Protokoll der Sitzung vom 12.05.2020

Herr Kollege Grascha, Herr Kollege Wenzel, wir werden Ihnen zeigen, dass wir das sehr transparent machen. Wir werden in den Ausschusssitzungen darüber berichten, und Sie werden sehen, dass uns daran gelegen ist, die Themen transparent darzustellen und nicht etwa im allgemeinen Haushalt untergehen zu lassen. Das ist die Maßgabe für das Sondervermögen.

Wenn Sie sich anschauen, wie andere Bundesländer das machen, dann werden Sie feststellen, dass das durchaus Usus ist. Da, wo die FDP mitregiert - in Nordrhein-Westfalen beispielsweise -, greifen Sie selbst zu diesem Mittel, weil Sie genau wissen, dass das ein gutes Modell ist. In Thüringen wird es gemacht. In Sachsen wird es gemacht. In Mecklenburg-Vorpommern greift man ebenfalls zu einem solchen Instrument. Also, meine Damen und Herren von den Grünen und der FDP: Da, wo Sie Mitverantwortung tragen, wissen Sie, dass das Prinzip der klaren Trennung, also klar das voneinander abzugrenzen, was auf Corona entfällt und was zur allgemeinen Haushaltsführung gehört, ein wirksames und gutes Prinzip ist. Wir machen das auch, um klarzumachen, dass wir hier besondere Herausforderungen haben. Wir werden auch wieder in die Neuverschuldung gehen müssen, das ist richtig; denn es liegen noch große Aufgaben vor uns.

Aber wir wollen auch deutlich machen, dass die strikte Einhaltung von Haushaltsdisziplin, dass eine solide, zielgerichtete Haushaltsführung und ausgeglichene Haushalte auch das Thema der Zukunft sein sollen. Deswegen grenzen wir den allgemeinen Teil des Haushalts eben von den Herausforderungen ab, die wir im Rahmen der Corona-Problematik zu bewältigen haben, und wenden wir dieses Modell mit dem Sondervermögen an.

Es ist eine gute Gelegenheit, das mit dem Jahresabschluss auf den Weg zu bringen, um dann mit diesen weiteren Mitteln wieder die notwendige Freiheit und Flexibilität zu haben. Uns hat in der Vergangenheit ausgezeichnet, dass der Landtag uns als Landesregierung die Möglichkeit gegeben hat, sehr viel flexibel und schnell helfen zu können, sehr schnell etwas bewegen zu können, indem der entsprechende Haushaltsrahmen mit der entsprechenden Ausgestaltung so zur Verfügung gestellt worden ist.

Das, was im Einzelplan 13 ausgewiesen ist, ist bei Weitem unkonkreter als das, was wir jetzt im Rahmen des Gesetzentwurfs zum Sondervermögen beschrieben haben. Das Sondervermögen soll auch nicht auf ewig ausgerichtet sein. Das Sondervermögen wird auch nicht so lange beibehalten, wie Geld da ist. Wenn Geld übrig ist, wird es dazu verwendet, die Kreditaufnahmen zu reduzieren. Dafür kennen Sie mich, glaube ich, auch. Es wird aber so lange verwendet, wie es da sein muss, um die Aufgaben zu schultern. Das heißt also, solange Aufgaben im Rahmen der Bewältigung der

Corona-Pandemie auf uns zukommen und geschultert werden müssen, werden wir das aus dem Sondervermögen bestreiten.

Warum machen wir das nicht mit einem zweiten Nachtragshaushalt? - Ich glaube, dass ein zweiter Nachtragshaushalt erst dann sinnvoll ist, wenn wir wissen, wie wir mit den Steuermindereinnahmen und den Verwerfungen auch bei den Kommunen umgehen können.

Wir werden am Ende der Woche eine Steuerschätzung haben, die wir bis Montag regionalisieren werden. Wir werden sie dann vorstellen. Es wird zu erheblichen Steuerausfällen kommen. Die Einschränkungen, die der Wirtschaft auferlegt worden sind, werden sich auch bei den Steuereinnahmen niederschlagen. Wir haben mittlerweile auch im Rahmen der Steuerhilfsmaßnahmen - Anpassungen der Vorauszahlungen, Stundungen, Rückzahlungen der Umsatzsteuervorauszahlungen, Absenkung der Vorauszahlungen und Ähnliches - über 1 Milliarde Euro bereits zurückgezahlt, die auch zu Buche schlagen werden.

