Protokoll der Sitzung vom 25.01.2018

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass Niedersachsen zwar keine Außenpolitik macht, aber eine neue Landesvertretung in Teheran hat, deren Aufgabenbereich nicht nur in wirtschaftlichen Kontakten mit Unternehmen besteht, sondern die z. B. auch die Menschenrechtssituation im Iran beurteilen kann, frage ich die Landesregierung, ob es - als sie Kenntnis von Herrn Shahroudi hatte - Kontakt zur niedersächsischen Vertretung im Iran gab, um von dort Erkenntnisse zu bekommen oder der Generalbundesanwaltschaft dabei zu helfen, schnell und zügig zu ermitteln. Die Vertretung in Teheran hat ja genau die Aufgabe, die Menschenrechtslage zu beurteilen. Gab es einen Kontakt mit unserer niedersächsischen Außenvertretung im Iran?

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Danke schön. - Die Landesregierung!

Sehr geehrter Herr Präsident! „Niedersächsische Außenvertretung in Teheran“ - ich freue mich über diese Beschreibung. Mir ist nicht bekannt, dass es irgendeinen Kontakt gegeben haben könnte. Ich füge hinzu, dass ich davon ausgehe, dass der Generalbundesanwalt der Amtshilfe - durch welche Art von Vertretung der Bundesländer in Teheran auch immer - nicht bedarf und alle Möglichkeiten hat und auszuschöpfen bereit und in der Lage ist, die dazu führen, die Ermittlungen zügig und umfassend zu einem Ende zu bringen.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Minister. - Die fünfte und damit letzte Zusatzfrage für die FDP-Fraktion stellt Herr Dr. Birkner!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben ausgeführt, dass der GBA zuständig sei und dass durch die Vertreter des Justizministeriums bestätigt worden sei, dass für die Staatsanwaltschaft Hannover keine Anhaltspunkte vorhanden gewesen seien.

Ich möchte nur auf § 163 Abs. 1 Satz 1 StPO hinweisen, den Sie mit Sicherheit gut kennen:

„Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten.“

Vor diesem Hintergrund meine Frage: Wieso wurde nicht durch die Polizeibehörden, als sie die Gefährdungsabschätzung vorgenommen haben, auch ein Blick auf die hier möglicherweise im Raum stehenden Straftaten geworfen? Denn es war ja keine große Kunst, die Erkenntnisse zu gewinnen, die später zur Einleitung zumindest von Vorermittlungen durch den GBA geführt haben. Warum wurde die Polizei nicht auf der Grundlage von § 163 Abs. 1 Satz 1 StPO tätig?

Vielen Dank, Herr Kollege. - Herr Minister, bitte!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Birkner, ich wiederhole gern noch einmal, dass die Polizei keine Anhaltspunkte für hier begangene Straftaten hatte,

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Hier!)

dass die Polizei keinen eigenen Ermittlungsansatz hatte und dass der Generalbundesanwalt unmittelbar nach Vorlage der Briefe, Anzeigen und solcher Schriftstücke, die als Anzeige von Straftatbeständen zu verstehen waren, gehandelt hat. Das ist der normale Weg.

Es gab für die Polizei in Niedersachsen - zumindest nach meiner Kenntnis - keine Handhabe und auch keine Grundlage, eine Verdunkelungsgefahr von Straftaten anzunehmen, zu denen hier in Niedersachsen ermittelt würde, weil es diese wiederum nicht gab. Von daher ist letztlich der Generalbundesanwalt zuständig.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Die Polizei ist immer zuständig!)

- Ja, natürlich ist die Polizei immer zuständig. Aber auch sie kann nichts tun, um jemanden von der Ausreise abzuhalten - sie kann ihn nicht festsetzen -, wenn der Generalbundesanwalt noch in den Ermittlungen steckt.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Das sage ich doch gar nicht!)

- Worüber reden wir dann?

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Es geht da- rum, wann die Ermittlungen aufge- nommen wurden!)

- Die Polizei hat nach meinem Kenntnisstand keine eigenständigen Ermittlungen aufgenommen,

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Das ist der Fehler!)

und zwar deshalb nicht, weil der Generalbundesanwalt unmittelbar über das informiert worden ist, was LKA und Justizministerium vorgelegt worden ist.

Vielen Dank, Herr Minister.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Aber zehn Tage, nachdem er hier war! Die ha- ben dem GBA zehn Tage geklaut!)

- Selbst, wenn noch Klärungsbedarf bestünde, Herr Kollege Dr. Birkner: Das Fragekontingent der FDP-Fraktion ist erschöpft.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Bedauerli- cherweise!)

Ich sehe keine weiteren Wünsche, eine Zusatzfrage zu platzieren, sodass ich die Aussprache zur Dringlichen Anfrage unter Tagesordnungspunkt 14 a für beendet erkläre.

