Wir halten aber das bisherige Verfahren für verbesserungsfähig, um es einmal so auszudrücken. Insofern ist die künftige Frequenzversteigerung, weil sie, physikalisch betrachtet, einen niedrigschwelligeren Bereich betrifft, dazu angetan, dass die flächenmäßige Ausbreitung und Abdeckung mit dem 800-Megahertz-Netz noch besser gewährleistet werden kann. Insofern hoffen wir sehr, dass der Bund unsere Anregungen zu künftigen Frequenzversteigerungen aufnimmt.
Die Nummer der Bundesratsdrucksache kann ich Ihnen nachreichen. Dann können Sie genau nachlesen, was wir dort beantragt haben.
Vielen Dank, Herr Minister. - Aus der FDP-Fraktion kommt die erste Zusatzfrage: Kollege Bode, bitte!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass die Frage 2 der CDU-Landtagsfraktion darum ging, welche Strategie Sie verfolgen, „um möglichst schnell eine gewisse Durchdringung“ mit 5G „im Flächenland Niedersachsen zu erreichen“, und Sie in Ihrer Antwort zwar das 50-Millionen-Euro-Förderprogramm erwähnt und gesagt haben, dass man damit bevorzugt ländliche Gebiete anschließen könne, aber die Punkte Raum und Zeit offengelassen haben, frage ich Sie konkret: Welches Ziel hat Ihre Strategie in Bezug auf den Begriff „möglichst schnell“ und den Begriff „gewisse Durchdringung“?
Herr Abgeordneter Bode, vielleicht noch einmal so viel vorweg, bevor ich ganz konkret auf das Thema Strategie komme: Laut den Versorgungsauflagen der Frequenzversteigerung im Jahr 2015 - das war die letzte - war bis 2019 je Netzbetreiber eine LTEVersorgung von 98 % der Haushalte bundesweit und 97 % in jedem Bundesland zu erzielen. Bis Ende 2020 ist zwischen dem Bund und den Netzbetreibern eine Versorgung von 99 % der Haushalte - Strategie Bund/Länder gemeinsam - vertraglich geregelt.
Unsere mit dem Bund abgestimmte Strategie und die Gespräche mit der Bundesnetzagentur, die über die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und der in den Frequenzvergaben festgelegten Versorgungsauflagen wacht, haben dazu geführt, dass Ende 2019 - insofern sind wir in dem Strategiekorridor, den wir für Niedersachsen angestrebt hatten, geblieben - folgende Ziele für Niedersachsen erreicht wurden: eine Haushaltsversorgung von 85,9 % bei Telefonica - das ist noch optimierungsfähig; das sage ich ganz bewusst dazu -, von 98,6 % bei der Telekom und von 99 % bei Vodafone. Niedersachsen belegt damit den dritten Platz aller Flächenländer.
Nach eigenen Angaben haben die Unternehmen Telekom und Vodafone die Auflagen zur Versorgung der Haushalte grundsätzlich erfüllt. Telefonica konnte die von der Bundesnetzagentur geforderten Versorgungsauflagen nicht fristgerecht erreichen. Die Bundesnetzagentur hat Konsequenzen daraus angekündigt. Welche das sein werden, kann ich im Moment noch nicht erkennen. Telefonica wird voraussichtlich versuchen, bis zum Ende des Jahres 2020 diese Auflagen zu erfüllen.
Daraus ergeben sich weitere Maßnahmen, die wir im Rahmen unserer Strategie für Niedersachsen ergreifen wollen:
Wir planen eine Beschleunigung des Mobilfunkausbaus in Niedersachsen durch eine Anpassung der Niedersächsischen Bauordnung. Das ist inzwischen mit dem für das Bauwesen zuständigen niedersächsischen Umweltministerium abgestimmt. Wir werden jetzt die notwendigen Veränderungen im Baurecht vornehmen können. Das Baurecht ist immer dann berührt, wenn man 5G-Antennen auf
Die landeseigenen Liegenschaften sollen Netzbetreibern als mögliche Mobilfunkstandorte bereitgestellt werden. Hierzu stehen wir im Rahmen unserer Ziele in enger Abstimmung mit dem federführenden Finanzministerium, das über die Landesliegenschaften wacht, die als Mobilfunkstandorte genutzt werden könnten.
