Protokoll der Sitzung vom 15.10.2003

Sie haben den Aspekt der Wohnkostenbelastung heute dezidiert angesprochen. In diesem Zusammenhang möchte ich zwei Aspekte nennen, die eng damit verknüpft sind, deutlich ansprechen.

A. In der Regel sind Wohnkosten vor allem dann tragbar gestaltet, wenn Eigentum gegeben ist. Deshalb unterstreichen wir in diesem Zusammenhang unsere bekannte Forderung nach Eigentumsbildung im Wohnungsbau. Haushalte, die keine oder nur geringe Zins- und Tilgungsbelastungen zu tragen haben, verfügen über bezahlbaren Wohnraum. Wir haben zu Recht darauf hingewiesen, dass gerade deshalb auch jungen Familien die Eigentumsbildung ermöglicht werden muss.

Die Bedeutung der direkt in diesem Zusammenhang zu sehenden Eigenheimzulage wird unterstrichen. Gerade jungen Familien mit überschaubaren Einkommen sollte das Bauen ermöglicht werden, damit die Wohnkostenbelastung bezahlbar bleibt. In diesem Zusammenhang kann die Eigenheimzulage als Instrument präventiver Sozialpolitik gesehen werden.

Frau Fischer, Sie werden sich wahrscheinlich gleich zu diesem Punkt äußern. Wir bitten Sie ausdrücklich, auf Herrn Minister Vesper einzuwirken, dass er seine Haltung zur Eigenheimzulage ändert. Und wir wiederholen und bitten ausdrücklich darum, dass er den Streichungsabsichten des Bundesfinanzministers Eichel ganz deutlich ent

gegentritt, weil diese der Weg in die falsche Richtung wären.

B. Der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Manfred Stolpe, steht im Augenblick - er hat zurzeit andere Probleme - mit seiner Verkehrspolitik absolut im Stau. Sein Vorhaben, das selbst genutzte Wohneigentum zur privaten Altersvorsorge zu sichern, ist jedoch ausdrücklich zu unterstützen. Hoffentlich hat die Koalitionsvereinbarung zu diesem Thema mehr Bestand als die Ankündigung von Stolpe zur Einführung der Maut.

Erfreulicherweise heißt es in der Koalitionsvereinbarung, dass Eigentumsförderung und Altersvorsorge besser miteinander verzahnt werden müssten. Ziel sei dabei, Wohneigentum als wichtigste Form der Altersvorsorge vollständig in die private Altersvorsorge zu integrieren. Es müsse möglich sein, flexibel und unbürokratisch das angesparte geförderte Altersvorsorgekapital in den Erwerb einer selbst genutzten Immobilie einzubringen. Neben den Bereichen Lebensversicherung und betriebliche Altersvorsorge - z. B. Pensionsfonds - gewinne die Sicherheit der bei selbst genutztem Wohneigentum eingesparten Miete erheblich an Gewicht.

Ausdrücklich unterstützen wir diese Aussage. Es wäre gut, wenn entsprechend dieser Koalitionsvereinbarung Handlungen erfolgten.

Abschließend will ich kurz zum Antragstext zurückkommen. Ich frage einmal: Was bedeutet eigentlich die Aussage auf der ersten Seite im dritten Absatz? Ich zitiere:

"Der mit dem höheren Alter häufig verbundene Kompetenzabbau kann die Bewältigung alltäglicher Umweltanforderungen erschweren."

Herr Prof. Rommelspacher, ich schätze, diese Aussage passt in Ihre soziologische Sprachregelung. Ich hätte erwartet, dass Sie diesen Satz den mit der Materie nicht so direkt und täglich verbundenen Menschen erklärt hätten.

Beim Lesen des dritten Kapitels gewinnt man den Eindruck, dass die notwendige neue Ausrichtung um Elemente des in der Architektur bekannten Begriffs "Gelsenkirchener Barock" angereichert werden sollte. Es ist zumindest keine Perspektive.

Wie schon ausgeführt, sind wir für die Überweisung des Antrages. Ich denke, dass diese wegen der sprachlichen und inhaltlichen Besonderheiten so schnell wie möglich erfolgen sollte. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Schönen Dank, Kollege Sahnen. - Das Wort hat der Abgeordnete Brendel, FDP-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als vierter Redner möchte ich noch einmal auf den Antrag zurückkommen, der uns hier vorliegt. Es mag vielleicht nicht hinreichend deutlich geworden sein, was die Regierungsfraktionen beantragt haben. Die Redebeiträge der Kollegen Hilser und Rommelspacher haben hierzu nicht weitergeführt. Der Antragstext lautet nämlich wie folgt - ich zitiere zwecks Vermeidung jeglicher Missverständnisse wörtlich aus der Vorlage -:

"Der nordrhein-westfälische Landtag fordert daher die Landesregierung auf, zu prüfen, wie die soziale Wohnraumförderung ab dem Jahr 2004 mit neuen Schwerpunkten versehen werden kann, um die Herausforderungen, die sich aus dem demographischen Wandel ergeben, zu bewältigen."

