Protokoll der Sitzung vom 27.02.2018

Getreu dem Motto „Wehret den Anfängen!“, werden auch in Zukunft Präventionsprojekte initiiert, um der Kriminalität von Minderjährigen von vorneherein effektiv und nachhaltig entgegenzuwirken.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, insgesamt können wir - das lässt sich ohne Übertrei

bung sagen - mit der Entwicklung der Kriminalität in Niedersachsen in den allermeisten Bereichen sehr zufrieden sein. Das liegt insbesondere - ich wiederhole mich gern - an der engagierten Arbeit unserer Beschäftigten bei der niedersächsischen Polizei, bei denen ich mich noch einmal herzlich bedanke. Wir verfügen in Niedersachsen über eine funktionierende Polizei, die, wie die Dunkelfeldstudie bewiesen hat, das Vertrauen der Bevölkerung genießt, die für unsere Bürgerinnen und Bürger da ist und die dafür sorgt, dass Niedersachsen auch in Zukunft ein sicheres Bundesland bleibt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Pistorius. - Uns liegt eine Wortmeldung des Abgeordneten Oetjen vor, der nach § 71 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung um zusätzliche Redezeit gebeten hat. Der Minister hat seine Redezeit um 33 Sekunden überzogen. Eigentlich ist für weitere Redner die Hälfte dessen vorgesehen. Aber bitte versuchen Sie, unter 30 Sekunden zu bleiben! Danke.

(Jens Nacke [CDU]: Aber nicht Minuten!)

Verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin noch einmal ans Redepult gekommen, weil sich der Minister nicht zur Causa Binias geäußert hat. Das lässt für mich nur einen Schluss zu, sehr geehrter Herr Minister, nämlich dass an den Vermutungen, die öffentlich angestellt werden,

(Zuruf von der SPD: Von wem?)

dass Herr Binias als Dank dafür in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurde, dass er Ihnen im Wahlkampf geholfen hat, etwas dran sein muss.

(Zuruf von der SPD: Oh!)

Wenn da nichts dran ist, sehr geehrter Herr Pistorius, kommen Sie her und erklären uns das.

(Beifall bei der FDP - Dr. Stefan Birk- ner [FDP]: Erklären Sie das! - Gegen- ruf von Ulrich Watermann [SPD])

Herr Minister Pistorius hat sich noch einmal zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bestätige sehr gern, dass es keinen Zusammenhang zwischen irgendeiner vermuteten Wahlkampfunterstützung und der einstweiligen Versetzung in den Ruhestand gibt.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der CDU - Zuruf von der FDP: Das glaubt ihr doch selbst nicht!)

Vielen Dank, Herr Minister. - Damit schließen wir den ersten Teil der Aktuellen Stunde.

Meine Damen und Herren, bevor wir in die Beratung der nächsten Tagesordnungspunkte einsteigen, teile ich Ihnen Folgendes mit:

Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die Mittagspause im Anschluss an die nun folgende Beratung der Tagesordnungspunkte 3 bis 5 mit einem voraussichtlichen Beginn zwischen 13:40 Uhr und 14 Uhr vorzusehen. Die Mittagspause wird auf alle Fälle eineinhalb Stunden dauern, da zeitgleich das Präsidium tagt. Der erste Punkt der Nachmittagssitzung, nach der Mittagspause, wird Tagesordnungspunkt 6 sein.

Des Weiteren haben sich die Fraktionen darauf verständigt - nicht, dass es nachher Irritationen gibt -, dass nach der Einbringung des Haushaltsentwurfs der Landesregierung zuerst die Fraktion der Grünen, dann die Fraktion der SPD, dann die Fraktion der FDP, dann die Fraktion der CDU und dann die Fraktion AfD das Wort erhalten, bevor zum Schluss die Landesregierung spricht.

