Protokoll der Sitzung vom 15.07.2020

50 000 Euro. Das ist aber auch schon alles. Da wird man keinen Effekt spüren.

Wenn Sie als Landesregierung hier dazu aufrufen - das hat mich ein bisschen sprachlos gemacht -, dass die Kommunen Regelungen vor Ort treffen sollten, bei denen sie das Ladenöffnungsgesetz ignorieren und sich gemeinsam mit den Händlern rechtswidrig verhalten, dann ist das kein Weg, den man tatsächlich gehen kann. Wenn wir so etwas wollen, müssen wir hier eine Regelung schaffen, zumindest aber die Regelung zu Ordnungswidrigkeiten aus dem Ladenöffnungsgesetz nehmen. Jeder einzelne Händler wird mit einer Ordnungswidrigkeitsbuße von bis zu 15 000 Euro bedroht,

(Glocke der Präsidentin)

wenn er „illegal“ öffnet, obwohl man vor Ort einen Konsens gefunden hat. So wird es nicht gehen.

Letzter Satz!

Wir können nicht mit dieser Rechtsunsicherheit zu Ladenöffnungen vor Ort aufrufen. Gerade eine Landesregierung sollte sich für die Einhaltung der Gesetze aussprechen und nicht für deren Bruch.

(Beifall bei der FDP)

Danke. - Herr Minister möchte direkt antworten. Bitte, Herr Minister Althusmann!

Herr Abgeordneter Bode, ich verwahre mich gegen den Vorwurf, dass ich hier zum Rechtsbruch aufgefordert hätte. Ich habe versucht, deutlich zu machen, dass regionale Lösungen möglich sind. Dirk Toepffer wird sich freuen, wenn überall im Land nur noch Töpfermärkte stattfinden. Es ist eine Möglichkeit, über regionale Lösungen - über einen Anlassbezug, den man dann künstlich herstellt - das aufzuholen, was in den letzten Monaten nicht möglich war, weil die Anlässe schlechterdings nicht stattfinden konnten, weil wir letztendlich eine Corona-Verordnung vorgegeben haben, die es nicht möglich machte, diesen Anlassbezug in großem Umfang herzustellen.

(Zuruf von Jörg Bode [FDP])

- Ich habe mitnichten zum Rechtsbruch aufgefordert!

Ich möchte aber noch mal auf eines aufmerksam machen: Ich habe nicht gesagt, dass wir nur 10 Millionen Euro Digitalisierungsmittel bereitstellen. Sie blenden dabei, Herr Abgeordneter, völlig aus, dass wir im Rahmen der Corona-Soforthilfe schon einiges auf den Weg gebracht haben. Wir haben 13 000 Bewilligungen für den niedersächsischen Einzelhandel auf den Weg gebracht und knapp 100 Millionen Euro an Bundes- und Landeshilfen schon heute zur Rettung des Einzelhandels eingesetzt.

Über den Notfallfonds, über die Einzelmaßnahmen, die wir im Wirtschaftsbereich über den Nachtragshaushalt abbilden, werden wir ebenfalls ein großes Paket für den Einzelhandel schnüren. Ob es am Ende gelingt, jeden dieser 5 000 von Insolvenz bedrohten Betriebe zu retten, ist fraglich.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Wortmeldung stammt vom Abgeordneten Detlev SchulzHendel. Auch Sie haben nach § 71 Abs. 3 der Geschäftsordnung 90 Sekunden. Ich bitte Sie auch in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit des Tages, sich daran zu halten.

(Detlev Schulz-Hendel [GRÜNE]: Na- türlich!)

Bitte!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Althusmann, ein falsches wirtschaftspolitisches Signal bleibt auch dann falsch, wenn es als Ausnahmesituation bezeichnet wird. - Punkt 1.

Punkt 2 ist: Sie haben die Kernfrage des Problems in Ihrem langen Redebeitrag nicht einmal erwähnt oder eine Lösung angeboten. Woher soll die zusätzliche Kaufkraft kommen, wenn am Sonntag geöffnet wird? Mir erschließt sich das nicht, zumal es dazu Meinungsumfragen gab. Auch damit sollten Sie sich mal beschäftigen. Die Mehrheit der Deutschen hat eindeutig gesagt, sie lehnt Sonntagsöffnungen ab und wird davon auch keinen Gebrauch machen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Beantworten Sie insofern doch endlich mal die Frage, Herr Minister Althusmann: Wo soll die zusätzliche Kaufkraft, die man benötigt, um eine Sonntagsöffnung erfolgreich zu gestalten, konkret herkommen?

(Dirk Toepffer [CDU]: Jetzt nehme ich meine 28 Sekunden!)

