Protokoll der Sitzung vom 01.07.2020

(Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Also keine Konzepte! - Christian Meyer [GRÜNE]: Das war sehr allgemein!)

Danke sehr. - Für die FDP-Fraktion stellt jetzt der Kollege Björn Försterling eine Zusatzfrage.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, nachdem der Erlass zur Klassenneubildung mit der Über

schrift „Maßnahme zur Sicherung der Unterrichtsversorgung“ jetzt ja doch nicht in Kraft tritt bzw. innerhalb von 24 Stunden vom Minister zurückgezogen worden ist, welche alternativen Maßnahmen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung es gibt und ob die Schulen mit weiteren Erlassen dieser Art zu rechnen haben.

(Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Wohl leider ja! Aber er wird es uns nicht sa- gen!)

Bitte sehr, Herr Minister!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns relativ einig darin, dass Veränderungen an dem System von Anrechnungsstunden, von Stunden, die zur Verfügung stehen, nie etwas sind, was man besonders gerne macht. Vielmehr ist das immer eine Abwägungsfrage: Was ist machbar, was ist auch vertretbar?

Wir haben diesen Erlass zurückgezogen, weil er unter den besonderen Bedingungen, die jetzt die Corona-Situation bietet, in der Tat nicht mehr richtig gewesen ist.

(Björn Försterling [FDP]: Er wäre auch sonst nicht richtig gewesen!)

- Das ist eine Frage der Abwägung, Herr Försterling, zwischen der Sicherung der Unterrichtsversorgung und den Veränderungen, die es in dem Bereich gibt.

Wir glauben, dass wir mit den getroffenen Maßnahmen die Unterrichtsversorgung ausreichend sicherstellen können, nämlich in Kombination des Erlasses, der herausgegeben worden ist, mit dem Einstellungsdurchgang, den weiteren Möglichkeiten wie einer Erhöhung der Stundenzahl bei Teilzeitlehrkräften und den weiteren Anreizen, die wir geben, um die Unterrichtsversorgung gewährleisten zu können.

Von daher ist die Antwort auf Ihre Frage, ob die Schulen mit weiteren Erlassen rechnen müssen: Mit Erlassen müssen Schulen immer rechnen. Wenn Sie Erlasse meinen, die konkret auf Veränderungen bei den Anrechnungsstunden bezogen sind: In dem Bereich ist derzeit nichts Weiteres geplant.

Danke schön. - Eine weitere Frage stellt jetzt der Kollege Försterling.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass sie auf die Frage, wie die Unterrichtsversorgung an den Gymnasien im Hinblick auf den 13. Jahrgang im kommenden Schuljahr sichergestellt werden soll, immer wieder geantwortet hat, dass die derzeit an die anderen Schulen des Sekundarbereichs I abgeordneten Gymnasiallehrer dann nicht mehr abgeordnet werden, in welchem Umfang die Landesregierung aktuell für das kommende Schuljahr Lehrerabordnungen zwischen den Schulformen plant.

Danke sehr. - Bitte sehr, Herr Minister!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Frage des Umfangs von Abordnungen ist immer erst im Laufe eines Einstellungsverfahrens seriös zu beantworten. Von daher ist er zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu beziffern, weil er ganz besonders vom Ablauf des Einstellungsdurchgangs abhängt. Aber zumindest einen Hinweis gibt eine Zahl aus dem Einstellungsdurchgang, die sehr konkret ist: Bei der Besetzung der Stellen im Grundschulbereich liegen wir mittlerweile bei 80 %. Das ist eine sehr erfreuliche Zahl, weil sich die Lage bezüglich der Zahl der Abordnungen von Gymnasien insbesondere an Grundschulen - natürlich eine besonders relevante Frage - entspannt. Dass es regional zu Abordnungen kommen wird, ist aber, glaube ich, auch unstreitig. Dass es auch Abordnungen von Gymnasien an die Sekundarschulen I geben wird, ist auch klar. Das genaue Volumen kann man aber jetzt beim besten Willen noch nicht beziffern.

