Protokoll der Sitzung vom 12.05.2020

(Unruhe)

Herr Kollege, entschuldigen Sie bitte! Augenblick mal! - Meine Damen und Herren, wenn Sie dem Redner Ihre Aufmerksamkeit zukommen lassen und die Gespräche beenden könnten, wäre das sehr nett.

Bitte schön, Herr Kollege!

Das Problem der Grundrechtseinschränkung durch Rechtsverordnung ist gerade in Corona-Zeiten virulent geworden, um im Bild zu bleiben. Wir von der AfD-Fraktion stellen uns als Fraktion einer

Rechtsstaatspartei vehement gegen Grundrechtseinschränkungen, vor allen Dingen dann, sehr verehrte Damen und Herren, wenn sie dermaßen unverhältnismäßig sind wie jetzt im Falle der Corona-Pandemie. Schon deshalb sehen wir diesen Gesetzentwurf kritisch. Er zementiert im Endeffekt durch seine Regelungen Grundrechtseingriffe im Zusammenhang mit der Corona-Panik. Er gibt Regelungen, die es eigentlich nicht bräuchte, den Anstrich parlamentarischer Legitimation.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege Emden. - Zu einer Kurzintervention auf Ihren Beitrag hat sich für die CDU-Fraktion der Kollege Jens Nacke gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege!

(Eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter der Landtagsverwaltung desinfizieren das Redepult)

- Vielen Dank.

Bitte sehr!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Kollege Emden, ich empfinde es zunehmend als problematisch, dass die Redebeiträge der AfD, wie jetzt beispielsweise hier von Ihnen, eine gewisse Ausdifferenziertheit erkennen lassen, während ich den Eindruck gewinne, dass die tatsächliche Positionierung bzw. der Eindruck, den Sie in der Öffentlichkeit erwecken wollen, ganz andere sind.

Ich möchte das mal an zwei Pressemitteilungen festmachen, die Sie veröffentlicht haben, in denen Ihre Fraktionsvorsitzende zitiert wird. In einer heißt es von Frau Guth:

„In Niedersachsen wird gerade per Reimann-Verordnung durchregiert ohne Parlamentsbeschlüsse und gesetzliche Grundlage außer einem wackeligen Bezug aufs Bundesinfektionsschutzgesetz. Damit werden schwerste Eingriffe in die bürgerlichen Grundrechte begründet. Auch Tyrannei und Willkür können sich virusartig ausbreiten und einer Demokratie die Luft zum Atmen nehmen.“

Das zweite Zitat - dieses ist vom 15.April, das andere vom 16.April - lautet:

„Virenschutz ist wichtig, aber er darf nicht als Vorwand dienen, demokratische Institutionen auszuhebeln … Sonst droht eine Willkürherrschaft, die sich nur noch dem Namen nach Demokratie nennt.“

Sie führen hier in einer Art und Weise in Ihren Pressemitteilungen aus und versuchen, die demokratische Legitimation dieser Beschlüsse und dieser Grundrechtseingriffe infrage zu stellen, die nicht hinnehmbar ist.

(Beifall bei der CDU)

Das macht Frau Guth, sie setzt sich dann aber hier hin und redet nicht. Reden darf dann einer, der sagt: Oh, es ist alles ganz differenziert, was die FDP da vorgeschlagen hat. Das können wir so nicht unterstützen. - Sagen Sie hier mal die Wahrheit, wie die AfD in Wirklichkeit da draußen redet!

(Beifall bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Herzlichen Dank, Herr Kollege Nacke. - Der Kollege Emden möchte antworten. - Moment, wir müssen hier noch reinigen! Oder Sie nehmen das Mikrofon dort. Das können Sie sich jetzt aussuchen.

Es ist ein bisschen schwierig, weil ich eigentlich in diese Richtung sprechen möchte.

Okay, dann warten wir noch ein bisschen. Wir haben ja Zeit.

(Eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter der Landtagsverwaltung desinfizieren das Redepult)

- Wunderbar, vielen Dank.

Herr Kollege, bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, damit haben Sie, sehr geehrter Herr Kollege, einen Grundkonflikt angesprochen, der, ich hoffe doch, nicht nur die Mitglieder der AfD-Fraktion umtreibt, nämlich den Grundkonflikt zwischen dem, was nötig ist, und dem, was man will bzw. was man zuzulassen verhindern möchte.

Es ist doch Folgendermaßen: Wir haben eine Situation, die uns vor völlig neue Herausforderungen stellt und - das ist auch meine Meinung - die bei mir zunehmend das Gefühl erweckt, dass hier weitgehend oder - so man könnte auch sagen - weitestgehend über die Stränge geschlagen wird. Daher entsteht mehr und mehr das Gefühl - eben weil man nicht bereit ist, mit den nötigen schnellen Schritten wieder zur Normalität zurückzukehren -, dass man sich doch eventuell ganz gut fühlt in dieser Situation, in der man per Rechtsverordnung ohne ausreichende Beteiligung des Parlaments regieren kann. Das ist genau das, glaube ich, was Frau Guth durchaus kritisiert, und zwar zu Recht.