Eine der Auflagen aus der Frequenzversteigerung des Jahres 2019 besagt, dass die drei etablierten Netzbetreiber 500 Basisstationen in mit LTE unversorgten Gebieten bis zum 31. Dezember 2022 in Betrieb nehmen müssen. Je Bundesland ist entsprechend dem flächenmäßigen Anteil am Bundesgebiet auszubauen. Niedersachsen erhält also im Rahmen unserer Umsetzungsstrategie, nach der Sie gefragt haben, mindestens 67 neue Mobilfunkstandorte, die durch das Land Niedersachsen zu verteilen sind. Diese 67 Standorte werden nach dem Kriterium „Anzahl der Haushalte je weißem LTE-Fleck“ verteilt. Dabei wollen wir insbesondere auch tourismusstarke Gebiete berücksichtigen.
Danke schön, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage kommt aus der SPD: Herr Kollege Henning, bitte sehr!
Herr Minister, ich frage die Landesregierung: Wie ist der aktuelle Stand zur niedersächsischen Mobilfunkrichtlinie?
befindet sich derzeit noch in der Abstimmung. Sie bedarf der Genehmigung durch die Europäische Kommission. Das Notifizierungsverfahren findet aktuell statt. Wie lange es dauern wird, wissen wir im Moment nicht. Wir können nur an die Europäische Kommission appellieren, diese für Niedersachsen wichtige Richtlinie so schnell wie möglich
zu genehmigen, damit wir die Gebietskörperschaften in Niedersachsen finanziell in die Lage versetzen können, den Bau einer passiven Mobilfunkinfrastruktur in Auftrag zu geben.
Der Zeitpunkt der Veröffentlichung der Richtlinie hängt maßgeblich von der Dauer des Notifizierungsverfahrens der Europäischen Union ab. Ich kann nur schätzen: Es wird noch einige Monate dauern, bis diese Notifizierung durch ist. Wir haben alle unsere Gespräche mit der europäischen Ebene in Brüssel - auch im letzten Jahr mit einem Direktor aus der Generaldirektion Informatik - dazu genutzt, auf schnelle EU-Verfahren in Beihilferechtsfragen zu dringen.
Ich glaube ohnehin, dass die EU-beihilferechtliche Notifizierung unserer Förderprogramme Dreh- und Angelpunkt beim Mobilfunkausbau in Deutschland sein wird. Die Ausgangsvoraussetzungen sind bei uns nun einmal andere als beispielsweise in Schweden oder Estland. Estland hat schon vor 20 Jahren in eine bestimmte Infrastruktur investiert. Wir holen das jetzt mit öffentlichem Geld nach - und schon greift das EU-Beihilferecht.
Ich glaube, an dieser Stelle werden die Bundesregierung, Deutschland und auch Niedersachsen ihr ganzes Gewicht in die Waagschale werfen müssen. Diese Verfahren dauern zumindest für den Ausbau des Industriestandortes Deutschland
- Mit Nachdruck! Wir machen das auf jeder Ebene. Eine Mitarbeiterin des Wirtschaftsministeriums, die vorher in meinem persönlichen Bereich gearbeitet hat, arbeitet inzwischen genau an dieser Stelle, nämlich in der Digitalkommission. Ich hoffe, dass uns dieser kleine Brückenschlag nach Brüssel am Ende hilft.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die zweite Zusatzfrage für die FDP-Fraktion stellt der Abgeordnete Jörg Bode. Bitte!
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister Althusmann, ich frage noch einmal nach, weil ich glaube, dass Ihrer Antwort auf meine erste Frage ein Missverständnis zugrunde lag.
Ich hatte nach 5G und nicht nach 4G gefragt, aber Ihre Antwort so verstanden, dass Ihr Ziel im 5GBereich die Errichtung von 67 vom Bund geförderten Masten sei - was bei einer Reichweite von 1 000 m insgesamt 0,147 %, also aufgerundet 0,15 % der Landesfläche entspräche.
