Protokoll der Sitzung vom 31.01.2020

(Anja Piel [GRÜNE]: Ja, genau!)

Das ist der blanke Rassismus, der nicht nur aus Ihrem Antrag, sondern auch aus Ihnen spricht.

(Lebhafter Beifall bei der FDP, bei der SPD, und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Försterling, für diese Antwort. Ich bin sehr geneigt, Ihnen für den Rassismus-Vorwurf einen Ordnungsruf zu erteilen. Das tue ich hiermit.

(Beifall bei der AfD - Widerspruch von den GRÜNEN)

- Das ist hier so üblich, das hat nichts mit Ihrer oder meiner Meinung zu tun. Ein RassismusVorwurf führt zu einem Ordnungsruf.

(Unruhe)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, für die CDU-Fraktion hat sich der Kollege Eilers gemeldet. Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir leben in Deutschland in einem Sozialstaat, der seine Bürger umfassend absichert und eine Vielzahl von Leistungen für Menschen bietet, die in eine Notlage geraten sind und die der Unterstützung unserer Gesellschaft bedürfen. Unsere Wirtschaftsordnung, die freie und soziale Marktwirtschaft, sichert uns diese Möglichkeiten. Sie ist der Garant für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt, und wir werden weltweit um dieses System beneidet.

Basis dieses Systems ist und bleibt aber die freie Marktwirtschaft. Unsere Wirtschaft, ihre Unternehmerinnen und Unternehmer, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen tagtäglich das Geld verdienen, welches uns dann für die Sozialleistungen zur Verfügung steht. Aktuell läuft die Wirtschaft, die Arbeitslosigkeit ist so gering wie nie, und somit sind auch unsere Sozialleistungen gesichert.

Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass unser Wirtschaftssystem beispielhaft ist, aber dass wir sorgsam damit umgehen müssen. So ist jede Form von

Sozialleistungsbetrug grundsätzlich zu ahnden und zu bekämpfen.

Neben dem finanziellen Schaden zerstört Sozialleistungsbetrug den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die notwendige Solidarität. Im vorliegenden AfD-Antrag geht es um Sozialleistungsbetrug mit Kindergeldzahlungen ins Ausland. - Frau Piel, Sie haben recht, Sozialleistungen in dem Sinne sind es nicht; es kommt aus dem Steuerrecht. - Die Auszahlungen haben sich in den letzten zehn Jahren fast verzehnfacht, und die Zahl der Kinder ist von knapp 90 000 auf gut 240 000 im Jahr 2017 angestiegen. Dies lässt aufhorchen und bedarf einer Überprüfung.

Diese Überprüfung findet durch die Familienkassen statt. Jeder, der selbst Kindergeld bezieht, weiß, dass er regelmäßig und zeitnah zur aktuellen Situation Stellung nehmen muss bzw. Nachweise zu erbringen hat. Ja, es ist auch festzustellen, dass es in diesem Bereich zu Sozialbetrug gekommen ist und wahrscheinlich auch weiterhin kommt. Hier wird mit krimineller Energie durch Falschmeldungen etc. betrogen. Dieses ist nicht zu akzeptieren und muss - wie bereits eingangs erwähnt - konsequent verfolgt und geahndet werden.

Beim größten Teil der gezahlten Beträge liegt aber kein Betrug vor, sondern die Zahlungen sind richtig und zurzeit in ihrer Höhe von unserem System auch so vorgesehen. Die Staatsangehörigkeit - Frau Piel, auch das haben Sie erwähnt - spielt bei der Zahlung von Kindergeld keine Rolle. Wenn ein Arbeitnehmer in einem Land Steuern und Sozialabgaben zahlt, so hat er auch Anspruch auf die Leistungen aus dem System, so bekommen andererseits z. B. auch Eltern weiterhin Kindergeld, wenn ihr Kind im europäischen Ausland studiert.

Die erste Forderung im Entschließungsantrag der AfD lautet, die Bundesratsinitiative Bayerns zu unterstützen und die Wiederaufnahme der Beratung im Bundesrat anzustreben. Grundsätzlich kann man gegen eine Überprüfung und mögliche Anpassung nichts haben, und ich halte es auch für richtig, Leistungen zu überprüfen. Österreich hat die Zahlungen seit einigen Jahr reduziert. Dem Land droht aber ein EU-Vertragsverletzungsverfahren, da diese Regelung von vielen Experten als nicht EU-rechtskonform angesehen wird. Aus diesem Grund ruht auch der Antrag Bayerns.

