Protokoll der Sitzung vom 27.02.2018

Ihre abschließenden Bewertungen werden die Fraktionen gleich selbst vortragen. In der Beratung haben die Ausschussmitglieder der Fraktionen von SPD und CDU die rasche Vorlage des Nachtragshaushaltes begrüßt und auf die Dringlichkeit hingewiesen, die für die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel und Stellen im Bereich der Polizei, der Schulen und der Kindertagesstätten bestehe, auch wegen der geplanten Organisationsänderungen zum Beginn des neuen Schuljahres am 1. August.

Die Ausschussmitglieder der Fraktionen der Grünen, der FDP und der AfD haben die Kürze des parlamentarischen Beratungsverfahrens beanstandet und Zweifel an der Veranschlagungsreife einiger neuer Haushaltspositionen geäußert. Sie haben darauf hingewiesen, dass für die im Ministerialbereich geplanten zusätzlichen Stellen ein Bedarfsplan fehle und im Kindertagesstättenbereich das Ergebnis der Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden noch nicht absehbar sei. Das Ausschussmitglied der Fraktion der Grünen hat gerügt, dass dem Nachtragshaushalt kein Finanzplan beigefügt gewesen sei.

Der Landesrechnungshof hat bei seiner Anhörung vorgetragen, der Nachtrag vergrößere das strukturelle Defizit im Landeshaushalt, insbesondere durch eine höhere Rücklagenentnahme. Angesichts der verbleibenden haushaltswirtschaftlichen Risiken seien Überlegungen zu Einsparungen und eine Aufgabenanalyse erforderlich. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Nachtragshaushalt und das Aufstellungsverfahren bestünden aber nicht.

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat ausgeführt, eine Verpflichtung, jedem Nachtragshaushalt eine Überarbeitung der fünfjährigen Finanzplanung beizufügen, lasse sich dem Haushaltsrecht so nicht entnehmen. Auch setze nicht jede Veranschlagung oder Stellenausbringung verfassungs- oder haushaltsrechtlich bereits den vollen Nachweis der Notwendigkeit der Maßnahme oder die Durchführung einer vergleichenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung voraus. Allerdings gebe es gute Gründe dafür, dass auch für Nachtragshaushalte dargelegt werden sollte, welche Kosten daraus jeweils für die folgenden Haushaltsjahre entstehen werden; ich verweise auf Artikel 68 Abs. 1 der Landesverfassung. Diese Sichtweise liege aber der bisherigen Haushaltspraxis nicht zugrunde.

In rechtstechnischer Hinsicht schlägt der Ausschuss zu den neu vorgesehenen gesetzlichen Vorschriften noch einige klarstellende Änderungen vor, deren Einzelheiten Sie den Anlagen zu den beiden Beschlussempfehlungen entnehmen können. Dabei geht es vor allem um eine verständlichere Umschreibung der in § 16 des Haushaltsgesetzes gemeinten Aufgabe, für deren Übertragung die Kommunen einen finanziellen Ausgleich erhalten sollen, und um eine Bereinigung der unübersichtlichen Verweisungstechnik in den Anlagen 12 und 17 des Besoldungsgesetzes.

Abschließend empfiehlt der Haushaltsausschuss Zustimmung zu den Ihnen vorliegenden beiden Beschlussempfehlungen.

Ich gebe den Bericht vollständig - mit einigen technischen Anmerkungen, die ich jetzt nicht verlesen habe - dem Protokoll anbei.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der FDP und bei der AfD sowie Zustim- mung bei der CDU)

(Zu Protokoll) : Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfiehlt Ihnen in den Drucksachen 18/362 und 18/364, die Gesetzentwürfe der Landesregierung (Drs. 231 neu) und der Fraktionen von SPD und CDU (Drs. 262) anzunehmen sowie die beiden Gesetzentwürfe der Fraktion der FDP (Drs. 7 und 40) und den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 330) abzulehnen. All diesen Empfehlungen haben die Ausschussmitglieder der Fraktionen der SPD und der CDU zugestimmt. Die Ausschussmitglieder der drei oppositionellen Fraktionen - Grüne, FDP und AfD - haben gegen die zur Annahme empfohlenen Gesetzentwürfe gestimmt. Das Ausschussmitglied der FDP-Fraktion hat auch die drei Ablehnungsempfehlungen zu den anderen drei Vorlagen abgelehnt, während die Abstimmungen hierüber ansonsten unterschiedliche Ergebnisse erbrachten. Während der Haushaltsnachtrag der FDP-Fraktion für 2018 (Drs. 40) von den beiden anderen Oppositionsfraktionen abgelehnt wurde, hat sich das Ausschussmitglied der Grünen beim FDP-Nachtrag für 2017 (Drs. 7) der Stimme enthalten und das Mitglied der AfD-Fraktion bei dem Antrag der Grünen (Drs. 330). Der Rechtsausschuss und die an der Beratung des Nachtragshaushalts noch beteiligten weiteren Fachausschüsse haben keine Änderungen empfohlen.