Danke sehr. - Seine letzte Zusatzfrage stellt jetzt der Kollege Försterling.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass viele berufsbildende Schulen gerade die Sorge haben, dass es wegen möglicherweise sinkender Auszubildendenzahlen schwie

rig sein wird, einzelne Ausbildungsgänge vollzubekommen, und vor dem Hintergrund der geplanten Änderungen an der BbS-VO und an der EB-BbSVO mit der Absicht, Stundenzuweisungen zu bündeln und insgesamt weniger Stunden ins berufsbildende System zu geben, ob sozusagen vor dem Hintergrund einer möglichen Verlagerung von der teilzeitschulischen Ausbildung in die vollzeitschulische Ausbildung geplant ist, die geplante Änderung an der BbS-VO und an der EB-BbS-VO hinauszuzögern bzw. diese dann im kommenden Schuljahr flexibel in der Stundenzuweisung anzuwenden.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank. Das war wirklich ein sehr langer Schachtelsatz.

(Björn Försterling [FDP]: Dafür der Beifall!)

Herr Minister!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hatte den Eindruck, dass da zwei oder drei Schleifen drin waren. Dieses Eindrucks konnte ich mich nicht erwehren.

Also: Wir planen keine Kürzungen der Stundenzuweisungen durch die Veränderung der BbS-VO oder der EB-BbS-VO. Das heißt: Der Zusammenhang, den Sie gerade hergestellt haben, besteht nicht.

Die Umsetzung macht nur dann Sinn, wenn man sie gemeinsam mit den berufsbildenden Schulen vor Ort auch durchführen kann. Bedingt durch die Situation in der Corona-Pandemie, waren diese Veranstaltungen, auch die Informationen und die Umsetzungen vor Ort in der Zeit nicht möglich. Das wird nach dem Sommer nachgeholt und findet entsprechend statt. Dann wird gemeinsam geschaut: Wie stellt man eigentlich die berufliche Bildung zukunftsfest auf?

Die Veränderungen sind keine Reaktion auf die Corona-Situation. Sie haben einen entsprechenden Vorlauf. Die Umsetzung ist dadurch natürlich auch mit in die Verzögerung geraten. Das findet statt. Es finden aber erst die Gespräche statt, und dann kommen wir in die entsprechende Anwendung. Es ist aber keine Kürzungsdebatte. Diesen Zusammenhang herzustellen, wäre falsch.

Danke vielmals. - Die zweite Zusatzfrage für die AfD-Fraktion stellt jetzt Herr Abgeordneter Rykena.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Im laufenden Schuljahr konnten Unterrichtsinhalte nicht vermittelt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Wie sind die Überlegungen, dass diese Unterrichtsinhalte aufgeholt werden, angesichts der Tatsache, dass die Lehrpläne eigentlich voll sind und vielleicht auch noch die Szenarien B und C drohen? Wie gedenkt die Landesregierung damit umzugehen?

Danke. - Herr Minister wird erwidern.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir werden darauf in mehrfacher Hinsicht reagieren.

Erstens. Ich halte es für angemessen, dass man, bevor man feststellt, dass Defizite bestehen, sich am Ende des Schuljahres auch einmal genau anschaut, ob sie denn tatsächlich da sind. Man sollte also nicht etwas voraussetzen und versuchen, einen Umfang zu erraten, sondern sich das miteinander genau anschauen.

Zweitens. Es ist völlig klar, dass wir die Qualität dessen, was in Schule vermittelt wird, nicht schmälern werden. Aber ich halte es für angemessen und richtig, wenn für die Jahrgänge geschaut wird, ob man, ohne die Qualität zu mindern, die Quantität dessen, was vermittelt werden soll, herunterfahren kann, insbesondere im Hinblick auf das neue Schuljahr.

Dabei geht es um Folgendes: In den Kerncurricula sind die Kernkompetenzen formuliert und dargestellt, die Schülerinnen und Schüler erwerben sollen. Man kann das auf sehr unterschiedliche Art und Weise machen. Das haben die Schulen in ihren schuleigenen Arbeitsplänen entsprechend dargelegt. Wir haben jetzt die entsprechenden Fachgruppen gebeten, sich für die Jahrgänge anzuschauen: Was bedeutet das mit dem Blick aufs neue Schuljahr? Kann man Themen herausnehmen, ohne dass man die Qualität des Ganzen schmälert?

Das wird jetzt Gegenstand der Beratungen der nächsten Wochen sein. Es wird übrigens auch mit Blick auf Abschlussjahrgänge sowohl beim mittle

ren Schulabschluss als auch beim Abitur so sein. Die Qualität bleibt 1 : 1 erhalten. Wir werden schauen, ob wir die Quantität dessen vernünftig herunterfahren können, sodass man die Schule insgesamt mit demselben Stand verlässt.