Gleichwohl wurde die wesentliche Intention, den Kindergeldmissbrauch durch EU-Binnenmigranten einzuschränken, durch den Bund bereits im letzten Jahr aufgegriffen. So wurde der § 62 des Einkom

mensteuergesetzes erweitert und für die ersten drei Monate nach Wohnsitznahme im Inland ein grundsätzlicher Leistungsausschluss vom Kindergeld geregelt. Dieser Gesetzentwurf trifft auch Regelungen zur engeren Zusammenarbeit der zuständigen Behörden. Dies ist gut und richtig.

Andererseits müssen wir uns auch fragen, was uns eine Reduzierung bringt. Oliver Lottke hat es erwähnt. Arbeitskräfte für unsere Wirtschaft, die dieses System stützt, benötigen wir in vielen Bereichen dringend. Nach meiner Auffassung wird jemand, der seine Familie und seine Kinder wegen der Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten in

Deutschland verlässt, sicherlich auch - und das zu Recht - die Sozialleistungen im Blick haben. Eine Reduzierung würde also auch die Arbeit in Deutschland unattraktiver machen, und er oder sie würde nicht kommen, oder er oder sie würde nur mit der ganzen Familie nach Deutschland ziehen und seiner Heimat den Rücken kehren. Das können wir nicht wollen. Dies würde uns vor neue Herausforderungen im Bereich der Krippen, Kindergärten, Schulen oder auch auf dem engen Wohnungsmarkt usw. stellen. Diese Kosten würden die möglichen Einsparungen sicherlich weit übersteigen.

Die zweite und nach meiner Ansicht skandalöse Aufforderung des Antrages lautet, die polizeiliche Kriminalstatistik zu erweitern. Es geht nicht, wie vorhin gesagt wurde, nur um Ausländer allgemein, sondern ganz speziell, Herr Bothe, heißt es in Ihrem Antrag, dass die Statistik erweitert werden muss, um Verstöße „durch Flüchtlinge, Asylbewerber, anerkannte Asylberechtigte, subsidiär Schutzbedürftige und Geduldete, die aus sicheren Drittländern nach Deutschland eingereist sind“ zu erfassen. Genau das hat nichts mit Sozialleistungsbetrug bei Kindergeldzahlungen ins Ausland zu tun. Leider zeigt dieser Punkt - es wurde hier von den Vorrednern angesprochen - die vermutlich wahre Intention dieses Antrages, wieder einmal Flüchtlinge in eine Ecke zu stellen und meiner Einschätzung nach alle gleich unter Generalverdacht zu stellen. Populistisch und diskriminierend ist diese Forderung!

(Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Ich halte diese Erweiterung der Statistik für überflüssig, und im Übrigen, Herr Bothe, haben Sie vergessen, dass auch die Fälle von Sozialbetrug durch Deutsche hier aufgeführt werden müssten. Anstatt durch zusätzliche Statistik für weitere Bü

rokratie zu sorgen, sollten Sie der Polizei lieber Zeit für Kontrollen und die Verfolgung von Sozialbetrugsdelikten geben. Was die AfD mit dieser Statistik beabsichtigt, wissen wir leider alle.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Lebhafter Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Eilers.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Vorgeschlagen ist der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Wer möchte dem so zustimmen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen worden.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 35: Erste Beratung: Gewalt gegen Kinder: Kinderschutz weiterentwickeln - Beratung stärken! - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/5640

Zur Einbringung hat sich die Kollegin Petra Joumaah, CDU-Fraktion, gemeldet. Bitte schön!

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor ungefähr einem Jahr hat uns alle der Missbrauchsskandal in Hameln bzw. Lügde in unseren Grundfesten erschüttert: jahrelanger schwerster sexueller Kindesmissbrauch einhergehend mit der Produktion und Verbreitung von Kinderpornografie. Fast 40 Kinder im Alter von 4 bis 13 Jahren waren von diesen Missbrauchsfällen betroffen.

(Vizepräsidentin Petra Emmerich- Kopatsch übernimmt den Vorsitz)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, niemand von uns kann auch nur ansatzweise erahnen, welches unermessliche Leid diesen Kindern zugefügt wurde. Von Betroffenen, die inzwischen erwachsen sind, wissen wir, dass sie ihr ganzes Leben lang an den Folgen dieses Missbrauchs zu leiden haben.

Und angesichts dieses extremen Falles sei nicht zu vergessen, dass unfassbar viele Kinder überall und täglich sexueller Gewalt ausgesetzt sind - sehr häufig in der eigenen Familie, in verschiedensten Einrichtungen, aber durchaus auch über die Nutzung des Internets. Die Polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet jährlich über 20 000 Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch und Missbrauchsabbildungen von Kindern, also Kinderpornografie. Hinzu kommen Tausende von Fällen, von denen wir keine Kenntnis haben, weil sie aus Angst, Scham oder Unwissenheit nicht zur Anzeige gebracht werden.