Insgesamt geht man beim Bruttoinlandsprodukt von einem Rückgang von 6,3 % aus. Das ist die Schätzung der Bundesregierung. Uns werden also große steuerliche Ausfälle ins Haus stehen, die wir zu bewerkstelligen haben. Deswegen werden wir finanzielle Einschnitte vor uns haben. Das wird unsere Perspektiven in den nächsten Jahren durchaus verschlechtern. Darüber werden wir auch hier zu diskutieren haben.

Ich sage das auch deswegen, weil ich glaube, dass wir bei allen Hilfsmaßnahmen, die wir machen, klarstellen müssen: Die Hilfe, der es bedarf, werden wir in Niedersachsen bereitstellen. Die notwendige Unterstützung für unsere Bürgerinnen und Bürger, für das Gesundheitssystem, für die Wirtschaft, für alle Beteiligten wird gewährleistet werden. Allerdings gilt: so viel wie möglich, aber nur so viel wie nötig. Wir dürfen die fiskalischen Aspekte, die fiskalpolitischen Ziele dabei nicht aus dem Blick verlieren. Das werden wir mit einem zweiten Nachtragshaushalt entsprechend tun, aber erst dann, wenn die Daten dafür vorliegen, wenn wir das entsprechende Zahlenmaterial dafür haben und wenn wir etwas mehr Klarheit darüber haben, wie sich die Einnahmenseite in Zukunft perspektivisch gestaltet.

Deswegen ist das jetzt ein guter Schritt. Das ist ein guter Tag, weil wir 1,4 Milliarden Euro übrig haben, die wir aus dem Jahresabschluss verwenden können. Zwei Drittel davon verwenden wir für die Be

kämpfung der Pandemie. Der Rest geht in die Rücklage, versehen mit Absichtserklärungen, die wir damit verbinden. Das geht in die allgemeine Rücklage für die Bewältigung der künftig vor uns liegenden Aufgaben, die wir haben.

Das ist eine gute Vorsorgepolitik, meine Damen und Herren, so wie Sie sie von uns kennen und wie wir auch die anderen Jahresabschlüsse verwendet haben. Wenn wir nicht schon in der Vergangenheit so gut vorgearbeitet, so gut Vorsorge getroffen hätten, dann würde jetzt manche Maßnahme nicht zur Verfügung stehen, die wir zur Verfügung haben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Danke sehr, Herr Minister Hilbers. - Um zusätzliche Redezeit hat der Kollege Stefan Wenzel gebeten. Er erhält drei Minuten.

(Eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter der Landtagsverwaltung desinfizieren das Redepult sowie die Plätze der Schriftführerinnen und Schriftführer)

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Finanzminister, ich habe bei diesem Gesetzentwurf so ein bisschen das Gefühl, die Große Koalition ist sich selbst genug. Ich zweifele nicht daran, dass bei Ihnen in den Fraktionssitzungen für mehr Transparenz gesorgt wird. Das ist aber in der Verfassung anders vorgesehen. Da ist das Parlament die entscheidende Institution. Deswegen erwarten wir auch Transparenz im Parlament, Herr Finanzminister!

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Ich frage Sie erstens, weil Sie sich hier mehrfach gerühmt haben, Sie würden etwas für Arten-, Natur- und Klimaschutz tun und hätten das in Ihrem Beschluss auch so vorgesehen: Ist denn in Ihrem Kabinettsbeschluss eine entsprechende Formulierung enthalten? Ich habe gehört, darin soll zu dem Thema gar nichts stehen.

Zweitens. Dann sagen Sie, das Geld aus dem ersten Nachtragshaushalt sei langsam, aber sicher ausgeschöpft. Das ist natürlich eine sehr präzise Aussage. Sie haben 843 Millionen Euro am 8. Mai zur Bewirtschaftung an die Häuser überwiesen.

