Wir erkennen jedoch sehr wohl an, dass Maßnahmen zum Klimaschutz ergriffen werden müssen. Unser Ziel ist es, diese Maßnahmen so zu gestalten, dass Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit im Einklang stehen.
Zum Beispiel ist der Austausch alter Öl- und Gasheizungen nicht nur gut für das Klima, sondern fördert auch die Wirtschaft. Die Wärmewende sichert damit Arbeitsplätze in Handwerk und Industrie, schafft Einkommen und mindert die Abhängigkeit unserer Volkswirtschaft von Gas- und Ölimporten.
Auch für die Forschung eröffnen sich Chancen. Als Land Niedersachsen stellen wir mit dem Institut für Solarenergieforschung in Hameln, dem ISFH, einen der Innovationsführer im Bereich der Solarenergienutzung. Zusammen mit Partnern aus der Wirtschaft arbeitet dieses Institut stetig daran, die Kosten der Solarenergienutzung weiter zu senken, sodass Klimaschutz auch wirtschaftlich interessant wird.
Um den Spagat aus Klimaschutz und Finanzierbarkeit zu schaffen, haben wir deshalb im Ausschuss für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz einen Entschließungsantrag abgestimmt.
Darin bitten wir die Landesregierung erstens, mit gutem Beispiel voranzugehen und die landeseigenen Gebäude auch weiterhin energetisch zu sanieren, wann immer das wirtschaftlich vertretbar ist. Dabei soll durch Wärmedämmung und andere baulichen Maßnahmen die Energieeffizienz verbessert werden. Außerdem sollen fossile Energieträger durch erneuerbare Energien ersetzt werden.
Zweitens wollen wir mit einem Pilotprojekt die Nutzung von Solarthermie fördern. Solarthermie kann in Nahwärmenetzen oder auch in einzelnen Wohngebäuden eingesetzt werden. Dabei sollten gezielt Konzepte für die Nutzung von Solarthermie in Mietshäusern entwickelt werden.
Drittens wollen wir die Kommunen dabei unterstützen, kommunale Wärmepläne zu erarbeiten, die beispielsweise Nahwärmekonzepte oder Sektorenkopplung beinhalten.
Auf Bundesebene gilt es, mit einem Gebäudeenergiegesetz ein modernes Energiesparrecht zu schaffen. Darin sollen Effizienzstandards für Neubau, Sanierung und Quartiersentwicklung festgelegt werden. Diese Standards müssen einerseits zur Erreichung der Klimaschutzziele geeignet sein, gleichzeitig müssen sie aber so ausgestaltet sein, dass auch zukünftig ausreichend bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann.
Die Bundesregierung wird gebeten, die Wärmewende über die Sektorenkopplung voranzubringen, damit Strom aus Wind und Sonne auch zur Wärmeerzeugung genutzt werden kann, z. B. durch Wärmepumpen.
Fünftens ist es aus unserer Sicht notwendig, den Mietspiegel an den Warmmieten und damit an den tatsächlichen Wohnkosten zu orientieren, sodass Erhöhungen der Kaltmiete in Folge einer energetischen Sanierung nicht zu einer verzerrten Darstellung der Wohnkosten führen.
