Zunächst wird nun der Vorsitzende des Ausschusses für Haushalt und Finanzen einen zusammenfassenden Bericht über die Ausschussberatungen zum Haushaltsgesetz, zum Haushaltsbegleitgesetz und zu den unter den Tagesordnungspunkten 23 bis 25 genannten Beratungsgegenständen geben.
Sämtliche Abstimmungen zu den soeben aufgerufenen Beratungsgegenständen sind für Donnerstag vorgesehen.
(Beifall bei allen Fraktionen - Anja Piel [GRÜNE]: Ja! - Dr. Stefan Birkner [FDP]: Sehr interessant!)
Das verschafft uns hier oben in den nächsten Tagen die Sicherheit, dass wir Ihnen keinen Beratungspunkt nicht angetragen haben. Von daher ist Rechtssicherheit gegeben.
(Jens Nacke [CDU]: Könnte ich das vielleicht doch noch einmal hören? - Gegenruf von Christian Meyer [GRÜ- NE]: Du kannst das doch im Protokoll nachlesen!)
- Herr Kollege Nacke, für Sie würden wir auch noch eine Sondersitzung einplanen, vielleicht am Freitagvormittag.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben diesmal in der Tat ein Plenum mit sehr vielen Beratungsgegenständen. Ich will Ihnen vortragen, was Ihnen der Ausschuss für Haushalt und Finanzen nach einer sehr umfangreichen Beratung in den letzten Monaten empfiehlt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Drucksache 5270 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Haushalt und Finanzen, den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2020 mit drei kleineren Änderungen und der aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen - üblichen - Maßgabe zu § 1 des Gesetzes anzunehmen und zugleich die in die Beratung einbezogene Eingabe 01416 für erledigt zu erklären. Diese Empfehlungen kamen hinsichtlich des Gesetzes mit den Stimmen von SPD und CDU gegen die Stimmen aller anderen Fraktionen und hinsichtlich der Eingabe mit den Stimmen von SPD, CDU und AfD bei Enthaltung der beiden anderen Fraktionen zustande.
Zu den Einzelplänen, also den weiteren Anlagen zum Haushaltsgesetz, liegen Ihnen auch in diesem Jahr gesonderte Beschlussempfehlungen in den Drucksachen 5271 bis 5287 und 5303 vor.
Die Empfehlung zum Landesbeauftragten für Antisemitismus und für den Schutz jüdischen Lebens geht auf einen gemeinsamen Änderungsvorschlag der Fraktionen der SPD, der CDU, der Grünen und der FDP in der Vorlage 8 zurück und betrifft die Einzelpläne 07 und 11. Für diese Empfehlung stimmten die vier antragstellenden Fraktionen; die Fraktion der AfD enthielt sich insoweit der Stimme.
Die Empfehlung zum Einzelplan des Staatsgerichtshofs - Einzelplan 12 - kam mit den Stimmen aller Fraktionen zustande. Für die Empfehlung zum Einzelplan des Landtages - Einzelplan 01 - stimmten SPD, CDU, die Grünen und die FDP; die Fraktion der AfD stimmte gegen diese Empfehlung.
Die Empfehlungen zu den übrigen Einzelplänen kamen jeweils mit den Stimmen von SPD und CDU gegen die Stimmen aller anderen Fraktionen zustande.
Hinsichtlich des Haushaltsbegleitgesetzes 2020 empfiehlt Ihnen der Haushaltsausschuss in der Drucksache 5288, den Gesetzentwurf mit den aus der Anlage zu jener Drucksache ersichtlichen Änderungen anzunehmen und zugleich die beiden in die Beratungen einbezogenen Eingaben 01291 und 01372 für erledigt zu erklären. Diese Empfehlungen kamen jeweils mit den Stimmen von SPD und CDU zustande. Die drei anderen Fraktionen stimmten gegen das Gesetz und enthielten sich bei den Eingaben der Stimme.
Außerdem empfiehlt Ihnen der Haushaltsausschuss in der Drucksache 5317 mit den Stimmen von SPD und CDU gegen die Stimmen von FDP und AfD bei Stimmenthaltung der Grünen, den Entwurf der Fraktion der FDP für ein 1. Nachtragshaushaltsgesetz 2019 abzulehnen.
Die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in den Drucksachen 3936 und 1067 sollen nach der Empfehlung des Haushaltsauschusses ebenfalls abgelehnt werden. Hierfür stimmten jeweils die SPD, die CDU und die AfD, dagegen jeweils die Grünen. Die FDP enthielt sich bei dem ersten Antrag der Stimme, beim zweiten stimmte sie ebenfalls für die Ablehnung.
