(Helge Limburg [GRÜNE]: Ich glaube, Herrn Lies ist es gar nicht so wichtig, welche Frage genau gestellt worden ist! - Heiterkeit)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Byl, wir haben an dem Runden Tisch, von dem ich gesprochen habe, auch darüber diskutiert, wie wir von dem 1,4-%-Flächenziel des Landes, das nicht mehr ausreichen wird, um die Klimaziele zu erreichen, zu einem höheren Ziel. Deswegen haben wir uns darauf verständigt, ab 2030 den Grundsatz eines Flächenziels von 2,1 % in die Landesraumordnung aufzunehmen. Dieses Ziel von 2,1 % verschafft uns die Grundlage, um zu einer Flächenausweisung zu kommen, mit der wir den Ausbau der Windenergie entsprechend den Klimazielen voranbringen können.
Der Grundsatz definiert, dass sich die Landkreise bei der Aufstellung der Regionalen Raumordnungsprogramme an diesem Ziel orientieren müssen. Schon bisher war es ja nicht so, dass dieses 1,4-%-Ziel auch 1,4 % für jeden Landkreis bedeutete. Vielmehr gibt es unterschiedliche Strukturen. Genauso wie es bisher war, müssen sich die Landkreise zukünftig nicht mehr an 1,4 % orientieren, sondern an 2,1 %. Damit werden größere Flächen für die Windenergie in den Landkreisen ausgewiesen, sodass es ein größeres Potenzial für den Windenergieanlagenausbau gibt.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Frage kommt von der FDP. Herr Kollege Kortlang, Sie hatten zwei Fragen angemeldet? Oder ist eine Meldung zur Aussprache?
Herr Präsident! Herr Umweltminister Lies, ich frage Sie, nachdem Sie den Auricher Appell in eindrucksvoller Art und Weise vorgestellt haben:
Erstens. Da die Entwicklung von Prototypen für Windenergieanlagen zu immer stärkeren Modellen kommt - 6 MW Leistung onshore und 14 MW Leistung offshore -, frage ich, wie Sie es bezüglich der Bauleitplanung bewerkstelligen wollen, dass Windkraftanlagen dieser Leistungsklassen tatsächlich aufgestellt werden können.
Zweitens. Diese Anlagen sollen auch den Strompreis absenken, weil sie den Strom für weniger als 3 ct/kWh erzeugen können. Wie wollen Sie es bewerkstelligen - Sie hatten schon eine Abschaffung der EEG-Umlage angekündigt -, dass diese Strompreissenkungen auch bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen, sodass es dadurch auch zu mehr Akzeptanz kommt?
(Jörg Bode [FDP]: Es gibt drei bis vier Antworten! - Dr. Stefan Birkner [FDP]: Wir suchen uns die richtige aus!)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kortlang, erstens sehen wir tatsächlich eine unglaubliche Größenentwicklung. Gerade für Offshoreanlagen agieren wir auf einer guten Grundlage, weil es bei ihnen nicht die Problematik der Anlagenhöhe und -größe gibt. Mit diesem Problem haben wir aber onshore zu tun.
Ehrlicherweise muss man sagen: Die immer leistungsstärker werdenden Anlagen bringen es in der Regel mit sich, dass sie auch immer höher werden. - Ich merke das gerade auch in der Diskussion, die hier in der Region läuft, dass es bei steigender Höhe einen zunehmenden Widerstand gibt. Wir werden uns auch im Rahmen des EEG Regelungen dazu überlegen müssen.
