Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, sodass wir die Beratung schließen können. Ich komme zur Abstimmung.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in der Drucksache 18/2022 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die eindeutige Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 5: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/4777 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drs. 18/5876 - Schriftlicher Bericht - Drs. 18/5905
Wir treten in die Beratung ein. Eine erste Wortmeldung liegt vom Kollegen Dr. Schmädeke, CDUFraktion, vor. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass ich an dieser Stelle für Ihre Zustimmung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes werben darf.
Die geplanten Änderungen folgen der in der Koalitionsvereinbarung von CDU und SPD aus dem Jahre 2017 verankerten Zielsetzung, eine Beschleunigung von Planungs- und Bauprozessen zu unterstützen.
Der am 14. Oktober 2019 direkt an die Ausschüsse überwiesene Gesetzentwurf zielt im Wesentlichen auf die Beschleunigung des Raumordnungsverfahrens. Zu diesem Zweck sieht er eine stärkere Nutzung elektronischer Beteiligungs- und Informationswege und teilweise vereinfachte Abläufe vor. Gleichzeitig werden einzelne raumordnungsrechtliche Verfahrensvorschriften im Sinne einer erleichterten Rechtsanwendung mit Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung harmonisiert.
Meine Fraktion begrüßt die geplante Änderung der §§ 10 bis 12 des NROG. Sie sieht eine nicht unerhebliche und unserer Meinung nach auch längst überfällige Verfahrenserleichterung und damit einhergehend auch eine seit Langem geforderte Verfahrensbeschleunigung der Regionalplanung vor. Gleichzeitig bleibt eine umfassende Bürgerbeteiligung im Vorfeld von Planverfahren gewährleistet. Besonders Plan- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturvorhaben und Gewerbeansiedlungen können durch die Änderungen im NROG effektiver bzw. schneller gestaltet werden.
Meine Damen und Herren, ich möchte kurz auf das abgeschlossene Anhörungsverfahren zur vorliegenden Gesetzesänderung eingehen, in dem Änderungswünsche von folgenden Stellen eingegangen sind: von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens, der Industrie- und Handelskammer Niedersachsen, der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, dem Lan
Viele der eingereichten Anregungen könne im niedersächsischen Raumordnungsrecht nicht gelöst werden oder finden sich bereits in bundesgesetzlichen Regelungen wieder.
In fast allen Rückmeldungen wurde sowohl die mit dem Gesetzentwurf verfolgte Beschleunigung von Raumordnungsverfahren durch eine stärkere Fokussierung auf elektronische Beteiligungs- und Informationswege als auch die Reduzierung der Auslegestellen begrüßt.
Bei ganzheitlicher Betrachtung wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass die Fokussierung auf den digitalen Datenaustausch natürlich eine flächendeckende Versorgung mit schnellem Internet bedingt. Hier ist die Landesregierung jedoch mit dem laufenden Masterplan Digitalisierung bereits in der Umsetzung. Das macht die Digitalisierung dieses Verwaltungsverfahrens möglich.
Meine Damen und Herren, im Rahmen der Anhörung fand die Harmonisierung des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes mit den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung breite Zustimmung. Gleichzeitig wurde jedoch angeregt, bei der Beteiligung öffentlicher Stellen mehr Spielraum für Fristverlängerungen zu belassen; denn grundsätzlich seien bei raumbedeutsamen Großprojekten zahlreiche regionalspezifische Aspekte zu berücksichtigen, die im Rahmen von Raumordnungsverfahren eine angemessene Bearbeitungszeit notwendig machten.
Es ist zwar zutreffend und unerlässlich, dass verschiedenste Belange intensivst zu prüfen sind. Unser gemeinsames Interesse an einer Planungsbeschleunigung setzt jedoch klare Fristen für die Beteiligung öffentlicher Stellen voraus. § 15 Abs. 4 ROG verlangt, dass Raumordnungsverfahren innerhalb von sechs Monaten durchgeführt werden. Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung sieht eine klare Frist für die Prüfung öffentlicher Belange im Beteiligungsverfahren vor. Daran sollen sich die harmonisierten Fristenregelungen im Niedersächsischen Raumordnungsgesetz orientieren: eine Regelfrist von zwei Monaten - wie bisher - und eine neue Begrenzung der Fristverlängerung auf einen Monat. Durch die digitale Beschleunigung der Prüfprozesse können Stellungnahmen innerhalb dieser Fristen abgegeben werden.
