Protokoll der Sitzung vom 25.02.2020

Ein anderer Kritikpunkt auch seitens des LaBüN - Herr Schmädeke, Sie haben recht, es gab in der Anhörung viel Zustimmung von den Beteiligten, aber es gab eben auch Kritik, insbesondere von den Naturschutzverbänden über das LaBüN - betrifft z. B. die Veröffentlichung. Es ist jetzt ein Verfahren geplant, dass die Veröffentlichung künftig nur noch im Ministerialblatt und eben nicht mehr in den Lokalzeitungen erfolgen soll. Hier liest vielleicht der eine oder andere noch das Ministerialblatt. Aber überlegen Sie einmal, wie viele Leute in Ihrem Bekanntenkreis regelmäßig das Ministerialblatt lesen!

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Erschre- ckend viele! - Zuruf von den GRÜ- NEN: Keiner!)

- Genau, keiner! Ich würde vermuten, dass sehr viele von Ihnen sagen würden: Das liest eigentlich keiner. Insofern ist das eine Verschlechterung für die Bürgerbeteiligung, und wir können das so nicht hinnehmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es gab noch andere Kritikpunkte. Man hätte die Novelle nutzen können, um diese Probleme zu beheben, Stichwort „Zielabweichungsverfahren

verbessern“ usw. Das ist nicht geschehen.

Wir werden den Gesetzentwurf ablehnen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Staudte. - Es folgt jetzt die FDP-Fraktion. Abgeordneter Hermann Grupe, bitte sehr!

(Unruhe)

- Vielleicht noch einen Moment, bis etwas Ruhe einkehrt! - Ich denke, wir können jetzt starten. - Bitte!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat sind viele Verbände angehört worden, und es hat entsprechende Stellungnahmen gegeben. Was wir diesen entnehmen können, ist, dass von den Verbänden im Großen und Ganzen doch ein sehr positives Echo gekommen ist. Die Arbeitsgemeinschaft kommunaler Spitzenverbände hebt heraus, dass es eine Beschleunigung gerade auch bei Raumordnungsverfahren und ähnlichen Verfahren geben soll, und sieht es auch positiv, dass die Zahl der Auslagestellen reduziert und das aufwendige Verfahren verschlankt wird.

Kollegin Staudte hat ja eben die Umweltverbände angesprochen. Aber auch beim LaBüN sehe ich im Grundtenor eine eigentlich doch sehr positive Stellungnahme. Auch das LaBüN begrüßt, dass die elektronische Form möglich ist, auch für die Antworten. Sicher, es wird gesagt, dass die Bekanntmachung auch in der Tageszeitung wünschenswert wäre. Sie meinten ja: Wer liest schon das Ministerialblatt? - Das sehe ich ähnlich. Zumindest ich lese es nicht regelmäßig. Aber die Umweltverbände, liebe Miriam Staudte, sind - jedenfalls bei uns - so fit, dass sie die Bekanntmachungen ganz bestimmt lesen. Sie werden sie im Zweifelsfall auch weiterleiten. Auch da ist also keine Ablehnung erkennbar.

Das Beteiligungsverfahren wird sogar um zwei Wochen verlängert. Auch das wird positiv aufgenommen. Insofern, denke ich, ist jede Möglichkeit gegeben.

(Beifall bei der FDP)

Die Industrie- und Handelskammer betont, dass zügige Planungsprozesse ein wichtiger Standortvorteil im Wettbewerb sind und eine wichtige Grundvoraussetzung für eine positive Entwicklung der Wirtschaft sind. Sie hält das für einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Sie hofft, dass weitere folgen.

Wir erleben doch in allen Bereichen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens, in denen wir Dinge fortentwickeln wollen, dass wir durch eine sehr hohe bürokratische Regelungsdichte regelrecht gelähmt sind. Deswegen kann man diese Stellungnahme aus unserer Sicht nur unterstreichen.

Das schnelle Internet in der Fläche ist dafür natürlich eine Grundvoraussetzung; Herr Kollege

Schmädeke hat darauf hingewiesen.

Die Landwirtschaftskammer verweist darauf, dass die regional sehr unterschiedlichen Aspekte berücksichtigt werden müssen.

Aber im Großen und Ganzen, wie gesagt, ein positives Feedback!

Liebe Kollegin Staudte, natürlich soll es zu einer Beschleunigung kommen, ohne dass dadurch zusätzliche Fehler entstehen. Das ist doch keine Frage! Aber dass man zukünftig in eine Hektik verfallen würde, die Fehler geradezu heraufbeschwören würde, kann man wohl wirklich nicht konstatieren.

Insofern: Etwas zügigere Verfahren zum Wohle der Menschen und der Entwicklung in diesem Lande sind sehr begrüßenswert. Deswegen werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall bei der FDP)

Danke schön, Herr Kollege. - Jetzt ist Kollegin Guth von der AfD-Fraktion dran. Bitte sehr!

