Protokoll der Sitzung vom 10.11.2020

Somit hoffe ich, dass die vielen angekündigten deutschlandweiten Veranstaltungen für das Jubiläumsjahr 2021 unter dem Motto „1 700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“ möglichst nicht den Corona-Beschränkungen zum Opfer fallen. Ich hoffe, dass es zumindest in der zweiten Jahreshälfte möglich sein wird, dieses Jubiläum angemessen zu feiern. Denn eines ist klar: Die jüdischen Gemeinden und Verbände vor allem in Niedersachsen leisten einen immens wichtigen Beitrag für unser Gemeinwesen. Diesen Beitrag müssen wir unterstützen.

Diesen Beitrag sollen wir unterstützen. Denn auch zukünftig sollen sie das in noch stärkerem Maße tun können. Unser Land wird davon in vielfältiger Hinsicht profitieren. Deshalb bitte ich um Zustimmung.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Bratmann. - Für die FDP-Fraktion hat sich nun der Kollege Björn Försterling zu Wort gemeldet. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als FDP-Fraktion werden wir diesen Verträgen heute zustimmen. Ich glaube, das versteht sich von selbst. Denn die Intensivierung und Sicherstellung jüdischen Lebens sind ein wichtiger Bestandteil unserer niedersächsischen Kultur. Es ist unsere Aufgabe als Niedersächsischer Landtag, dem Rechnung zu tragen.

Wir hätten uns darüber hinaus aber auch gewünscht, dass die zur Verfügung gestellten Mittel für die Sicherung der jüdischen Einrichtungen in Niedersachsen deutlich schneller abgeflossen und sozusagen gesondert gezahlt und nicht mit diesen Verträgen verquickt worden wären. Die 2 Millionen Euro, die ab 2021 zusätzlich zur Verfügung gestellt werden, um auch nicht mehr Schlusslicht in Deutschland zu sein, was die Förderung jüdischen Lebens angeht, sind natürlich auch 2 Millionen Euro, um die wir in 2020 noch unterhalb der Förderung anderer Bundesländer liegen. Über diese 2 Millionen Euro, die in 2020 mehr zur Verfügung gestellt werden, wird aber gesagt: Das muss jetzt die Kompensation für die Sicherung sein. Das ist das, was wir euch nach den Anschlägen von Halle versprochen haben. - Da hätte man, ehrlich gesagt, auch ein Stück weit mehr machen können.

Wir müssen auch deutlich sagen: Wenn es selbst nach diesen Maßnahmen, die mit den 2 Millionen Euro finanziert werden können, immer noch Unsicherheit in jüdischen Einrichtungen gibt, dann müssen wir diese ernst nehmen und dann müssen wir im Zweifel auch noch einmal zusätzliche Mittel bereitstellen. Denn ich möchte, dass jüdische Mitmenschen in Niedersachsen ihre Religion sicher ausleben können, sicher leben können und ihre Kinder sicher in jüdische Kindertagesstätten schicken können. Wenn das Geld nicht ausreicht, müssen wir diejenigen sein, die noch einmal zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen, um entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu finanzieren.

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Weil hier zu Recht an die Reichspogromnacht erinnert worden ist: Man muss noch einmal deutlich machen, dass die Reichspogromnacht damals ein unvorstellbarer Ausbruch von Hass gewesen ist. Dieser kam aber nicht über Nacht, sondern er ist über Jahre und Jahrzehnte gesät worden.

(Zuruf von der SPD: Über Jahrhunderte!)

- Und Jahrhunderte.

Wenn wir ehrlich sind, müssen wir auch feststellen, dass es unsere Aufgabe sein muss, diesem Säen von Hass in unserer Gesellschaft, das immer noch stattfindet und in meiner Wahrnehmung wieder vermehrt stattfindet, Einhalt zu gebieten, überall, wo wir sind. Es ist uns ein Leichtes, 2 Millionen Euro zu geben, um die Sicherstellung des jüdischen Lebens zu finanzieren. Aber wir sind viel mehr - jeder Einzelne - gefragt, überall dort klare Worte zu finden, wo Antisemitismus gesät und ausgesprochen wird. Das ist die Aufgabe der Abgeordneten. Dem müssen wir uns stellen. So verhindern wir Hass. So verhindern wir Antisemitismus.

(Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung bei der CDU)

Ganz herzlichen Dank, Herr Kollege Försterling. - Meine Damen und Herren, für die Landesregierung hat sich der Herr Kultusminister zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Minister Tonne, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte meine Rede zu Beginn dafür nutzen, zunächst einen Dank zu sagen: einen Dank an den Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen und an den Landesverband Israelitischer Kultusgemeinden von Niedersachsen für ihre Arbeit, für ihr dauerhaftes Engagement für ein vielfältiges jüdisches Leben in Niedersachsen. Diese Arbeit, dieses Engagement, ist ein ganz wichtiger Beitrag. Das Land Niedersachsen, die Landesregierung, der Landtag unterstützen das nach Kräften.

Mit beiden Verbänden befinden wir uns in einem regelmäßigen Austausch. Dazu gehört u. a. die Frage der Höhe der Landesleistungen. Dazu gehört auch die Frage, wie wir die Sicherheit, das Sicherheitsempfinden der jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger bestmöglich unterstützen können. Dass gerade der letzte Punkt in 2020 so aktuell ist, ist, wie ich finde, beschämend, meine Damen und Herren. Es erfordert umso deutlicher eine klare Reaktion, auch durch die Verträge. Es erfordert aber auch etwas, das meine Vorrednerinnen und Vorredner schon angesprochen haben, nämlich eine klare Haltung. Die klare Haltung: Antisemitismus darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. Er darf nicht toleriert werden. Es be

darf unserer festen Position dagegen, wenn Antisemitismus an irgendeiner Stelle in unserem Leben Raum greift, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der CDU)

Ich möchte in meinen Dank die Einigung einschließen, die wir mit beiden Verbänden erreichen konnten, wie die Verträge in Zukunft gestaltet werden sollen. Dass neben der Frage des Geldes in 2020 eine dauerhafte Erhöhung ab 2021 um 2 Millionen Euro angestrebt wird, ist eine, wie ich finde, deutliche, spürbare, aber auch notwendige Verbesserung. Es wurde darauf hingewiesen, dass damit die Landesleistungen an den Bundesdurchschnitt angeglichen werden sollen. Von daher bin ich sehr dankbar für die Unterstützung, die es aus dem parlamentarischen Raum dafür gibt, dies in 2021 und in den Jahren danach zu sichern.

