So gilt es, den Blick auf alle Schülerinnen und Schüler zu richten, damit sie je nachdem, wie die Möglichkeiten zu Hause sind, Unterstützung erhalten und es keine Unterschiede zwischen der Situation des Präsenzlernens und möglichen Tagen, an denen dann zu Hause gelernt werden muss, gibt.
Danke sehr, Herr Minister. - Seine letzte Zusatzfrage für die AfD-Fraktion stellt jetzt ebenfalls der Abgeordnete Rykena.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich wollte diese Frage eigentlich zurückstellen. Weil Sie jetzt dieses gemeinsam mit den Kirchen durchgeführte Projekt angesprochen haben, frage ich Sie aber konkret: Wie viele Lernpaten, die man dafür benötigt, haben sich bislang gemeldet?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Einerseits erfolgt der Aufruf des Landes, sich zu melden, in dieser Woche. Zu einem Aufruf, der noch nicht erfolgt ist, kann man auch noch keine Zählung vornehmen.
Andererseits finden vor Ort die entsprechenden Projekte bereits statt. Die Kirchen haben schon darauf hingewiesen, dass es an diversen Orten entsprechende „LernRäume“ gibt. Dort haben sich auch Freiwillige gefunden. Es werden übrigens nicht nur Freiwillige sein, die wir aus dem Schulsystem heraus gewinnen müssen. Vielmehr werden auch die Kirchen mit ihren ehrenamtlichen Unterstützungen dort hineingehen und Angebote machen.
Dafür will ich mich ganz herzlich bedanken. Es ist ein fantastisches Projekt, dass sich alle Kirchen in Niedersachsen, Diakonie und Caritas zusammentun und gemeinsam mit dem Land das machen, was dringend erforderlich ist, nämlich sagen: Wir stehen als Bündnis zusammen und richten den Blick auf diejenigen, die einer besonderen Unterstützung bedürfen. - Dafür bedanke ich mich ganz
herzlich. Ich finde das ganz hervorragend. Man kann nur dafür werben, dass möglichst viele diesen „LernRäumen“ zum Erfolg verhelfen.
b) Welche Konsequenzen werden aus den Rissereignissen auf zwei Hannoveraner gezogen? - Anfrage der Fraktion der FDP -
Am 17. Juni 2020 haben die Pferdeland Niedersachsen GmbH, die Deutsche Reiterliche Vereinigung e. V. und das Aktionsbündnis Aktives Wolfsmanagement im Landvolk Niedersachsen einen Offenen Brief an Umweltminister Olaf Lies geschrieben und um eine Priorisierung des Themas Wolf und deutliche und schnelle Konsequenzen gebeten.
Am 25. Juni 2020 berichtete die HAZ von einem weiteren möglichen Rissereignis auf ein Pferd. In diesem Fall wurde bei Lehrte ein Pony durch einen Kehlbiss getötet.
Schon zuvor sind Einzelwölfe oder Wolfsrudel in Niedersachsen in vielfältiger Form verhaltensauffällig geworden. So hatte sich das Cuxhavener Rudel auf das Reißen ausgewachsener Rinder spezialisiert. Vielfach wurde der sichere Grundschutz durch Wölfe überwunden, und mehrfach sind Wölfe in Stallungen eingebrochen. In der Amtszeit der derzeitigen Landesregierung wurde bisher kein einziger Wolf entnommen.
Nach einer Studie im Auftrag des Bundesumweltministeriums ist in Deutschland Platz für 14 000 Wölfe. Offiziell an die EU gemeldet hat die Bun
desregierung derzeit 164 Wölfe für Deutschland. Nach Schätzung des Deutschen Jagdverbandes gibt es aber aktuell etwa 1 800 Wölfe in Deutschland. Bei derzeitiger Ausbreitungsgeschwindigkeit wäre die Zahl von 14 000 Wölfen in acht Jahren erreicht.
Am 1. März 2019 hat Umweltminister Lies in der Debatte über den Antrag der Fraktion der FDP zum Thema Wolfsverordnung eine eigene Wolfsverordnung angekündigt. Diese befindet sich derzeit in der Ressortbeteiligung und soll voraussichtlich im September 2020 erlassen werden.
1. Inwiefern wird die Landesregierung nach diesen Rissereignissen, bei denen Wölfe im Rudel eine größere Pferdeherde jagten, attackierten und mehrere Pferde verletzten und töteten, ein solches Rudel zur Entnahme freigeben?
2. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um die Bundesregierung zu veranlassen, aktuelle Zahlen über den Wolfsbestand an die EU zu melden?
3. Sollen sich die Wölfe weiterhin unbegrenzt ausbreiten, oder gibt es für die Landesregierung eine Obergrenze, die mit der Existenz anderer Wildarten und mit der Nutztierhaltung im Hütebetrieb oder der Weidehaltung vereinbar ist?
