dringend neue Schulen!
Mit dieser Regelung, liebe Landesregierung, stellen Sie sich also selbst ein Bein. Denn das steht im Widerspruch zu dem Ziel des Gesetzentwurfes,
Geben Sie sich hier und heute einen Ruck! Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu! Denn es sollte auch Ihr Ziel sein, für eine gute Versorgung von alten und kranken Menschen, aber auch von Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen zu sorgen.
Wir danken auch, Frau Kollegin. - Für die FDPFraktion hat jetzt der Kollege Björn Försterling das Wort. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Regelungen zu den Heilpraktikern und zu den Hebammen begrüßen wir als FDP-Fraktion ebenfalls.
Das Gleiche gilt für die durch Verfassungsrechtsprechung notwendig gewordenen Neuregelungen zu der Frage der Fesselungen im Maßregelvollzug. Grundsätzlich sei hier aber angemerkt: Dazu gehört erst einmal, dass alle auch im Maßregelvollzug entsprechend untergebracht sind und nicht erst mal frei herumlaufen, bevor sie in den Maßregelvollzug kommen. Da wäre, glaube ich, auch noch ein Ansatzpunkt. Aber darüber werden wir diese Woche ja auch noch ausführlich sprechen.
Wir haben ein gewisses Problem mit der Änderung des Kammergesetzes für die Heilberufe in der Pflege.
Herr Kollege Meyer, nach unserer Auffassung muss das gar nicht fortlaufend geändert werden. Aus unserer Sicht muss das einfach nur abgeschafft werden. Das wäre auch die unbürokratischste Art und Weise, mit diesem Gesetz umzugehen.
Wir haben aber tatsächlich große Bauchschmerzen in der Frage der Schulgeldfreiheit für die Auszubildenden in den Gesundheitsfachberufen.
In den letzten Jahren waren immer wieder viele junge Menschen auf der Straße und haben - wie wir finden, zu Recht - demonstriert und gesagt:
Wenn euch die Gesundheitsfachberufe so wichtig sind, liebe Politiker, dann sorgt dafür, dass wir nicht auch noch Geld mitbringen müssen, wenn wir diese Ausbildungsgänge machen wollen.
Daraufhin hat die Große Koalition im letzten Haushaltsaufstellungsverfahren reagiert und gesagt: Ab dem 1. Januar 2019 kommt die Schulgeldfreiheit. Im ersten Moment gab es einen riesigen Aufschrei der Begeisterung bei den jungen Menschen. Aber dann stellte sich heraus: Nein, nein, nicht für alle, nur für die, die in 2019 anfangen. - Das sind aber gerade nicht die jungen Menschen gewesen, die damals auf die Straße gegangen sind.
Diejenigen, die damals auf die Straße gegangen sind, haben das jetzt zwar zum Wohl der ihnen nachfolgenden Auszubildendengenerationen gemacht, aber sie selbst zahlen weiterhin. Das hatte tatsächlich auch zur Folge, dass einige ihre Ausbildung um ein Jahr verzögert haben, weil sie aus der Ausbildung herausgegangen und sie - dann nämlich schulgeldfrei - neu begonnen haben. - So gewinnt man nicht gerade das Vertrauen von jungen Menschen, und so motiviert man sie auch nicht, schnell in die Gesundheitsfachberufe zu gehen.
Die Kollegin Janssen-Kucz hat eben schon darauf hingewiesen, dass auch die Dreijahresfrist für die Ausbildungsschulen nicht zielführend ist. Ich weiß ja, woher das kommt: Das ist eine analoge Anwendung der Regelungen für die Schulen in freier Trägerschaft. Nur das Problem ist: Bei den Schulen in freier Trägerschaft nehmen alle Schulen Schulgeld, aber hier werden einige Schulen explizit von der Verpflichtung bzw. von der Notwendigkeit, Schulgeld zu nehmen, freigestellt. Genau deswegen entsteht hier dann in den ersten drei Jahren ein Wettbewerbsnachteil, sodass wahrscheinlich gar keine neuen Schulen an den Start gehen werden, weil sie die jungen Menschen gar nicht dafür begeistern können, bei ihnen erst einmal drei Jahre Schulgeld zu zahlen, während sie an den anderen Schulen schulgeldfrei gestellt sind. Von daher beschränken Sie hier sozusagen den Zugang für Schulen in freier Trägerschaft, zusätzliche Ausbildungsplätze in den Gesundheitsfachberufen anzubieten.
Darüber hinaus hätte es sich dann angeboten: Wenn Sie im Kultusministerium schon analog zu den Schulen in freier Trägerschaft verfahren wollen, hätten Sie auch für die Ausbildungsschulen der Gesundheitsfachberufe bei der Schulgeldfreiheit die Regelungen übernehmen sollen, die wir in
Kürze - heute noch - für die Pflegeschulen in Niedersachsen beschließen werden, damit es nicht zwei unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten
Insgesamt kommen wir in der Abwägung all dieser Dinge zu dem Ergebnis, dass wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen können.