Protokoll der Sitzung vom 28.02.2018

Bei der Unterschutzstellung reden wir nicht von Peanuts. Das sind enteignungsgleiche Eingriffe. Da muss der Staat sehr genau überlegen, was er den privaten Waldeigentümern zumuten will und darf, und diese Eingriffe auch angemessen entschädigen.

In Niedersachsen gibt es 100 000 Waldbesitzer, die seit vielen Generationen einen guten Job machen. Ohne deren nachhaltige und vorausschauende Arbeit gäbe es die Wälder nicht, die wir hier in Niedersachsen unter Schutz stellen wollen.

(Beifall bei der CDU)

Ich will das aus tiefster Überzeugung zum Anlass nehmen, um mich bei diesen Waldeigentümern hier in Niedersachsen für diese wichtige Leistung ganz herzlich zu bedanken.

(Beifall bei der CDU sowie Zustim- mung bei der SPD und bei der FDP)

Weil wir als CDU das Problem sehr deutlich gesehen haben, war es uns ein wichtiges Anliegen, im Rahmen der Koalitionsverhandlungen hier ein Zeichen zu setzen. Deshalb haben wir gemeinsam mit den Kollegen der SPD vereinbart, dass wir prüfen wollten - der Kollege Dr. Birkner hat es vorhin gesagt -, ob dieser Sicherungserlass notwendig und geeignet ist, dass wir ihn nach Möglichkeit anpassen wollten und dass wir schauen wollten, was in anderen Bundesländern gemacht worden ist.

(Unruhe)

Ich bitte noch einmal, dem Redner zuzuhören und die Gespräche einzustellen.

Wir haben auch vereinbart, zu prüfen, ob enteignungsgleiche und identische Nutzungsbeschränkungen in Schutzgebieten künftig unabhängig von deren Schutzstatus durch einen Erschwernisausgleich abgegolten werden können.

Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist in nicht einmal 100 Tagen abgearbeitet worden. Die Grundlagen für das weitere Verfahren liegen jetzt auf dem Tisch.

(Christian Meyer [GRÜNE]: Sehr gut!)

Es gibt einen gemeinsamen Erlass der Ministerien für Umwelt und Landwirtschaft und einen umfangreichen Leitfaden. Das, lieber Kollege Meyer, gab es bislang nicht. Dieser Leitfaden gibt den unteren Naturschutzbehörden ganz klar vor und zeigt ihnen deutlich auf, wie die Schutzgebiete auszuweisen sind. Dabei steht ganz klar fest, dass die Vorgaben der EU 1 : 1 umzusetzen sind.

(Zuruf von der CDU: Genau!)

Die viel kritisierte Musterverordnung des NLWKN aus Ihrer Zeit, lieber Kollege Meyer, lieber Kollege Wenzel, tritt dabei ganz deutlich hinter den Leitfaden zurück, und das ist gut so.

(Beifall bei der CDU)

Auch ist vorgesehen, dass demnächst ein Erschwernisausgleich in Landschaftsschutzgebieten gezahlt wird. Das ist wichtig und richtig; denn es war in der Vergangenheit niemandem schlüssig zu erklären, warum gleichartige Unterschutzstellungen in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten unterschiedlich behandelt worden sind. Das kann ja nicht von der Überschrift einer Verordnung abhängen, sondern muss sich am Schutzziel orientieren. Auch zukünftig wird es möglich sein, weiter gehende Schutzmaßnahmen mit den Mitteln des Vertragsnaturschutzes im Konsens mit den Grundstückseigentümern umzusetzen.

Herr Bäumer, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Dr. Birkner zu?

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Bäumer, vielen Dank. - Sie haben gerade erwähnt, dass Erschwernisausgleiche künftig auch in Landschaftsschutzgebieten gezahlt werden sollen. Bezieht sich das nur auf den Forstbereich, oder wird es auch Erschwernisausgleichszahlungen im Bereich der Landwirtschaft geben?

Lieber Umweltminister a. D. und Kollege Dr. Birkner, die Vereinbarung bezieht sich momentan auf den Wald; denn dafür haben wir uns ja auch eingesetzt.

Ich will aber nicht verhehlen - und jetzt komme ich Ihnen ein wenig entgegen -, dass wir von der CDU gern über alternative Dinge einer Grundschutzverordnung diskutiert hätten.

(Zuruf von der CDU: So ist es!)

Was in anderen Bundesländern gemacht wird, muss ja nicht falsch sein und hätte auch hier in Niedersachsen für eine Befriedung der Szene sorgen können.

(Zuruf von der CDU: Jawohl!)

