Protokoll der Sitzung vom 16.09.2020

Um es einmal ganz ehrlich zu sagen: Das Risiko im Büro ist größer. Aber beim Pantazis dürfen zehn Leute feiern, bei 96 nicht.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Wo waren Sie gestern Abend, Herr Kollege?)

Von daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, müssen wir abbiegen. Wir müssen die Regeln so ändern, dass sie tatsächlich gestaltbar sind. Wir müssen den Infektionsschutz nach vorne stellen

und nicht irgendwelche fiktiven Regelungen, die keinerlei wissenschaftlicher Prüfung standhalten.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Bode. - Jetzt hat für die Landesregierung Frau Ministerin Dr. Carola Reimann das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete! Bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie befinden wir uns weiterhin auf dünnem Eis. Es bedarf weiterhin großer Aufmerksamkeit und sehr viel Balance, um das Coronavirus weiterhin so erfolgreich zu bekämpfen, wie wir das in Niedersachsen in den letzten Monaten mit vereinten Kräften getan haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch immer stellt das Virus die gesamte Gesellschaft vor Herausforderungen. COVID-19 ist sehr infektiös. Wir haben leider lokal - ich will Sie darüber informieren, dass die Inzidenz im Landkreis Cloppenburg heute auf 40,4 gestiegen ist, nach 21 zusätzlichen Infektionen gestern, und der Landkreis entsprechende Maßnahmen eingeleitet hat - und international - in Israel, in Frankreich, in Spanien, in Österreich - Entwicklungen, die zeigen, dass wir das Virus weiter ernst nehmen müssen und dass sich aus einer stabilen Lage, wie wir sie in Niedersachsen glücklicherweise haben, auch wieder ein dynamisches Infektionsgeschehen entwickeln kann.

Da derzeit weder eine Impfung - auch wenn darüber viel in den Zeitungen steht - noch eine spezielle Therapie zur Verfügung steht, müssen dann gegebenenfalls auch wieder einschneidende Maßnahmen ergriffen werden, um die weitere Ausbreitung des Virus zu begrenzen.

Die Niedersächsische Corona-Verordnung sieht aktuell neben den allgemeinen Verhaltensregelungen wie Abstands- und Hygieneregeln auch konkrete Gebote und Verbote für abschließend aufgezählte Bereiche - wie eben den der Gastronomie - vor. Die Regeln werden stets aktualisiert mit dem Ziel, schnellstmöglich zu dem gewohnten Alltagsleben zurückkehren zu können.

Die Ausbreitung eines Infektionsgeschehens - das will ich hier sagen - lässt sich grundsätzlich nur mit Einsicht und Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger verhindern.

Ergänzend zu den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes geben wir im Bußgeldkatalog zur Niedersächsischen Verordnung daher den Bußgeldbehörden vor Ort einen Rahmen für konkrete Verstöße an die Hand. Denn Uneinsichtige gibt es leider auch. Zwar zeigt die Mehrzahl ein wirklich verantwortungsvolles Verhalten. Aber es gibt eben auch andere. Mit dem Bußgeldkatalog wird transparent, in welchem konkreten Fall in welcher Höhe mit einem Bußgeld zu rechnen ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Gastgewerbe zählt unbestritten zu den Branchen, die direkt und am stärksten von Umsatzeinbußen betroffen sind. Das haben die Vorredner hier sehr klar zum Ausdruck gebracht. Wir haben mit dem niedersächsischen Stufenplan seit Mitte Mai einen schrittweisen Neustart nach den Schließungen ermöglicht. Grundvoraussetzung dafür waren betriebliche Hygienekonzepte und deren konsequente Umsetzung.

Wir wissen, dass wir im Gastgewerbe nach wie vor weit von Vor-Corona-Normalität entfernt sind. Das ist wahr. Umso wichtiger ist es, die derzeitigen Lockerungen nicht durch einen nachlässigen Umgang zu verspielen. Notwendig sind die Beachtung des Mindestabstands und der Hygienemaßnahmen sowie Dokumentationen, um das Infektionsrisiko zu minimieren und vor allen Dingen Nachverfolgungen zu ermöglichen.

Auch der Branchenverband DEHOGA, mit dem wir regelmäßig im Austausch sind, ruft seine Mitgliedsbetriebe dazu auf, die vorgegebenen Schutzmaßnahmen und Regelungen konsequent einzuhalten. Die Lockerungen werden auch aus Sicht der Branche nur dann Bestand haben, wenn sich Gastgeber wie Gäste verantwortungsvoll verhalten.

Gastronomische Betriebe halten sich angesichts des Eigeninteresses ganz überwiegend an die Anordnungen. Zudem hat die Praxis gezeigt, dass die Maßnahmen zur Einhaltung des Mindestabstandes und die Dokumentationspflichten auch für die Gäste und deren Wohlbefinden wichtig sind und das Thema Sicherheit bei einem Gastronomiebesuch einen hohen Stellenwert einnimmt. Dieses Sicherheitsgefühl, meine sehr geehrten Damen und Herren, bekommt angesichts der vor uns liegenden kälteren Jahreszeit und den Mehr

aufenthalten in geschlossenen Gasträumen eine noch viel stärkere Bedeutung.