Die elektronischen Kommunikationswege ermöglichen außerdem der Bevölkerung in weniger gut angebundenen ländlichen Gebieten, Straßen und Co. eine einfachere Teilhabe am Verfahren.
Meine Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass in diesem Hohen Hauses grundsätzlich Einigkeit darüber besteht, dass zügigere Planungsprozesse eine gewichtige Grundvoraussetzung dafür sind, dass Niedersachsen im Standortwettbewerb bestehen kann und unsere Wirtschaft sich positiv entwickelt.
Im Namen meiner Fraktion möchte ich abschließend den Landtag bitten, der Beschlussempfehlung sowohl des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als auch des mitberatenden Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen Folge zu leisten und den Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf zu beschließen.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Schmädeke. - Es folgt sodann die Abgeordnete Thordies Hanisch für die Fraktion der SPD. Frau Hanisch, Sie haben das Wort. Bitte sehr!
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor uns liegt der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes. Digitalisierung fängt beim Buddeln an und hört hier in Niedersachsen noch längst nicht damit auf. Nicht immer ist die Technik schneller. Wenn ich an die Bezahlvorgänge im Kiosk denke, die mit einer App gemacht werden, stelle ich fest, dass das mit Bargeld manchmal doch schneller wäre, zumindest auf der Kundenseite. Oder wenn man erst etwas digitalisieren muss, um es in der digitalen Welt nutzen zu können, ist das oft auch eher schwerfällig in der Umsetzung, z. B. wenn man Papierfotos, Videokassetten oder Grundbücher digitalisiert. Aber wenn sowieso alles schon digital vorhanden ist?
Die ganzen Planungsunterlagen von Raumordnungsverfahren sind digital vorhanden. Im vorliegenden Gesetzentwurf geht es darum, die Digitalisierung in diesem Bereich zu nutzen. Momentan wird noch alles verpflichtend analogisiert, also
ausgedruckt und dann versendet und zu den Öffnungszeiten in einer Kommune öffentlich ausgelegt zu Zeiten, zu denen viele Menschen arbeiten, und an Orten, die nicht für jeden günstig zu erreichen sind. Wir nutzen hier die Chancen der Digitalisierung, um Planungsverfahren zu beschleunigen. Es gibt keine Verzögerung mehr durch den Versand. Damit schaffen wir auch die Anpassung an das Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Dort ist das nämlich schon länger so vorgesehen.
Auf diese Weise haben auch weniger mobile Menschen oder Menschen, die normal berufstätig sind und sich nicht einfach mal einen Tag freinehmen wollen oder können, die garantierte Möglichkeit, in die digitalen Verfahrensunterlagen Einsicht zu nehmen, und zwar zu der Zeit, in der sie Ruhe dafür haben. Dafür hat man nun nicht mehr nur zwei Wochen wie bisher, sondern einen ganzen Monat lang Zeit. Wir denken auch weiterhin an die Beschleunigung. Die ist deswegen möglich, weil an anderer Stelle ohnehin längere Fristen existieren.
Die anerkannten, landesweit organisierten Umweltverbände und -vereinigungen und Verbände, deren Aufgabenbereich im Zusammenhang mit dem jeweiligen Untersuchungsraum steht, werden auch weiterhin über die Auslegung und die Beteiligungsmöglichkeiten unterrichtet.
Die Kommunen entlasten wir passenderweise auch noch, indem sich die Landesplanungsbehörde zentral um das Beteiligungsverfahren kümmert. Es passiert also nicht mehr, dass mehrere benachbarte Kommunen die gleiche Aufgabe parallel auf unterschiedliche Arten erledigen und dann unterschiedliche Möglichkeiten der Beteiligung zum gleichen Verfahren veröffentlicht werden. Das wird nun alles zentral und verpflichtend digital von der Landesplanungsbehörde erledigt. Es gibt dann auch weniger Verzögerungen durch die unterschiedlichen Ebenen.
In unserem Koalitionsvertrag bekennen wir uns zur Planungsbeschleunigung und zu garantierter Öffentlichkeitsbeteiligung. Vor uns liegt nun der Beweis, dass wir es damit auch ernst meinen. Ich freue mich auf eine breite Unterstützung und sage besten Dank vor allem auch an den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst. Ohne Sie würde das hier nicht so funktionieren!