Der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zum Haushalt 2018 war bereits am 13. Dezember 2017 im Plenum beraten worden. Die drei anderen Gesetzentwürfe und der Antrag der Fraktion der Grünen sind direkt an die Ausschüsse überwiesen worden, und zwar derjenige der FDP-Fraktion zum Haushalt 2017 bereits am 23. November 2017, der Nachtragshaushalt der Landesregierung am 30. Januar 2018, der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zum Haushaltsbegleitgesetz am 6. Februar 2018 und der Antrag der Grünen am 20. Februar 2018.

Der Gesetzentwurf zum Nachtragshaushalt ist von Finanzminister Hilbers in der Ausschusssitzung am 7. Februar 2017 erläutert worden. Er führte aus, der Nachtrag beschränke sich auf politische Schwerpunkte, die sich aus der Koalitionsvereinbarung der 18. Wahlperiode ergäben. Der tatsächlich größere Umfang des Nachtrags beruhe in erster Linie auf Änderungen bei Rechtsverpflichtungen (insbesondere für höhere Unterhaltsvorschussleis- tungen und für unbegleitete minderjährige Flücht- linge). Aus dem Nachtrag folgten zwar Mehrbelastungen künftiger Haushaltsjahre, zu denen das Ministerium im Ausschuss eine Übersicht vorgelegt

hat; an eine Finanzierung durch Verschuldung sei aber weder jetzt noch im Haushaltsjahr 2019 gedacht. Die zusätzlichen Stellen auf der Ebene der Landesregierung würden für den Aufbau des neuen Ministeriums für Bundesangelegenheiten sowie für das Digitalisierungsprogramm im Wirtschaftsministerium und neue Aufgaben im Kultusministerium benötigt; sie sollten auf längere Sicht wieder durch Personaleinsparungen ausgeglichen werden.

Der federführende Haushaltsausschuss hat zu den Gesetzentwürfen in seiner Sitzung am 14. Februar 2018 die kommunalen Spitzenverbände und den Landesrechnungshof angehört. Daraufhin haben die Fraktionen von SPD und CDU am 16. Februar 2017 dem Ausschuss noch je einen Änderungsvorschlag zum Nachtragshaushalt und zum Haushaltsbegleitgesetz vorgelegt, den der Haushaltsausschuss jeweils mehrheitlich aufgenommen hat. In der abschließenden Beratung des Haushaltsausschusses haben Vertreter des Wirtschafts- und des Kultusministeriums eingehend erläutert, wofür die zusätzlichen Stellen für diese beiden Ministerien verwendet werden sollten.

Die im Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehenen Änderungen zum Haushaltsgesetz zielen vor allem auf eine Ausweitung des Haushaltsvolumens im Haushaltsjahr 2018 um 776 Millionen Euro sowie zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 284 Millionen Euro. Die zusätzlich veranschlagten Beträge verteilen sich auf 14 Einzelpläne und umfassen gut 300 Seiten. Hinzu kommen noch die 12 Seiten umfassenden Einzelplanänderungen im schon erwähnten Änderungsvorschlag der Koalitionsfraktionen mit Mehrausgaben in Höhe von 50 Millionen Euro, denen eine neue globale Minderausgabe im Einzelplan 13 in gleicher Höhe gegenübersteht. Außerdem werden damit die Verpflichtungsermächtigungen noch einmal um gut 10 Millionen Euro erhöht.

Die wichtigsten im Nachtragshaushalt abgebildeten Einzelmaßnahmen sind:

- Bereitstellung von Mitteln für die Beitragsfreiheit im 1. und 2. Kindergartenjahr ab 1. August 2018 (109 Millionen Euro) ,

- 750 zusätzliche Stellen für die Polizei (15 Millio- nen Euro),

- 997 Lehrerstellen (durch Hinausschieben von bisher zum 31. Juli 2018 auslaufenden Befristun- gen der Stellen - 22 Millionen Euro),

- die Erhöhung der Investitionsförderung für den Krippenausbau für weitere 5 000 Krippenplätze (60 Millionen Euro) ,

- eine Bedarfsanpassung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (um 113 Millionen Euro) und

- der Mehraufwand durch das neue Unterhaltsvorschussgesetz (155 Millionen Euro).

