Das vorausgeschickt, beantworte ich gerne die Frage, wie der Fahrplan zur Abwicklung der Kammer aussieht.
Die Landesregierung wird auf Grundlage des deutlichen Votums der Pflegekräfte gegen die Pflegekammer nun die Auflösung einleiten. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird zurzeit erarbeitet. Die wesentlichen Eckpunkte sind die Auflösung der Kammer zum schnellstmöglichen Zeitpunkt, die rechtlichen Voraussetzungen für die Rückzahlungen der in den Jahren 2018 und 2019 gezahlten Beiträge und die Rechtsnachfolge der Kammer als Land Niedersachsen. So muss beispielsweise die Aufgabe der Weiterbildung, die auf die Pflegekammer bei ihrer Gründung gesetzlich übertragen wurde, wieder in eine Verordnung des Landes überführt werden. Darüber hinaus wird geprüft, ob den nach Angaben der Pflegekammer 34 Mitarbei
terinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle eine Beschäftigung im Landesdienst angeboten werden kann.
Die Pflegekammer ist zum 1. Januar 2017 errichtet worden. In den Jahren 2017 bis 2019 hat die Kammer keine Landesmittel erhalten. Im Haushaltplan 2020 sowie im Haushaltsentwurf für 2021 sind für die Kammer Haushaltsmittel in Höhe von jeweils 6 Millionen Euro veranschlagt. Hiervon wurden für das Jahr 2020 insgesamt Mittel in Höhe von etwa 5 Millionen Euro bewilligt. Bislang wurden in zwei Raten am 27. Juli und am 3. September insgesamt 4,2 Millionen Euro für den Betrieb der Pflegekammer im Jahr 2020 ausgezahlt.
In welcher Höhe Mittel für eventuelle Verbindlichkeiten aus Verträgen - z. B. Miet- und IT-Verträgen - noch benötigt werden, kann derzeit noch nicht belastbar angegeben werden. Nach Angaben der Pflegekammer bestehen Kreditverbindlichkeiten in Höhe von 3,4 Millionen Euro, und nach aktueller Kalkulation der Kammer werden darüber hinaus für die Rückzahlung der Beiträge für die Jahre 2018 und 2019 etwas mehr als 4 Millionen Euro benötigt. Insgesamt betragen die Kosten für das Land Niedersachsen damit voraussichtlich 13 Millionen Euro. Die konkrete Höhe der Kosten ist aber abhängig von der Dauer des Auflösungsprozesses.
In der Pflegekammerbefragung haben sich die Mitglieder mit großer Mehrheit gegen Mitgliedsbeiträge ausgesprochen. Auf die Frage, ob sie im Falle des Fortbestandes eine Pflegekammer mit oder ohne Beitragszahlungen präferieren würden, sprachen sich 83 % gegen und nur 6,5 % für Beitragszahlungen aus. Es ist der Landesregierung sehr wichtig, dass Pflegekräfte in Zukunft nicht nur bessere Arbeitsbedingungen vorfinden, sondern insbesondere auch mehr Geld verdienen. Das ist ein wesentliches Ziel der Konzertierten Aktion Pflege in Niedersachsen, das wir kurz KAP.Ni nennen, und unseres wirklich unermüdlichen Werbens für einen Tarifvertrag Soziales, weil Pflegekräfte von ihrem Gehalt nicht auch noch Mitgliedsbeiträge für eine Kammer zahlen sollten.
Um die Konflikte um die Kammer zu befrieden, hat der Landtag mit dem Haushalt 2020 hier ja die Finanzierung der Pflegekammer übernommen. In
einem ersten Schritt wurde sichergestellt, dass für 2020 keine Beiträge mehr erhoben werden und sich die Pflegekammer in diesem Jahr komplett durch Landesmittel finanziert. Dafür stehen eben 6 Millionen Euro zur Verfügung, und davon sind etwa 5 Millionen Euro bewilligt. In einem zweiten Schritt finanziert das Land nun die Rückzahlung der für die Jahre 2018 und 2019 gezahlten Beiträge mit einem Gesamtvolumen von etwas mehr als 4 Millionen Euro. Die Auszahlung erfolgt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Zu seiner ersten Zusatzfrage hat sich der Kollege Uwe Schwarz für die SPD-Fraktion gemeldet. Bitte!
Frau Präsidentin! Frau Ministerin, ich habe, angesichts eines Rücklaufes von rund 15 000 Fragebögen, die Frage: Halten Sie die Beteiligung für repräsentativ für die jetzt gefallenen Entscheidungen?
(Stephan Bothe [AfD]: Oh! Doch nicht akzeptiert! - Gegenruf von Uwe Schwarz [SPD]: Herr Bothe, ich habe Ihnen schon einmal gesagt: Lesen bildet! - Gegenruf von Stephan Bothe [AfD]: Nochmal abstimmen, bis es passt? - Weitere Zurufe)
Die Ministerin möchte antworten, und Sie beide, Herr Schwarz, Herr Bothe, möchten jetzt bitte ruhig sein! - Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Aufgrund der starken Polarisierung in Bezug auf das Thema, die auch hier gerade wieder deutlich wird, hatte ich eine größere Teilnahme an der Befragung erwartet, und die hätte ich mir auch gewünscht. Aber die Nichtteilnahme ist auch eine Aussage - dass den Kammermitgliedern die Kammer nicht wichtig ist.
Im Übrigen haben uns die Experten, die für uns die Befragung durchgeführt haben, bestätigt, dass eine Rücklaufquote von knapp 20 % - 15 000 Per
Danke vielmals, Frau Ministerin. - Jetzt stellt Kollegin Meta Janssen-Kucz für Bündnis 90/Die Grünen ihre erste Zusatzfrage.
