Ich gehe davon aus, dass wir bis Ende Juni - so lange dauert es nämlich, bis wir weitere parlamentarische Verfahren hier auf den Weg bringen können, auch einen zweiten Nachtragshaushalt - mit den dann verbleibenden Finanzmitteln die Aufgaben, die noch auf uns zukommen, die Themen, die uns augenblicklich erreichen, nicht bestreiten können. Deswegen ist es gut, wenn wir jetzt aus dem Jahresabschluss weitere Mittel bereitstellen, um handlungsfähig zu sein. Es ist aber auch gut, aus dem Jahresabschluss 480 Millionen Euro dafür zu verwenden, weil wir die sonst anschließend aus anderen Mitteln finanzieren müssten. Es ist gut, dass wir jetzt aus dem Jahresabschluss auch diese Mittel nehmen, um sie wirklich zielgerichtet einsetzen zu können. Wir schaffen Vorsorge, um jederzeit handlungsfähig zu sein.
Sie können fest davon ausgehen, dass diese Landesregierung die Hilfe gewährt, die notwendig ist, aber auch nicht mehr, als nötig ist. Wir gehen schon sehr verantwortungsvoll mit den Finanzmitteln um. Das werden wir auch in dieser Krise tun. Aber wir sind auch gehalten, schnell zu handeln und handlungsfähig zu sein. Deswegen wählen wir dieses Mittel. Wir unterrichten Sie aber regelmäßig über den Abfluss und über die Reservierung der Mittel, sodass Sie immer auf dem Laufenden sind. Sie können das, was Sie heute gefragt haben, auch in den Listen wiederfinden, die Sie bekommen haben.
Vielen Dank, Herr Minister. - Als nächster Redner hat sich der Kollege Christian Grascha gemeldet und um zusätzliche Redezeit gebeten. Inzwischen können Sie gerne fünf Minuten sprechen; der Minister hat das „Polster“ etwas erhöht.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die fünf Minuten werde ich nicht brauchen. Ich möchte ganz gerne noch auf drei Punkte eingehen.
Der erste Punkt, den der Minister angesprochen hat, ist der Finanzierungsplan, in dem er dargelegt hat, dass das dem Haushaltsausschuss im Nachgang zur Kenntnis gegeben wird. - Ja, das ist richtig, Herr Finanzminister. Aber der Entwurf Ihres Gesetzes, den wir in der ersten Beratung im Haushaltsausschuss hatten, sah vor, dass im Jahr 2020 überhaupt kein Finanzierungsplan vorgelegt wird. Erst nachdem der GBD, der Landesrechnungshof und alle drei Oppositionsfraktionen dort massiv kritisiert haben, sind Sie eingeknickt, mussten beibiegen und haben zumindest den Finanzierungsplan für das Jahr 2020 nach zwei Monaten Bearbeitungszeit sozusagen eingestanden. Auch das gehört zur Wahrheit dazu.
Zweiter Punkt: zur Zweckbestimmung. Nennen Sie uns doch hier einmal ein Beispiel, das man nicht aus dem Sondervermögen finanzieren kann! Heute kann man doch alle Maßnahmen, alle staatlichen Aufgaben und alle Ausgaben daraus ableiten, dass es aufgrund der Corona-Krise bestimmte Veränderungen gibt.
Diese Zweckbestimmung ist deswegen so ungenau, weil Sie sich in der Koalition darüber so uneins sind, was Sie mit diesem Vermögen finanzieren wollen. Das ist der eigentliche Grund.
Dritter Punkt. Sie erwecken hier immer den Eindruck, dieses Sondervermögen sei bestimmter als der Nachtrag, den wir vor sieben Wochen hier auf den Weg gebracht haben. Das ist vielleicht richtig, aber der erste Nachtrag des Haushalts 2020 ist ja nicht der Regelfall, sondern der Regelfall sind ordentliche Titelgruppen, mit denen man detailliert aufzeigen kann, wofür das Geld vorgesehen ist. Damit muss man es ja vergleichen. Für einen normalen Haushalt wird man das wahrscheinlich in dieser Situation noch nicht machen können. Aber wir erwarten mehr Genauigkeit, mehr Zweckbestimmung und Haushaltsklarheit, Vollständigkeit, Einheit und Jährlichkeit. Das wurde auch vom Landesrechnungshof angemahnt und wurde im Ausschuss deutlich gemacht. Das wäre mit einem normalen Haushalt deutlich besser möglich als mit diesem Sondervermögen.
Danke schön, Herr Kollege Grascha. - Ebenfalls zusätzliche Redezeit erhält nun für die CDU-Fraktion der Kollege Ulf Thiele. Ihnen stehen gleichfalls, wenn Sie möchten, fünf Minuten Redezeit zu.
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Zur Zweckbestimmung, lieber Christian Grascha, habe ich vorhin schon ausgeführt. Es ist ein Widerspruch, dass man auf der einen Seite sagt, man will das in einem Nachtragshaushalt in den Titelgruppen sehen, auf der anderen Seite aber weiß und auch erklärt, dass die Landesregierung in einer solchen Situation, in einer Krisenlage, wie wir sie momentan immer noch haben - das kann man sich wegwünschen; aber sie ist doch da und ist mit den Händen zu greifen -, Beinfreiheit braucht und schnelle Entscheidungen treffen können muss. Insofern beißen sich an der Stelle sowohl Ihr Anliegen zum Nachtragshaushalt als auch Ihr Anliegen zur detaillierten Aufführung der darin enthaltenen Maßnahmen.
