Protokoll der Sitzung vom 01.07.2020

Vielen Dank für Ihre Frage. - Bitte, Herr Minister!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Schepelmann! Das habe ich schon länger diskutiert und auch hier schon angesprochen. Der Begriff Wolfsberater suggeriert etwas anderes, als sie tatsächlich in ihrer Tätigkeit machen. Sie kontrollieren Zäune, sie kontrollieren Risse - - -

(Hermann Grupe [FDP]: Sie beraten nicht?)

- Doch, das machen Sie tatsächlich.

(Jörg Bode [FDP]: Auch Wölfe?)

- Nein, das war jetzt sehr im Wortsinne. In einem so engen Wortsinn sollte das jetzt nicht stattfinden,

sie sollten zum Wolf beraten und nicht den Wolf beraten.

Die Aufgabe übrigens, die die Wolfsberater an dieser Stelle übernehmen - das zeigt sich auch in unserer Debatte -, ist ja nicht unerheblich in der Gesellschaft, in Vereine zu gehen, zu vermitteln, was das eigentlich heißt, wie der Umgang aussieht, vielleicht auch, wenn die Wolfsverordnung fertig ist, zu beschreiben, wie wir damit umgehen. Diese Aufgabe halte ich für richtig, weil wir auch die Problematik haben, dass die Wolfsberater ansonsten immer leicht einer bestimmten Ecke zugeordnet werden.

Ich habe im letzten Jahr gesagt - das wurde ja auch heftig kritisiert -: Es kann nicht sein, dass Wolfsberater, die ehrenamtlich für das Umweltministerium und damit für das Land Niedersachsen tätig sind, in der Ausübung des Amtes - ansonsten sind sie frei in ihrer Meinung, Gott sei Dank - eine gänzlich andere Position vertreten. Das ist schwer vermittelbar, finde ich. Es muss eine Haltung geben, die ich auch nachvollziehen kann. Das haben wir auch mit den Wolfsberatern diskutiert. Genauso achten wir auch bei den Wolfsberatern, die wir neu auswählen, darauf, ob sie in diesen Rahmen hineinpassen.

Wir werden parallel dazu insgesamt sehen müssen, ob wir die Wolfsberater über diese Form der Aufgabe nicht zu sehr mit Themen belasten, die eigentlich gar nichts mit Beratung zu tun haben, sondern eigentlich eher in anderen Strukturen gefestigt werden können. Es ist aber in einem Flächenland mit - sagen wir einmal - gewissen Rahmenbedingungen nicht ganz so leicht, eine Lösung zu finden, die am Ende auch besser ist. Es hilft nichts, eine andere Lösung zu haben, die Lösung muss am Ende besser sein.

Danke Ihnen, Herr Minister. - Jetzt kommen wir zur letzten Zusatzfrage der FDP-Fraktion. Herr Abgeordneter Jörg Bode, bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich versuche es mal mit einer Ja-Nein-Frage, vielleicht habe ich bei der Antwort ja mehr Erfolg als Kollege Schepelmann.

Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass es ohne eine Besenderung nahezu unmöglich ist, identifizierte Wölfe zu entnehmen, und daher auch die Entnahme von nicht identifizierten Wölfen eine

zwingende Notwendigkeit ist, wenn man erfolgreich sein will, und ihrer Darstellung der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, dass es einen engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang geben muss, und wir bei den Verfahren der Genehmigung und den Gerichtsprozessen gelernt haben, dass diese sich über Monate hinziehen, bis es zu einer Klarstellung kommt, und wie im Fall Uelzen der eigentliche enge zeitliche Zusammenhang dann quasi gar nicht mehr gegeben sein kann, frage ich: Wäre es nicht sinnvoll, die Forderung der FDP-Landtagsfraktion, eine Wolfsverordnung aufzusetzen, in der beim Eintreten eines Ereignisses wie Überwindung eines Schutzzauns oder Besuch eines Kindergartens von einem Wolf -

Kommen Sie jetzt bitte zur Frage, die Sie angekündigt haben!

- eine jagdberechtigte Person automatisch eine Entnahmegenehmigung hat und dies auf das Rudel ausweiten kann, aufzugreifen?