Mit diesem Entschließungsantrag haben wir meines Erachtens eine gute Balance aus Klimaschutz einerseits und Wirtschaftlichkeit andererseits hergestellt. Ich empfehle Ihnen deshalb, diesem Antrag zuzustimmen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dorendorf. - Es liegt jetzt eine Wortmeldung aus der SPD-Fraktion vor. Herr Abgeordneter Volker Senfleben hat nun das Wort. Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist unstrittig, dass wir zur Erreichung der Zielwerte des Pariser Klimaschutzabkommens auch die CO2-Emissionen im Gebäudebereich deutlich reduzieren müssen. Gerade der Gebäudesektor stellt gepaart mit dem dringenden Bedarf an zusätzlichem bezahlbaren Wohnraum dabei eine besondere Chance für eine nachhaltige Energiewende dar. Heute vorausschauende und verbesserte Fördermodalitäten für energetische Sanierung und die Nutzung von erneuerbarer Wärmeer
Für die SPD-Fraktion ist es wichtig, dass das Land Niedersachsen mit gutem Beispiel vorangehen muss.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe mich darüber gefreut, dass auch die Grünen-Fraktion in der Ausschussberatung das anerkannt und begrüßt hat, was wir in unserem Änderungsantrag formuliert haben. Daher ist es nicht verwunderlich, dass wir inhaltlich mit unserem Änderungsantrag nicht so weit auseinanderliegen.
Es gibt aber einen wesentlichen Unterschied. Für eine Fraktion mit Regierungsverantwortung ist es unabdingbar, dass wir unsere hier verkündeten Ziele und Maßnahmen auch unter der Maßgabe ihrer Umsetzbarkeit reflektieren. Niemand wird ernsthaft abstreiten wollen, dass damit gerade vor dem Hintergrund einer wirtschaftlich äußerst herausfordernden Zeit eine besondere Verantwortung einhergeht - und die liegt bei uns. Ich bin daher sehr froh, dass mit unserem vorgelegten Änderungsantrag das Themenfeld „Energiewende im Gebäudebereich“ mit der erforderlichen Verantwortung und dennoch mit einer klaren Bitte an die Landesregierung herangetragen wird.
Mein Kollege Dorendorf hat eben schon sehr dezidiert ausgeführt, was in diesem Antrag enthalten ist. Ich möchte dennoch auf einzelne Punkte eingehen:
Mit der konsequenten Sanierung der landeseigenen Liegenschaften unter Berücksichtigung einer Reduktion von Treibhausgasemissionen und dem verstärkten Einsatz von erneuerbaren Energien wird Niedersachsen ein gutes Vorbild liefern. Außerdem werden wir Pilotprojekte zur Nutzung von Solarthermie bei Nahwärmenetzen im Wohnbereich vorantreiben und Kommunen bei kommunalen Wärmeplänen unterstützen. Genauso werden wir durch nachhaltige, also nachwachsende Rohstoffe den Bau- und Sanierungssektor zukunftsweisend gestalten.
Selbstverständlich gilt es, dafür die entsprechenden Rahmen anzupassen und eine Marktdurchdringung dieser Produkte zu ermöglichen. Ich möchte an der Stelle noch auf die Ausführungen des Umweltministers abstellen, der bei dem vorherigen Tagesordnungspunkt darauf hingewiesen hat, dass gerade die Holzbauweise hier einen wichtigen Beitrag liefern kann.
Natürlich wollen wir weiterhin eine konstruktive Positionierung der Landesregierung auf Bundesebene haben. Wichtige Rahmenbedingungen für eine Wärmewende über die Sektorenkopplung müssen schnell geschaffen werden, damit ohne Zusatzbelastung und ohne rechtliche Hürden die Energie aus Wind und Sonne zur Wärmeerzeugung genutzt werden kann. Dabei - das ist eben auch schon angeklungen - brauchen wir ein Gebäudeenergiegesetz auf Bundesebene, das einheitliche Effizienzstandards bundesweit definiert. Wir müssen also gezielt Schritt für Schritt vorangehen.
Ich bitte Sie alle mit Blick auf eine erfolgreiche Energiewende im Gebäudebereich, dem Antrag in der Fassung des Änderungsvorschlags der Regierungsfraktionen zuzustimmen, und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Senftleben. - Uns liegt eine Wortmeldung der Landesregierung vor. Umweltminister Lies hat sich zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Deutschland - wir sind uns da sicherlich einig; das war gerade zu hören - haben Gebäude einen beachtlichen Anteil am gesamten Energieverbrauch und damit auch an den dadurch entstehenden CO2-Emissionen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, wenn wir die Klimaziele mit Blick auf 2050, aber auch die Zwischenziele erreichen wollen.