Frage: Wie viel ist davon mittlerweile verausgabt, und was ist mit den übrigen 550 Millionen Euro? Bis wann werden die voraussichtlich vorausgabt? Schaffen Sie es nicht, bis dahin einen Nachtrag vorzulegen?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dritte Frage: Ich habe gestern im Handelsblatt gelesen, dass es einen großen Streit zwischen Land und Bund um die Frage gibt: Wer kriegt welche Anteile aus dem 50-Milliarden-Fonds für KMU? Auch dazu hätte ich gerne einmal eine präzise Zahl, wie viel der Bund von den Hilfen, die das Land jetzt zahlt, übernimmt.

Sie sind im Verwaltungsrat der KfW. Trotzdem ist noch immer höchst intransparent, nach welchen Kriterien die Wirtschaftsförderung aus dem 600-Milliarden

Fonds erfolgt. Auch da hätten wir gerne genauer gewusst, was dort tatsächlich in Planung ist und welche Projekte.

Fünfte Frage: Der Wirtschaftsminister macht Zusagen für die Meyer-Werft, ohne Transparenz darüber herzustellen, was der Bund bislang für Reedereien und Werften geleistet hat. Wir brauchen hier Fakten auf den Tisch, bevor über weitere Dinge Zusagen gemacht werden - Fakten, Zahlen und alles, was dazugehört. Ansonsten sind das Blankoschecks, die man so nicht einfach unterschreiben kann.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich würde gerne heute im Parlament mehr hören, Herr Minister. Vielleicht kann ich meine Kritik dann etwas mildern.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der Finanzminister möchte jetzt auch zu dem Thema sprechen. Herr Hilbers!

(Eine Mitarbeiterin der Landtagsver- waltung desinfiziert das Saalmikrofon)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Wenzel, der Kabinettsbeschluss beinhaltete eine Vorlage, in der die 550 Millionen Euro, die in die allgemeine Rücklage gehen bzw. die auch den Wirtschaftsförderfonds bedienen, entsprechend erläutert sind. Darin ist aufgeführt, dass 150 Millionen Euro in den allgemeinen Teil des Wirtschaftsförderfonds gehen und dass

19,5 Millionen Euro in den Wirtschaftsförderfonds zurückgehen, weil sie im letzten Haushalt entnommen worden sind, und zwar in den ökologischen Teil. 120 Millionen Euro werden für den Artenschutz reserviert. Dabei geht es insbesondere darum, einem möglichen Volksbegehren in Niedersachsen entgegenzukommen und die Dinge aufzugreifen, die dort gefordert werden.

(Zurufe von den GRÜNEN und von der FDP - Unruhe - Glocke der Präsi- dentin)

Es geht um hier bereits ausgiebig und lang diskutierte 110 Millionen Euro, die für die Wald- und Forstwirtschaft ausgegeben werden sollen. Das betrifft auch den niedersächsischen Wald, bei dem wir auch sonst Aufwendungen hätten, mit denen wir in bestem Maße Vorsorge betreiben.

(Zuruf von Christian Meyer [GRÜNE])

- Herr Meyer, hören Sie doch zu! Dann können Sie das auch besser mitbekommen. Wer viel spricht, hat wenig Zeit zum Denken.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Das hat er doch gemacht! Er hört doch zu! - Christian Meyer [GRÜNE]: Ich höre doch zu!)

Kollege Meyer, jetzt mal etwas ruhiger, bitte!

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Wenzel, dann haben Sie gesagt, Sie wollten mehr Klarheit über die Ausgaben und die Positionen haben.

Zu einzelnen Unternehmen, mit denen wir in Gesprächen sind und bei denen wir versuchen, Hilfestellung zu leisten, kann ich Ihnen hier im Parlament nichts sagen. Es gibt ein vielfältiges Angebot, wie Unternehmen geholfen werden kann. Das sind Zuwendungsprogramme. Das sind Darlehensprogramme der KfW. Das sind Darlehensprogramme der NBank. Das sind steuerliche Maßnahmen, die Sie kennen und die vielfältig wirken. Das sind aber auch Landesbürgschaften; sonst hätten wir unseren Landesbürgschaftsrahmen nicht erhöht. Weitere Bundesmaßnahmen werden bei großen Unternehmen noch im Einzelnen besprochen. Aus diesem Instrumentenkasten heraus konzipiert man dann, wenn es um Einzelfälle geht, vernünftige Hilfsangebote.