Zur Absenkung der Kosten für die Stromerzeugung gibt es ein Ausschreibungsmodell: Wer die günstigsten Anlagen am optimalen Standort baut, kann mit der geringsten Einspeisevergütung kalkulieren. Aber das darf nicht dazu führen, dass die Anla
genhöhen immer weiter zunehmen. Offshore ist das kein Problem; damit können wir gut umgehen. Aber wir wären gut beraten, glaube ich - und so habe ich Sie auch verstanden -, für Onshorestandorte dafür zu sorgen, dass es eine Grundlage gibt, im Wettbewerb nicht nur mit 6-MW-Anlagen eine Chance zu haben. Auch leistungsschwächere Anlagen der 3- und der 4-MW-Klasse, wie wir sie heute kennen, die breit und dezentral verteilt sind - das mag für das Energiesystem sogar klüger sein -, sollten im Wettbewerb bestehen können. Das halte ich für richtig und ist auch dringend notwendig. Das gehört zur Diskussion. Wenn wir so weitermachen wie bisher, läuft es nur noch markt- und preisorientiert, aber nicht mehr akzeptanzorientiert.
Der zweite Aspekt - dazu will ich noch einmal auf meinen Vorschlag verweisen - ist: Die EEGUmlage muss abgesenkt werden. Es führt kein Weg daran vorbei! Zwar sind manche Unternehmen von der EEG-Umlage befreit. Aber der ganz große Teil der mittelständischen Wirtschaft zahlt den vollen Strompreis. Auch die Bürger zahlen den vollen Strompreis. Der volle Strompreis setzt sich aus vielen Komponenten zusammen.
(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Auch eine Anhebung der Wasserentnahmege- bühr führt zu Strompreissteigerun- gen!)
Das Problem des hohen Strompreises ergibt sich zum Teil aus der EEG-Umlage. Wir haben hierzu ein Modell dargestellt, das von vielen bestätigt worden ist: Wenn wir mit der EEG-Umlage auf 2 ct/kWh heruntergehen, dann würde sie immer noch den nötigen Ausbau der erneuerbaren Energien sichern, sogar in dem Maße, wie wir ihn brauchen. Aber wir würden die Stromkunden um mindestens 4,5 ct/kWh entlasten. Damit entlasten wir den einzelnen Stromkunden. Damit entlasten wir aber auch die Unternehmen, die nicht von der Umlage befreit sind. Wir würden diesen Teil, der ein Stück weit Altbelastung ist, weil er sich aus den alten Anlagen ergibt, über vier bis fünf Jahre sich abschwächend vorfinanzieren, weil er über das Brennstoffemissionshandelsgesetz ab 2025 weiter ansteigend gegenfinanzieren können. Dann hätten wir die Chance, den Strompreis sehr schnell erheblich zu senken, und wir könnten dafür sorgen, dass sich Investitionen in den Klimaschutz, in die erneuerbaren Energien rechnen und im Wettbe
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit Blick auf das Thema Repowering frage ich die Landesregierung, ob sie beabsichtigt, über den Bundesrat eine Gesetzesinitiative zu starten, um das Repowering zu erleichtern und Konzentrationsplanungen zu vereinfachen. Die Frage bezieht sich konkret auf mögliche Änderungen des Baugesetzbuchs.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Siebels, wir brauchen vielleicht nicht gleich eine Bundesratsinitiative, um das Gesetz zu ändern, aber wir müssen inhaltlich an das Thema heran.
Im Moment haben wir erstens die Situation, dass in den Regionalen Raumordnungsplänen mit Ausschlusswirkungen Gebiete ausgewiesen sind, in denen Windenergieanlagen stehen, die aber nicht repowert werden können. Wir müssen überlegen, wie wir die Möglichkeit eröffnen, dort trotzdem in begrenzter Zahl und mit weniger Anlagen, aber mit mehr Leistung, Windenergieanlagen aufzubauen.
Der zweite Aspekt: Die Anlagenhöhe wird aufgrund der Flugsicherheitsproblematik begrenzt. Es geht darum, die Flugsicherheitsprobleme mit den Anlagen vor Ort besser in den Griff zu bekommen. Wegen dieser Frage waren wir beim Bundesverkehrsministerium in Berlin, zusammen mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt aus Braunschweig. Sie hat deutlich gemacht, wie man mit einfachen technischen Lösungen in die Lage kommt, den Abstand von bislang 15 km zu flugsicherheitsrelevanten Anlagen verringern zu können. Das würde die Möglichkeiten zum Repowering in den fraglichen Gebieten ausweiten, weil Beschränkungen wegfallen würden.