Danke schön, Kollege Grupe. - Für die Landesregierung antwortet der Umweltminister, Herr Olaf Lies. Herr Minister, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Risse gerade großer Huftiere hat uns in der Region auch in der Vergangenheit schon sehr intensiv beschäftigt und war damals Grundlage für die Ausnahmegenehmigung für den sogenannten Rodewalder Rüden mit all den Schwierigkeiten, die sich ergeben haben. Wenn man keine Jäger hat, die man einsetzen kann, ist man auf die angewiesen, die man dann zur Verfügung hat. Die Problematik haben wir alle erlebt. Wir haben dann eine ganze Zeit lang in der Region keine Risse gehabt. Das hat dazu geführt, dass die Ausnahmegenehmigung für den Rodewalder Rüden nicht verlängert worden ist, weil sie natürlich im Zusam
Wir haben nach der Veränderung des Bundesnaturschutzgesetzes, die dringend notwendig war und für die wir schon sehr lange, seit Oktober 2018, geworben hatten, sehr zügig gehandelt und gerade für den Landkreis Uelzen, für Löningen, Ausnahmegenehmigungen auf den Weg gebracht und dort auch den Einsatz von Jägern möglich machen können, die am Ende aber nicht zum Erfolg der Entnahme geführt haben.
Wir haben aber auch erlebt, dass es im Landkreis Uelzen Klagen gegeben hat, die zunächst vor dem Verwaltungsgericht und in der nächsten Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht gelandet waren. Das Oberverwaltungsgericht hat jetzt einen aus meiner Sicht sehr wegweisenden Beschluss gefasst. In der Begründung ist sehr gut nachzulesen, dass die Dinge, die wir für die Ausnahmegenehmigung angenommen haben, vom Gericht zutreffend bewertet werden.
Im Grunde genommen bemängelt das Gericht eine Stelle, bei der wir in Zukunft anders argumentieren müssen. Es thematisiert die Herstellung des räumlichen Zusammenhangs - den haben wir, wie ich meine, sehr gut dargestellt - mit dem zeitlichen Zusammenhang. Das Gericht bemängelt, dass die Begründung für den zeitlichen Zusammenhang nicht ausreichend ist. Alle anderen Punkte, die wir als Grundlage herangezogen haben, um eine entsprechende Ausnahmegenehmigung auf den Weg zu bringen, sind dort akzeptiert oder nachvollzogen worden. Das lässt sich in dem Beschluss sehr gut nachlesen. Das ist ganz wichtig für die Frage, wie wir weiter vorgehen.
Der zweite Punkt, der immer wieder thematisiert wird, betrifft die Frage, wie es mit der Wolfsverordnung weitergeht. Wir können in einer Wolfsverordnung für eine sinnvolle Umsetzung nur Dinge regeln, die am Ende Bestand und Rechtskraft haben werden. Insofern haben wir in den vergangenen zweieinhalb Jahren sehr intensive Erfahrungen gesammelt, die in die Wolfsverordnung einfließen. Im Moment gehen wir davon aus, dass wir nach dem Abschluss der Ressortbeteiligung in der nächsten oder übernächsten Woche in die Verbandsbeteiligung eintreten können. Wenn die Rückläufe aus der Verbandsbeteiligung vorliegen, werden sie ausgewertet, sodass der Zeitpunkt, den wir uns vorgenommen haben, weiter passt.
Dann ist es in der Region zu den Rissen gekommen. Diese Risse haben in der Öffentlichkeit wieder großes Entsetzen hervorgerufen, weil die Opfer Pferde waren und weil die Rissbilder, ich glaube, für alle erschreckend sind. Ich habe, nachdem mich „Pferdeland Niedersachsen“ angeschrieben hatte, sowohl mit der Vorsitzenden von „Pferdeland Niedersachsen“ gesprochen als auch mit dem betroffenen Pferdehalter telefoniert, um mir auch einen persönlichen Eindruck von der Situation zu verschaffen. Wir haben dann natürlich genauso, wie wir es an anderer Stelle getan haben, DNAProben eingesandt.
Zur Frage 1: Die Prüfung des Rissvorfalls hat ergeben, dass das Rodewalder Rudel, wie vermutet, die problematischen Jagdtechniken zum Töten von ausreichend geschützten großen Huftieren vom Rüden „GW 717m“ übernommen hat und weiter anwendet. Daher wird aktuell eine neue Ausnahmegenehmigung zur Entnahme des Rüden vorbereitet. Treten nach einer Entnahme weitere Übergriffe auf, kann jeweils ein weiteres Mitglied des Rudels bis zum Ausbleiben von Schäden entnommen werden. Gegebenenfalls - das liegt daran, welches das erste Tier war - wird man hierfür eine weitere Ausnahmegenehmigung auf den Weg bringen müssen.