Danke sehr. - Herr Rykena, Sie dürfen jetzt gleich Ihre Anschlusszusatzfrage stellen.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Es gibt Mitteilungen, dass ein sehr großer Prozentsatz von Schülern mit dem Homeschooling nicht zurechtgekommen ist und dort große Bildungslücken aufgelaufen sind. Welche Planungen gibt es vonseiten des MK, um diese Kinder wieder verstärkt zu erreichen?

Danke schön. - Bitte sehr, Herr Minister!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zur angeblichen Basis, dass es Berichte gibt, nach denen viele nicht zurechtgekommen sind: Das ist ein Bericht - ich weiß nicht, woher Sie den haben -, für den es keine vernünftige Grundlage gibt. Gleichwohl haben Schulen natürlich zurückgemeldet, dass Schülerinnen und Schüler unterschiedlich gut erreichbar sind. Deshalb gilt es, die Erfahrungen, die wir gemacht haben, jetzt zu bündeln und uns auch für das neue Schuljahr entsprechend auszurichten, falls es zu einer ähnlichen Situation kommen sollte. Deshalb wird ja die Ausstattung mit digitalen Endgeräten gerade massiv vorangetrieben, um nicht wieder in eine solche Situation zu kommen.

Deswegen werden wir auch die Fragen, wie Schülerinnen und Schüler, die im Homelearning sind, eigentlich zu begleiten und zu unterstützen sind und wie dann auch eine Erreichbarkeit von Lehrkräften gesichert ist, bündeln und für den Fall, dass es nötig ist, mit den Vorgaben entsprechend regeln. Aber auch hier gilt: Dass es eine große Anzahl oder eine Mehrheit von Schülerinnen und Schülern gab, die damit nicht zurechtgekommen sind, entspricht nicht den Rückmeldungen, die wir erhalten haben. Die sind bedeutend differenzierter als das, was Sie gerade dargestellt haben.

Herr Rykena möchte noch eine Zusatzfrage stellen.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Dann muss ich das noch ein wenig präzisieren. Natürlich ist es keine Mehrheit; völlig klar. Aber es gab beispielsweise auch in Kreistagen Rückmeldungen von Schulleitern, dass sie 20 % ihrer Schülerschaft nicht erreichen konnten - gar nicht erreichen konnten; geschweige denn, dass dort sinnvolles Homelearning stattgefunden hat. Das sind sicherlich Einzelfälle. Aber die gibt es. Ich habe auch aus anderen Schulen ähnlich hohe Prozentzahlen gehört.

Herr Rykena, Sie müssen jetzt die Frage stellen.

20 % sind doch immerhin - - - Wie wird mit 20 % der Schüler an manchen Schulen umgegangen?

Bitte sehr, Herr Minister!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Indem wir den Schulen unterschiedlichste Möglichkeiten an die Hand geben, bestmöglich an Schülerinnen und Schüler heranzukommen. Das klappt unterschiedlich gut. Das ist schon immer so gewesen. Wir müssen schauen, dass wir dort, wo es schwierig ist, viele entsprechende Angebote bereitstellen.

Wir haben Schulen in der jetzigen Phase der Schulschließungen zu einem sehr frühen Zeitpunkt z. B. ermöglicht, Schülerinnen und Schüler, die nicht unter den strengen Kern der Notbetreuung fallen, trotzdem in die Schule zu holen, weil wir gesagt haben: Wenn Schulen sehen, dass dort eine besondere Schwierigkeit der Erreichbarkeit besteht und besondere Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Lernens zu Hause vorliegen, können sie diese Schülerinnen und Schüler in die Notgruppen in die Schule hineinholen. - Solche Möglichkeiten wird es weiterhin geben. Es gilt auch, den Schulen weitere Angebote zu machen.

Ich darf aber auch auf das jüngst vorgestellte gemeinsame Projekt mit den Kirchen in Niedersachsen verweisen. Die „LernRäume“ legen einen expliziten Schwerpunkt darauf: Wie erreichen wir Schülerinnen und Schüler, die Unterstützungsbedarf haben, jetzt in der Sommerpause mit Angeboten? Wie können wir sie aber auch, nachdem das

Schuljahr wieder anfängt, begleiten und unterstützen?

So gilt es, den Blick auf alle Schülerinnen und Schüler zu richten, damit sie je nachdem, wie die Möglichkeiten zu Hause sind, Unterstützung erhalten und es keine Unterschiede zwischen der Situation des Präsenzlernens und möglichen Tagen, an denen dann zu Hause gelernt werden muss, gibt.