Ehrlicherweise stellen wir fest, dass wir mit einer Sanierungsquote von 1 % des Gebäudebestands je Jahr die Klimaziele, die für 2050 gesetzt sind, nicht erreichen können. Das heißt, wir müssen die Anstrengungen, um gerade auch im Wärme- und Gebäudebereich klimaneutral zu werden, dringend erhöhen. Wir werden dringend dazu beitragen müssen. Wir müssen sehen, welche Belastung dem Einzelnen zugemutet werden kann und welche Anreize dem Einzelnen geboten werden müssen. Aber es geht auch um die Frage der Verantwortung, die Land und Bund mit ihren Gebäuden jeweils haben.
tion hinsichtlich des sparsamen Einsatzes von Energie, des Einsatzes von erneuerbaren Energien und der weiteren Steigerung der Energieeffizienz in den landeseigenen Gebäuden. Im Bereich der landeseigenen Gebäude läuft eine ganze Reihe von energetischen Sanierungen, die im Rahmen der Bauunterhaltung notwendig sind und auch notwendig bleiben werden, aber natürlich auch diverse energetische Sanierungsprogramme, die wir gestartet haben.
Neben dem Einsatz erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärmebedarfs wird man aber auch intensiver den wirtschaftlichen Einsatz von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden prüfen und umsetzen müssen, weil diese einen erheblichen Beitrag dazu leisten, diese Flächen entsprechend zu nutzen.
Die Zielsetzung der Landesregierung ist klar: Bis zum Jahr 2030 wird in den landeseigenen Liegenschaften eine Reduktion der jährlichen Treibhausgasemissionen um 70 % im Vergleich zum Referenzjahr 1990 angestrebt. Das Ziel ergibt sich auch aus dem im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Niedersächsischen Klimagesetz. Das ist und bleibt ein ambitioniertes Ziel. Es ist leicht, zu sagen, was man in zehn Jahren erreichen will. Aber ehrlicherweise wird der Blick zurück zeigen, dass die vergangenen zehn Jahre nur unerheblich dazu beigetragen haben und dass die Herausforderung sehr groß ist. Insofern bitte ich darum, dass alle an diesen intensiven Anstrengungen festhalten.
Die Landesregierung hat schon jetzt diverse Programme zur energetischen Sanierung von Gebäuden, übrigens gerade auch zur energetischen Sanierung von Gebäuden, die in Privatbesitz sind.
Das Förderprojekt „Wärmepumpen in ausgewählten niedersächsischen Quartieren“ zeigt, dass es nicht nur um den Einsatz der Wärmepumpe in Einzelgebäuden geht, sondern auch um einen quartiersbezogenen Einsatz. Aber noch einmal: Die Wärmepumpe macht natürlich nur dann Sinn, wenn sie mit Erneuerbarenstrom betrieben wird. Alles andere wäre dabei unsinnig. Das heißt, der Ausbau der Erneuerbaren wird immer eine ganz wesentliche Rolle spielen. Ohne ihn wird es nicht gehen.
Ein Wärmepumpencheck für Bestandsgebäude betrifft die spannende Frage, wann man umstellt. In den Anträgen und Diskussionen ging es auch um die Frage, wie lange eine Gas- oder eine Ölheizung noch betrieben werden kann. Da wird als Alternative immer die Wärmepumpe herangezo
gen. Aber deren Einsatz hängt im starken Maße von der Gebäudestruktur und -substanz ab. Dieser Wärmepumpencheck trägt dazu bei, dass man genau diese Schritte richtig vollzieht: Welche Sanierung ist notwendig? Welche Investitionen sind notwendig? - Dann kann möglicherweise dieser Wandel umgesetzt werden.
