Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Selbstverständlich beobachten wir bei jedem Corona-Fall in den Schulen auch den Hintergrund, und wir stellen uns die Frage: Woher ist das Virus gekommen, und wie wird es verbreitet? - Wir haben bisher keinerlei Indizien dafür, dass Lehrkräfte in der von Ihnen beschriebenen Art und Weise in Schule wirken. Von daher haben wir keine Planungen über das hinaus, was wir zum Tragen von Masken in Schule, nämlich außerhalb des Unterrichts, vorgegeben haben. Dass man sich immer den Stand der Entwicklung anschauen muss, ist, so glaube ich, selbstverständlich. Aber es gibt keine aktuellen Planungen dazu.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die vierte Zusatzfrage für die AfD-Fraktion stellt der Kollege Rykena.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Vor dem Hintergrund, dass die Lehrkräfte, die zu einer Risikogruppe gehören, in der Regel älteren Semesters
sind und in ihren Geburtsjahrgängen die Affinität zur IT nicht ganz so ausgeprägt ist, frage ich den Herrn Minister: Was genau sind die Aufgaben der Lehrkräfte, die aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe der Schule von zu Hause aus zur Verfügung stehen? Was sollen diese Lehrkräfte konkret für die Schule unternehmen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eingangs will ich sagen, dass es für die von Ihnen aufgestellte These überhaupt keine Belege gibt. Sie ist pauschal, und mit nichts ist zu hinterlegen, dass dem so ist, wie Sie dies gerade dargestellt haben.
- Wenn Sie eben zugehört hätten, hätten Sie bemerkt, dass ich Ihnen erläutert habe, über welche Zahlen wir verfügen und wie wir weitere Zahlen erheben.
Was die Aufgaben der Lehrkräfte, die im Homeoffice sind, angeht, so haben wir eine ganze Liste an Möglichkeiten genannt. Die Schulleitung entscheidet, wie diese Lehrkräfte konkret eingesetzt werden. Das kann das Erstellen von Materialien für Schülerinnen und Schüler sein, die selber von zu Hause aus lernen. Das kann die Korrektur von eingesandten Aufgaben sein. Das kann konzeptionelle Arbeit sein.
Es gibt eine große Breite an Möglichkeiten, was Lehrkräfte, die für den Präsenzunterricht nicht zur Verfügung stehen, von zu Hause aus machen können. Was das konkret ist, ist von der jeweiligen Schule und den Bedarfen an der betreffenden Schule abhängig.
Danke schön, Herr Minister. - Die fünfte und letzte Zusatzfrage für die AfD-Fraktion stellt der Kollege Rykena. Bitte schön!
Herr Kollege, Sie sollen nicht sagen, was die FDPFraktion gefragt hat, sondern Sie sollen Ihre Frage stellen. Bitte schön!
Ich frage den Herrn Minister, für welchen Zeitpunkt er damit rechnet, dass die Geräte für die Schüler an den Schulen eintreffen werden. Bis jetzt sind nur die Mittel abgerufen worden. Bis wann rechnet er mit einer flächendeckenden Auslieferung der Geräte an die Schulen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mich verwundert, ehrlich gesagt, erstens das Wort „nur“ in Ihrer Frage. Schauen Sie sich einmal Förderprogramme und die jeweiligen Zeiträume an! Von Beginn der Sommerpause bis jetzt sind in einem sehr kurzen Zeitraum die Mittel ausgeschöpft worden. Das ist ein guter Beleg dafür, wie schnell vor Ort gearbeitet wird, wie gut und wie schnell unsere Schulträger arbeiten, um in die Umsetzung zu kommen. Ich finde, man darf in dieser Runde auch einmal wertschätzen, was dort geleistet wird.
Zweitens: Ihre Anfrage suggerierte, dass das bisher noch an gar keiner Stelle passiert ist. Auch das ist ausdrücklich falsch. Unabhängig vom dem Nachtrag zum DigitalPakt habe ich Ihnen hier mehrfach im Plenum erläutert, dass wir für die Zeit des Lockdowns und für die Zeit danach bis zum Inkraftsetzen der Richtlinie des Ersten Nachtrages den DigitalPakt an sich geändert haben und die Nachrangigkeit der Endgerätebeschaffung aufgehoben haben. Das heißt, an ganz vielen Schulen wurden über diesen Weg bereits Mittel ausgegeben und Geräte angeschafft.
Wann daraus das letzte Gerät beschafft wird, liegt aber nun mal nicht nur in der Hand der Schulträger bei der Beschaffung, sondern es liegt auch an dem, was ich gerade versucht habe, zu erläutern: Es gilt auch, das Vergaberecht zu beachten. Dort, wo wir Vergaberügen haben, müssen wir mit einer Verzögerung rechnen. Das finde ich in der Sache nicht schön, aber trotzdem ist das geltendes Recht. Daher kann nicht gesagt werden, wann das letzte Endgerät bei den Schülerinnen und Schülern ankommt, da das u. a. auch vom Lösen dieser Frage abhängt.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen für Zusatzfragen liegen nicht vor. Damit ist die Behandlung der Dringlichen Anfragen für heute beendet.