Vielen Dank, Frau Kollegin Hanisch. - Jetzt ist Frau Kollegin Miriam Staudte, Bündnis 90/Die Grünen, dran. Bitte sehr!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren hier, wie meine Vorrednerin und mein Vorredner gesagt haben, über das Niedersächsische Raumordnungsgesetz, nicht über das Raumordnungsprogramm, über das wir ja auch häufig diskutieren. Dieser Entwurf für eine Gesetzesnovelle regelt Raumordnungsverfahren für Großprojekte. Es soll sozusagen festgestellt werden, welche Raumwirksamkeit diese Projekte haben, welche Widerstände und welche Konflikte zu erwarten sind. Das Raumordnungsverfahren versucht im Gegensatz zum späteren Planfeststellungsverfahren, zu einer sehr frühen Planungsphase diese Konflikte herauszuarbeiten. Dazu ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig, um in einer sehr frühen Phase z. B. alternative Trassen festzulegen.
Im Großen und Ganzen kann man sagen - das steht auch, wenn Sie es genau verfolgen, in der Begründung zu diesem Gesetzentwurf -: Dieses Raumordnungsverfahren trägt wesentlich dazu bei, Fehlplanungen zu vermeiden. Das ist letztlich der Sinn dieses ganzen Verfahrens.
Im Koalitionsvertrag ist festgehalten worden, dass alles schneller gehen soll: Wir wollen die Verfahren beschleunigen. - Man muss sagen: Beschleunigung und das Abbauen von bürokratischen Hürden usw. finden ja alle irgendwie gut. Aber man muss sich doch fragen, wo im Gesamtverfahren man diese Beschleunigung erreicht. Ganz am Anfang, wo es wichtig ist, Fehlplanungen und falsche Weichenstellungen zu verhindern, Zeit einzusparen, ist, vermute bzw. behaupte ich mal, ein Trugschluss. Wenn Sie vorne zu viel Zeit sparen, werden Sie diese Zeit durch entstehende Konflikte im weiteren Verfahren, bei der Planfeststellung etc., mindestens wieder verlieren, wenn nicht sogar weitere Zeit draufzahlen.
Was man in dem Gesetzentwurf der GroKo auch ganz deutlich merkt, ist: Sie scheinen Beteiligung so zu verstehen, dass Sie sie nur aus Transparenzgründen machen, aber nicht um Verfahren
Es ist ja sehr schön, dass jetzt immer gesagt wird: Wir wollen nicht mehr immer alles ausgedruckt irgendwohin legen. Wir sind ja alle ganz digital. Es ist ein großer Vorteil, wenn alles digital zur Verfügung gestellt wird. - Aber die großen Projekte von Minister Althusmann sind ja noch gar nicht abgeschlossen. Wir haben doch noch die Ausgangssituation, dass wir in vielen ländlichen Gebieten eben keine gute Internetversorgung haben. Wenn man sich dann plötzlich irgendwelche Karten - es geht bei diesen Planungen ja um sehr viel Kartenmaterial - herunterladen soll und das nicht funktioniert, fragt man sich: Wo ist das, bitte, eine Verbesserung des Verfahrens und mehr Bürgerfreundlichkeit?
Dann sagen Sie auch noch: Wir wollen die Unterlagen nicht mehr an so vielen Stellen auslegen, sondern nur noch einmal zentral. - Das macht die Sache nicht wirklich einfacher.
Ein anderer Kritikpunkt auch seitens des LaBüN - Herr Schmädeke, Sie haben recht, es gab in der Anhörung viel Zustimmung von den Beteiligten, aber es gab eben auch Kritik, insbesondere von den Naturschutzverbänden über das LaBüN - betrifft z. B. die Veröffentlichung. Es ist jetzt ein Verfahren geplant, dass die Veröffentlichung künftig nur noch im Ministerialblatt und eben nicht mehr in den Lokalzeitungen erfolgen soll. Hier liest vielleicht der eine oder andere noch das Ministerialblatt. Aber überlegen Sie einmal, wie viele Leute in Ihrem Bekanntenkreis regelmäßig das Ministerialblatt lesen!