Das ist der Antrag. Da stellt sich für mich die Frage: Warum müssen wir das an den Fachausschuss überweisen? - Vielleicht hätte es gereicht, Herr Kollege Rommelspacher, wenn Sie Ihren Kollegen Vesper angerufen hätten. Aber wenn wir es in Antragsform machen, ist das auch in Ordnung.

Ich will an dem Beschlussteil überhaupt nicht herummäkeln, obwohl Sie versucht haben, mir einzureden, dass Sie das von mir erwarteten. Diese Forderung ist richtig. Das können wir tun. Dem stimme ich zu. Vor Beratung, nach Beratung - egal, wie Sie es gerne hätten; es ist kein Thema. Selbstverständlich müssen wir uns dem demographischen Wandel stellen. Deswegen ist der Prüfauftrag völlig in Ordnung. Was daran allerdings im Sinne des Kollegen Hilser eine konkrete Handlungsempfehlung ist, habe ich nicht so ganz verstanden.

Wir reden jetzt also über den Antrag bzw. über das, was zur Antragsbegründung ausgeführt worden ist. Auch das ist zutreffend: Die demographische Situation ist so, wie sie ist, und deswegen wurde sie von Ihnen zutreffend beschrieben. Wir haben die Situation, dass die stärkeren Jahrgänge älter werden. Wir haben das Problem, dass die Geburtenzahl pro Frau bei 1,3 liegt und sich aus meiner Sicht auch nicht wesentlich ändern wird. Wir finden also die Situation vor, dass der Alterungsprozess in der Gesellschaft faktisch irreversibel ist und dass wir darauf Antworten finden müssen.

Es ist einfach Fakt, dass die seit 1975 nicht geborenen Menschen als Eltern für zukünftige Kinder definitiv ausfallen. Das kann man auch einfacher formulieren, aber das ist einfach so.

(Heiterkeit)

Auch darin besteht - so denke ich - Übereinstimmung.

Diese Entwicklung hat natürlich gravierende Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt, zum einen im Bereich von Zahlen und zum anderen im Bereich von Nachfragearten. Hierauf wird man sich einstellen müssen. Diese älter werdenden Menschen stellen andere Ansprüche an Wohnungen als Familien, andere Ansprüche an Wohnungen als größere Einheiten, Mehr-Generationen-Familien usw. Das alles haben wir nicht mehr.

Die Untersuchungen, die hier schon vielfach angesprochen worden sind, haben im Übrigen auch ergeben, dass die Mobilitätsbereitschaft der älteren Menschen in Bezug auf einen Wohnungswechsel viel größer ist, als es immer dargestellt wird. Es ist ja nicht so, dass man im Alter unbedingt noch in derselben Wohnung bleiben will, in der man bisher sein Leben verbracht hat, sondern man erkennt schon, dass man inzwischen andere Bedürfnisse hat, die in dieser Wohnung nicht befriedigt werden können.

Deswegen brauchen wir in der Zukunft viel mehr Wohnraum zwischen - ich drücke es einmal so aus - der großen Familienwohnung in der Zeit des aktiven Lebens und dem Wohnraum für ein Leben in einem Altenheim oder Altenpflegeheim, nämlich Wohnraum, der erstens kleiner ist, der zweitens leichter zu bewohnen ist und der drittens auch die Möglichkeit bietet, bestimmte Serviceleistungen zusätzlich nach Bedarf abzufordern. Das sind keine Wohnungen mit einem umfassenden Servicepaket zum Pauschalpreis - auf jeden Fall nicht zwingend und in jedem Fall -, in denen man alles für sich machen lassen muss. Jeder hat andere Vorstellungen. Der eine braucht einfach nur einen Notruf für alle Fälle, der andere braucht nur eine Putzhilfe, der Dritte möchte nur jemanden haben, der für ihn die Glühbirne auswechselt. Darauf muss ich diese Art von Wohnungen dann ausrichten.

Ich bin auch der Meinung, dass die wohnungsanbietenden Unternehmen, also die Wohnungswirtschaft, diesen Nachfragebedarf durchaus erkannt hat und hierfür auch Angebote macht, um diesen wirtschaftlich interessanten Markt bedienen zu können. Selbstverständlich muss sich aber auch der öffentliche Bereich auf diese veränderte Nachfrage einstellen und selbstverständlich muss sich

auch die Wohnraumförderung hierauf einstellen. Wir wissen aus den angesprochenen Untersuchungen - z. B. der Schrader-Stiftung - auch, dass ältere Menschen keine Alten-Wohnanlagen haben wollen, also nicht viele kleine Wohnungen mit alten Menschen in einem Haus, das am Waldesrand liegt mit einer großen Wiese drumherum, sondern man will - ich finde, zu Recht - am gesellschaftlichen Leben teilnehmen mit der Folge, dass diese Wohnungen im restlichen Wohnungsbestand verteilt sein müssen und verteilt sein sollten.

Diese Untersuchungen sagen uns darüber hinaus auch, dass es eine Nachfrage nach Kommunikationsmöglichkeiten, nach Gemeinschaftsräumen gibt. Hier lautet z. B. eine konkrete Frage, die man im Bereich der sozialen Wohnraumförderung prüfen muss: Inwieweit kann man die Förderung auch auf diesen Bereich beziehen? Welche Folgen hat das für den Fördersatz und die Möglichkeiten, Ausbaumaßnahmen zu betreiben?

Diese Fragen werden wir beantworten müssen, denn die demographische Entwicklung ist so, wie sie dargestellt worden ist. Diese Entwicklung ist, wie zutreffend ausgeführt, ganz klar; daran wird sich nichts mehr ändern. Sie kommt so sicher wie das Amen in der Kirche. Deswegen brauchen wir als Politik hierauf Antworten. Das bezieht sich nicht nur auf den Wohnungsbau, aber selbstverständlich auch auf ihn. Das sollten wir angehen. Viel Zeit haben wir nicht mehr.

Wie bereits eingangs angesprochen, stimmen wir dem Prüfauftrag selbstverständlich zu. Wenn es denn erforderlich ist, stimmen wir auch der Überweisung an den Fachausschuss zu und werden dem dort zustimmen. Dann gucken wir mal, was kommt. Darauf kommt es dann allerdings an. Dann müsste nämlich auch etwas von Ihnen kommen - oder aus dem Hause -, wenn Sie den Auftrag schon erteilen. - Schönen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Kollege Brendel. - Das Wort hat die Ministerin für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie, Frau Fischer.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich konzentriere mich jetzt einmal auf das Thema dieses Antrags und rede nicht, Herr Kollege Sahnen, über die Lkw-Maut und auch nicht über den Verkehrsstau; ich glaube, das hat keinen effektiven Beitrag zu dem Thema geleistet.

Mir geht bei diesem Thema etwas anderes durch den Kopf. Häufig ertappt man sich nämlich selbst bei einem Gedanken, der allzu menschlich ist, und zwar dem Gedanken: Älter werden wir alle, pflegebedürftig allenfalls die anderen. Darum begrüße ich es sehr, dass die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag ein Thema aufgreifen, die Entwicklung skizzieren und Lösungswege aufzeigen, die uns alle sehr beschäftigen. Wir neigen nämlich sehr schnell dazu, Themen, die uns unangenehm sind, zu verdrängen. Darum ist es notwendig, die Fakten zu benennen, wie es in diesem Antrag geschieht.

Die Menschen in Deutschland werden immer älter, und der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung steigt kontinuierlich. Genau in dieser demographischen Entwicklung liegt eine neue Herausforderung sowohl für die Wohnungs- als auch für die Sozialpolitik. Schon weil die Zahl der Hochbetagten, das heißt der über 80-jährigen Menschen in unserem Land, überproportional wachsen wird, müssen wir unsere Wohnungen für die möglicherweise auch intensivere Pflege zu Hause, im angestammten Wohnquartier, noch besser als bisher rüsten. Die soziale Wohnraumförderung hat das Ziel, diejenigen zu unterstützen, die sich am Markt nicht aus eigener Kraft mit angemessenem Wohnraum versorgen können.

Zu dieser Zielgruppe gehören auch Senioren und Seniorinnen mit kleinem Geldbeutel. Das Thema "Wohnen im Alter" ist von daher ein Thema der sozialen Wohnraumförderung in NordrheinWestfalen. Seit Jahren unterstützen wir mit der Vergabe von zinsgünstigen Darlehen für den Wohnungsbau nachhaltig das Ziel, es Menschen zu ermöglichen, auch im Alter in ihrer eigenen Wohnung zu bleiben. Während man in den 80erJahren auf spezielle Altenwohnungen setzte, ist heute jede neu gebaute Sozialwohnung auch und gerade für ältere Menschen geeignet. Seit 1996 fördert das Wohnungsbauministerium nämlich neue Mietwohnungen nur dann, wenn sie barrierefrei sind. "Barrierefrei" heißt: ohne lästige Stolperschwellen und mit ausreichenden Bewegungsflächen auch für den Fall der Pflege.