(Beifall bei der FDP)

Das war ja ein sehr langer Weg zur Frage. - Vermutlich antwortet Herr Minister Lies. Ja. Bitte!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bode! Das waren ja zwei Fragen, da ist es mit „Ja oder Nein“ noch schwieriger.

(Christian Meyer [GRÜNE]: Wieso? Man kann dann Ja und Nein sagen!)

- Das stimmt.

Ich will noch einmal auf die Verordnung kommen. Das, was wir heute im Einzelfall machen - also jede Ausnahmegenehmigung, die wir heute machen -, können wir auch ohne eine Verordnung machen. Die Verordnung in der präzisierten Form und mit einer Verbandsbeteiligung - übrigens besteht gegen die Verordnung, wenn sie denn erlassen ist, ein Klagerecht - dient ja genau dazu - da haben Sie recht -, sozusagen einen Rahmen zu schaffen, in dem auf der Ebene der unteren Naturschutzbehörde, also des Landkreises, schneller gehandelt werden kann. Dort könnte man dann zukünftig auf Grundlage der Verordnung handeln.

Man hätte ein Raster, würde sagen, dieses und jenes sei eingetreten, und könnte auf dieser Grundlage entsprechend handeln. Wobei wir mit einem Raster vorsichtig sein müssen. Ich glaube, die Vielzahl der Fälle, die eintreten können, macht es trotzdem schwierig.

Aber da liegen wir überhaupt nicht weit auseinander. Die Verordnung ist ja fertig. Sie wird jetzt aus der Ressortbeteiligung kommen, wird dann hoffentlich sehr zügig in Kraft treten und schafft für die Landkreise eine Handhabe zur Umsetzung. Im Moment liegt ja, genau genommen, alles bei mir. Die Landkreise könnten das auch heute schon machen, aber es landet dann doch immer hier. Für die Landkreise wäre die Verordnung, glaube ich, ein Mehr an Rechtssicherheit.

Ihr zweiter Punkt ist damit aber nicht verbunden. Ich kann nichts in die Verordnung schreiben, was dem Gesetz widerspricht. Das wäre ja sozusagen Ihr Ansatz. Ich kann nicht in die Verordnung schreiben: Wo es einen Riss gab, kann man das Rudel entnehmen. - Das kann ich nicht, weil das Bundesnaturschutzgesetz und darüber hinaus das FFH-Recht weiterhin gelten. Das heißt, die Regelung, die wir jetzt angewandt haben, die wir jetzt durch die Vielzahl der Ausnahmen und infolge der Gerichtsentscheidung präzisiert haben, kann

Grundlage der Verordnung sein. Das heißt, die Verordnung kann nicht weiter gehen als die Einzelentscheidung, die ich treffe, aber sie wird es den unteren Naturschutzbehörden erleichtern - so sehe ich das auch -, schneller und zielgerichteter umzusetzen, sodass es, hoffentlich nicht immer wieder neue Gerichtsverfahren gibt, die das Ganze ausbremsen.

Vielen Dank, Herr Minister. - Die zweite Zusatzfrage stellt für die CDU-Fraktion Herr Martin Bäumer. Bitte sehr!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Herr Minister, zunächst vielen Dank, dass Sie den Kollegen von den Grünen das mit der Roten Karte noch einmal erklärt haben. Ich glaube, das war sehr hilfreich.

Vor dem Hintergrund, dass wir ja demnächst eine Wolfsverordnung bekommen und dass Sie vorhin sehr ausführlich erklärt haben, wie das mit dem Gesetz ist, stelle ich mir als Sparkassenkaufmann rein mathematisch die Frage: Wie geht das Spiel am Ende aus, wenn ich acht Pferde und zehn Wöl

fe habe? Es könnte ja sein, dass man immer warten muss, ob weitere Risse erfolgen, und erst dann wieder einen Wolf entnehmen kann. Das heißt, am Ende des Spiels werden alle Pferde tot, und zwei Wölfe werden noch da sein.

Muss man nicht, wie es der Kollege Bode vorhin angedeutet hat, dafür sorgen, dass man in der Lage ist, mehr als nur einen Wolf zu schießen?

Vielen Dank. - Ich weiß nicht, woran es liegt. Es scheint bei dieser Materie wirklich schwer zu sein, kurze, knappe und präzise Nachfragen zu stellen.

(Jörg Bode [FDP]: Die Antworten sind ja auch nicht kurz und knapp!)