Mit dem Gesetzentwurf zum Haushaltsbegleitgesetz wird zum einen das Finanzausgleichsgesetz geändert, um den Kommunen die durch den Nachtrag erhöhten Ausgleichsleistungen bereits im laufenden Haushaltsjahr zukommen zu lassen. Außerdem wird der finanzielle Ausgleich für die Beschäftigung der hauptberuflichen Gleichstellungsbeauftragten in den Gemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnerinnen und Einwohnern erhöht und für die Zukunft dynamisch ausgestaltet. Mit den Änderungen des Besoldungsgesetzes werden einige Amtsbezeichnungen oder deren Einstufung in das Besoldungsgefüge geändert. Dabei kommt es zu Höherstufungen um jeweils eine Besoldungsgruppe für die Leitung des Landesjustizprüfungsamts und des Bau- und Liegenschaftsamts des Landes sowie für den Chef der Staatskanzlei. Die Koalitionsfraktionen haben zum letzten Beratungsdurchgang noch eine höhere Besoldung für die Leitung kleiner Grundschulen vorgeschlagen (Artikel 3 Nrn. 1/1 und 2/1 des Haushaltsbegleitge- setzes).

Die beiden Gesetzentwürfe der FDP-Fraktion hatte der Haushaltsausschuss jeweils nach kurzer Beratung zurückgestellt, um die Beratung zusammen mit den bereits angekündigten Gesetzentwürfen der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen fortsetzen zu können. Im Einzelnen hat sich der Ausschuss damit später nicht mehr befasst.

Ihre abschließenden Bewertungen können die Fraktionen gleich selbst vortragen. In der Beratung haben die Ausschussmitglieder der Fraktionen von SPD und CDU die rasche Vorlage des Haushaltsnachtrags begrüßt und auf die Dringlichkeit hingewiesen, die für die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel und Stellen im Bereich der Polizei, der Schulen und der Kindertagesstätten bestehe, auch wegen der geplanten Organisationsänderungen zum Beginn des neuen Schuljahres am 1. August.

Die Ausschussmitglieder der Fraktionen der Grünen, der FDP und der AfD haben die Kürze des parlamentarischen Beratungsverfahrens beanstandet und Zweifel an der Veranschlagungsreife einiger neuer Haushaltspositionen geäußert. Sie

haben darauf verwiesen, dass für die im Ministerialbereich geplanten zusätzlichen Stellen ein Bedarfsplan fehle und im Kindertagesstättenbereich das Ergebnis der Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden noch nicht absehbar sei. Das Ausschussmitglied der Fraktion der Grünen hat gerügt, dass dem Nachtragshaushalt kein Finanzplan beigefügt gewesen sei.

Der Landesrechnungshof hat bei seiner Anhörung vorgetragen, der Nachtrag vergrößere das strukturelle Defizit im Landeshaushalt, insbesondere durch eine höhere Rücklagenentnahme. Angesichts der verbleibenden haushaltswirtschaftlichen Risiken seien Überlegungen zu Einsparungen und eine Aufgabenanalyse erforderlich. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Nachtragshaushaltsplan und das Aufstellungsverfahren bestünden aber nicht.

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat ausgeführt, eine Verpflichtung, jedem Nachtragshaushalt eine Überarbeitung der fünfjährigen Finanzplanung beizufügen, lasse sich dem Haushaltsrecht so nicht entnehmen. Auch setze nicht jede Veranschlagung oder Stellenausbringung verfassungs- oder haushaltsrechtlich bereits den vollen Nachweis der Notwendigkeit der Maßnahme oder die Durchführung einer vergleichenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung voraus. Allerdings gebe es gute Gründe dafür, dass auch für Nachtragshaushalte dargelegt werden sollte, welche Kosten daraus jeweils für die folgenden Haushaltsjahre entstehen werden (Artikel 68 Abs. 1 der Lan- desverfassung). Diese Sichtweise liege aber der bisherigen Haushaltspraxis nicht zugrunde.

In rechtstechnischer Hinsicht schlägt der Ausschuss zu den neu vorgesehenen gesetzlichen Vorschriften noch einige klarstellende Änderungen vor, deren Einzelheiten Sie den Anlagen zu den beiden Beschlussempfehlungen entnehmen können. Dabei geht es vor allem um

- eine verständlichere Umschreibung der in § 16 des Haushaltsgesetzes gemeinten Aufgabe, für deren Übertragung die Kommunen einen finanziellen Ausgleich erhalten sollen, und um

- die Bereinigung der unübersichtlichen Verweisungstechnik in den Anlagen 12 und 17 des Besoldungsgesetzes, womit eine einheitliche und klare Fassung der dortigen Tabellen entstehen soll (Artikel 3 Nrn. 3 und 4 des Haushaltsbegleit- gesetzes).

