Protokoll der Sitzung vom 29.01.2020

Über die bereits bestehenden Gütesiegel haben wir gesprochen. Natürlich ist dies schwierig; denn Fake-Shops werden sich davon nicht abhalten lassen, auch Gütesiegel zu fälschen. Daher müssen Verfahren entwickelt werden, um wiederum die Rechtmäßigkeit bestehender Gütesiegel überprüfen zu können. Insofern brauchen wir ergänzende Verfahren für die bereits existierenden Gütesiegel. Die Veröffentlichung einer Fake-Shop-Liste im Internet ist hierbei ein Schritt, der aber nicht wirklich praxisnah ist. Wir müssen noch einen Schritt weitergehen, und zwar mit einem nationalen Gütesiegel, mit einem eindeutigen Symbol, das die Seriosität und Echtheit des Shops belegt.

Uns ist wichtig: Es müssen effektive Maßnahmen für den Verbraucherschutz ergriffen werden, und diese müssen sowohl präventive als auch repressive Wirkung entfalten.

Ich bitte Sie daher, unseren Antrag anzunehmen; denn wir müssen weiterem Schaden vorbeugen. Wir müssen jetzt handeln, um unsere Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen, damit die Betreiber von Fake-Shops auch merken, dass wir in Deutschland die betrügerischen Machenschaften nicht einfach hinnehmen, sondern aktiv gegensteuern.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Zu einer Kurzintervention zu dem Redebeitrag der Kollegin Koch hat sich die Kollegin Bruns gemeldet.

Vielen Dank. - Natürlich hat die Kollegin Koch recht. Da können Sie einmal sehen, wie fortschritt

lich wir sind. Ich redete schon über einen Punkt, den wir wohl im Februar-Plenum beraten werden.

(Die Rednerin lacht)

Vielleicht nehmen wir den inhaltlichen Part einfach mal mit.

(Heiterkeit)

Natürlich werden wir dem Antrag zu den FakeShops zustimmen.

Vielen Dank.

(Heiterkeit und Beifall)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Sie hätten bei der eingereichten Redezeit sogar zwei Reden halten können. Sie hatten die Hälfte der Redezeit noch übrig, vollkommen flexibel.

(Heiterkeit)

Vielen Dank, Frau Kollegin Bruns.

Für die AfD-Fraktion hat sich nun die Kollegin Dana Guth gemeldet. Bitte sehr!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Fake-Shops. Die Weihnachtszeit ist gerade vorbei, und damit wird natürlich auch die Anzahl derer, die im Internet auf einen Fake-Shop hereingefallen sind, massiv angestiegen sein. Günstige Preise, Superschnäppchen - zu verlockend! Oftmals besiegt das Glaubenwollen den gesunden Menschenverstand: Luxus für den schmalen Geldbeutel, Marken zu Traumpreisen. Leider gibt es kaum einen Bereich, der so lukrativ für Betrüger ist wie das World Wide Web.

Diese Form der Kriminalität zu bekämpfen oder gar zu beseitigen, ist eine gute Idee - aber leider auch nicht mehr.

Sie fordern in Ihrem Antrag, die Landesregierung möge sich auf bundespolitischer Ebene für den Ausbau von Bildungsangeboten für digitale Aufklärung einsetzen. Wie stellen Sie sich das vor? - Ein Blick auf die Seiten der Verbraucherzentralen vermittelt jede denkbare Information. Die Polizei in Niedersachsen bietet auf der Seite www.polizeiprävention.de alle relevanten Fakten an. Den Ratgeber gibt es auch als Download-Formular.

Was möchten Sie noch? Wollen Sie ein Angebot in den Schulen? - Dann nehmen Sie es in die Lehr

pläne auf! Das notwendige Aufklärungsmaterial dazu ist längst erstellt.

Eine zentrale Ansprechstelle für Geschädigte ist die Polizei. Im Übrigen führt die Polizei bereits eine Online-Liste über erkannte Fake-Shops, ebenso die Verbraucherzentralen. Webseiten wie

www.online-warnungen.de listen ebenfalls FakeShops auf.

Die Ansprechstellen sind vorhanden, der Bürger muss sie nur nutzen. Auch eine weitere Behörde wird daran nichts ändern. Eine Kompetenzerweiterung für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik wird gefordert. Um welche Kompetenzen geht es dabei? - Darüber schweigt sich der Antrag aus.

Ein neues Gütesiegel? - Wie stellen Sie sich ein fälschungssicheres Gütesiegel im Internet vor? - Es werden hochprofessionelle Webseiten inklusive aller Gütesiegel kopiert. Was für ein Siegel ist Ihrer Meinung nach unkopierbar? - Ein nationales Gütesiegel? - Es ist schon erstaunlich, dass das gefordert wird. Die meisten Fake-Shops sitzen im Ausland. Selbst die Endung „.de“ lässt nicht den Rückschluss zu, dass dieser Shop in Deutschland ansässig ist.

Bei einer Recherche des SWR aus dem Jahr 2018 fand man über 1 Million Fake-Shops im Internet. Domains kann man bei vielen Anbietern auf dem Markt einfach mit gefälschten Angaben erwerben. Die Domain-Inhaber sind im Regelfall auch nicht über die DENIC ermittelbar. Die meisten FakeShops bestehen nur wenige Wochen. Gehen erste Anzeigen ein, werden die Shops geschlossen und unter einem anderen Namen wieder eröffnet.

Internetkriminalität ist eine unangenehme Begleiterscheinung der internationalen Vernetzung. Eine hohe Zahl der Delikte wäre vermeidbar, wenn die Käufer nur ein Minimum an Vorsicht und Recherche walten ließen und vor allem wenn sie zwei Dinge verinnerlichten: Superschnäppchen gibt es nicht. Und wenn es zu schön ist, um wahr zu sein, dann ist es auch nicht wahr.

Wir lehnen den Antrag ab. Er hört sich nett an, das war’s aber auch.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Danke, Frau Kollegin Guth. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich nun der Kollege Dragos Pancescu zu Wort gemeldet. Bitte sehr!

(Wiard Siebels [SPD]: Sie halten jetzt schon die Rede vom heutigen Tage?)

Keine Sorge, Herr Siebels, ich halte die Rede zum Tagesordnungspunkt 8. Schade, dass die Kollegin Bruns nicht beibehalten hat, was ich ihr gesagt hatte.

Sehr geehrter Herr Präsident Oesterhelweg! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich ist dieser Antrag sehr schwierig, aber die Debatte heute Mittag erinnert mich sehr stark an einen gehackten Computer ohne Firewall. Wir haben Ihnen konkrete Lösungen präsentiert. Schauen Sie bitte in den Protokollen der Ausschusssitzungen und der Plenardebatten nach! Wir haben konkrete Vorschläge gemacht, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor Fake-Shops besser zu schützen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir haben mehr Spezialisten bei der Polizei und bei der Staatsanwaltschaft gefordert. Wir haben die Stärkung der Verbraucherschutzzentrale und die Anhebung ihrer finanziellen Ausstattung auf das Niveau des Jahres 2017 erneut vorgeschlagen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ihr Vorschlag ist stattdessen, unsere Verantwortung auf die Bundesebene abzuwälzen.

Meine Damen und Herren, wenn eine Armee von Hackern tagtäglich Straftaten begeht und versucht, Menschen zu betrügen, indem sie in Fake-Shops nicht vorhandene Produkte anbietet und Bürgerinnen und Bürgern auf betrügerische Art und Weise abzockt, müssen auch wir in Niedersachsen mehr Verantwortung übernehmen. Berlin allein reicht nicht aus!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Gebündelte Maßnahmen gegen Cyberkriminalität aus Niedersachsen und auf Bundesebene sind gefordert. Selbstverständlich muss die Bundesregierung die Chancen der deutschen Ratspräsidentschaft nutzen, um Themen des digitalen Bürgerrechts und Verbraucherschutzes ganz oben auf die politische Agenda der EU zu setzen.

Aber sorry, GroKo - gut gemeinte Anträge ohne konkrete niedersächsische Maßnahmen bringen nichts. Zu lange und zu oft haben sich die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes auf Berlin verlassen. Die Ergebnisse sind leider katastrophal.

Geben Sie es doch zu! Sie selbst glauben doch nicht daran, wenn Berlin weder die Klimakrise noch die Energiewende noch die Mobilitätswende in den Griff bekommt, dass Berlin allein ohne Niedersachsen die Cyberkriminalität begrenzen kann. Niedersachsen muss die Firewall Deutschlands gegen Cyberkriminelle mit stärken und nicht Papiervorlagen für Berlin produzieren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Trojaner-Anträge mögen wir, liebe GroKo, überhaupt nicht - weder in den Polizeigesetzen noch in anderen Gesetzen. Somit muss Ihnen klar sein, wie wir zu Ihrem Antrag stehen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Pancescu. - Für die Landesregierung hat sich Frau Ministerin OtteKinast gemeldet. Bitte schön!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nach Durchführung der Beratung und Mitberatung durch den Unterausschuss „Verbraucherschutz“ nun die Empfehlung abgegeben hat, diesen vorliegenden Entschließungsantrag unverändert anzunehmen.