Vielleicht versuchen wir es zum Ende doch noch einmal.

Bitte schön, Herr Minister!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bäumer, ich will Ihr Zahlenspiel nicht bewerten. Dies ist eine theoretische, eine statistische Betrachtung. Klar ist: Wenn es uns gelingt, nach eingetretenen Rissen sowohl räumlich als auch zeitlich nah eine entsprechende Entnahme umzusetzen, besteht durchaus die Chance, das richtige Tier zu erwischen.

Und es ist nicht gesichert, dass alle Tiere eines Rudels die gleichen Risseigenschaften haben. Deswegen haben wir ja bei dem Rodewalder Rüden, als wir es festgestellt haben, gesagt, er muss sehr schnell entnommen werden, damit das Verhalten nicht weitergegeben wird. Das ist auch das, was das Gericht beschreibt. Das heißt, der Fehler besteht darin, dass wir damals nicht handeln konnten, weil wir keine Möglichkeit dazu hatten, und damit sozusagen eine Weitervererbung an die Jungtiere stattfindet, sodass wir am Ende nicht ein Problem, sondern acht Probleme haben.

Es sind ja am Anfang nur die erwachsenen Tiere, die dieses Verhalten an den Tag legen. Wenn wir schnell handlungsfähig sind und diese erwachsenen Tiere zügig entnehmen können, dann können wir auch sicherstellen, dass wir mit den Maßnahmen zurechtkommen und dass wir nicht in der Form, wie wir sie zum Teil leider haben, eine „Weitervererbung“ bzw. Weitergabe an die Jungtiere zu verzeichnen haben.

Ich danke Ihnen, Herr Minister. - Die nächste und damit dritte Zusatzfrage kommt von der AfD-Fraktion. Herr Abgeordneter Stefan Wirtz, bitte!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Konkret: Herr Minister, Sie haben in den Entwurf Ihrer Wolfsverordnung u. a. einen Passus eingezogen, demzufolge eine Annäherung an den Menschen unter 30 m eine Entnahme ermöglichen soll. Der Wolf hinterlässt in dem Moment keine DNA-Spur. Wie schaffen Sie es in diesem Fall, in dem keine konkrete Identifizierung und Entnahme möglich ist, eine rechtssichere Einzelentnahme zu gewährleisten - selbst das nur? Das würde mich interessieren.

Herr Minister, Sie sind noch einmal gefordert.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das sind die beiden Dinge, die man unterscheiden muss. Bei Rissen bei Weidetierhaltung und bei Annäherungen an den Menschen ist die Situation rechtlich relativ klar. Wenn es zur Annäherung kommt und in der Regel auch äußerliche Merkmale aufgrund der Nähe schon feststellbar sind, dann werden diese äußerlichen Merkmale auch ausreichen, entsprechende Ausnahmegenehmigungen auf den Weg zu bringen.

Wir werden nicht, wie es damals war, immer sicherstellen können, dass man erst einmal eine Besenderung macht, den Wolf wieder freilässt und dann schaut, ob es zu einer Annäherung kommt. Das wird nicht funktionieren. Vielmehr wird man über die äußerlichen Merkmale in der Ausnahme und mit den Jägern gemeinsam eine relativ präzise Form der Entnahme sicherstellen können.

Ich danke Ihnen. - Nun folgt die vierte Zusatzfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie wird gestellt von Herrn Abgeordneten Christian Meyer. Bitte schön!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Eine ganz kurze Frage: Herr Minister Lies, entsprechen alle Ihre heutigen Äußerungen, die ich ja sehr begrüße -

dass es keinen Sinn hat, den Wolf ins Jagdrecht zu überführen, dass der Erhaltungszustand noch nicht erreicht ist; Sie sind ja ein starker Minister, wie wir heute gelernt haben -, auch der Auffassung Ihres Koalitionspartners, ist es also die Haltung der gesamten Landesregierung, dass es nichts bringt, den Wolf ins Jagdrecht zu überführen?

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Ich danke Ihnen.- Herr Minister, Sie haben das Wort.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Kurze Fra- ge, kurze Antwort! - Christian Meyer [GRÜNE]: Ein Ja reicht!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Meyer, ich gebe immer eine ausreichend präzise Antwort. Ich finde, das Recht muss man haben.

(Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Da- ran werden wir Sie erinnern!)