In diesem Jahr ist das Ministerium noch einen Schritt weiter gegangen. Wenn Sozialwohnungen für ältere Menschen vorgesehen sind, muss ein Aufzug eingebaut werden. Wir fördern diesen Aufzug durch ein Zusatzdarlehen.

Was wir im Neubau erreicht haben, wollen wir auch im Wohnungsbestand ermöglichen. Es darf nicht sein, dass allein der Umstand, dass man sich in seiner Wohnung mit einem Handikap nicht

mehr fortbewegen kann, den Umzug in ein Pflegeheim auslöst.

Deshalb hat das Wohnungsministerium die Modernisierungsrichtlinie um den neuen Fördertatbestand "Altbau barrierefrei machen" erweitert. Wir müssen auch unsere vorhandenen Wohnungen für eine immer älter werdende Mieterschaft fit machen.

Die Wohnungswirtschaft hat dies längst erkannt. So hat der Verband der Westdeutschen Wohnungswirtschaft mit seinem Kongress "Zukunftssicheres WohnLeben für ältere Menschen" neue Impulse gesetzt.

Auch Wohnumfeld und Lage der Wohnung müssen für Jung und Alt stimmig sein. In diesem Bereich ist der soziale Wohnungsbau seit den 90erJahren vorbildlich. Wir fördern nur Mietwohnungen an guten Standorten mit Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr. Das ist gerade im Alter wichtig, wenn der Mobilitätsradius abnimmt, aber die Mobilität erhalten werden soll.

Ebenso wichtig wie die bauliche Qualität und der richtige Standort ist eine bezahlbare Wohnung. Denn eines möchte ich hier besonders betonen: Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung sind Menschen mit geringem Einkommen. Deshalb subventionieren wir die Mieten herunter und leisten unseren finanziellen Beitrag zum Wohngeld.

Für Leute mit kleinem Geldbeutel müssen auch die Betreuungskosten im Rahmen bleiben. Deshalb sorgen wir dafür, dass unsere Sozialmieter, was die Betreuung anbelangt, nicht mit einem Rundum-Sorglos-Paket bedient werden, das sie gar nicht benötigen.

Im sozialen Wohnungsbau setzen wir daher auf Formen des betreuten Wohnens mit einem so genannten niederschwelligen Betreuungsangebot. Das heißt, neben der Miete dürfen nur geringe Pauschalen für solche Dienstleistungen verlangt werden, die für alle Mieter vorgesehen werden. Dies sind beispielsweise Notrufsysteme und die Vermittlung kompetenter Hilfen. Darüber hinausgehende Dienst- und Pflegeleistungen sollen unsere Mieterinnen und Mieter im Bedarfsfall individuell bei ambulanten Diensten ihrer Wahl abrufen und gesondert bezahlen.

Sehr geehrte Damen und Herren, diese Wohnkonzepte des betreuten Wohnens sind gut, weil sie zweckmäßig und nützlich sind.

Sie reichen aber möglicherweise nicht aus, um in Zukunft auch die Wohnungsbedürfnisse hochbetagter pflegebedürftiger Menschen in angemessener Weise zu befriedigen.

Die eben angesprochenen Konzepte sind nämlich eher auf die Gruppe der so genannten jüngeren Alten, also auf die Gruppe der 65-Jährigen bis 80Jährigen, ausgerichtet. Die meisten alten Menschen sind durchaus noch rüstig. Sie brauchen meist nur kleine Handreichungen, nämlich eine Kontaktperson oder beispielsweise Essen auf Rädern.

Wenn sich der Gesundheitszustand aber weiter verschlechtert, stößt häusliche Pflege heute oft an ihre Grenzen. Wenn die Wohnung für eine intensivere Pflege oder für eine Rundum-Betreuung nicht geeignet oder wenn aufwendige Pflege nicht mehr bezahlbar ist, steht meist ein Umzug in ein Pflegeheim an. In dieser Situation wünschen sich immer mehr alte Menschen eine Wohnung, in der sie mit anderen gemeinsam ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können und gemeinsam die notwendige Pflege und Betreuung ihrer Wahl erhalten.

Hier sehe ich Handlungsbedarf für die Wohnungspolitik und für die Sozialpolitik zugleich. Es gilt, wieder etwas zusammenzuführen, was aufgrund von bundesrechtlichen Rahmenbedingungen in der Vergangenheit getrennte Wege gegangen ist, nämlich das Wohnen in Mietwohnungen und die Unterbringung in einem Heim.