Meine Damen und Herren, die schrecklichen Ereignisse in Hameln bzw. Lügde haben viele, zum Teil schwere Versäumnisse sichtbar werden lassen. Frühe Hinweise wurden von Polizei und Jugendämtern ignoriert; von konstruktiver Zusammenarbeit konnte schon gar keine Rede sein, und was noch viel schlimmer war: Nachträglich sind sogar Akten manipuliert worden.

Welche Fehler in Hameln im Fall Lügde genau gemacht wurden, soll die vom niedersächsischen Innenministerium eingesetzte externe Expertin, Frau Frenzel, herausfinden. Diese hat, wenn ich richtig informiert bin, ihren Berichtsentwurf bereits an das Innenministerium weitergeleitet. Ich denke, wir werden bald eine Unterrichtung darüber bekommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen also sehr schockiert realisieren, dass größter, allergrößter Handlungsbedarf bezüglich des Wohls unserer Kinder besteht. Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, klagte gerade vor wenigen Tagen über unverändert hohe Fallzahlen und zog eine durchaus kritische Bilanz der bisherigen Anstrengungen gegen Missbrauch in Deutschland.

Ich darf ihn kurz zitieren.

„‚Die Gesellschaft muss erkennen, dass es sich um ein Megathema handelt, das uns alle angeht‘, sagte Rörig. Er sei immer wieder erschrocken darüber, mit welcher Gelassenheit sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche von Teilen der Gesellschaft hingenommen werde. … Tausende Kinder würden jährlich Opfer von sexuellem Missbrauch, sexuellem Mobbing, Cybergrooming … sowie Kinderpornografie. ‚Wir brauchen klare Ziele, verbindliche Maßnahmen und ausreichend Geld, um Missbrauch aufzude

cken und Kinder endlich besser zu schützen.‘“

Sein zentrales Ziel ist die maximale Reduzierung der Fallzahlen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der uns vorliegende, sehr umfangreiche Entschließungsantrag „Gewalt gegen Kinder: Kinderschutz weiterentwickeln - Beratung stärken!“ ist sicherlich ein Baustein, um den Forderungen des Missbrauchsbeauftragten Taten folgen zu lassen und den Kinderschutz weiterzuentwickeln. Wir benötigen eine kritische Analyse der Schnittstellen und müssen dabei auch prüfen, wie die unterschiedlichen Zuständigkeiten für alle Kinder und Jugendlichen von null bis achtzehn Jahren optimiert werden können und eine verpflichtende Zusammenarbeit geregelt werden kann.

Die Kooperation von Kindergärten, Schulen, allen Beteiligten im Gesundheitswesen, der Jugendämter sowie der Ermittlungsbehörden muss so gestaltet werden, dass der Schutzauftrag zum Wohle der Kinder lückenlos erfüllt wird. Hier muss sicher geregelt werden, wie ein vernünftiger Datenaustausch gelingen kann.

Zudem ist es dringend erforderlich, dass das vielfältige, aber teilweise auch unübersichtliche Angebot von Anlauf- und Beratungsstellen im Land systematisch gebündelt und bekannt gemacht wird, damit für die Hilfesuchenden eine niederschwellige Inanspruchnahme ermöglicht wird.

Vielen von uns war vor diesem Antrag vielleicht gar nicht bewusst, dass wir hier bei uns in Niedersachsen bereits über vier Kinderschutzzentren, eine Kinderschutzambulanz, 21 Beratungszentren bezüglich Gewalt gegen Kinder und 43 Beratungszentren bezüglich sexueller Gewalt verfügen. Ich denke, wir sollten auch über eine - so nenne ich es einmal - Ansprechstelle für alle beim Landesjugendamt nachdenken.

Wir müssen unbedingt darauf achten, das Beratungsangebot mit den Augen der Kinder zu sehen. Ich glaube, es wird eine große Herausforderung sein, es ihnen auch zu ermöglichen, Hilfsangebote anzunehmen. Ich denke z. B. an ein Hilfetelefon mit einer einheitlichen Nummer, die in allen Schulen, Kindergärten usw. bekannt gemacht wird, aber heutzutage vielleicht auch an die Möglichkeit, eine WhatsApp-Nachricht direkt an eine Helferin oder einen Helfer zu schicken.

Darüber hinaus müssen die Themen Kinderschutz und Kindeswohl zum festen Bestandteil der aufeinander abzustimmenden Curricula in der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern, von Lehrkräften, Sozialpädagoginnen und -pädagogen und natürlich auch in den Gesundheitsberufen gemacht werden.

Auf Bundesebene geht es darum, sich für die Änderung des SGB VIII starkzumachen, die die Schaffung einheitlicher Standards bei Dokumentations- und Informationspflichten insbesondere auch zum Austausch zwischen den Bundesländern vorsieht und die anlassbezogene Kontrollmöglichkeit in Einrichtungen der Jugendhilfe ermöglicht.