Meine sehr geehrten Damen und Herren, es bleibt schwer zu erklären, dass viele Menschen der Organspende ganz offen gegenüberstehen, aber keinen Organspendeausweis haben. Ich weiß, dass diese Entscheidung für viele nicht einfach ist; denn - Hanne Modder hat es schon gesagt - es ist natürlich immer auch die Auseinandersetzung mit seinem eigenen Ende, mit seinem eigenen Tod.
Ich will hier aber noch einmal dafür werben, da diese Entscheidung in allererster Linie den Angehörigen hilft. Denn wenn kein Organspendeausweis vorhanden ist, müssen die nahen Angehörigen für oder gegen eine Organspende entscheiden, und zwar in einer Situation der Überforderung: Man wird in ein Krankenhaus gerufen, weil ein Angehöriger zwischen Leben und Tod schwebt. - Deshalb: Jede dokumentierte Entscheidung hilft; denn sie befreit die Angehörigen von einer Entscheidung im Moment der Trauer und stellt sicher, dass allein die selbst getroffene Entscheidung tatsächlich Anwendung findet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss noch einmal auf Niedersachsen zu sprechen kommen. Wir werden zeitnah das Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz des Bundes vorlegen, das insbesondere die Qualifikation und den Umfang der Freistellung von Transplantationsbeauftragten in unseren Kliniken vorsieht. Ziele sind die Sicherung der Qualität und des Verfahrens der Organspenden und die Verbesserung der Patientensicherheit in Niedersachsen. Mit diesem Gesetz werden wir unseren Beitrag dazu leisten, die Zahl der Organspenden wieder zu erhöhen.
Sehr geehrte Abgeordnete, ich stehe hier heute aber nicht, um Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz zu bitten, sondern ich bitte von hier aus alle in Niedersachsen um eine ganz persönliche Entscheidung.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich die Besprechung zum Antrag der SPD zur Aktuellen Stunde schließen kann.
b) Ein neuer Feiertag? Der Ministerpräsident und eine verkorkste Debatte! - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/196
Zu diesem Tagesordnungspunkt darf ich den Präsidenten des Landesverbandes der jüdischen Gemeinden in Niedersachsen begrüßen. Herr Fürst, seien Sie willkommen!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Koalitionsvertrag von SPD und CDU heißt es, dass die neue Landesregierung die Einführung eines weiteren kirchlichen - und dann etwas eigenartig: „/gesetzlichen“ - Feiertages in Niedersachsen anstrebe und dass es dafür einen ergebnisoffenen Diskussions- und Konsultationsprozess mit den Vertreterinnen und Vertretern der Religionsgemeinschaften, der Wirtschaftsverbände und der Arbeitnehmervertretungen geben soll. Damit greift der Koalitionsvertrag das Wahlversprechen des Ministerpräsidenten und Spitzenkandidaten der SPD Stephan Weil auf, das dieser im September 2017 gegeben hat, dass es künftig in Niedersachsen einen neuen, einen weiteren Feiertag geben soll, weil Niedersachsen im Vergleich zu anderen Ländern schließlich nicht so gut dastehe.
Der Chefredakteur der HAZ, Hendrik Brandt, hat schon damals völlig zutreffend getwittert: „Jetzt wird es schlicht.“
Natürlich kommt ein zusätzlicher freier Tag bei den Menschen gut an, zumal er ja durch andere - hier durch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber - bezahlt werden soll. Es ist aber anmaßend und grenzüberschreitend, wie der SPD-Vorsitzende, der Spitzenkandidat der SPD und auch der Ministerpräsident Stephan Weil diese Diskussion betreibt.
Um das Ziel eines zusätzlichen freien Tages zu erreichen, werden religiöse Motive und somit auch die Religionsgemeinschaften missbraucht. Der Reformationstag wird unter Bezug auf das aus Sicht des Ministerpräsidenten erfolgreiche Reformationsjubiläum im vergangenen Jahr zur Begründung herangezogen. Dabei räumt Stephan Weil in der Kolumne, die er im Internet gelegentlich schreibt, im Oktober ein, dass der Reformationstag angesichts einer zunehmend säkularisierten Gesellschaft und der antisemitischen Ausfälle Luthers problematisch sei. Und weil der Reformationstag so problematisch sei, wird er durch den Ministerpräsidenten mit einer zusätzlichen Bedeutung aufgeladen. Es wird nämlich gesagt: Wenn wir den Reformationstag neben der Feier der Reformation auch dazu nutzen würden, einen interreligiösen Dialog zu führen, dann wäre das doch ein Grund, zu einem gesetzlichen Feiertag zu kommen.
Es ist nicht die Aufgabe des Staates und seiner Repräsentanten, den Religionsgemeinschaften etwas vorzugeben oder bestimmten religiösen Feiertagen eine zusätzliche Bedeutung zuzumessen,
hier also zu sagen, ein interreligiöser Dialog würde es rechtfertigen, einen gesetzlichen Feiertag zu beschließen.
Natürlich kann der Staat religiöse Feiertage zu gesetzlichen Feiertagen machen. Aber dann sollte die Voraussetzung gegeben sein, dass dieser religiöse Feiertag gesellschaftlich stark akzeptiert, verbreitet, verwurzelt und auch theologisch begründet ist. Diese Voraussetzung sieht der Ministerpräsident hier aber offensichtlich nicht als erfüllt an; denn das Gedenken an die Reformation allein reicht ihm ja nicht aus, sondern der Tag muss mit einem interreligiösen Dialog aufgeladen werden.
Auch das ist wiederum anmaßend, weil die Religionsgemeinschaften dafür nicht des Anstoßes und des Hinweises durch den Ministerpräsidenten bedürfen. Es ist doch selbstverständlich, dass die Religionsgemeinschaften alltäglich den interreligiösen Dialog pflegen; das ist gelebte Praxis.
Ohnehin ist es bemerkenswert, dass die Koalition sofort auf einen religiösen Feiertag geht. Wenn es so wichtig ist, einen zusätzlichen Feiertag zu bekommen, warum wird dann nicht eine ergebnisoffene Diskussion darüber geführt, einen weltlichen Feiertag zu bestimmen?
Warum wird nicht eine Diskussion darüber geführt, dass die Gesellschaft säkularisiert ist und die Bindungswirkung der Kirchen und Religionsgemeinschaften in der Gesellschaft eher abnimmt? Warum eigentlich ein religiöser Feiertag? Warum nicht ein weltlicher Feiertag?
Zahlreiche Vorschläge liegen allen Fraktionen vor. Hierüber müssten wir doch eine offene und faire Diskussion führen
Meine Damen und Herren, Stephan Weil und Bernd Althusmann führen diese Diskussion entgegen allen Zusicherungen nicht ergebnisoffen. Stephan Weil wird nicht müde zu sagen: Ich bin nicht festgelegt, aber der Reformationstag ist richtig.
Das sagt er immer wieder - und das ist natürlich eine Vorfestlegung. Er hat sie inhaltlich auch begründet.
Bernd Althusmann hat auch den Reformationstag vorgeschlagen und gesagt, er halte ihn für richtig - übrigens anders als die CDU-Fraktion im Jahr 2014, als man in einer Diskussion auf den Buß- und Bettag umgeschwenkt ist. Da frage ich mich, liebe Kollegen von der CDU: Was wollen Sie jetzt wirklich? Auch Sie eiern in dieser Diskussion herum und haben keine klare Linie, was Sie hier verfolgen!
Und von Transparenz kann auch keine Rede sein. Es wird gesagt, wir reden offen mit allen. Aber statt einen transparenten, belastbaren Fahrplan auf den Tisch zu legen, sodass alle beteiligten Akteure und gesellschaftlichen Gruppen wissen, woran sie sind und wann sie einbezogen werden, wird eine Art von Geheimdiplomatie betrieben. Man erfährt aus der Zeitung, dass Vertreter der Kirchen eingeladen werden.
obwohl ihre Abgeordneten am Ende ein Gesetz beschließen sollen. Oder es ist so, dass es Ihnen, Herr Ministerpräsident, ausreicht, mit den beiden großen Fraktionen zu sprechen - womit Sie die Minderheitenrechte erneut mit den Füßen treten, so wie wir das in den letzten Tagen ja auch schon an anderer Stelle erlebt haben.
Am Ende - ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin - bleibt, dass hier versucht wird, ein Wahlversprechen mit einer willkürlichen Konstruktion religiöser Gründe einzulösen. Sie, Herr Ministerpräsident, wollen, dass ein zusätzlicher freier Tag kommt - zulasten der Arbeitgeber übrigens, mit denen Sie, soweit ich weiß, auch noch nicht so intensiv gesprochen haben, wie Sie es längst hätten tun müssen. Also: ein Wahlversprechen zulasten Dritter.
Aber wenn es darum geht, dann lassen Sie das doch auch diejenigen entscheiden, die es bezahlen und regeln müssen, nämlich die Sozialpartner. Dann ist es eine Sache der Arbeitgeber und der
Letzter Satz, Frau Präsidentin! - Deshalb lehnen wir einen entsprechenden gesetzlichen Feiertag ab. Diese Debatte führt nicht zu dem gesellschaftlichen Rückhalt, den ein solcher Feiertag bräuchte.