Voraussetzung für die Umsetzung der vom Landtag für 2020 beschlossenen einmaligen Erhöhung der Landesleistungen ist eine Änderung bestehender Verträge. Um die Verträge nur einmal zu ändern, sind auch die geplanten laufenden Erhöhungen der Landesleistungen ab dem Jahr 2021 in die Verträge aufgenommen worden. Um der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers nicht vorzugreifen, ist die Erhöhung der laufenden Landesleistungen ab dem Jahr 2021 zunächst noch unter Haushaltsvorbehalt gestellt.

Nachdem die Änderungsverträge am 1. September nach vorheriger Unterrichtung des Landtages unterzeichnet worden sind, bedürfen sie nach unserer Niedersächsischen Verfassung der Zustimmung des Landtages. Für die einstimmige Unterstützung im Kultusausschuss und in den mitberatenen Ausschüssen danke ich Ihnen. Ich würde mich freuen, wenn der Konsens mit Blick auf die Förderung der jüdischen Gemeinden in Niedersachsen auch in der sich gleich anschließenden Abstimmung zum Ausdruck käme.

Meine Damen und Herren, vielfältiges jüdisches Leben ist fester Bestandteil Niedersachsens, und das soll auch so bleiben. Der Schutz jüdischen Lebens ist unser aller Aufgabe. Ich glaube, dass die neuen Verträge dafür ein guter und wichtiger Schritt sind.

Ganz herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Ganz herzlichen Dank, Herr Minister Tonne.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir beenden die Beratung und kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1 einschließlich Anlage. - Unverändert.

Artikel 2 einschließlich Anlage. - Unverändert.

Artikel 2/1. - Dazu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU in der Drucksache 18/7886. Darüber lasse ich jetzt abstimmen. Wer möchte diesem Änderungsantrag folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.

(Zuruf: Es gab eine Enthaltung!)

- Das habe ich nicht gesehen. - Dann ist dem Artikel 2/1 bei einer Enthaltung so zugestimmt worden.

Artikel 3. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Auch hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU in der Drucksache 18/7886 vor. Auch darüber lasse ich jetzt abstimmen. Wer möchte dem so folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Keine Enthaltung. Man muss bei den Infektionsschutz-Vorrichtungen tatsächlich etwas genauer hinsehen.

Meine Damen und Herren, wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf so folgen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dieses Gesetz ist bei einer Enthaltung so verabschiedet worden.

Meine Damen und Herren, ich bedanke mich für die besondere Aufmerksamkeit und Disziplin bei diesem, wie ich denke, wichtigen und sensiblen Tagesordnungspunkt.

(Beifall)

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 23: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes über die Vereinigung der Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Lutter am Barenberge und der Stadt Langelsheim, Landkreis Goslar - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/7573 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport -

Drs. 18/7839 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/7893

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU zielt darauf, den Gesetzentwurf in einer geänderten Fassung anzunehmen. Diese geänderte Fassung umfasst einen Artikel 2, der Regelungen zur Änderung des Kammergesetzes für die Heilberufe in der Pflege enthält, sowie einen Artikel 3, der anstelle des bisherigen § 6 des Gesetzentwurfs Regelungen über das Inkrafttreten des Gesetzentwurfs trifft.

Die mündliche Berichterstattung hat der Kollege Dr. Marco Genthe übernommen. Bitte schön, Herr Kollege! Ich gebe Ihnen das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich verlese den Bericht über die Beratungen zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Vereinigung der genannten Kommunen.

Meine Damen und Herren! Der federführende Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt Ihnen einstimmig, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Lutter am Barenberge sollen in die Stadt Langelsheim eingegliedert werden. Darüber sind sich die Ausschussmitglieder einig.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde direkt an den Ausschuss überwiesen und dort von einem Vertreter des Ministeriums für Inneres und Sport in seinen Grundzügen vorgestellt. Der Gesetzentwurf dient dazu, die Wirtschafts- und Gestaltungskraft der durch die Eingliederung größeren Stadt Langelsheim im Landkreis Goslar zu stärken. Die haushaltswirtschaftliche Situation soll sich verbessern. Zudem wird auf die demografische Entwicklung in der Region reagiert, die rückläufig ist.

Meine Damen und Herren, von der heute hier beratenen Eingliederung erhoffen wir uns eine strukturelle Stärkung der beteiligten Kommunen. Dabei haben die Beratungen in den kommunalen Gremien vor Ort mit breiter Mehrheit zu dem Ziel der Eingliederung geführt. Darauf wurde auch in der Gesetzesberatung noch einmal hingewiesen.

Der Gesetzentwurf stieß auf eine fraktionsübergreifende Zustimmung im Ausschuss. Die empfohlenen Änderungen beruhen auf redaktionellen Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes. Diese will ich hier nicht im Detail wiedergeben, sondern den Bericht insoweit zu Protokoll geben.

(Zu Protokoll:)

Den empfohlenen Änderungen liegen im Einzelnen die folgenden Erwägungen zugrunde: