„Auch private Feiern mit vielen Teilnehmern, die ab Mitternacht nicht mehr erlaubt waren, flogen auf - und offensichtlich wussten die Gäste genau, dass sie die verschärften Regeln brachen.“
„Den starken Anstieg am Freitag führt das Gesundheitsamt ausschließlich auf einen einzigen Fall in der Stadt Celle zurück.“
Lieber Herr Birkner, Sie können uns doch nicht ernsthaft erzählen, dass Sie diese Entwicklung nicht mitbekommen haben, und Sie können doch dieser Regierung nicht zum Vorwurf machen, dass sie sich jetzt darum kümmert, dort das Infektionsgeschehen einzudämmen!
Herr Birkner, mit diesen Zitaten hätte ich unendlich lange weitermachen können, Google sei Dank. Das wissen Sie.
Aber eines ist doch uns allen klar: Dieses Coronavirus unterscheidet nicht zwischen privatem und öffentlichem Raum. Das ist drinnen wie draußen unterwegs. Das sollten wir doch zwischenzeitlich verstanden haben, und deswegen muss man für den privaten Raum Regeln finden, die dieses Problem lösen. Das ist doch die Wahrheit.
Und nun zur Frage der Zulässigkeit. Das ist eine Frage, die Sie zu Recht stellen. Klar, die private Wohnung genießt den besonderen Schutz des Grundgesetzes. Wenn Sie in Artikel 13 noch einmal genau nachlesen - das haben Sie mit Sicherheit getan; das muss ich Ihnen nun wirklich nicht sagen -, dann wissen Sie: Im Wesentlichen geht es eigentlich um die Betretung durch staatliche Organe, um Kontrolle der Wohnung, Durchsuchung der Wohnung etc.
Aber wie die Kollegin Modder zu Recht gesagt hat: Die private Wohnung ist kein rechtsfreier Raum. In der Masse ist das, was draußen verboten ist, eben
auch in der privaten Wohnung verboten. Ich darf draußen bestimmte Drogen nicht nehmen, ich darf drinnen bestimmte Drogen nicht nehmen. Ich darf draußen kleine Kinder nicht mit Alkohol abfüllen, ich darf es in der privaten Wohnung nicht machen.
Das ist das Problem. Unser System ist im Prinzip bislang deswegen sinnwidrig gewesen, weil wir gesagt haben, dass etwas, das draußen gefährlich ist, drinnen offensichtlich nicht mehr gefährlich sein soll, und es deswegen drinnen nicht verboten ist. Und dieses System wird jetzt zu Recht geändert.
Die schwierigste Frage - Herr Birkner, da gebe ich Ihnen recht - ist die Frage nach der Kontrolle. Da liegt eine Riesenhürde in Artikel 13. Aber wenn Sie dann schon wieder mit Denunziantentum kommen - mit Verlaub: In dieser Corona-Verordnung stehen Hunderte von Sachen, die verboten sind, die jeder in diesem Lande jederzeit überprüfen kann. Ich kann durch die Georgstraße gehen und bei jedem Friseur durchs Schaufenster gucken, ob da Masken getragen werden oder nicht. Das könnte ich dann natürlich auch sofort irgendwo melden. Ich kann in jeder Gaststätte gucken, was passiert. Überall! Und ich kann Ihnen sagen: Die Bevölkerung geht wirklich sehr, sehr bewusst und gut mit diesem Instrument um.
Ich stelle im Lande noch kein Denunziantentum fest. Worum es hier geht, ist etwas ganz anderes. Es geht um Selbstverpflichtung. Es geht darum, dass wir auf gesellschaftliche Kontrolle untereinander vertrauen, Herr Birkner. Das hat in der Vergangenheit auch ohne Denunziantentum funktioniert, und das brauchen wir auch künftig nicht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Toepffer, vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen.
Ich habe die Frage, wie Sie zu der Auffassung kommen, dass die Verordnungen, die ja viel tiefer in das tägliche Leben eingreifen als viele Gesetze, seitens der Landesregierung nicht begründet werden müssen.
Lieber Herr Wenzel, ich bin der Meinung, dass wir alles - alles! -, was wir den Bürgern im Rahmen von Corona zumuten müssen, begründen müssen. Darüber, in welcher Form dies geschieht, können wir streiten. Die Begründung aber für das, was wir tun, erfolgt seit einigen Monaten tagtäglich in diesen Ausschüssen, in diesem Parlament. Und genau das werden wir weiterhin so handhaben.
Ich möchte Ihnen eines sagen, um auf das Thema Wohnung zurückzukommen: Ich bin in einem Punkt durchaus bei Ihnen, Herr Dr. Birkner. Wenn das jetzt über Monate - ich will nicht hoffen, über Jahre - mit den Corona-Verordnungen so weitergeht, können wir auch über das System, wie wir mit diesen Verordnungen weitermachen, reden. Sie haben zu Recht gesagt - da muss ich Sie loben -: In der Anfangszeit haben Sie das eine oder andere toleriert. Jetzt ist die Situation eine andere.
Ich bin der Meinung, dass wir, wenn sich das Ganze zu einem langfristigen Spiel ausbreitet, darüber tatsächlich noch einmal reden müssen. Die auf uns zukommenden Grundrechtseinschränkungen werden ganz andere. Das ist doch nicht die Party im privaten Raum. Weihnachtsgottesdienste, Religionsfreiheit - ja, ich finde, das ist schon eine ziemlich heftige Nummer. Darüber müssen wir gemeinsam nachdenken.
Ich stelle mir die Frage, Herr Dr. Birkner, woher Sie die Erkenntnis ziehen, dass da nichts beabsichtigt oder geplant ist. Man kann zwar schon Spekulatius kaufen. Aber Weihnachten ist noch ein paar Monate hin.
Frau Hamburg, es wäre so schön gewesen, wenn Sie ein paar Beiträge geleistet hätten, wie Sie es gerne geregelt hätten, statt mich durch Zwischenrufe zu unterbrechen!
Stellen Sie doch wenigsten einmal eine qualifizierte Zwischenfrage zu dem Thema, die ich beantworten könnte. Das wäre vielleicht einfacher.
Frau Staudte und Frau Hamburg, Ihre Fraktion hat noch dreieinhalb Minuten Restredezeit. Die können Sie gerne nutzen. Aber jetzt werden Sie ruhig sein!
Die Einschränkungen, die noch auf uns zukommen und über die wir ernsthaft miteinander diskutieren werden, können sicherlich weitergehend sein.
Der Herr Ministerpräsident hat beispielsweise das Thema „kleiner Grenzverkehr“ angesprochen. Ich frage mich: Wie machen wir das künftig mit den weiteren Einschränkungen im Reiseverkehr zu den Niederlanden, wenn sich das Infektionsgeschehen dort so weiterentwickelt, wie es sich entwickelt hat? - Ich möchte das nur anreißen. Aber das sind Punkte, die wir künftig weiter miteinander diskutieren müssen.
Ich lade Sie ein, anders als in der Vergangenheit mit uns auch Detailfragen zu diskutieren. Ich würde mich über viele gute Vorschläge freuen. Ich kann Ihnen versichern: Wir als Parlamentarier werden unserer Verantwortung in SPD und CDU weiterhin gerecht werden. Sie, lieber Herr Dr. Birkner, reden ständig von Vertrauen. Wir reden von Verantwortung.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Toepffer, herzlichen Dank für Ihre offenbarenden Einblicke in Ihr Grundrechtsverständnis.