Wir nehmen einen Wechsel in der Sitzungsleitung vor, bevor der nächste Tagesordnungspunkt aufgerufen wird:
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause haben wir unsere Geschäftsordnung um einen neuen § 47 a erweitert. Damit wurde die Möglichkeit einer Befragung der Ministerpräsidentin oder - in diesem Fall - des Ministerpräsidenten eingeführt. Eine solche Befragung soll ab jetzt im ersten Tagungsabschnitt des Jahres und im ersten Tagungsabschnitt nach der parlamentarischen Sommerpause jeweils die Fragestunde ersetzen.
Wir führen diese Befragung heute erstmals durch. Daher bitte ich um Verständnis, dass ich das Verfahren einmal ausführlich erläutere.
Jede Fraktion kann bis zu vier Anfragen mit jeweils einem Fragesatz stellen, die zur höchstens dreiminütigen mündlichen Beantwortung durch den Ministerpräsidenten geeignet sind. Wie Sie das
von allen anderen Arten von Befragung kennen, gilt auch hier, dass die Anfragen knapp und sachlich sein müssen, einleitende Bemerkungen also nicht zulässig sind. Darüber hinaus dürfen die Anfragen keine Werturteile oder parlamentarisch unzulässige Wendungen enthalten. Das Recht, die erste Frage zu stellen, wechselt gleichmäßig zwischen den Fraktionen, jeweils beginnend mit den Oppositionsfraktionen.
Der Ältestenrat hat sich auf das folgende Rotationsverfahren verständigt: Wir beginnen heute mit der stärksten Oppositionsfraktion. Die beiden anderen Oppositionsfraktionen erhalten danach in der Reihenfolge ihrer Stärke das Fragerecht. Anschließend werden dann die Fragen der beiden regierungstragenden Fraktionen ebenfalls in der Reihenfolge ihrer Stärke behandelt. Die Fragen einer Fraktion werden jeweils nacheinander gestellt.
Die Präsidentin oder der Präsident ruft die Anfrage auf. Nach der Worterteilung verliest ein Mitglied der fragestellen Fraktion die Anfrage. Darauf folgt die mündliche Beantwortung durch den Ministerpräsidenten, die - wie erwähnt - drei Minuten nicht überschreiten sollte.
Um dem Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich die Fragestellerinnen und Fragesteller, sich schriftlich zu Wort zu melden. Dies ist in Teilen schon geschehen. Vielen Dank dafür!
Die Befragung endet nach 90 Minuten. Der Ältestenrat hat sich darauf verständigt, dass gegebenenfalls nach Ablauf der 90 Minuten die zuletzt aufgerufene Frage noch beantwortet wird.
Ich stelle fest: Es ist jetzt 11.40 Uhr. Sie wissen, 90 Minuten später ist die Fragestunde zu Ende. Entsprechend der Vereinbarung im Ältestenrat rufe ich zunächst die Anfragen auf, die von den Mitgliedern der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt wurden.
Es wäre gut, wenn die Fragestellerinnen und Fragesteller die Seitenmikros nutzen. Frau Menge macht das hervorragend vor. Dann ist dem Ministerpräsidenten das Redepult vorbehalten. Wunderbar!
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, vor dem Hintergrund, dass Sie und der Bundesinnenminister erklärt haben, dass Moria als Lager aufgelöst und
evakuiert werden muss, frage ich Sie, ob Sie am kommenden Freitag im Bundesrat die Initiative von Berlin und Thüringen zu eigenen Landesaufnahmeprogrammen unterstützen werden oder welche Landesprogramme bzw. welche Rechtsgrundlage Sie haben, um die Geflüchteten zu holen.
Unser Innenminister Boris Pistorius ist, glaube ich, vor einem Dreivierteljahr auf Lesbos gewesen und war der erste deutsche aktive wichtige Politiker, der in aller Klarheit darauf hingewiesen hat, dass die Zustände dort nicht haltbar sind. Seitdem ist auch bekannt, dass Niedersachsen aufnahmebereit ist.
Wir sind auch einhellig der Auffassung, dass es nach aller Möglichkeit keine alleinige deutsche Aufnahmeaktion geben sollte. Es gibt inzwischen zehn Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die bereit sind, daran mitzuwirken. Wir teilen auch die Auffassung, dass es vorrangig Sache des Bundes ist, gemeinsam mit seinen europäischen Partnern ein gutes Programm auszuarbeiten.