Von daher lassen Sie mich Folgendes klarstellen: Bei der am 28. Oktober erlassenen Allgemeinverfügung zur Durchführung des Arbeitszeitgesetzes handelt es sich um eine zeitlich befristete Maßnahme zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Es geht darum, in Arbeitsbereichen, die besonders zur Bekämpfung der Pandemie beitragen, Ausnahmen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit und eine zeitlich befristete Erhöhung der Wochenarbeitszeit möglich zu machen. Das gilt insbesondere für Not- und Rettungsdienste. Das gilt für Feuerwehren, Polizei und Gesundheitsämter. Das gilt auch für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Labore. Damit soll sichergestellt werden, dass unkompliziert und zeitnah auf sich zuspitzende Problemlagen mit flexiblen Arbeitszeitmodellen - immer zeitlich befristet - reagiert werden kann.
Diese Regelungen - das ist schon gesagt worden - waren schon einmal - im März dieses Jahres - in Niedersachsen und in nahezu allen anderen Bundesländern in Kraft. Mit dem Anstieg der Infektionszahlen haben wir sie jetzt wiederaufleben lassen. Dabei ist die Infektionslage sehr viel ernster und sehr viel zugespitzter als im März. Im März trat die Allgemeinverfügung an einem Tag in Kraft, an dem wir 292 Neuinfektionen zu verzeichnen hatten. Ende Oktober ist sie an einem Tag in Kraft
getreten, an dem wir 1 959 Neuinfektionen zu verzeichnen hatten, Tendenz: steigend. Dazu gehört auch, dass es bundesweit einen Höchststand an Patientinnen und Patienten auf Intensivstationen gibt. Die Allgemeinverfügung ist eine vorsorgliche Maßnahme in Reaktion auf eine pandemische Ausnahmesituation.
Und jetzt erhebt sich Kritik daran. Ich deute das als Zeichen einer gefährlichen Gewöhnung. Dabei hatte ich Sie vorher immer als sehr aufmerksame, pandemiesensible Parlamentarierinnen und Parlamentarier wahrgenommen. Ich will sagen, dass ich das für gefährlich halten; denn das Gefahrenbewusstsein ist eine notwendige Voraussetzung, damit wir nicht in Situationen geraten, wie wir sie in anderen Ländern leider schon beobachten müssen.
Das Ziel der aktuellen Allgemeinverfügung ist es, einen sicheren rechtlichen Rahmen für zeitlich begrenzte und in erster Linie flexible Arbeitszeitlösungen im Kampf gegen Corona zu schaffen. Dabei bestehen die strengen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes weiter. Dieses sieht vor, dass die Mehrarbeitszeiten innerhalb eines halben Jahres wieder ausgeglichen werden und dass im Durchschnitt nicht mehr als 48 Stunden pro Woche gearbeitet werden kann.
In der Praxis können so z. B. die schon angesprochenen Mehrschichtsysteme oder Arbeitsblöcke ermöglicht werden. Diese Regelungen können dazu beitragen, das Infektionsrisiko von Beschäftigten zu reduzieren, weil sie sich immer in festen Teams bewegen. Das kann insbesondere dann erforderlich sein - das will ich noch einmal sehr klar sagen -, wenn es in Einrichtungen - einem Pflegeheim oder Krankenhaus - zu Ausbrüchen kommt und sehr viel Personal unter Quarantäne gestellt ist.
Es ist auch wichtig zu wissen, dass die Allgemeinverfügung keine Verpflichtung auslöst, 60 Stunden pro Woche zu arbeiten. Die Anordnung von Mehrarbeit ist nach wie vor zustimmungs- und mitbestimmungspflichtig und muss innerhalb der im Arbeitszeitgesetz festgelegten Fristen ausgeglichen werden. Im Durchschnitt darf innerhalb von sechs Kalendermonaten nicht mehr als acht Stunden täglich gearbeitet werden.
in der Pflege sagen: In der ambulanten Pflege wurden die Leistungskomplexe in diesem Jahr angepasst, und die Vergütung konnte um 5 % gesteigert werden. Es wir zurzeit intensiv daran gearbeitet, in den Pflegesatzverhandlungen ein vereinfachtes Verfahren zu entwickeln, das eine deutliche Erhöhung der Punktwerte bei gleichbleibenden tatsächlichen Personalkosten sowie die Berücksichtigung der Wegepauschale beinhaltet. Die finale Entscheidung der Vertragspartner wird für Mitte November erwartet. Soweit Pflegeeinrichtungen COVID-19-bedingte Mindereinnahmen bei den Investitionsbeiträgen haben, erhalten diese weiterhin eine Förderung in Höhe von 90 % ihrer bisherigen Leistungen vom Land.