Jetzt rufe ich vereinbarungsgemäß zur gemeinsamen Beratung auf

Tagesordnungspunkt 3: Abschließende Beratung: a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2017/2018 (Nachtragshaus- haltsgesetz 2018) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/231 neu - b) Entwurf eines Gesetzes zur Tilgung von Landeskrediten 2017 - Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drs. 18/7 - c) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2017/2018 - Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drs. 18/40 - d) Nachtragshaushalt 2018 - Handlungsspielräume jetzt sichern! Eckpunkte für einen nachhaltigen Haushalt - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen -

Drs. 18/330 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 18/362 - Änderungsantrag der Fraktion der AfD - Drs. 18/382 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/404 - Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/409

Tagesordnungspunkt 4: Abschließende Beratung: Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum Nachtragshaushalt des Haushaltsjahres 2018 - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/262 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 18/364

Tagesordnungspunkt 5: Erste (und abschließende) Beratung: Antrag auf Einleitung eines Selbstreinigungsverfahrens vor dem Staatsgerichtshof wegen der vorsätzlichen Verletzung der Landeshaushaltsordnung durch Finanzminister Reinhold Hilbers gemäß Artikel 40 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/310

Damit steigen wir in die Debatte ein. Wir müssen zunächst die Einbringung haben.

(Frauke Heiligenstadt [SPD]: Der Ge- setzentwurf ist schon eingebracht!)

Wir bitten noch einmal um die Wortmeldungen.

(Frauke Heiligenstadt [SPD]: Meine liegt schon vor!)

- Das Einbringen für die Landesregierung übernehmen Sie?

(Frauke Heiligenstadt [SPD]: Die Lan- desregierung bringt den Haushalt ein!)

- Deswegen bin ich etwas irritiert.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Wenn sich jetzt keiner meldet, geht es weiter!)

- Warten Sie bitte kurz! - Meine Damen und Herren, bei der Komplexität und den vorliegenden Materialien zu den Tagesordnungspunkten 3 bis 5 ist es gut, Unterstützung zu haben.

(Christian Meyer [GRÜNE]: Norma- lerweise werden Gesetzentwürfe von der Landesregierung eingebracht! - Gegenruf von Frauke Heiligenstadt [SPD]: Er wird nicht eingebracht, er wird beschlossen!)

Ich fahre fort: Zu Tagesordnungspunkt 3 empfiehlt Ihnen der Ausschuss, das Nachtragshaushaltsgesetz 2018 mit Änderungen anzunehmen und die Gesetzentwürfe der Fraktion der FDP sowie den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen. Die Änderungsanträge der drei Oppositionsfraktionen zielen jeweils auf Änderungen in den Einzelplänen ab.

Zu Tagesordnungspunkt 4 empfiehlt Ihnen der Ausschuss, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Zu Tagesordnungspunkt 5 findet antragsgemäß die erste Beratung statt.

Zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 hören wir zunächst die Berichterstattung des Vorsitzenden des Haushaltsausschusses, Herrn Stefan Wenzel. Bitte schön, Herr Wenzel!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfiehlt Ihnen in den Drucksachen 18/362 und 18/364, die Gesetzentwürfe der Landesregierung in der Drucksache 18/231 (neu) und der Fraktionen von SPD und CDU in der Drucksache 18/262 anzunehmen, sowie die beiden Gesetzentwürfe der FDP in den Drucksachen 18/7 und 18/40 und den Entschließungsantrag der Fraktion der Grünen in der Drucksache 18/330 abzulehnen.

All diesen Empfehlungen haben die Ausschussmitglieder der Fraktionen der SPD und der CDU zugestimmt. Die Ausschussmitglieder der drei oppositionellen Fraktionen - Grüne, FDP und AfD - haben gegen die zur Annahme empfohlenen Gesetzentwürfe gestimmt. Der Rechtsausschuss und die an der Beratung des Nachtragshaushalts noch beteiligten weiteren Fachausschüsse haben keine Änderungen empfohlen.

Der Gesetzentwurf zum Nachtragshaushalt ist von Finanzminister Hilbers in der Ausschusssitzung am 7. Februar 2017 erläutert worden. Er führte aus, der Nachtrag beschränke sich auf politische Schwerpunkte, die sich aus der Koalitionsvereinbarung der 18. Wahlperiode ergäben. Der tatsächlich größere Umfang des Nachtrags beruhe in erster Linie auf Änderungen bei Rechtsverpflichtungen, insbesondere für erhöhte Unterhaltsvorschussleistungen und für Leistungen für unbegleitete minder

jährige Flüchtlinge. Aus dem Nachtrag folgten zwar Mehrbelastungen künftiger Haushaltsjahre - zu denen das Ministerium im Ausschuss eine Übersicht vorgelegt hat -, an eine Finanzierung durch Verschuldung sei aber weder jetzt noch im Haushaltsjahr 2019 gedacht. Die zusätzlichen Stellen auf der Ebene der Landesregierung würden für den Aufbau des neuen Ministeriums für Bundesangelegenheiten sowie für das Digitalisierungsprogramm im Wirtschaftsministerium und für neue Aufgaben im Kultusministerium benötigt. Sie sollten auf längere Sicht wieder durch Personaleinsparungen ausgeglichen werden.