Nach gutem Brauch, meine Damen und Herren, sind die Beratungen im Haushaltsausschuss wieder mit der sachkundigen Stellungnahme des Landesrechnungshofs begonnen und von ihm auch weiter begleitet worden. Daher auch einen herzlichen Dank an die Mitglieder des Landesrechnungshofs, die uns hier immer sehr kritisch und aufmerksam begleiten.
Die kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens haben auch im Rahmen der diesjährigen Haushaltsberatungen nach Artikel 57 Abs. 6 unserer Verfassung wieder ausführlich zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsbegleitgesetz Stellung genommen. Diese Stellungnahme ist jeweils als Vorlage 1 an alle an der Beratung beteiligten Ausschüsse verteilt worden.
Wie üblich waren an den Beratungen des Haushaltsgesetzes alle Fachausschüsse des Landtages beteiligt und haben ihre Mitberatungen der jeweiligen Einzelpläne durchgeführt.
Grundlage der abschließenden Beratung im Haushaltsausschuss waren die von den Fraktionen von SPD und CDU zum letzten Beratungsdurchgang vorgelegten Änderungsvorschläge. Diese bestanden wie üblich aus einer politischen und einer technischen Liste und sahen dementsprechende Änderungen sowohl des Haushaltsgesetzes als auch des Haushaltsbegleitgesetzes vor. Sie finden diese in der Vorlage 7 zum Haushaltsgesetz bzw. der Vorlage 6 zum Haushaltsbegleitgesetz. Außerdem legten, wie bereits erwähnt, die Fraktionen von SPD, CDU, Grünen und FDP einen gemeinsamen Änderungsvorschlag zum Landesbeauftragten für Antisemitismus und für den Schutz jüdischen Lebens vor. Sie finden ihn in der Vorlage 8 zum Haushaltsgesetz. Diese Änderungsvorschläge sind in die Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses eingeflossen.
Eine Vertreterin des Finanzministeriums gab dem Ausschuss einen Überblick über die technische Liste. Sie erläuterte, wie sich die dort ausgewiesenen Mehreinnahmen in Höhe von 285,3 Millionen Euro und Mehrausgaben in Höhe von 196,1 Millionen Euro im Einzelnen zusammensetzen. Insgesamt ergibt sich danach per Saldo ein Finanzierungsüberschuss aus der technischen Liste in Höhe von 89,17 Millionen Euro.
Die politische Liste der Koalitionsfraktionen sieht Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rund 106 Millionen Euro vor. Die Fraktionen von SPD und CDU haben dabei folgende Schwerpunkte hervorgehoben: zusätzliche Ausgaben für Bildung im Bereich der allgemeinen und der berufsbildenden Schulen sowie der Erwachsenenbildung, Stärkung der inneren Sicherheit durch mehr Personal bei Staatsanwaltschaften, Gerichten und im Justizvollzug sowie zusätzliche Haftplätze, Erhöhung des Agrarinvestitionsförderprogramms sowie Mittel zur Aufstockung von Güllelagerkapazitäten zur Entlastung landwirtschaftlicher Betriebe, dauerhafte Erhöhung der Fördermittel zugunsten der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie Freistellung der Mitglieder der Pflegekammer von der Beitragspflicht durch einen Zuschuss an die Kammer in Höhe von 6 Millionen Euro.
§ 3 enthält Ermächtigungen zur Aufnahme und zur Tilgung von Krediten. Die Regelung ist nach der Neufassung des § 18 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung zum 1. Dezember gegenüber den bisherigen Regelungen in den Haushaltsgesetzen vergangener Jahre neu gefasst worden. Der Ausschuss empfiehlt hierzu eine noch stärkere Orientierung an der in der Landeshaushaltsordnung angelegten Systematik.
Ebenfalls neu gegenüber bisherigen Haushaltsgesetzen ist die Regelung in § 8 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2. Diese betrifft Entnahmen aus dem Sondervermögen „Landesliegenschaftsfonds Niedersachsen“ zur Durchführung von bestimmten Bau- und Bauunterhaltungsmaßnahmen. Hierzu empfiehlt der Ausschuss, durch eine geänderte Formulierung den Regelungsinhalt deutlicher zum Ausdruck zu bringen.
Der gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf neue § 15/1 beruht auf dem Änderungsvorschlag der Koalitionsfraktionen und ist eine Folge der politischen Liste. Mit der Regelung sollen dem Sondervermögen „Wirtschaftsförderfonds Niedersachsen“ einmalig 12 Millionen Euro entnommen und dem Einzelplan 09 des Kernhaushalts zugeführt werden. Diese Mittel waren dem Sondervermögen erst im Sommer zugeführt worden, sollen nun aber für andere Zwecke zur Verfügung gestellt werden.