Ich darf zuletzt noch einmal auf unser Programm zur Stärkung der Pflege im ländlichen Raum hinweisen. Dazu werden Projekte gefördert, die die Arbeitsbedingungen verbessern. Dafür stehen auch dieses Jahr wieder 5 Millionen Euro zur Verfügung. Der Vorwurf, wir kümmerten uns nicht um bessere Arbeitsbedingungen, läuft ins Leere!
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Zusätzliche Redezeit nach § 71 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung erhält Frau Kollegin Janssen-Kucz. Sie haben anderthalb Minuten, Frau Kollegin. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nicht dass ich angefasst bin - ich habe das nur bei den Redebeiträgen der Kollegen Meyer und Schwarz festgestellt.
Sie wissen, dass wir seit Mai - eigentlich schon seit April - diverse, gut begründete Anträge zur Stärkung der Pflege und des Gesundheitswesens gerade zur Bekämpfung der Pandemie auf den Weg gebracht haben. Es gab mal eine Unterrichtung, und dann wurden sie erst einmal liegen gelassen, weil Sie der Meinung waren, alles sei erledigt. Dasselbe haben wir am letzten Donnerstag im Ausschuss erlebt nach dem Motto: „Wir gucken noch einmal, wir denken noch einmal darüber nach!“ - Man hätte längst schon handeln können!
Sie hatten einfach nicht den Mut zu sagen: Frau Janssen-Kucz von den Grünen ist auf dem richtigen Weg, wir unterstützen das! - Ich habe Ihnen
Ich habe immer sehr detailliert und fachlich mitdiskutiert und habe immer wirklich alles Mögliche unterstützt. Deshalb bin ich schon ein bisschen entsetzt, wenn Sie sagen: Aufrichtigkeit!
Ich sage ganz einfach zurück: Sie, liebe Kollegen Schwarz und Meyer, sollten einfach mal aufrichtig und ehrlich in der Sache sein und die Themen einfach mal annehmen und nicht aussitzen!
Das ist kein Affront gegen die Pflegekräfte. Das ist kein Affront gegen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen. Ich habe zuletzt gestern mit den Wohlfahrtsverbänden und davor mit privaten Betreibern zusammengesessen.
Alles das, was ich hier und heute zu Belastungen im Gesundheitswesen skizziert habe, haben sie mir genauso gesagt.
Ich weiß nicht, mit wem Sie reden. Aber vielleicht sollten Sie einmal mit den Wohlfahrtsverbänden, privaten Anbietern, aber vor allem mit den Pflegekräften vor Ort reden!
Bevor nun der Tagesordnungspunkt 3 aufgerufen wird, nehmen wir hier einen Wechsel vor. Ich bitte um etwas Geduld.
Tagesordnungspunkt 3: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung von Verbänden und der Öffentlichkeit bei Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes - Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/7766
Tagesordnungspunkt 4: Abschließende Beratung: Corona-Bußgeldkatalog außer Kraft setzen - Rettung für die Gastronomie - Antrag der Fraktion der AfD - Drs. 18/7471 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung - Drs. 18/7626
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag aufgrund der Auflösung der AfD-Fraktion für erledigt zu erklären.
Tagesordnungspunkt 5: Abschließende Beratung: Kinder sollen atmen - Antrag der Fraktion der AfD - Drs. 18/7355 - Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - Drs. 18/7791
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag aufgrund der Auflösung der AfD-Fraktion für erledigt zu erklären.
Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung: Für eine nachhaltige Corona-Strategie - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/7812
Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung: Arbeits- und Gesundheitsschutz muss auch für Pflegekräfte gelten - Anhebung der Höchstarbeitszeit sofort zurücknehmen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/7815
Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung: Freilichtmuseen wieder öffnen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/7817
Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung: Gastronomie unterstützen - Hilfe unbürokratisch ermöglichen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/7818
Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung: Alleinstehende vor Vereinsamung schützen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/7819
Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung: Bibliotheken offenhalten - Bildungsangebote für alle erhalten - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/7821
Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung: Infektionsschutz in Schülerverkehren konsequent großschreiben - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/7822