Das Einzige, was ginge, wäre die Fortsetzung dessen, was wir haushaltspolitisch im März gemacht haben. Das kann aber überhaupt nicht im Sinne des Erfinders sein, weil das noch unkonkreter in der Zweckbestimmung ist als das, was wir im Sondervermögen immerhin machen können. - Erster Punkt.
Zweiter Punkt. Herr Wenzel, Politik neben Corona muss möglich bleiben, auch wenn Ihnen und Herrn Grascha das nicht gefällt. Es ist doch eine Selbstverständlichkeit, dass es auch weiterhin einige wenige politische Prioritäten geben muss, auf die eine Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen Wert legen.
Wenn wir Ihnen folgen würden, dann könnten wir dem Wirtschaftsminister keine Mittel an die Hand geben, so wie wir es jetzt tun, 150 Millionen Euro in den Wirtschaftsförderfonds zu legen, um Innovationsförderung zu betreiben, um Investitionen anschieben zu können, um neue Wachstumskräfte in diesem Land anregen zu können. Das ist doch genau das, was unsere Wirtschaft, was unser Mittelstand in so einer Lage brauchen. Das ginge nicht, weil wir dann nur noch Reparaturbetrieb spielen würden.
Das zweite Beispiel ist: Wir waren uns vor wenigen Monaten in diesem Haus einig, dass wir etwas für den Wald tun müssen, dass wir nach dem, was wir jetzt zwei Jahre lang an Schäden in unseren Wäl
dern erlebt haben, das in Ordnung bringen müssen. Dabei geht es um Substanz- und Werterhalt unseres eigenen Landesvermögens. Selbstverständlich investieren wir in diese Maßnahmen. Aber das könnten wir nicht, wenn wir Ihnen folgen würden.
Dritter Punkt. Ehrlich gesagt, Herr Wenzel, an der Stelle platzt mir dann langsam der Kragen. Mir ist sehr bewusst, dass die Meyer-Werft am Standort Papenburg den Grünen ein Dorn im Auge ist.
(Meta Janssen-Kucz [GRÜNE]: Das ist eine Unterstellung! - Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Frau Janssen- Kucz bringt sich dort sehr intensiv ein! - Weitere Zurufe - Glocke der Präsi- dentin)
Aber glauben Sie es mir: Ich wohne in der Region. Wir haben in den letzten Jahren viel gemacht. Wir haben gemeinsam einen Masterplan auf den Weg gebracht, um die Ems in Ordnung zu bringen.
Das hat in der Region viel Kraft gekostet. Hanne Modder weiß, was das für mich in meiner Kreistagsfraktion bedeutet hat.
Und gleichzeitig kommen immer wieder diese Attacken gegen diese Werft, von der in der Region 10 000 und mehr Menschen, deren Arbeitsplätze und Familien abhängen. Kinders noch mal!
Es muss doch möglich sein, dass in Ihrer Rhetorik ein solcher Industriebetrieb genauso fair behandelt wird wie jeder Mittelständler auch.
Das ist ein Familienbetrieb. Wenn die, Herr Wenzel, auf einen ganz normalen Standard-KfW-Kredit zurückgreifen, ist das nicht intransparent, sondern deren Möglichkeit, die denen rechtlich zusteht, und das werden wir denen nicht beschränken, auch wenn sich die Grünen das noch so sehr wünschen.
Danke schön, Herr Kollege Thiele. - Die Kollegin Frauke Heiligenstadt erhält jetzt für die SPD-Fraktion auch zusätzliche Redezeit von fünf Minuten. Frau Kollegin!
- Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich Frau Kollegin Heiligenstadt das Wort erteile: Ich wäre sehr dankbar, wenn es jetzt wieder ruhiger würde. - Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Grascha, ich denke, wenn man ein falsches Argument wiederholt, wird es deshalb nicht richtiger.
Ich möchte noch einmal ganz deutlich machen, dass uns die Möglichkeit, ein Sondervermögensgesetz zu verabschieden, eindeutig von der Verfassung und vom Haushaltsrecht her gegeben ist. Sie stellen das in Ihren Unterstellungen immer so dar, als wäre das grundsätzlich erst einmal ein Vorbeischrammen am Budgetrecht des Parlaments. Aber das ist schlicht und ergreifend falsch. Im Gegenteil: Wir dürfen das, und wir machen davon Gebrauch, und zwar in der entsprechenden Konkretheit, die uns zum jetzigen Zeitpunkt möglich ist. Das ist schon sehr umfassend. Wir machen das auf jeden Fall umfassender, als es in anderen Bundesländern geschieht.
Zweiter Punkt. Ich wehre mich, ehrlich gesagt, dagegen. Sie haben, sehr geehrter Herr Grascha, auch schon im Ausschuss darauf hingewiesen, dass es besser wäre, die 150 Millionen Euro nicht dem Wirtschaftsförderfonds zuzuweisen, sondern entsprechend Schulden zurückzuführen, weil das
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben uns auch in dieser Rezession antizyklisch zu verhalten.
Alle sagen, wir befinden uns in einer Rezession, also planen wir doch auch entsprechende Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft im Wirtschaftsförderfonds und werden diese auch entsprechend umsetzen. Es ist aus meiner Sicht falsch, jetzt einen Sparkurs einzufordern.