Protokoll der Sitzung vom 10.11.2020

Das Gebäudeenergiegesetz, das zum 1. November in Kraft getreten ist, schafft Regelungen, mit denen gerade die Vorschriften zum Energiesparrecht neu konzipiert worden sind. Das ist hilfreich für die Umsetzung.

Was ganz wichtig ist - wir haben viel darüber diskutiert, dass etwas passieren muss -, ich will noch einmal daran erinnern - ich habe das an dieser Stelle bereits einige Male getan -: Zum 1. Januar 2020 hat die Bundesregierung einen Steuerbonus für die energetische Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum auf den Weg gebracht. Trotz der schwierigen Phase der Corona-Pandemie wurde etwas fortgesetzt, was im letzten Jahr mit dem Klimagesetz und dem Maßnahmenprogramm auf der Bundesebene vorangebracht worden ist: Es wird ein Anreiz für die Einzelnen gegeben, in ihre Gebäude zu investieren. Damit sorgen wir dafür, dass verstärkt saniert wird, weil sich die Sanierung wirtschaftlich deutlich schneller rechnet.

Der wirklich entscheidende Punkt, der vorhin genannt worden ist: Wir müssen die Verteilung der Kosten für den Klimaschutz zwischen dem Mieter, dem Vermieter und unserer Solidargemeinschaft vernünftig klären und regeln. Da besteht Regelungs- und Handlungsbedarf. Es kann am Ende nicht sein, dass das Ganze immer zulasten des Mieters geht oder dass keine Sanierung möglich ist, weil es damit zu entsprechenden Mietkostensteigerungen käme, die den Wohnraum nicht mehr leicht bezahlbar machen würden.

Es gibt eine Menge zu tun, keine Frage! Ich glaube aber, dass wir mit Anreizen, mit Programmen, mit Unterstützung und mit Regelungen auf einem wirklich guten Weg sind. Wir müssen aber immer wieder überlegen - wir sprechen hier über schöne Beispiele, was man alles machen könnte -, in welch schwieriger Situationen die Einzelnen vor Ort mit ihrem Wohneigentum, mit ihrem Haus sind; das dürfen wir nicht vergessen. Ihnen müssen wir Antworten und Perspektiven bieten. Dafür sind die Programme, die wir auf den Weg gebracht haben und noch auf den Weg bringen werden, genau das Richtige.

Herzlichen Dank für die Diskussion und herzlichen Dank für diesen Entschließungsantrag.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Uns liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Ich schließe hiermit die Beratung.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Nr. 1 der Beschlussempfehlung, die den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betrifft.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 18/4780 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf mehrheitlich bei Gegenstimmen von den Grünen abgelehnt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung, die den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betrifft.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Gegenstimmen

von den Grünen. Enthaltungen? - Enthaltung der FDP-Fraktion sowie des Herrn Rykena und des Herrn Wichmann. Damit ist der Antrag in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung angenommen worden.

Meine Damen und Herren, es ist 14.05 Uhr. Ich entlasse Sie jetzt in die Mittagspause bzw. in die Präsidiumssitzung. Wir treffen uns um 15.30 Uhr wieder. Der Innenminister hat für die Landesregierung für diesen Zeitpunkt eine Unterrichtung angekündigt. Danach schreiten wir in der Tagesordnung mit Tagesordnungspunkt 21 fort.

Guten Appetit!

(Unterbrechung der Sitzung von 14.05 Uhr bis 15.30 Uhr)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.

Ich teile Ihnen mit, was Ihnen wahrscheinlich ohnehin schon bekannt ist: Der Herr Innenminister hat mitgeteilt, dass er eine Unterrichtung über eine vorgezogene Aufenthaltsbeendigung abgeben

möchte.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, dazu möchte ich Ihnen ans Herz legen, etwas stiller zu sein, bevor er loslegt.

Herr Minister, ich gebe Ihnen das Wort.

Außerhalb der Tagesordnung: Unterrichtung durch den Minister für Inneres und Sport über eine vorgezogene Aufenthaltsbeendigung

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie Sie der Presse entnehmen konnten, ist am Samstag vergangener Woche in Drochtersen eine islamistisch motivierte, ausreisepflichtige Person festgenommen und zur Verhinderung geplanter Straftaten in Polizeigewahrsam genommen worden.

Ich bin sehr dankbar, dass die Sicherheitsbehörden durch ihr konsequentes Handeln und auch durch ihr länderübergreifendes Zusammenarbeiten einen möglichen islamistisch motivierten Anschlag vereitelt haben.

Bereits heute, also drei Tage später - und das ist der Kern der Mitteilung -, ist der Betreffende in sein Heimatland abgeschoben worden.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Dieses schnelle Handeln zeigt, dass der Rechtsstaat sich sehr wohl zur Wehr setzen kann und keine extremistischen Tendenzen duldet. Durch die erfolgreiche Abschiebung hat der Rechtsstaat zügig und konsequent gehandelt. Ich danke den beteiligten Behörden des Bundes und der Länder für ihren Einsatz.