Also: Die Gastronomen und ihre Beschäftigten leisten mit der Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln in ihren Betrieben einen wichtigen Beitrag, die Infektionszahlen unter Kontrolle zu halten, auch in den vor uns liegenden schwierigeren Monaten. Damit richten sich die Bußgelder an die wenigen schwarzen Schafe, die durch einen nachlässigen Umgang mit den Vorgaben nicht nur das Infektionsrisiko vergrößern, sondern auch das Vertrauen der Gäste in eine ganze Branche verspielen. In diesen Fällen ist Ahndung meiner Ansicht nach unerlässlich. Deshalb der Bußgeldkatalog.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Danke sehr, Frau Ministerin.

Damit ist die Aktuelle Stunde für diesen Tagungsabschnitt beendet, und wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 26: Dringliche Anfragen

Nachdem wir die Dringliche Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bereits gestern behandelt haben, befassen wir uns heute mit den Dringlichen Anfragen der Fraktion der FDP und der Fraktion der AfD.

Die einschlägigen Geschäftsordnungsbestimmungen setze ich als bekannt voraus. Ich weise wie üblich noch einmal darauf hin, dass einleitende Bemerkungen zu den Zusatzfragen nicht zulässig sind.

Um dem Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich Sie, sich schriftlich zu Wort melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten.

Wir kommen also jetzt zu

b) Auflösung der Pflegekammer - Wann und wie teuer wird sie? - Anfrage der Fraktion der FDP - Drs. 18/7401

Die Anfrage wird eingebracht von Kollegin Sylvia Bruns für die FDP-Fraktion.

(Christian Grascha [FDP]: Sehr gut! - Gegenruf von Helge Limburg [GRÜ- NE]: Das weißt du doch noch gar nicht! - Heiterkeit - Helge Limburg [GRÜNE]: Ich glaube, der Kollege freut sich einfach, dass Sie noch da sind!)

Bitte sehr!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Auflösung der Pflegekammer - Wann und wie teuer wird sie?

Am 7. September 2020 stellte das Sozialministerium das Ergebnis der Onlinebefragung zur Zukunft der Pflegekammer vor. Von den teilnehmenden Pflegekräften sprachen sich 70,6 % gegen den Fortbestand der Kammer aus und 22,6 % dafür. Die Pflegekammer Niedersachsen wurde Anfang 2017 gegründet. Die HAZ schrieb hierzu am 8. September 2020:

„Protest gab es vor allem gegen Zwangsmitgliedschaft und Beiträge. Die dreieinhalb Jahre seit Bestehen waren geprägt von Querelen und Skandalen.“

Und der Nachrichtensender n-tv stellte schon am 7. September 2020 fest:

„Sozialministerin Reimann ist es nicht gelungen, den Streit um die Kammer zu einem konstruktiven Ende zu bringen. Am Land bleiben Millionenkosten hängen.“

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie sieht der genaue Fahrplan der Landesregierung zur Abwicklung der Kammer aus?

2. Wie hoch liegen die voraussichtlichen Gesamtkosten - bisher entstandene Kosten und voraussichtliche Kosten bis zur Abwicklung -, die das Land für die Pflegekammer aufbringen muss?

3. Wann bekommen die Pflegekräfte, die Beiträge bezahlt haben, ihr Geld zurück?

(Beifall bei der FDP)

Danke sehr, Frau Kollegin. - Für die Landesregierung antwortet die Ministerin Frau Dr. Reimann.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Oh! Keine Desinfektion!)

- Wir gehen mal davon aus, dass die Kollegin Bruns nicht weiter infektiös ist.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beantworte Ihre Fragen sehr gerne.

Lassen Sie mich folgende Vorbemerkung machen: Seit August 2019 bearbeitet die Firma Kienbaum im Auftrag des Sozialministeriums die Evaluation der Pflegekammer. Teil der Evaluation ist die Befragung der Mitglieder der Kammer. Diese wurde vom 29. Juli bis 6. September durchgeführt. Insgesamt haben sich 15 100 von 78 000 angeschriebenen Kammermitgliedern beteiligt, das sind 19,4 %.

Den inhaltlichen Fragen zu den Erfahrungen mit und den Erwartungen an die Kammer war im Fragebogen die sogenannte Entscheidungsfrage über die Zukunft der Kammer vorangestellt. Die Ergebnisse zu dieser Frage haben wir am Tag nach dem Ende der Befragung erhalten. Wir haben sie anschließend umgehend in einer Pressekonferenz bzw. Pressemitteilung bekannt gegeben und den Sozialausschuss mündlich unterrichtet. Auf die Frage „Soll die Pflegekammer Niedersachsen fortbestehen?“ haben 70,6 % der Teilnehmenden mit Nein geantwortet. 22,6 % der Teilnehmenden befürworteten einen Fortbestand, und 6,8 % enthielten sich.

Die Landesregierung hat im Vorfeld erklärt, dass die Entscheidung der Pflegekräfte für uns politisch bindend ist. Das Ergebnis ist sehr deutlich ausgefallen.

Das vorausgeschickt, beantworte ich gerne die Frage, wie der Fahrplan zur Abwicklung der Kammer aussieht.