Zur Frage 2: Die Landesregierung stellt der Bundesregierung die im Rahmen der Berichtspflicht notwendigen Daten fristgerecht zur Verfügung. Der behördliche Meldeverzug entsteht durch die von den Ländern turnusgemäß nach Monitoringjahren zu liefernden Zahlen. Hinzu kommt, dass aufgrund der populationsbiologisch korrekten Zählweise von ausschließlich adulten Individuen eine Diskrepanz zur tatsächlich existierenden Zahl von Wölfen zustande kommt. - Das empfinden wir als Landesregierung als unbefriedigend, ist aber der Systematik der Meldung geschuldet. Im Ergebnis lassen die zeitlich verzögert gemeldeten Zahlen dennoch exakte Rückschlüsse auf die Entwicklung der Wolfspopulation zu. Für die Ausnahmegenehmigung - auch das ist im Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes nachzulesen - ist nicht die Frage der absoluten Zahl entscheidend, sondern die Frage der positiven Populationsentwicklung, die durch diese Entnahme nicht beeinträchtigt werden kann. Insofern können wir mit dem Ergebnis leben.
Gestatten Sie mir eine nähere Beschreibung, weil das sonst schwer nachzuvollziehen ist: Wir melden die erwachsenen Tiere, wir reden aber auch über
die Zahl der vorhandenen Tiere. Jetzt entwickelt sich die Zahl der Rudel weiter. Es gibt Junge. Das heißt, in einigen Fällen werden aus den Paaren, die wir noch zählen werden, wieder neue Rudel entstehen. Lassen Sie uns von 30 Rudeln ausgehen, die wir hätten. Wenn wir bei jedem Rudel mit 8 Tieren rechnen würden, müssten wir davon ausgehen, dass es ungefähr 240 Wölfe gibt. Trotzdem würden nur Rüde und Fähe gezählt, sodass sich 60 adulte Tiere ergäben. Hinzu kommen die Paare, die noch kein Rudel gebildet haben, oder die Einzeltiere. Das ist sozusagen die stringent gewertete Zahl. Ausgenommen ist die Zahl der Jungen, die auch deshalb nicht ganz so sauber gewertet werden können, weil nicht alle Jungen überleben werden. Insofern ist diese Zahl schwer zu greifen.
Folgendes muss uns klar sein: Wenn wir von der gemeldeten Zahl von z. B. 65 oder 70 erwachsenen Tieren ausgehen, dann steht dahinter eine größere Zahl von Wölfen. Die erwachsenen Tiere, d. h. die beiden erwachsenen Rudeltiere, die jeweiligen Paare und die Einzeltiere werden einmal im Jahr, am 30. April, gemeldet. Das ist im Moment das Vorgehen, das abgestimmt ist.
Aber noch einmal: Entscheidend für die Entscheidung über eine Ausnahme ist die Frage der Populationsentwicklung und nicht die absolute Zahl.
Ich komme zur Frage 3: Aus der Sicht der Landesregierung ist eine unbegrenzte Ausbreitung des Wolfes nicht sinnvoll. Ein Ausgleich insbesondere mit den Interessen der Nutztierhalter bleibt daher auch weiterhin das Ziel. Voraussetzung für eine flexiblere Anwendung der Ausnahmetatbestände der FFH-Richtlinie und damit logischerweise in der Konsequenz des Bundesnaturschutzgesetzes ist das Erreichen des günstigen Erhaltungszustandes. Dieser soll langfristig - das ist dabei entscheidend - das erneute Aussterben des Wolfes in Deutschland verhindern und ist nach Einschätzung der Bundesregierung noch nicht erreicht. Neben dem Verbreitungsgebiet und der Qualität des Habitats, die bewertet werden muss, zählt insbesondere die Populationsgröße zu den Kriterien für die Beurteilung des Erhaltungszustandes.
Ich würde die Frage an der Stelle vielleicht ändern wollen. Ich habe schon häufig den Begriff der Obergrenze benutzt. Wenn man einen Moment länger darüber nachdenkt, trifft der Begriff eher eine gesellschaftspolitische Vorstellung als eine naturschutzfachliche oder artenschutzfachliche
Insofern gilt es, die erforderliche Untergrenze zu definieren und mittels eines länderübergreifenden Managementplans eine Bestandsregulierung wie bei anderen Wildarten zu entwickeln, die den Fortbestand der Art auf der Grundlage einer Untergrenze von Tieren und die Akzeptanz der Bevölkerung sichern. Deswegen ist das Thema der Populationsentwicklung ein ganz entscheidender Faktor, den wir dabei in den Blick nehmen müssen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Eine erste Zusatzfrage für die FDP-Fraktion stellt Herr Kollege Hermann Grupe.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister, nur um sicherzugehen, dass ich Sie richtig verstanden habe, was die Zahlen angeht: Wenn Sie mich fragen, wie alt ich bin, und ich „24“ sage, dann ist das nach Ihrer Definition richtig, ich habe nur die Zahl „40 Jahre“ nicht aktualisiert?