Aber der Aufstellungsprozess für die Grundschutzverordnung in Bayern hat mit einer umfangreichen Öffentlichkeitsbeteiligung mehr als zwei Jahre gedauert. Dann wären wir aus der heutigen Perspektive im Frühjahr 2020 und würden den Termin Dezember 2018 deutlich reißen. Die Ursachen hierfür - das zu sagen, ist mir sehr, sehr wichtig - liegen aber nicht in den vergangenen 100 Tagen, sondern in den Jahren davor. Wir gehen davon aus, dass mit dem jetzt vorhandenen Erlass und dem neuen Leitfaden klare Regeln vorliegen, die es den Kreistagen ermöglichen, gemeinsam mit allen Betroffenen und Beteiligten zu vernünftigen und nachvollziehbaren Regelungen zu kommen.

(Glocke der Präsidentin)

Naturschutz kann man auf Dauer und erfolgreich nur mit den Menschen und nicht gegen sie machen. Es muss nicht immer zwingend ein Naturschutzgebiet sein. Es reicht auch Landschaftsschutz.

(Beifall bei der CDU)

Ich sage ganz deutlich: Ohne die Diskussion der vergangenen Monate - manche nennen das ja „Irritation“, aber ich würde das nicht so nennen wollen - und die Koalition aus SPD und CDU sähe die rechtliche Lage heute ganz anders aus.

Auch wenn ich letzte Woche in Pressemitteilungen gelesen habe, dass einige das anders sehen, bin ich fest davon überzeugt - wir haben die klare Erwartungshaltung -, dass sich auch die unteren Naturschutzbehörden im Land - das gilt nicht für alle Landkreise, es gibt da auch vernünftige - bei diesem Thema nicht zulasten der betroffenen Waldbauern austoben werden, sondern sich klar

und deutlich und eng an den Erlass und den Leitfaden halten werden.

(Beifall bei der CDU)

Von der obersten Naturschutzbehörde, also dem Umweltministerium, erwarte ich ebenso klar, dass die Umsetzung vor Ort auf Anwendung der neuen rechtlichen Grundlagen kontrolliert wird.

Letzter Satz, Herr Bäumer, bitte!

Es gibt, lieber Kollege Dr. Birkner, in Hessen eine Landesverordnung, die am 17. März 2008 erlassen worden ist. Insofern, lieber Kollege, kommt Ihr Antrag zu spät und ist in vielen Punkten schon längst erledigt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank. - Herr Minister Olaf Lies hat sich zu dieser ersten Beratung des FDP-Antrages „Natura 2000 gemeinsam mit den Naturnutzern umsetzen“ zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte einige Unklarheiten ausräumen. Ich fange mit Herrn Meyer an: Das ist keine Fortsetzung einer rot-grünen Politik. Das ist ein klarer rot-schwarzer Kurs, den wir hier fahren. Das darf man auch einmal deutlich sagen.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Ich möchte das noch einmal klar formulieren, weil die beiden Oppositionsparteien nebeneinander sitzen: fünf Jahre Verantwortung eines grünen Ministers, zehn Jahre Verantwortung eines FDPMinisters!

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Das waren gute Jahre! - Unruhe)

Wir haben einen Scherbenhaufen übernommen, den wir in 100 Tagen aufräumen mussten. Man muss auch einmal auf die Verantwortung zurückblicken, die man nicht wahrgenommen hat, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ansonsten würde es anders aussehen.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU - Dr. Stefan Birkner [FDP]: Wer war Ministerpräsident die letzten Jahre? - Unruhe)

- Und wer war zehn Jahre davor in Verantwortung für das Umweltministerium? - Ich möchte nur daran erinnern, dass das der Fall ist. Es ist uns in 100 Tagen gelungen.

(Zuruf von Jens Nacke [CDU] - Unruhe)

Natürlich ist das ein Kompromiss gewesen, der uns nicht leichtgefallen ist.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, vor allem die Herren! Einfach noch etwas Ruhe! Hören Sie dem Minister zu! Folgen Sie den Ausführungen! Dann können wir auch diesen Punkt heute Abend noch halbwegs entspannt zu Ende bringen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben genau den von Ihnen beschriebenen Ausgleich im Sinn, Umwelt- und Naturschutzinteressen in den Blick zu nehmen, ohne dabei die Eigentumsrechte und die wirtschaftlichen Aspekte zu vernachlässigen. Das ist kein leichter Weg. Aber wir mussten auf dem aufbauen, was wir vorgefunden haben. Wir mussten in kurzer Zeit eine Lösung finden.

Lassen Sie mich etwas Positives zu dem Weg sagen: Wir leben in einer Zeit, in der merkwürdigerweise kritisiert wird, dass nicht wir im Wege einer Landesverordnung - einer Grundschutzverordnung - arbeiten, sondern die unteren Naturschutzbehörden zuständig sind.