Ich glaube, dass es sehr wichtig und gut ist, dass wir uns um unsere in Niedersachsen ansässigen Unternehmen kümmern und dass wir mit den Instrumentarien, die Sie uns ja an die Hand gegeben haben, zielgerichtet arbeiten können. Dafür gibt es klare Regularien. Bei einer großen Landesbürgschaft wird der Haushaltsausschuss einbezogen und im Haushaltausschuss dazu berichtet. Auch über andere Bürgschaften, die die NBB vergibt, werden Sie in entsprechenden Zeiträumen am Ende unterrichtet.

Es gibt klare Vorgaben in der Bürgschaftsrichtlinie dazu, wann wir damit anzutreten haben. Im Rahmen dieser Richtlinien bewegen wir uns. Ich kann jetzt nicht erkennen, was der Grund dafür sein soll, dass Sie jetzt hier so tun, als würden wir da Geheimniskrämerei betreiben. Wir wenden genau das an, was der Haushaltsausschuss - in diesem Fall auch mit Ihrer Zustimmung - uns mit auf den Weg gegeben hat, was wir dort also tun sollen.

Was die 1,4 Milliarden Euro angeht: Davon haben wir - das findet sich in einer Liste, die wir Ihnen vorgelegt haben - 843,045 Millionen Euro verausgabt. Das ist die Summe, die augenblicklich durch verschiedenste Maßnahmen an einzelnen Stellen den Häusern zugewiesen worden ist, die in den Häusern jetzt größtenteils belegt ist und die für konkrete Themen zur Verfügung steht.

Darüber hinaus haben wir weitere Summen reserviert, von denen wir glauben, dass wir sie benötigen, weil wir glauben, dass noch entsprechende Positionen ausstehen, die uns noch vorgelegt werden. Das ist insbesondere auch das Thema Entschädigungen nach Infektionsschutzgesetz, worauf Menschen einen Anspruch haben und die, wenn die Anträge gestellt werden, wir auch zahlen müssen. Wir schaffen dafür Vorsorge und sorgen dafür, dass wir diese Dinge auch abfedern können.

Beispielsweise dort, wo die Trägerleistung der NBank im Rahmen dessen, was wir jetzt mit ihr vereinbart haben, zugesagt wird, muss man Vorsorge dafür treffen, dass diese Trägerleistung innerhalb dieser Summe dann auch bedient werden kann.

Wenn ich das alles dazurechne, kommen wir auf eine Summe von 1,346 Milliarden Euro, die aus dieser Summe bereits zugesagt oder aber reserviert ist. Das sind die Summen, die Sie auch kennen.

Wir reden in wöchentlichem Abstand auch in Telefonkonferenzen darüber, die Sie als Sprecher Ihrer

Fraktion mit mir und meinem Haus abhalten. Deswegen herrschen da absolute Transparenz und keine Geheimniskrämerei.

Ich gehe davon aus, dass wir bis Ende Juni - so lange dauert es nämlich, bis wir weitere parlamentarische Verfahren hier auf den Weg bringen können, auch einen zweiten Nachtragshaushalt - mit den dann verbleibenden Finanzmitteln die Aufgaben, die noch auf uns zukommen, die Themen, die uns augenblicklich erreichen, nicht bestreiten können. Deswegen ist es gut, wenn wir jetzt aus dem Jahresabschluss weitere Mittel bereitstellen, um handlungsfähig zu sein. Es ist aber auch gut, aus dem Jahresabschluss 480 Millionen Euro dafür zu verwenden, weil wir die sonst anschließend aus anderen Mitteln finanzieren müssten. Es ist gut, dass wir jetzt aus dem Jahresabschluss auch diese Mittel nehmen, um sie wirklich zielgerichtet einsetzen zu können. Wir schaffen Vorsorge, um jederzeit handlungsfähig zu sein.