Ich gehe über zu

b) Was unternimmt die Landesregierung gegen die Ausbreitung und Auswirkungen der Afrikanischen Schweinepest? - Anfrage der Fraktion der FDP - Drs. 18/197

Die Frage wird vom Kollegen Hermann Grupe eingebracht. Bitte sehr!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Ich wollte in der Tat die Fragen der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und der Afrikanischen Schweinepest nicht miteinander vermengen, obwohl einem dazu Assoziationen einfallen könnten. Aber wir sind jetzt bei diesem Thema: Was unternimmt die Landesregierung gegen die Ausbreitung und Auswirkungen der Afrikanischen Schweinepest?

Die Afrikanische Schweinepest dringt aktuell über Polen und Tschechien nach Deutschland vor. Verbreitet wird sie neben dem direkten Kontakt mit infizierten Tieren auch über weggeworfene Lebensmittel - etwa über mit dem Virus infizierte Wildschweinschinken oder andere Schweinefleischprodukte.

Einen Impfstoff gibt es bisher nicht. Daher können ausschließlich hygienische Maßnahmen und die Reduktion der Wildschweinbestände zur Vorbeugung und Bekämpfung eingesetzt werden. In Niedersachsen werden jedes Jahr 20 Millionen Schweine gemästet. Für diese Tiere und die gesamte Wertschöpfungskette der Schweinefleischproduktion besteht damit eine Gefahr sowohl aus Tierschutzsicht als auch aus wirtschaftlicher Sicht. Es ist zu befürchten, dass der Handel mit Schweinefleisch im Fall des ASP-Ausbruchs in Deutschland komplett zusammenbricht. Um die Gefahr einer Ausbreitung des Virus zu verringern und die Jagd auf Schwarzwild zu intensivieren, werden derzeit diverse Maßnahmen diskutiert.

In der Antwort der Landesregierung vom 14. Dezember 2017 auf eine Anfrage von Abgeordneten der FDP-Fraktion zur Afrikanischen Schweinepest heißt es:

„Das Risiko des Eintrags von ASP nach Deutschland durch illegale Verbringung und Entsorgung von kontaminiertem Material wird als hoch eingeschätzt. Das Risiko eines Eintrags durch kontaminiertes Schweine

fleisch oder daraus hergestellte Erzeugnisse entlang des Fernstraßennetzes durch Fahrzeuge oder Personen wird im Sinne eines ‚Worst-Case-Szenarios‘ als hoch bewertet.“

Im Vergleich dazu wird das Risiko einer Einschleppung durch Jagdtourismus und einer Einschleppung durch direkten Kontakt zwischen infizierten Wildschweinen jeweils als „mäßig“ bezeichnet.

Ferner nennt die Landesregierung in der Antwort Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest, die in Niedersachsen bereits durchgeführt wurden. Dabei handelt es sich in erster Linie um Informations- und Monitoringmaßnahmen. Zu den Folgen im Seuchenfall heißt es:

„Im Seuchengebiet ist sowohl der Handel mit Wildschweinen als auch der Handel mit Hausschweinen und dem Fleisch von Hausschweinen aus diesem Gebiet reglementiert. Die Verbringung von Hausschweinen aus dem Seuchengebiet in das europäische Ausland ist verboten, eine Verbringung aus dem Seuchengebiet in andere Gebiete des Inlandes ist nur unter Auflagen möglich.“

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie sieht der aktuelle Zeit- und Maßnahmenplan der Landesregierung bezüglich der Afrikanischen Schweinepest aus?

2. Plant die Landesregierung vor dem Hintergrund eines im Vergleich zu den anderen Verbreitungsmöglichkeiten der Afrikanischen Schweinepest hohen Risikos durch den Fernverkehr und damit auch durch Abfälle an Raststätten die Initiierung konzertierter Jagdaktionen entlang von Fernverkehrsstrecken?

3. Inwieweit entschädigt die Tierseuchenkasse die durch einen ASP-Ausbruch entstehenden Einbußen der landwirtschaftlichen Betriebe?

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Grupe. - Die Antwort der Landesregierung wird folgen. Ich denke, sie wird von Frau Landwirtschaftsminister in Otte-Kinast vorgetragen. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Dringliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Finanzielle Mittel für die Prävention und Bekämpfung der ASP sind im Nachtragshaushalt 2018 in Höhe von rund 4 Millionen Euro beantragt worden. Über die Bewilligung entscheidet dieses Plenum in seiner Februarsitzung. Parallel dazu wird eine Förderrichtlinie erarbeitet, die die Modalitäten für die Zahlung von Aufwandsentschädigungen für eine intensive Fallwildsuche, einen Mehrabschuss von Schwarzwild, den Hundeeinsatz bei revierübergreifenden Jagden sowie Schulungsangebote für den Einsatz von Saufängen enthalten soll.

Diese Richtlinie soll schnellstmöglich nach Bewilligung der Finanzmittel in Kraft treten.

Darüber hinaus soll das Niedersächsische Jagdgesetz mit einer kleinen Novelle kurzfristig geändert werden, um erforderliche Regelungen zur Prävention und Bekämpfung der ASP in das Gesetz aufzunehmen. Dafür sind u. a. folgende Änderungen vorgesehen: