Es gibt auch ganz pragmatische Gründe. Wenn man ein eigenes Gesetz macht, wird man das eigene Gesetz auch verantworten müssen. Es ist ein nicht unerheblicher Aufwand, ein Gesetz zu machen. Das heißt dann auch, dass muss es auch argumentativ selbst vertreten muss. Es wird so
sein, dass es bei einer Aufkommensneutralität in einer Kommune Gewinner und Verlierer gibt. Wenn man sich auf das Bundesgesetz beruft, kann man allen denjenigen, die zu den Glücklichen gehören, sagen, dass das schön sei, und kann man denen, die nicht zu den Glücklichen gehören und mehr bezahlen müssen als vorher, sagen, der Bundesminister habe das verursacht und nicht man selbst.
Aber wenn man ein eigenes Gesetz macht, muss man für diese Dinge auch einstehen. Das ist bei einigen Bundesländern zumindest in der Diskussion auch ein Punkt, der mit einfließt und den man berücksichtigen muss. Man hat also nicht die Verantwortung für das Gesetz.
Das ganze Verfahren, die ganze Debatte um das Gesetz und die Grundsteuer, war relativ langwierig, schwierig und von langen Diskussionen geprägt. Ich glaube, dass die verschiedenen Modelle, die kommen, einer gerichtlichen Prüfung standhalten müssen. Davon muss man, glaube ich, ausgehen. Beim Bundesmodell würde dann der Bund die entsprechenden Streitigkeiten führen. Wenn man ein eigenes Gesetz macht, wäre das dann unsere Verantwortung. Aber ich würde da die Verantwortung nicht scheuen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass ja durchaus auch der Grundstückswert und nicht nur die Nutzungsmöglichkeit des Grundstückes eine entscheidende Bedeutung für die Erhebung der Grundsteuer haben kann und sich viele Bundesländer für die Anwendung des Bundesmodells entschieden haben, frage ich die Landesregierung, welche Kosten auf das Land Niedersachsen durch das zusätzliche Programmieren zukommen würden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Heiligenstadt, die Programmierung erfolgt im Rahmen von KONSENS. In diesem Rahmen ist vereinbart, dass diese Modelle mitprogrammiert
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Ich stelle zwei Fragen.
Erstens frage ich, wann Sie - nach mittlerweile einem halben Jahr seit der Entscheidung auf Bundesebene - Ihre Entscheidung treffen werden.
Zweite Frage: Wie kann es sein, dass bei Modellrechnungen ausgerechnet die sehr teuren Immobilien deutlich besser abschneiden, d. h weniger Steuern für sie gezahlt werden müssen, und für die Immobilien, die eher am Stadtrand oder in schlechteren Lagen liegen, deutlich mehr gezahlt werden muss?
Zweite Frage: Modellrechnung. - Ich kenne keine solche Modellrechnung, in der besonders teure Grundstücke oder besonders teure Objekte bevorteilt werden und andere benachteiligt werden.
Es orientiert sich an der Fläche und an der Lage. Daraus ergibt sich der Wert. Das ist der Maßstab. Das gilt für alle Gebäude und für alle Maßnahmen.
Im Übrigen ist das im Bundesmodell ähnlich. Ein sehr aufwendig erstelltes Gebäude wird nicht anders kapitalisiert als über die Listenmiete der Fläche. Die Listenmiete ist in der ganzen Kommune einheitlich. Da differenzieren Sie noch nicht mal zwischen den verschiedenen Stadtteilen. 150 m2
im Stadtteil X sind genauso wie 150 m2 im Stadtteil Y und werden mit der gleichen Listenmiete kapita
lisiert. Das Einzige, was dort einfließt, ist der Bodenrichtwert. Der wird aber wieder in Abhängigkeit davon abgezinst, wie alt das Gebäude ist. Dort findet also auch nur eine begrenzte Differenzierung statt.
Wenn ich mir das im Detail anschaue, kann ich nicht erkennen, dass das Flächen-Lage-Modell eine ungerechtere Ausgestaltung hat. Wir differenzieren ja gerade nach Lagen, weil wir einfließen lassen wollen, in welcher Lage sich das Grundstück befindet. Ich glaube, das kann man mit einfließen lassen, weil das etwas mit der Nutzungsmöglichkeit zu tun hat. Ob man das Gebäude mit Marmor- oder mit PVC-Fußboden ausstattet, ist relativ unerheblich dafür, in welchem Umfang man kommunale Leistungen in Anspruch nimmt.
Herzlichen Dank, Herr Minister. - Zu einer weiteren Zusatzfrage der SPD hat sich der Kollege Tobias Heilmann gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege!