Aus den Vorhaben aus der politischen Liste der Koalitionsfraktionen ergeben sich vier Änderungen beim Haushaltsbegleitgesetz:
In Artikel 2 Nr. 1 soll durch eine zusätzliche Änderung des Niedersächsischen Sportfördergesetzes die jährliche Finanzhilfe für den Landesportbund weiter erhöht werden. Außerdem sollen im Niedersächsischen Besoldungsgesetz - das betrifft Artikel 3 des Gesetzentwurfs - in der Besoldungsgruppe B 4 das Amt einer oder eines Bevollmächtigten der Niedersächsischen Landesregierung für den Einsatz der Informationstechnik eingerichtet und die Stellenzulage für Beamtinnen und Beamte im Maßregelvollzug an geänderte Voraussetzungen geknüpft und auf 110 Euro erhöht werden. Ferner soll durch den neuen Artikel 5/1 die Finanzhilfe zugunsten der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege um jährlich 1,5 Millionen Euro erhöht werden.
Wegen der weiteren Einzelheiten zum Haushaltsbegleitgesetz verweise ich auf den Schriftlichen Bericht hierzu, der Ihnen als Drucksache zugegangen ist.
Zum Entwurf eines 1. Nachtragshaushaltsgesetzes 2019 der Fraktion der FDP: Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, aus dem Überschüssen, die für den Jahresabschluss 2019 erwartet werden, eine Tilgung von Altschulden in Höhe von 500 Millionen Euro vorzunehmen. Dies wurde von den Mitgliedern der Koalitionsfraktionen im federführenden Ausschuss mit der Begründung abgelehnt, dass nicht vorgreifend auf das Ergebnis des Jahresabschlusses 2019 spekuliert werden solle. Wenn der Jahresabschluss vorliege, werde das Parlament ohnehin wieder beteiligt, und man könne dann über die Mittelverwendung entscheiden.
Schließlich soll durch die beiden Entschließungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum einen die Landesregierung aufgefordert werden, durch eine Überarbeitung der Kfz-Richtlinie des Landes sicherzustellen, dass bei der Beschaffung von Dienstfahrzeugen der Klimaschutz gefördert wird. Zum anderen soll die Landesregierung aufgefordert werden, künftig den Bediensteten im öffentlichen Dienst eine erhöhte Sonderzahlung zu gewähren, den Tarifabschluss für die Angestellten vom März 2019 zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen und zu prüfen, in welchen Fällen die bestehende Besoldungsstruktur in Niedersachsen ein Hindernis für eine sachgerechte Stellenbesetzung ist. Der Haushaltsausschuss empfiehlt Ihnen, auch diese Anträge abzulehnen.
Zum Schluss meiner Berichterstattung bitte ich Sie namens des Ausschusses für Haushalt und Finanzen, den vorgelegten Beschlussempfehlungen zu den Gesetzentwürfen, zu den Einzelplänen, zu den in die Beratungen einbezogenen Eingaben und zu den beiden Entschließungsanträgen Ihre Zustimmung zu erteilen.
Auf die weiteren nach Beschlussfassung des Ausschusses eingegangenen Beratungsgegenstände hat der Präsident hingewiesen.
Ich möchte an dieser Stelle noch ganz herzlich im Namen des gesamten Ausschusses allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danken, die uns in den Fachausschüssen und im Haushaltsausschuss mit viel Sachkunde und viel Geduld informiert haben und die Beratung damit bestmöglich unterstützt haben. Das Gleiche gilt auch für die kommunalen
Die Redezeiten stehen in der Tagesordnung, aber ich sage noch einmal zur Erinnerung, dass die Gesamtredezeit 118 Minuten beträgt. Für die beiden großen Fraktionen von SPD und CDU sind jeweils 25 Minuten vorgesehen, für die drei anderen Fraktionen jeweils 17 Minuten. Die Landesregierung - das meint jedenfalls der Ältestenrat - ist gebeten, sich mit 17 Minuten zu bescheiden. Aber mit dem „Prinzip Hoffnung“, Herr Finanzminister, ist es ja immer so eine Sache.
(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Er hat nicht mehr viel zu sagen! - Minister Rein- hold Hilbers gibt beim Präsidium seine Wortmeldung ab - Heiterkeit und Bei- fall)
Zu den Worterteilungen will ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass es hier eine traditionelle Reihenfolge bei den Redebeiträgen gibt. Es beginnt die stärkste Oppositionsfraktion, es folgt die stärkste Regierungsfraktion, dann folgen die übrigen Fraktionen. Das Ganze soll, sofern es geht, nach dem Reißverschlussprinzip, also Opposition/Regie
rungsseite, erfolgen. Am Ende wird dann der Herr Finanzminister das Wort nehmen, der eben schon vorsorglich seine Wortmeldung abgegeben hat. - Sie werden auch nicht vergessen, Herr Minister, keine Frage.