Herr Limburg, vielen Dank für die Zulassung der zweiten Zwischenfrage. Meine Frage ist: Wenn wir uns vergegenwärtigen, dass wir die Außensaison der Gastronomie mit den Heizpilzen verlängern könnten, würden Sie das als Grüner in dieser Situation befürworten?
Lieber Herr Henze, zum einen: Ich glaube, wenn Sie mal nach draußen schauen würden, sähen Sie, dass Heizpilze gegenwärtig nicht die größte Sorge der Gastronomie sind.
Außenbereich ermöglicht werden kann. Wir sind jederzeit bereit, über klimafreundliche, energiesparende Lösungen zu diskutieren. Was aber nicht sein kann, ist, dass man in der Hoffnung, irgendwie etwas mehr Umsatz zu erzielen, jede Menge CO2 für einen kurzfristigen Effekt in die Luft bläst. Das kann auf keinen Fall richtig sein.
Aber diese Frage juckt Sie natürlich nicht, weil Sie ja nicht nur die Corona-Krise, sondern auch die Klimakrise leugnen, insofern sind Sie in dieser Frage wenigstens konsequent.
Vielen Dank. - Wir fahren nun fort. Jetzt hat das Wort für die SPD-Fraktion Herr Dr. Pantazis. Bitte!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Unbestritten, die COVID-19Pandemie, die Niedersachsen Ende Februar erreichte, hat die Gastronomie schwer getroffen. Durften Restaurants zunächst noch unter Auflagen öffnen, war ab dem 20. März 2020 nur noch der Außer-Haus-Verkauf zugelassen. Betriebe, die auch einen Liefer- und Abholservice anboten, konnten wenigstens einen Teil ihres Geschäfts aufrechterhalten. Andere versuchten, ihr Geschäftsmodell entsprechend anzupassen.
Zwar hat Niedersachsen mit der bisherigen Umsetzung des niedersächsischen Stufenplans unter strikter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln inklusive Gästedatenerhebung Schritte aus dem Lockdown eingeleitet, doch bis zur Normalität ist es noch ein langer Weg. Die gastronomische Branche gehört folglich zu denen, die seit dem Beginn und noch immer mit Einschränkungen zu kämpfen haben. Die Branche beklagt - Sie haben es auch angesprochen - im Zeitraum von Januar bis Juli durchschnittliche Umsatzverluste von bis zu 40 %.
Das sind Zahlen, die uns sicherlich nicht kaltlassen können, geht es hier doch auch um Existenzen und Lebensentwürfe. Wir befinden uns hier allerdings in einem Spannungsfeld zwischen den wirtschaftlichen Interessen und dem allgemeinen Gesundheitsschutz, und aufgrund des volatilen Infek
Ich will daher nicht bestreiten, dass die Gastronomiebranche in der aktuellen Lage Hilfe benötigt, und zwar - und das hat der Kollege Hillmer allumfassend ausgeführt - wie sie von Bund und Land zur Verfügung gestellt worden ist. Sie benötigt aber auch das im Zweiten Nachtragshaushalt des Landes vorgesehene Sonderprogramm für Tourismus und Gastronomie in Höhe von 120 Millionen Euro, das es nun schnell und unbürokratisch umzusetzen gilt. Ich will nicht verhehlen, dass ich mir in dieser Festlegung von Personengrenzen im gastronomischen Bereich auch bundeseinheitliche Regelungen gut vorstellen kann, um grenznahe Verwerfungen zu vermeiden.
Was die Gastronomie in ihrer aktuellen Situation allerdings mitnichten gebrauchen kann, ist ein vermeintlicher Rettungsanker einer sogenannten Alternative, die sich nun ganz im Sinne des Präventionsparadoxons anschickt, mit dieser Aktuellen Stunde den Corona-Bußgeldkatalog außer Kraft setzen zu wollen. Vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens würde man mit diesem vermeintlichen Rettungsvorschlag die Axt an die Wurzel dieser Branche legen. Es käme einem gesundheitlichen Vabanquespiel gleich, da er nicht nur die Allgemeinheit gefährden, sondern - so wie es der Kollege Hillmer gesagt hat - auch das Verbrauchervertrauen in die Gastronomiebranche untergraben würde.
Die Gastronomen aber wollen nicht Risiko spielen, weder mit ihren eignen Existenzen noch mit der Gesundheit ihrer Gäste. Sowohl durch die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln als auch durch die Gästedokumentation wollen sie vielmehr ihren Beitrag leisten, das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu halten. Sie wollen, dass die wenigen, die das Infektionsrisiko vergrößern und das Verbrauchervertrauen verspielen, stärker zur Kasse gebeten werden.
Aber genau das Gewollte konterkarieren Sie mit Ihrer Forderung nach der Aussetzung des CoronaBußgeldkatalogs. Wollen Sie durch Ihre Forderung etwa verantwortungsloses Handeln flankieren? Waren die Geschehnisse im Landkreis Leer und verschiedene andere Beispiele, die auch Herr Kol
Wissen Sie, in der Krise beweist sich der Charakter, hat einst ein weiser Sozialdemokrat gesagt. Mit dieser Aktuellen Stunde haben Sie wieder eindrucksvoll unter Beweis gestellt, welch hohes Maß an Verantwortungslosigkeit Sie in der Corona-Krise an den Tag legen, und letztendlich, wes Geistes Kind Sie dem Grunde nach sind.
Herzlichen Dank, Herr Dr. Pantazis. - Für die FDPFraktion hat sich Kollege Jörg Bode zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es schon ein bisschen schlimm, dass jetzt die Diskussion über die Problemlage der Gastronomie ein bisschen abdriftet zu einer Heizpilz- und Bußgeldfrage. Das ist nämlich überhaupt nicht das Problem der Gastronomie.
Um es ganz ehrlich zu sagen: Heizpilze sind hier in Hannover und in Lüneburg verboten. Andere Verbote sind mir persönlich jedenfalls nicht bekannt. Die Gastronomen haben sich durch Einsatz anderer Technologien längst darauf eingestellt. Von daher führen wir eine Diskussion, die niemandem etwas nützt. Sie beschreibt doch gar nicht das Problem.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, um es ganz klar zu sagen: Ich verstehe die Verbote nicht. Aber sie sind überhaupt nicht das Problem.
Um auch das ganz klar zu sagen: Auch der Bußgeldkatalog ist nicht das wesentliche Problem der Gastronomie. Ein Problem habe ich, um es ganz ehrlich zu sagen, damit, dass Grundlage dieses Bußgeldkatalogs eine Verordnung ist, die niemand versteht und einschätzen kann.
Mit Bußgeldern konfrontiert zu werden, wenn man gar nicht weiß, was erlaubt und was verboten ist, und nicht einmal, Frau Justizministerin, mit einem
abgeschlossenen Jurastudium wirklich sicher gesagt werden kann, was erlaubt und was verboten ist - ich habe nämlich keines;
die Gastronomen übrigens auch nicht -, finde ich ein bisschen grenzwertig und schwierig. Aber das ist nicht das hauptsächliche Problem der Gastronomie, über das wir hier tatsächlich reden müssen.
Herr Kollege Hillmer, Sie haben gesagt: Die Vernunft gebietet es, den Weg weiterzugehen, den die Landesregierung geht. - Da muss ich Ihnen widersprechen. Die Vernunft gebietet einen Wandel, ein Abbiegen an der nächsten Kreuzung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will zugestehen, dass die Bundesregierung, die Landesregierung, der Landtag und der Bundestag sehr viele Programme aufgelegt haben.
Aber wie sieht das Programm aus, das zum Ausgleich von Ausfällen in der Gastronomie dienen soll? - Der Gastronom muss einen Umsatzrückgang um 60 % nachweisen, um in den Genuss gewisser Entschädigungsleistungen zu kommen. Das Problem der Gastronomie ist, dass die Unterstützungsleistung komplett wegfällt, wenn der Umsatzrückgang unter 60 % liegt. Aufgrund der Auflagen betragen die Kosten aber mindestens 100 % der bisherigen Kosten. In Kombination mit einem Wegbleiben der Kundschaft - aus Angst, aus Sorge, auch wegen wiederholter Skandalmeldungen in der Presse - ist das ein Riesenproblem.
Das niedersächsische Regelwerk macht es der Gastronomie besonders schwierig. Um es ganz ehrlich zu sagen: Ein Problem der Gastronomie ist beispielsweise die Regelung der Personenzahl.
Die Landesregierung, Frau Ministerin, kommt zu der wissenschaftlichen Erkenntnis - ich weiß nicht, woher sie die hat -, dass das Coronavirus große Angst vor Beerdigungen und Hochzeiten hat; deshalb dürfen zu Beerdigungen und Hochzeiten Gruppen von fünfzig Personen in die Gastronomiebetriebe kommen. Beim Coronavirus beliebt aber sind Geburtstagsfeiern; dann dürfen nur zehn Personen zusammenkommen. Ich habe noch niemanden gefunden, der mir wissenschaftlich erklären kann, warum das Virus sich den Anlass aussucht, zu dem es geht.
einer Hochzeit umzusetzen, warum ist das dann nicht auch bei einem Geburtstag möglich? Das kann mir jedenfalls kein Gastronom erklären. Die Gastronomen haben die Konzepte, und die Konzepte sähen für Geburtstagsessen nicht anders aus als für ein Hochzeitsessen.
Diese Regelung trifft die Gastronomie massiv, gerade auch die Saalgastronomie im Nordwesten unseres Landes. Einige Betriebe direkt an der Küste haben aufgrund der Urlaubslage keine großen Probleme. Aber im Binnenland fällt der Umsatz solcher Betriebe stark ab, weil Geburtstagsfeiern etc. fehlen.
Machen wir uns nichts vor: Diese Feiern finden trotzdem statt. Sie finden nur nicht in der Gastronomie statt. Wenn Sie wissen wollen, woher man das weiß: Fragen Sie einmal die DJs! Die haben Anfragen ohne Ende, ob sie irgendwo - in einer Scheune, in einer Hütte, auf einem Feld oder auf der Limmerstraße in Hannover - für die Unterhaltung sorgen können. Fragen Sie die Caterer! Die werden angefragt, ob sie am Wochenende entsprechendes Essen ausliefern können.
Das findet übrigens alles ohne Infektionsschutz und andere Sicherheitsvorkehrungen statt. Das sind quasi niedersächsische Brutstätten für eine Ausbreitung des Coronavirus, die durch die restriktive Politik und auch durch die unter Infektionsschutzgesichtspunkten nicht verhältnismäßige Abwägung entstehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn, wie wir wissen, Tröpfcheninfektionen und Aerosolinfektionen die wesentlichen Infektionswege sind, dann kann doch eine bestimmte Gruppengröße nicht der Maßstab der Dinge sein. Die Anzahl der Feierenden alleine sagt doch gar nichts über die Infektionsgefahr aus. Wenn zehn Leute im Stadion von Hannover 96 sind, ist das etwas ganz anderes, als wenn zehn Leute beim Pantazis im Büro feiern.
Um es einmal ganz ehrlich zu sagen: Das Risiko im Büro ist größer. Aber beim Pantazis dürfen zehn Leute feiern, bei 96 nicht.