Der dritte Aspekt: Wir haben alle Windenergiestandorte untersucht, an denen die gesicherte EEG-Vergütung in den nächsten fünf Jahren ausläuft. Für diese Standorte haben wir die Potenziale zum Repowering analysiert: Welche könnten repowert werden, welche nicht? Wir sehen dabei, dass schon aus heutiger Sicht ein ganz großer Teil dieser Anlagen überhaupt nicht repoweringfähig ist. Deswegen werbe ich sehr dafür, dass wir neben dem Thema Repowering auch das Thema Post-EEG mitnehmen. Wir werden die Anlagen weiterbetreiben müssen, um die Klimaziele zu erreichen. Das heißt, wir müssen bereit sein, für die Anlagen einen wettbewerbsfähigen Preis zu erzielen. Er kann sich morgen am Markt ergeben. Aber er muss heute durch eine zwar reduzierte, aber auskömmliche EEG-Umlage gestützt werden. Dann haben wir die Chance, Standorte zu erhalten und morgen an den Standorten womöglich auch neue Anlagen durch Repowering zu errichten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Was tut die Landesregierung, um Genehmigungsbehörden zur Beschleunigung der Verfahren personell und fachlich besser aufzustellen bzw. um die Kommunen darin zu unterstützen?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Byl, einerseits wollen wir landesseitig bei den anstehenden Fragestellungen und Entscheidungen unterstützen, wofür Personal hoffentlich zur Verfügung steht, zugegebenermaßen in begrenzter Zahl.
Zweitens weise ich darauf hin, dass vor Ort nicht nur die Personalfrage in den Genehmigungsbehörden eine große Rolle spielt, sondern gerade auch die Gerichtsverfahren. Ich habe die Zahlen drüben liegen lassen; ich reiche sie Ihnen aber
nach. Von der großen Zahl der Anträge, die zuletzt gestellt wurden, liegen 60 % vor Gericht. Wir befinden uns also nicht in der Situation, dass nicht gebaut wird, weil keine Anträge gestellt werden. Wir sind auch nicht in der Situation, dass nicht gebaut wird, weil keine Anträge genehmigt werden. Aber die Planungen können nicht umgesetzt werden, weil - wie ich es vorhin beschrieben habe - von einzelnen Personen Klagen erhoben worden sind: aus gesundheitlichen Gründen, Lärm oder Artenschutz.
Deswegen werbe ich sehr dafür - auch wenn sicherlich im nötigen Umfang Personal benötigt wird -, dass rechtliche Klarheit - das ist die ganz entscheidende Fragestellung - hergestellt wird. Auf der Minister- und Staatssekretärsebene erarbeiten wir zurzeit mit dem Bundesministerium für das Thema Artenschutz einen klareren Regelungsrahmen, sodass die Verwaltungsgerichte in der Lage sind, sehr klar und sehr einfach beurteilen zu können, ob die Genehmigungsbedingungen erfüllt werden.
Vor Gericht liegt gerade sehr viel. Eigentlich liegt unser Klimaschutz gerade vor Gericht. Aber ich glaube, wir wollen den Klimaschutz lieber auf die Fläche bringen.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Herr Minister, beim Ausbau der Onshorewindenergie müssen ja für jedes Windrad und für jede Photovoltaikanlage Ausgleichsmaßnahmen erbracht
werden. Wir haben uns jetzt mit dem Niedersächsischen Weg beschäftigt und uns das Ziel gesetzt, dass wir bis 2050 mit dem Flächenfraß aufhören wollen. Können Sie sich vorstellen, dass Niedersachsen Vorreiter ist und dass man einmal überlegt, ob es wirklich Sinn macht, dass man - wie bis jetzt - für jede Erneuerbare-Energie-Anlage, die man in Niedersachsen baut, zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen vorschreibt?