(Unruhe)

- Ich darf um Ruhe bitten.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Änderung des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes: Der Hintergrund für die Gesetzesänderung umfasst mehrere Punkte, z. B. die Beschleunigung von Verfahren, die stärkere Nutzung elektronischer Beteiligungs- und Informationswege, die Vereinfachung von Abläufen

und die Harmonisierung mit den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Sinn dieser ganzen Geschichte ist natürlich auch eine praxisnahe Anpassung dieses Gesetzes.

Alle Änderungen, die darin vorgeschlagen sind, sind sinnvoll und notwendig, entsprechen sie doch den oft gegebenen Wahlversprechen, alles schneller, einfacher und weniger bürokratisch zu gestalten.

Nun möchte man meinen, dass eine derartige Gesetzesänderung ein Parlament wie unseres einstimmig passieren könnte. Die Verbände haben sich in der Anhörung positiv zu den Änderungen geäußert. Das war so weit alles gut. Trotzdem stellt man fest, dass sich eine Partei dagegenstellt, nämlich die Grünen. Die Begründung klingt mal wieder nach Klima-Greta: Die Stellungnahme des LaBüN wurde nicht hinreichend berücksichtigt. Deswegen lehnt man etwas ab.

Das hört sich wieder schwer nach Umwelt- und Klimakatastrophe an. Dem geneigten Zuhörer sei angeraten, sich vorher kundig zu machen, was das LaBüN in Wirklichkeit ist. Beim LaBüN handelt es sich um eine staatlich voll alimentierte Gesellschaft bürgerlichen Rechts,

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Auch Sie sind fast nur vom Staat alimentiert - leider!)

in der sich vier bereits bestehende Naturschutzvereine - BUND, NABU, LBU und nvn - zusammengeschlossen haben, um in einem neuen Konstrukt noch zusätzlich Steuermittel kassieren zu können. Das jährliche Budget von 350 000 Euro geht zu mehr als 80 % für Personalkosten darauf. Eine Stellenbeschaffung der anderen Art, selbstverständlich als geschlossene Veranstaltung! Weitere anerkannte Naturschutzverbände wie die Landesjägerschaft und der Anglerverband bleiben außen vor. Wer mitmachen darf, entscheiden die Gesellschafter der GbR. Sie wollen den Kuchen nicht teilen.

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Reden Sie mal zur Sache!)

Gegründet wurde das LABÜN übrigens unter der Federführung des grünen Umweltministers Wenzel, der sich schon damals offenbar eine Institution schaffen wollte, die Stellungnahmen für landesweit bedeutsame Verfahren abgeben könnte.

Emotionslos betrachtet, kann man zusammenfassen, dass sich eine grüne Lobby-Vertretung auf Kosten der Steuerzahler eingerichtet hat und Einfluss auf Verfahren zu Gesetzesänderungen nimmt. Folgt man deren Vorschlägen nicht, lehnen die Grünen ab.

Wir halten den Gesetzentwurf nach eingehender Beratung für sinnvoll und stimmen ihm zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Danke schön, Frau Abgeordnete Guth. - Jetzt hat die Kollegin Hanisch von der SPD-Fraktion darum gebeten, die restliche Redezeit zu nutzen. Das steht Ihnen natürlich zu. Sie haben noch

1:58 Minuten. Bitte sehr!

Vielen Dank. - Bei mir ist der Drang entstanden, aufklärende Worte beizutragen. Hier ging es ja viel darum, dass Vorhaben im Ministerialblatt veröffentlicht werden. Da hatte auch ich zunächst gedacht, dass das ein bisschen kompliziert ist. Nicht jeder liest das Ministerialblatt. Wie soll sich mein Umweltverband vor Ort informieren, um festzustellen, ob dieser Bereich betroffen ist oder nicht?

Deswegen möchte ich aus der Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf zitieren:

„Die nach § 3 UmwRG vom Land anerkannten Naturschutzvereinigungen, die nach ihrer Satzung landesweit tätig sind, sowie Verbände und Vereinigungen, deren Aufgabenbereich für die Entwicklung des jeweiligen Untersuchungsraums von Bedeutung ist, sind gesondert über die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Inhalte der öffentlichen Bekanntmachung nach Satz 3 zu unterrichten.“

Damit sind sie frühzeitig darüber informiert, dass sie sich beteiligen können. Ich bin mit diesem Gesetzentwurf sehr zufrieden.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Hanisch. - Eine Kurzintervention von Frau Kollegin Staudte! Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Nur noch einmal hierauf eingehend: Ja, die Umweltverbände werden informiert.

(Vizepräsidentin Meta Janssen-Kucz übernimmt den Vorsitz)

Aber es geht um Bürgerinnen und Bürger, die durch Projekte tangiert werden könnten, die in ihrer unmittelbaren Umgebung umgesetzt werden sollen. Wenn sie nicht zufälligerweise über einen Umweltverband organisiert sind, werden sie vermutlich erst sehr viel später von dem Projekt erfahren. Ich fürchte, dass das dazu führt, dass letztendlich großer Unmut entsteht, sodass man sich nicht nur mit der Frage eine störenden Wirkung - ja oder nein? - befassen wird, sondern dass man sich auch ein bisschen veräppelt vorkommt, weil man eben nicht informiert worden ist.