Herr Abgeordneter Bode, das war tatsächlich ein Missverständnis. Ich habe gedacht, Sie meinten den Ausbau der LTE-Struktur, die ja auch noch erhebliche Lücken aufweist. Um diese Lücken wissen wir. Wir haben inzwischen ja erstmals einen Überblick in Niedersachsen.
Das ist gut; denn dann weiß man wenigsten, wo man ansetzen muss. Wir werden mit der WeißeFlecken-Strategie versuchen, diese Lücken zu schließen.
- Herr Abgeordneter, auch bei den Neubaugebieten sind wir dran. Dort ist das Bundesrecht eine gewisse Hürde für die Telekom gewesen. Wobei die Telekom aus unserer Sicht auch dort eine Ausbauverpflichtung hat, auch wenn natürlich „Markt vor Staat“ gilt.
Wir werden uns im Rahmen der 5G-Strategie zunächst einmal um diese elf Projekte kümmern - mit einem Volumen von bis zu 100 000 Euro - und sie zu einem Erfolg bringen müssen.
Einer der zentralen Ansätze zur Digitalisierung von Fertigung und Logistik ist im Übrigen die drahtlose Vernetzung durch den Ausbau einer leistungsfähigen Mobilinfrastruktur für sogenannte Campusnetze. Auch da werden wir mit einem Antrag bei der Bundesnetzagentur versuchen, für die für die Unternehmen und Einrichtungen notwendigen Frequenzen zu sorgen.
Darüber hinaus wollen wir in unserer 5G-Strategie auch die Bedarfe der kleinen und mittelständischen Unternehmen in den Blick nehmen. Die großen Unternehmen, die Großindustrie, können sich oftmals den Bau einer eigenen Betriebsinfrastruktur leisten und machen das zum Teil auch in Eigenausbau. Wir wollen uns aber insbesondere um die kleinen und mittelständischen Unternehmen in Niedersachsen kümmern und werden hierfür eine entsprechende Förderrichtlinie erlassen. Diese Förderrichtlinie wird mit 15 Millionen Euro hinterlegt. Für die Vernetzung, Betreuung und Beratung entsprechender KMU-Projekte werden wir einen entsprechenden Auftrag vergeben.
Mit Blick auf den 5G-Ausbau wird derzeit auch geprüft, wie die Projekte aus den elf 5G-Modellregionen unterstützt werden können, nachdem sie in der zweiten Phase, nämlich in der Umsetzungsphase, nicht mehr vom Bund finanziert werden. Der Bund übernimmt die Anfinanzierungsphase, aber dann geht es um die Umsetzungsphase. Ich denke jedoch, da kommen wir mit unserem sehr breit aufgestellten Sondervermögen Digitalisierung ganz gut hin.
Das Projektkonsortium - das als letzte Information vom 5G-Reallabor Braunschweig-Wolfsburg - werden wir ebenfalls landesseitig unterstützen. Von ihm liegt allerdings noch kein Förderantrag vor. Wir rechnen aber in Kürze damit.
Insofern wird es mit 5G jetzt Schritt für Schritt vorangehen. In den Jahren ab 2022, 2025 dürfte es mit Blick auf neue Frequenzen schlagartig besser werden. Der Vorteil von 5G ist die deutlich höhere Geschwindigkeit. 5G ist fast Echtzeit und erlaubt, glaube ich, eine etwa 100-mal schnellere Übertragung als LTE.
Mir liegen jetzt keine weiteren Zusatzfragen vor, sodass wir in die allgemeine Aussprache eintreten können.
Wie Sie wissen, erhält jede Fraktion erst einmal vier Minuten Redezeit. Danach ergeben sich vermutlich Möglichkeiten für zusätzliche Redezeit, weil die Landesregierung bis jetzt 10:21 Minuten über dem vorgesehenen Limit liegt. Und das ist noch nicht das Ende aller Möglichkeiten. Die Redner müssen sich also darauf einstellen, dass sie vier Minuten reden und dann noch unendlich viel Zeit haben.