Vielen Dank. - Jetzt liegt mir eine Wortmeldung des Abgeordneten Henning, SPD-Fraktion, vor. Für Sie gilt nach § 71 Abs. 3 der Geschäftsordnung ebenfalls eine Redezeit von 90 Sekunden.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Abgeordneter Bode, niemand hat hier zum Rechtsbruch aufgerufen. Ich sage das sehr deutlich.

(Zuruf von Jörg Bode [FDP])

Auch unser Wirtschafts- und Arbeitsminister, Herr Althusmann, den ich hier ausdrücklich verteidige, hat das nicht getan. Auch ich habe das eben nicht getan.

Ich will Ihnen deutlich sagen, was ich gesagt habe. Ich habe gesagt, dass es innerhalb von Corona möglich ist, anlassbedingt sonntags zu öffnen - und zwar nach geltender Rechtslage -, wenn man sich vor Ort einig ist, wenn sich die Bürgermeister, die Kommunalverwaltung, die Arbeitnehmervertreter mit ver.di zusammensetzen. Wenn man sich vor Ort einig ist, wie man das beim Töpfermarkt in Leer gemacht hat, hat das auch keine Klagen von ver.di zur Folge. Man redet miteinander und erstellt dann ein Konzept, wie es in Corona-Zeiten mit Abstandswahrungen, mit kleineren Formaten, mit Kunst- und Kulturveranstaltungen möglich ist. Dann kann man ganz legal zu einer Sonntagsöffnung kommen.

Es ist mein Ansinnen, dass wir das Gesetz anwenden und hier nicht über irgendwelche Gesetzesänderungen schwadronieren, sondern es im Interesse aller Kaufleute und aller Einzelhändler so rechtssicher machen, dass vor Ort einvernehmlich entschieden werden kann, solche Anlässe zu suchen, um sonntags zu öffnen. Das hat nichts mit Rechtsbruch zu tun, sondern das ist die Anwendung geltenden Rechts.

Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Auch Ihnen vielen Dank, Herr Henning.

Für die CDU-Fraktion liegt mir die Wortmeldung des Abgeordneten Toepffer vor. Ich lade Sie ganz herzlich ein, das nächste Mal zum wunderschönen Töpfermarkt nach Leer zu kommen. Sie haben eine Restredezeit von 30 Sekunden. Wenn Sie auch noch zusätzliche Redezeit möchten, können wir auf zwei Minuten aufstocken.

Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, wie viel Zeit ich brauche, weil ich nicht weiß, wie lange der Kollege Schulz-Hendel braucht, bis er einfache Dinge der Ökonomie versteht.

(Zustimmung bei der CDU)

Er hat hier die Frage aufgeworfen, wo denn die Kaufkraft herkommen soll. Der Minister hat sich hierin gestellt und hat es dargestellt. Der Onlinehandel hat in den letzten Wochen und Monaten profitiert. Da ist die Kaufkraft hingegangen, Herr Kollege. Die wollen wir in die Innenstädte zurückholen. Wenn Sie das nicht begreifen wollen, dann sollten Sie sich mal überlegen, ob Sie über andere Fachgebiete sprechen.

(Beifall bei der CDU)

Es ist noch eine Restredezeit von fünf Sekunden übriggeblieben. Aber mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

Damit ist Punkt 5 e erledigt und ist die gesamte Aktuelle Stunde in diesem Tagungsabschnitt beendet.

Wir nehmen jetzt einen Wechsel in der Sitzungsleitung vor, bevor wir zum Tagesordnungspunkt 6 kommen.

(Vizepräsident Bernd Busemann über- nimmt den Vorsitz)

Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen fort.

Ich gebe einen kleinen technischen Hinweis: Wir haben unter Einbeziehung des Vormittags etwa eine Stunde Zeitverzug. Aber ich sehe, Sie sind bei guter Kondition und voller Konzentration, so

dass wir uns dem nächsten Tagesordnungspunkt zuwenden können.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 6: Dringliche Anfragen

Es liegen drei Dringliche Anfragen vor.

Die für die Behandlung der Dringlichen Anfrage geltenden Geschäftsordnungsbestimmungen setze ich als allgemein bekannt voraus. Ich weise wie üblich darauf hin, dass einleitende Bemerkungen zu den Zusatzfragen nicht zulässig sind.

Um uns im Präsidium jeweils den Überblick zu erleichtern, bitte ich - Sie kennen das Spiel -, dass Sie sich schriftlich zu Wort melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten.

Wir beginnen mit:

a) Studieren in Corona-Zeiten: Wie unterstützt die Landesregierung Hochschulen, Studierende und Studierendenwerke in dieser schweren Zeit? - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/7031