Vielen Dank an den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses, Herrn Stefan Wenzel.

Wir wären jetzt eigentlich zur Einbringung des Tagesordnungspunktes 5, dem Antrag der FDPFraktion, gekommen. Die FDP-Fraktion verzichtet ausdrücklich auf eine gesonderte Einbringung. Das wird mir hier bestätigt. Wir betrachten den Antrag damit als eingebracht.

Wir kommen zur Beratung zu allen aufgerufenen Tagesordnungspunkten. Als Erste hat sich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Fraktionsvorsitzende Frau Anja Piel zu Wort gemeldet.

Frau Vorsitzende! Meine Damen und Herren! Wozu macht man eigentlich einen Nachtragshaushalt? - Wir haben in den vergangenen Jahren aus verschiedenen Gründen Nachtragshaushalte verabschiedet. Wir haben dabei z. B. Mittel für die Unterbringung von Flüchtlingen, für die Folgen von Hochwasser und für die daraus folgenden Soforthilfen eingestellt.

Jetzt aber geht es nicht um dringend nötige Hilfen oder unvorhergesehene Ereignisse - es sei denn, man betrachtet die zweite Staatskanzlei im Wirtschaftsministerium als Soforthilfe für die CDU. Das ist aber eine Interpretationssache. Nichts an diesem Nachtragshaushalt wäre so dringend nötig gewesen - da geht das Wort auch noch einmal an Sie, Herr Fraktionsvorsitzender Toepffer -, als dass man sich dieser Eile bei der Einbringung hätte rühmen müssen. Man muss sich nicht so sehr für das Tempo bei der Einbringung dieses Nachtragshaushalts abfeiern lassen. Er wäre nicht so dringend eilig nötig gewesen, dass man ihn nicht hätte in Ruhe beraten können.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der FDP - Dirk Toepffer [CDU]: Das sagen Sie mal den Menschen draußen!)

- Welche Menschen, Herr Toepffer? Denen, die jetzt im Wirtschaftsministerium, in der zweiten Staatskanzlei, arbeiten? Denen können Sie das, glaube ich, selber sagen.

Meine Damen und Herren, normal und gute Praxis in diesem Landtag ist eigentlich, dass in den Fachausschüssen über die Maßnahmen in einem Haushalt unterrichtet wird. Diese Unterrichtungen mussten wir erst beantragen, sonst hätten Sie dieses Konvolut wahrscheinlich einfach durchgewunken. Hoheit über den Haushalt, Herr Toepffer,

haben nämlich eigentlich die Parlamentarier. Und dass uns Erklärungen für Stellen erst auf Nachfrage geliefert wurden, finde ich ein bisschen erbärmlich.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Ich als Fraktionsvorsitzende hätte das meiner Regierung mit Sicherheit nicht durchgehen lassen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ebenso verhält es sich bei den Zahlen zur geplanten Gebührenfreiheit. Man muss sich einmal vorstellen, dass die Zahlen, die im Nachtragshaushalt stehen, ungefähr die Hälfte dessen sind, was wir in den Publikationen von Landkreis- und Städtetag lesen können. Ich als Fraktionsvorsitzende hätte mit Sicherheit nicht 300 Millionen Euro mehr in so einer Zeitung akzeptiert, wenn mir meine Landesregierung 200 Millionen Euro vorlegt. Herr Toepffer, ich bin, ehrlich gesagt, ein bisschen überrascht, wo Ihr stolzer Parlamentarismus geblieben ist, den ich in der letzten Legislatur sehr geschätzt habe.

(Dirk Toepffer [CDU] lacht)

- Ich finde nicht, dass das ein Grund zum Lachen ist. Ich habe meine Rolle im Fraktionsvorstand etwas ernster genommen. Das hätte ich mir von Ihnen in dieser Frage auch gewünscht.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Ganz ehrlich, ich will mir die Schimpfkanonaden eines Abgeordneten Hilbers an dieser Stelle und bei diesem Tempo zum Vorgehen eines Finanzministers gar nicht erst vorstellen. Die Schnappatmung hätten wir hier vorne kaum aushalten können. Das wäre an Röte und an Bluthochdruck nicht zu überbieten gewesen. Wir haben ihm damals nicht geboten, was uns heute geboten wird. Ich glaube, das hätte Herr Hilbers damals mit lautem Geschrei quittiert.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Es ist gut für Ihre Gesundheit, dass wir das damals anders gemacht haben!