Der federführende Haushaltsausschuss hat zu den Gesetzentwürfen in seiner Sitzung am 14. Februar dieses Jahres die kommunalen Spitzenverbände und den Landesrechnungshof angehört. Daraufhin haben die Fraktionen von SPD und CDU am 16. Februar dem Ausschuss noch je einen Änderungsvorschlag zum Nachtragshaushalt und zum Haushaltsbegleitgesetz vorgelegt, den der Haushaltsausschuss jeweils mehrheitlich aufgenommen hat.

In der abschließenden Beratung des Haushaltsausschusses haben Vertreter des Wirtschafts- und des Kultusministeriums eingehend erläutert, wofür die zusätzlichen Stellen für diese beiden Ministerien verwendet werden sollten. Die im Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehenen Änderungen zum Haushaltsgesetz zielen vor allem auf eine Ausweitung des Haushaltsvolumens im Haushaltsjahr 2018 um 776 Millionen Euro sowie zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 284 Millionen Euro. Die zusätzlich veranschlagten Beträge verteilen sich auf 14 Einzelpläne und umfassen gut 300 Seiten. Hinzu kommen noch die zwölf Seiten umfassenden Einzelplanänderungen im schon erwähnten Änderungsvorschlag der Koalitionsfraktionen mit Mehrausgaben in Höhe von 50 Millionen Euro, denen eine neue globale Minderausgabe im Einzelplan 13 in gleicher Höhe gegenübersteht. Außerdem werden damit die Verpflichtungsermächtigungen noch einmal um gut 10 Millionen Euro erhöht.

Die wichtigsten im Nachtragshaushalt abgebildeten Einzelmaßnahmen sind: Bereitstellung von Mitteln für die Beitragsfreiheit im ersten und zweiten Kindergartenjahr ab 1. August 2018 (109 Millionen Euro), 750 zusätzliche Stellen für die Polizei (15 Millionen Euro) , 997 Lehrerstellen durch Hinausschieben von bisher zum 31. Juli 2018 auslaufenden Befristungen der Stellen (22 Millionen Eu- ro), die Erhöhung der Investitionsförderung für den

Krippenausbau für weitere 5 000 Krippenplätze (60 Millionen Euro) , eine Bedarfsanpassung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (113 Millio- nen Euro) und der Mehraufwand durch das neue Unterhaltsvorschussgesetz (155 Millionen Euro).

Mit dem Gesetzentwurf zum Haushaltsbegleitgesetz wird zum einen das Finanzausgleichsgesetz geändert, um den Kommunen die durch den Nachtrag erhöhten Ausgleichsleistungen bereits im laufenden Haushaltsjahr zukommen zu lassen. Außerdem wird der finanzielle Ausgleich für die Beschäftigung der hauptberuflichen Gleichstellungsbeauftragten in den Gemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnerinnen und Einwohnern erhöht und für die Zukunft dynamisch ausgestaltet.

Mit den Änderungen des Besoldungsgesetzes werden einige Amtsbezeichnungen oder deren Einstufung in das Besoldungsgefüge geändert. Dabei kommt es zu Höherstufungen um jeweils eine Besoldungsgruppe für die Leitung des Landesjustizprüfungsamts und des Bau- und Liegenschaftsamts des Landes sowie für den Chef der Staatskanzlei. Die Koalitionsfraktionen haben zum letzten Beratungsdurchgang noch eine höhere Besoldung für die Leitung kleiner Grundschulen vorgeschlagen, siehe Artikel 3 Nrn. 1/1 und 2/1 des Haushaltsbegleitgesetzes.

Ihre abschließenden Bewertungen werden die Fraktionen gleich selbst vortragen. In der Beratung haben die Ausschussmitglieder der Fraktionen von SPD und CDU die rasche Vorlage des Nachtragshaushaltes begrüßt und auf die Dringlichkeit hingewiesen, die für die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel und Stellen im Bereich der Polizei, der Schulen und der Kindertagesstätten bestehe, auch wegen der geplanten Organisationsänderungen zum Beginn des neuen Schuljahres am 1. August.