(Zuruf: Machen Sie sich die Worte von Frau Guth zu eigen?)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist doch Folgendes: Wir haben keine validen Zahlen, auf deren Grundlage der ganze Lockdown durchgeführt wurde. Wir müssen dem auch einmal die ganzen negativen Implikationen dieses Lockdowns gegenüberstellen.

(Wiard Siebels [SPD]: Halten Sie § 32 des Infektionsschutzgesetzes für eine wackelige Rechtsgrundlage? - Unruhe - Glocke des Präsidenten)

- Lassen Sie mich doch mal ausreden! Sie hätten mich ja auch fragen können.

(Wiard Siebels [SPD]: Das mache ich ja gerade! - Heiterkeit bei der SPD)

- Sie hätten sich ja melden können, aber das haben Sie nicht getan.

Noch einmal: Wir haben die Situation, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass es hier um entschiedene, nie dagewesene Grundrechtseingriffe geht und dass auf der anderen Seite keine nötige Rechtfertigung dafür zu finden ist, die Grundrechtseingriffe in dieser Form durchzuführen. Deshalb müssen wir diese Maßnahmen umgehend runterfahren und wieder zur Normalität zurückkommen. Alles andere ist nicht gerechtfertigt. Wir müssen die Grundrechte schützen. Es darf nicht weiter zu diesen eklatanten Grundrechtsverletzungen kommen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD - Wiard Siebels [SPD]: Machen Sie sich die Worte von Frau Guth zu eigen?)

Vielen Dank, Herr Kollege Emden. - Für die Landesregierung hat zunächst Herr Minister Dr. Althusmann das Wort, wenn wir hier vorne am Pult so weit sind.

(Eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter der Landtagsverwaltung desinfizieren das Redepult)

Herr Minister, bitte schön!

Ich habe mich zu Wort gemeldet, obwohl ich nicht zu dem Gesetzentwurf in Gänze sprechen möchte und mich auf weitere Kommentare zu in einer Notsituation notwendigen Einschränkungen von

Grundrechten zum Schutz der Bevölkerung gar nicht weiter einlassen will, weil diese nämlich ausdrücklich vorgesehen sind.

Ich will nur mal auf das hinweisen, was der Abgeordnete Bode hier behauptet hat, so nach dem Motto: Der Minister unterrichtet den Ausschuss am Vormittag, und am Nachmittag gilt das alles schon nicht mehr, weil man zu einer anderen Einschätzung gekommen ist. Damit hat der Minister im Grunde genommen eine Falschunterrichtung des Ausschusses vorgenommen. - Herr Abgeordneter Bode, das möchte ich mit allem Nachdruck zurückweisen. Ich wehre mich so langsam auch gegen den Vorwurf der Oppositionsparteien: Die in der Regierung sind alles Deppen; die haben alle keine Ahnung. Sie wissen überhaupt nicht, was sie tun, und machen einen Fehler nach dem anderen.

(Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Das hat hier niemand gesagt!)

Das Gegenteil ist der Fall! Diese Landesregierung handelt professionell. Wir handeln zielorientiert, und wir sind an der Sache der Menschen in Niedersachsen orientiert. Das vorweg.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD - Zuruf von den GRÜNEN: Das haben wir überhaupt nicht gesagt! - Helge Limburg [GRÜNE]: Im Gegenteil!)

Zweitens. Beim Arbeiten werden auch Fehler gemacht.

(Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Herr Limburg hat gerade ausgeführt, dass das so ist!)

Fehler sind auch im Gaststättengesetz begründet, das nämlich auf den ersten Blick einfach klingt, aber bei genauerer Betrachtung viele Ausnahmemöglichkeiten und Einzelfallbetrachtungen zulässt. Allein die rechtliche Unterscheidung zwischen einer Schank- und einer Speisewirtschaft im Zusammenhang mit der Baunutzungsverordnung füllt inzwischen ganze Rechtskommentare.

Von daher ist die von mir im Ausschuss getätigte Unterscheidung zwischen Kneipe und Gaststätte dem Grunde nach richtig; denn wer einen Gaststättenbetrieb eröffnen möchte, muss ein Gewerbe anmelden:

Da es sich bei Gaststättenbetrieben in der Regel um erlaubnispflichtige Gewerbe handelt, wird eine Konzession benötigt. Diese Konzession wird im Gaststättengesetz geregelt. Beantragt wird eine solche Konzession beim zuständigen Ordnungsamt. Gibt es eine Planänderung - die kann schon räumlich vorgenommen werden -, kann plötzlich aus einer Kneipe eine Bar, aus einer Gastronomie ein Restaurant werden. Dieser Betrieb muss dann aber in neuer Form angemeldet werden. Dann muss die Konzession neu auf den Weg gebracht werden.