Ich habe Ihnen auch vorgeworfen, dass das ein Angriff auf den Mieterschutz ist. Natürlich ist es das! Dass Sie, wenn es vielleicht 1 000 Fälle je Jahr gibt
- vielleicht, das ist ja noch nicht einmal fundiert -, das ganze Mietrecht und insbesondere die Miet
minderung infrage stellen, ist schon ein starkes Stück. So etwas kann ein Vermieter, der ja auch Einnahmen erzielt, doch auch über eine Versicherung entsprechend absichern. Ich bin da wirklich über Ihre Ausführungen völlig überrascht, die Sie hier getätigt haben. Sie sind wirklich falsch.
Sie haben hier einen untauglichen Vorschlag gemacht. Ich kann Ihnen nur anraten: Ziehen Sie ihn zurück! Damit helfen Sie niemandem.
Vielen Dank, Kollege Prange. - Wenn es jetzt leiser wäre, könnte Herr Dr. Marco Genthe für die FDPFraktion das Wort erhalten. - Es geht doch!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Rechtsprechung und der Gesetzgeber haben in den letzten Jahren die Rechte der Mieter schon deutlich gestärkt. Das war an einigen Punkten auch notwendig. Aber es gibt sicherlich auch die Fälle, in denen Mieter das teilweise sehr komplizierte Mietrecht zum Schaden von Vermietern ausnutzen, um sich einfach vor der Mietzahlung zu drücken.
Das trifft sicher nicht große Wohnungsgesellschaften, die damit umzugehen wissen, aber ganz sicher viele Kleinvermieter, die sich einen Ausfall der Miete nicht lange leisten können.
Es ist jedoch völlig unklar, wie groß dieses Problem tatsächlich ist. Es gibt hierzu kaum belastbare Studien. Ich aber, meine Damen und Herren, glaube nicht, dass dieses Problem einen derart großen Umfang hat, dass es ernsthaft die Schaffung von Wohnraum behindert.
Aber genau das scheint der Antragsteller mit der Wahl seines Titels und mit der Erklärung im letzten Absatz der Begründung zu suggerieren. Der Antragsteller hat es eben am Redepult noch einmal bestätigt.
Wohnraum, meine Damen und Herren, wird nicht durch eine Änderung des Mietrechtes geschaffen, sondern - welch eine Überraschung! - durch Bauen.
Das reicht von Erleichterungen bei den Bauvorschriften über die Nachverdichtung durch Lückenschlüsse, Aufstockung, Dachausbauten und die Frage der Typengenehmigungen von vorgefertigten Bauteilen bis hin zur Anzahl von PkwStellplätzen. Darüber, meine Damen und Herren, muss man und sollte man diskutieren.
Aber für eine Änderung des Mietrechtes, so wie sie hier diskutiert wurde, ist der Niedersächsische Landtag - welch eine Überraschung! - gar nicht zuständig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen noch - abweichend vom Tagesordnungspunkt 32 - zu dem Tagesordnungspunkt 33, den wir vorher besprochen haben - - -
Der unter Tagesordnungspunkt 33 behandelte Antrag soll ebenfalls in den Ausschuss für Inneres und Sport als federführenden Ausschuss überwiesen werden. Aber mitberaten sollen der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, der Ausschuss für Haushalt und Finanzen und der Kultusausschuss. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? - Das ist auch nicht der Fall. Dann haben Sie das so beschlossen.
Herr Emden hat noch eine Restredezeit von 2:38 Minuten und möchte diese in Anspruch nehmen. Herr Emden, Sie haben das Wort.
- Nicht, dass hier etwas durcheinandergeht: Das betraf nur die Mitberatung des unter dem vorhergehenden Tagesordnungspunkt 33 beratenen Antrages. Zu dem aktuellen Tagesordnungspunkt haben wir noch nicht abgestimmt.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Hören Sie auch insoweit mal aufmerksam zu! Dann würden Sie einem solchen Irrtum nicht erliegen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, „Irrtum“ ist ein gutes Stichwort. Ich habe hier nämlich noch ein paar Irrtümer zur Kenntnis nehmen müssen.
Herr Prange, hätten Sie Ihrer Vorrednerin von der Union zugehört, dann hätten Sie mitbekommen, dass es durchaus strittig ist, wie die Zahlen aussehen. Herr Genthe hat ganz richtig darauf hingewiesen, dass es keine allzu validen Studien gibt.
Ich kann Ihnen aber sagen, dass ich als Zivilrichter an einem Amtsgericht in nur einem halben Jahr sechs Fälle hatte, die eindeutig auf genau diese Problematik zurückzuführen sind. Es ist merkwürdig, wenn das an einem einzigen Amtsgericht bei einem einzigen Richter innerhalb eines halben Jahres passiert. Das deutet darauf hin, dass die Zahlen doch etwas anders sind, als Sie das hier zu suggerieren versuchen.
Die Zahl 1 000 ist sicherlich absolut illusorisch. Das wird eine weitaus größere Zahl sein. Insofern sprechen wir nicht über ein Randproblem, sondern über ein durchaus relevantes.
Und noch einmal: Natürlich kann eine große Wohnungsgesellschaft das ohne Weiteres aussitzen. Um die geht es aber nicht. Es geht um den Schutz der redlichen Vermieter, die ihre wirtschaftliche Altersversorgung nicht zuletzt mit einer Wohnung oder einem Haus mit Wohnungen sichern wollen. Genau um die geht es. Ich wundere mich, dass diese Gruppe gerade von den Sozialdemokraten nicht in den Blick genommen wird, sondern dass Sie dieses Thema vielmehr ausnutzen, um den
Noch einmal: Das Gegenteil ist der Fall! Wir schützen damit sogar den redlichen Mieter, weil eine solche Maßnahme die Investitionstätigkeit von privaten Vermietern fördert, was wiederum den Immobilienmarkt belebt und zu mehr Immobilien führt.
Das ist eine Maßnahme von vielen. Herr Genthe, Sie haben mehrere genannt. Ich habe sie auch genannt. Natürlich gibt es mehrere Maßnahmen, aber es handelt sich hierbei um eine flankierende Maßnahme. Man darf die Augen nicht davor verschließen,
dass Gerechtigkeitslücken im Mietrecht selbstverständlich den einen oder anderen davon abhalten, in Immobilien zu investieren. Das ist selbstverständlich. Sprechen Sie einfach mal mit dem einen oder anderen sogenannten Kleinvermieter. Sie werden dann meine These bestätigt sehen.
Ein weiterer Punkt, bei dem ich auch dagegenhalten möchte, sind die Mehrkosten. Sicher werden die Hinterlegungsstellen in einem solchen Fall mehr beansprucht; das ist keine Frage. Aber es wird zu weniger Verfahren kommen; das habe ich eben auch schon gesagt. Diese ganzen Verfahren, die einzig und allein dadurch entstehen, dass sich ein Mieter seiner Mietzahlungspflicht unberechtigterweise entziehen will, würden dann weitestgehend wegfallen.
Es würde auch keine großen Beweisaufnahmen mehr geben mit Blick auf Mängel, die gar nicht vorhanden sind. Das heißt, das würde zu einer Verschlankung der Rechtspflege und damit auch zu Einsparungen führen, die dann logischerweise auch für mehr Investitionen in die Hinterlegungsstellen genutzt werden können.
Insofern wäre sicherlich alles dafür getan, dass dieses Projekt so laufen würde, wie wir es uns vorstellen, und, meine ich, sind wir da auf dem richtigen Weg, wenn wir Ihre Unterstützung bekommen.