Die Landesregierung hat zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie unter Betrachtung und Beachtung, dass Klimaschutzziele davon unbenommen weiterhin mit großem Nachdruck verfolgt werden müssen, zwei Förderrichtlinien auf den Weg gebracht, die ausdrücklich die energetische Sanierung von Gebäuden adressieren.
Das ist erstens die energetische Sanierung von Gebäuden im sozialen Wohnungsbau. Dort trifft es immer die Falschen; denn diejenigen, die sich die Miete kaum leisten können, sind auf günstigen Wohnraum angewiesen, der aber oft leider einen schlechten energetischen Zustand aufweist, sodass sich mit den Wärmekosten hohe Beträge für die zweite Miete ergeben. Dafür ist ein gezieltes Programm vorgesehen. Ich hoffe, dass auch die niedersächsischen Wohnungsbaugesellschaften
Das zweite Projekt kommt gerade den gemeinnützigen Vereinen zugute, die im Moment kaum Möglichkeiten für Investitionen haben, bei denen die energetische Sanierung aber genauso notwendig ist. Insofern hoffe ich, dass wir das hinkriegen.
Wir haben ein weiteres Programm, hinterlegt mit 75 Millionen Euro, gestartet, mit dem ganz bewusst der Einsatz von Photovoltaik, gerade ergänzt durch Batteriespeicher, vorangebracht und unterstützt wird. Auch das kann erheblich dazu beitragen, dass wir positive Effekte für den Klimaschutz und für den Ausbau der erneuerbaren Energien erzielen.
Aber auch das Erkennen des Potenzials von Solarenergie - solare Wärme - spielt eine große Rolle. Ein Konzept für die Integration von Solarenergie in die niedersächsische Energielandschaft ist in einer Studie erarbeitet worden. Wir haben diese Diskussion gerne aufgegriffen und werden die Erkenntnisse nach Abschluss der Auswertung der Studie vorlegen. Sie wird sicherlich eine gute Grundlage für die weitere Diskussion sein.
sondern die eine kommunale Wärmeplanung ernst nehmen. Die Landkreise Emsland, Wittmund und Friesland erarbeiten im Rahmen einer Projektförderung Wärmepläne, die in die regionale Raumordnung einfließen sollen. Damit sollen Gemeinden gezielt dabei unterstützt werden, klimafreundliche und nachhaltige Wärmeversorgung planerisch zu unterstützen. Heute kennt man die kalte Nahwärme - Verfahren, die man früher gar nicht hätte nutzen können, um die Wärmeversorgung zu realisieren, die heute aber technisch möglich sind. Wenn man sich das näher ansieht, stellt man fest, dass sie relativ schnell wirtschaftlich Sinn ergeben. Genau solche Projekte müssen wir anschieben, um über Multiplikatoreffekte weitere Projekte auszulösen.
Eben ist von Herrn Senftleben der Aspekt der nachwachsenden Rohstoffe zu Recht genannt worden. Der Klimaschutz fängt ja nicht erst an, wenn der Wärmeeinsatz reduziert wird, wenn das Haus besser gedämmt wird. Im Gegenteil! Man muss sehr gut überlegen, womit eigentlich gedämmt wird: Welcher energetische Aufwand wird dafür betrieben? Was macht man aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten nach dem Abriss des Hauses damit? Hat man dann Sondermüll? - Das heißt, das Thema nachwachsende Rohstoffe wird sowohl bei der nachträglichen Dämmung - also der Sanierung der Häuser - als auch im Bereich des Bauens eine große Rolle spielen. Deswegen ist das Thema Holzbau, das wir vorhin angesprochen haben, auch hier ein ganz elementarer Aspekt.
Das Gebäudeenergiegesetz, das zum 1. November in Kraft getreten ist, schafft Regelungen, mit denen gerade die Vorschriften zum Energiesparrecht neu konzipiert worden sind. Das ist hilfreich für die Umsetzung.