Ich frage die Landesregierung: Worin sieht sie die entscheidenden Fehler, die zur Auflösung der Pflegekammer geführt haben?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt nicht den einen entscheidenden Grund für das so deutlich ablehnende Votum der Mitglieder der Pflegekammer. Festzustellen ist aber, dass die Unzufriedenheit mit der Kammer groß ist. Ich bleibe auch dabei: Es war ein Konstruktionsfehler der Kammer, dass sie sich praktisch von Anfang an über die Beiträge ihrer Mitglieder hat finanzieren müssen. Eine Anschubfinanzierung wäre eine bessere Wahl gewesen. Andere Länder haben das so gelöst.
Ein anderer Teil des Problems lag sicherlich auch in der Kommunikation der Kammer mit ihren Mitgliedern, insbesondere als es um die erste Beitragserhebung und um das pauschale Verlangen eines Höchstbetrags ging. Hierbei ist meiner Ansicht nach bei den Mitgliedern viel Porzellan zerschlagen worden. Das hat sich auch im Nachhinein nicht mehr kitten lassen.
Die politische Entscheidung vom Dezember letzten Jahres, die Kammer dauerhaft beitragsfrei zu stellen, war ja genau der Versuch, dies zu kitten; aber ganz offensichtlich hatten die Mitglieder das Vertrauen in ihre Kammer bereits nachhaltig verloren. Dann gab es interne Streitigkeiten, die an die Öffentlichkeit kamen. Das hat sicherlich auch nicht dazu beigetragen, das Vertrauen herzustellen. Und schließlich - das muss man auch sagen - reichte der Widerstand gegen die Kammer auf Verbandsebene von Gewerkschaften bis zu Arbeitgebern.
scheitert. Am Ende ist es ihr nicht gelungen, sich in den Augen ihrer Mitglieder zu einem, wie beabsichtigt war, unverzichtbaren Sprachrohr der Interessen der Pflegekräfte zu machen.
Ich wundere mich und finde es auch bemerkenswert, dass die Beteiligung so gering war. Aber das ist eben auch Ausdruck dessen, dass es den Mitgliedern nicht wichtig war.
Ich frage die Landesregierung: Welche weiteren finanziellen Mittel stellt die Landesregierung zur Verbesserung der Pflege und zur Stärkung der Interessenvertretung in Niedersachsen im Haushalt 2021 und in den folgenden Haushalten zur Verfügung?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Pflegeberuf muss attraktiver werden. Das ist ohne Zweifel so. Ich wünsche mir für die Pflegekräfte in Niedersachsen, aber auch für uns, dass es gelingt, dass sie sich auch ohne Kammer ausreichend zu Wort melden und dass ihnen auch das Gehör geschenkt wird, das ihnen in der Vergangenheit eben nicht geschenkt wurde. Ich fordere alle auf, nach dem Streit wieder zusammenzurücken und im Schulterschluss für ein gemeinsames Ziel - denn sie haben ein gemeinsames Ziel - zu kämpfen.
Die jetzige Entscheidung mögen viele begrüßen, aber damit ist ja nichts gewonnen. Deshalb werde ich mich auch weiterhin mit voller Kraft dafür einsetzen, dass die Bedingungen in der Pflege besser werden. Wir haben mit der Konzertierten Aktion Pflege in Niedersachsen dazu im letzten Jahr einen wichtigen Anfang mit allen Akteuren und maßgeblichen Initiatoren gemacht. Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Das werden wir weiterverfolgen. Ich werde mich auch weiterhin für einen Tarifvertrag Soziales einsetzen, für den ich immer wieder werbe. Die Gespräche auf der Bundesebene sind wiederaufgenommen worden. Ich hoffe
Sehr geehrte Frau Ministerin, wie stehen Sie zu der Aussage der Kammerpräsidentin, die Pflegekammer Niedersachsen sei eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, sie beruhe auf einem gesetzlichen Auftrag und könne nicht durch ein Minderheitenvotum revidiert werden?
Liebe Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Befragung ist wohl eindeutig. Die Mitglieder haben mehrheitlich entschieden, dass sie die Kammer nicht wollen. Die Entscheidung ist für uns bindend. Das haben wir zuvor gesagt, das haben wir versprochen, und das halten wir auch.
So wie der Landtag die Errichtung der Kammer per Gesetz beschlossen hat, wird es nun auch ein Gesetz zur Auflösung geben. Dieses werden wir in Kürze vorlegen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben vorhin in der Beantwortung der Fragen ausgeführt, dass die Kammer schnellstmöglich abgewickelt werden solle. Wie sieht denn der konkrete Zeitplan dazu aus?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zurzeit erarbeiten wir das Gesetz. Sobald es im fertigen Stadium ist, wird es vorgelegt. Ich kann noch kein konkretes Datum nennen, wann wir es dem Landtag vorlegen können. Sie wissen, dass es einer gewissen Vorbereitungszeit bedarf. Die Befragung ist gut acht Tage alt, und wir erarbeiten jetzt das Gesetz mit den Schwerpunkten, die ich genannt habe: Was sind die Aufgaben, die wieder in eine Verordnung des Landes übertragen werden? Was ist die Rechtsnachfolge? Und wie sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Rückzahlung?
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Frau Ministerin, Sie haben ausgeführt, dass die Gesamtkosten für die Kammer 13 Millionen Euro betragen. Das betrifft aber nach meiner Einschätzung nur den reinen Geldfluss. Deswegen frage ich Sie: Wie hoch ist dieser Betrag, wenn man eine Vollkostenrechnung, also insbesondere auch Kosten für Gutachten, die wahrscheinlich zur Errichtung der Kammer benötigt wurden, oder Kosten für das Personal, das zur Errichtung der Kammer beispielsweise im Ministerium beschäftigt wurde, zugrunde legt?