Insbesondere die Bundes- und die Landespolizei sowie die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen haben diese zeitnahe Rückführung durch ihre Arbeit ermöglicht und dafür einen Beitrag zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger des Landes geleistet. Dafür danke ich allen Bediensteten, die diese Maßnahme in bester Kooperation durchgesetzt haben.

Aber auch die umgehende Aufnahmebereitschaft des Herkunftsstaats als Grundvoraussetzung für eine Rückführung möchte ich besonders hervorheben. Auch das ist keine Selbstverständlichkeit.

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich - auch im Interesse diplomatischer Beziehungen - keine weiteren Einzelheiten zu dem Fall nennen kann.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Ganz herzlichen Dank, Herr Minister.

Ich schaue in die Runde, ob jemand Interesse hat, eine Besprechung dazu zu eröffnen.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Wozu denn? Es gab ja keine Infos! - Jörg Bode [FDP]: Er kann ja eh nichts mit- teilen! - Dr. Stefan Birkner [FDP]: Ge- nau! - Christian Grascha [FDP]: War- ten wir den NDR-Bericht dazu mal ab!)

- Also ich nicht unbedingt, und wenn Sie das auch nicht haben, dann ist der Punkt damit erledigt. Herzlichen Dank.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 21: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgeset

zes - Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/7643

Zur Einbringung hat sich die Kollegin Susanne Menge gemeldet. Bitte schön, Frau Kollegin!

Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Unsere Gesellschaft ist von Pluralität und immer mehr von einem breiten zivilgesellschaftlichen politischen Engagement geprägt. Viele kluge Menschen bringen sich vernünftig in Prozesse der Willensbildung und Entscheidungsfindung ein. Sie bereichern die vielfältigen kommunalpolitischen Diskussionen. Wir alle wollen auf diese Expertise auch gar nicht mehr verzichten und haben deshalb Formen direktdemokratischer Beteiligung in die Gesetze aufgenommen.

Der bundesweit aktive Verein Mehr Demokratie e. V. gibt regelmäßig Berichte über Stand und Entwicklung der Instrumente direkter Demokratie wie Bürgerbegehren und -entscheide sowie Volksbegehren und -entscheide heraus. Laut seinem erst kürzlich zusammen mit dem Institut für Demokratie- und Partizipationsforschung der Bergischen Universität Wuppertal und der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie an der Philipps-Universität Marburg veröffentlichten „Bericht Bürgerbegehren 2020“ gab es in Niedersachsen von 1956 bis 2019 lediglich 376 Bürgerbegehren und 114 Bürgerentscheide. Bundesweit gab es im gleichen Zeitraum 6 737 Bürgerbegehren und 4 107 Bürgerentscheide.

In der Regel kann man niedersächsische Zahlen mit zehn multiplizieren, um den entsprechenden bundesweiten Wert zu erhalten. Davon sind die niedersächsischen Zahlen in diesem Fall allerdings weit entfernt. In Bayern, dem Land mit dem höchsten Anteil, fanden 2 574 Bürgerbegehren und 1 963 Bürgerentscheide statt. Das entspricht fast dem 7-fachen bzw. bei den Bürgerentscheiden dem 17-fachen der hiesigen Zahlen.

Dazu passt, dass 42 % der niedersächsischen Bürgerbegehren unzulässig waren. Dieser Prozentsatz ist der bundesweit dritthöchste. Den niedrigsten Anteil an unzulässigen Bürgerbegehren hat konsequenterweise Bayern mit 17,5 %. Sechs Bundesländer verzeichnen Werte von mehr als 40 %. Die Verfasserinnen und Verfasser des Berichts führen den niedrigen Anteil und damit die Unzulässigkeit von Bürgerbegehren auf die zu strikten gesetzlichen Regelungen zurück. Diese

Schlussfolgerung, geehrte Damen und Herren, muss uns allen zu denken geben.

Wir legen deshalb unseren Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vor, mit dem wir an den neuralgischen Punkten ansetzen. Wir wollen die niedersächsischen Regelungen im Interesse der Förderung der direkten Demokratie, die die Menschen zum Mitdenken, Mitentscheiden und Mithandeln motiviert, an die Standards derjenigen Bundesländer mit einem höheren Anteil auf kommunaler Ebene angleichen. Denn wenn Entscheidungen verstanden und mitgetroffen werden, dann werden sie auch mitgetragen, und das Gemeinwohl gewinnt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Damit stellen wir uns dem Gefühl des Abgekoppeltseins und der Politikverdrossenheit entgegen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zwar wurde die gesetzliche Grundlage für Bürgerbegehren und -entscheide im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz immer wieder - zuletzt 2016 - jeweils in geringem Ausmaß verändert, doch waren diese Schritte unserer Meinung nach zu zaghaft, um eine deutliche Wirkung entfalten zu können.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Reformschritte in anderen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Thüringen und Schleswig-Holstein waren deutlich größer.