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Frage an die Landesregierung ist: Wie haben sich die kommunalen Spitzenverbände zu Ihrer Idee geäußert?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Heilmann, die kommunalen Spitzenverbände haben sich meines Wissens neutral zu allen Modellen verhalten. Sie wollen nur, dass ihnen eine Steuermesszahl geliefert wird und wir die so rechtzeitig liefern, dass die Kommunen sie zu den Haushaltsberatungen und zu den Zeitpunkten, zu denen sie die Bescheide verschicken, haben. Sie wollen also eine baldige Entscheidung in der Frage. Ansonsten verhalten sie sich zu den verschiedenen Modellen neutral.
Herzlichen Dank, Herr Minister. - Die dritte Zusatzfrage für die SPD-Fraktion stellt Frau Dr. Dörte Liebetruth. Bitte schön, Frau Kollegin!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Frage an die Landesregierung ist: Wie viele Bundesländer haben sich bis heute verbindlich für das Flächen-Lage-Modell entschieden?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Liebetruth, verbindlich hat sich bisher kein Bundesland zum Flächen-LageModell bekannt.
Die Hessen machen ein sehr ähnliches Modell. Sie differenzieren nur nicht nach Lagefaktoren einzelner Stadt- oder Ortsteile, sondern sie machen das grundstücksbezogen. Diese Daten haben wir bei uns in Niedersachsen aber nicht. Diese technische Möglichkeit haben wir nicht. Anders herum haben andere wieder nicht die technische Möglichkeit, bestimmte Stadt- und Ortsteile zusammenzufassen, wie wir das können. Das hat etwas damit zu tun, welche Katasterdaten man automatisch abrufen und automatisch überleiten kann.
Wir haben in Hessen ein sehr, sehr ähnliches Modell. Wir sind im Augenblick sehr intensiv mit den Kollegen in Hamburg im Gespräch, sodass ich Hoffnung habe, dass die Hamburger unser Modell nutzen könnten. Vielleicht modifizieren sie es auch an einzelnen Stellen.
Wir erleben im Augenblick, dass die Flächenmodelle immer etwas modifiziert angewandt werden, sodass jeder eine Modifikation hat. Es wird nicht 1 : 1 übernommen, aber es ist immer eine Abwandlung dessen, was sich im Wesentlichen im Flächen-Lage-Modell abbildet.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die dritte Frage für die FDP-Fraktion stellt der Kollege Bode. Bitte schön, Herr Kollege!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, da Sie die Frage der Kollegin Heiligenstadt aus meiner Sicht nicht zufriedenstellend beantwortet haben, stelle ich gleich zwei Fragen.
Erstens greife ich die Frage von Frau Heiligenstadt auf: Wie hoch schätzen Sie die Programmierkosten, wenn Sie ein IT-System - auch vorprogrammiert aus Bayern - für ein Flächen-Lage-Modell in Niedersachsen einführen würden? Bitte in Euro und keine allgemeinen Ausführungen!
Zweite Frage: Wie hoch schätzen Sie - auch in Euro - die unterschiedlichen Personalkosten bei der Abwicklung des Flächen-Lage-Modells im Vergleich zum Bundesmodell?
Vielen Dank, Herr Kollege. Alle Fragen werden in Euro und Cent beantwortet. - Bitte schön, Herr Minister!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bode, es gibt keine Programmierkosten, die wir zahlen müssen, weil das in diesem Verbund programmiert wird, so wie andere Steuerfragen auch in diesem Verbund programmiert werden. Insofern werden wir nicht mit irgendwelchen Programmierkosten belastet werden.
müsste nachliefern, wie viel die Stellen im Einzelnen kosten. Das kann ich nicht aus dem Ärmel schütteln. Aber Sie können davon ausgehen, dass wir 40 % mehr Personal brauchen. 250 Personalkapazitäten brauche ich für das Flächen-LageModell. Wenn ich 400 für das Bundesmodell brauche, können Sie ausrechnen, was man ungefähr für die 150 mehr bräuchte. Wenn ich Ihnen eine Zahl nenne, möchte ich Ihnen eine genaue Zahl nennen. Dafür müsste ich kurz nachrechnen lassen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die vierte Zusatzfrage für die SPD-Fraktion stellt die Kollegin Frauke Heiligenstadt. Bitte sehr, Frau Kollegin!
Herr Präsident! Herr Minister, ich würde darum bitten, dass Sie vortragen, wie die Behandlung von Bundesländern im Länderfinanzausgleich erfolgt, die sich für unterschiedliche Modelle entscheiden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Heiligenstadt, die Ausgestaltung der Behandlung im Bund-Länder-Finanzausgleich wird noch im Einzelnen diskutiert. Es hat im Bundesrat eine sehr intensive Diskussion dazu gegeben, dass für die vom Bundesmodell abweichenden Modelle keine Schattenrechnung nach dem Bundesmodell gemacht werden muss. Wir hätten nichts gewonnen, wenn wir für den Finanzausgleich noch einmal das Bundesmodell rechnen müssten. Das werden wir also nicht müssen. Es gibt eine Protokollerklärung des Bundes dazu, dass ein Verfahren gefunden werden soll, was das überflüssig macht.