Hier sehe ich Handlungsbedarf für die Wohnungspolitik und für die Sozialpolitik zugleich. Es gilt, wieder etwas zusammenzuführen, was aufgrund von bundesrechtlichen Rahmenbedingungen in der Vergangenheit getrennte Wege gegangen ist, nämlich das Wohnen in Mietwohnungen und die Unterbringung in einem Heim.
Das Sozialgesetzbuch, sprich: die Pflegeversicherung, geht davon aus, dass pflegebedürftige Menschen in so genannten Pflegeeinrichtungen leben. Vor diesem Hintergrund wurde für diese Pflegeeinrichtungen ein eigenes Regelwerk geschaffen.
Der soziale Wohnungsbau funktionierte dagegen bis 2002 nach den Regeln des Zweiten Wohnungsbaugesetzes, das eher auf den normalen Wohnungsbau für Familien ausgerichtet war.
So kam es zu einer gewissen Polarisierung des Wohnens zur Miete einerseits und der Unterbringung in einer Einrichtung andererseits. Ich will dies nicht bewerten oder kritisieren, aber das Wohnungsbauministerium will zukünftig mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung den Bau oder Umbau von Häusern unterstützen, in denen Pflegebedürftige in Gemeinschaft selbstbestimmt wohnen können. Das ist mit Sicherheit ein Fortschritt, eine Weiterentwicklung zugunsten derjenigen, die weiterer Unterstützung und Pflege bedürfen.
Das neue Wohnraumförderungsgesetz, das novellierte Heimgesetz und die im Juli 2003 erfolgte Änderung des Landespflegegesetzes eröffnen aus meiner Sicht nunmehr die Chance, Wohnformen für pflegebedürftige Menschen wieder stärker in den normalen Wohnungsbau zu integrieren.
Die Landesregierung will sich dieser Herausforderung stellen und prüfen, ob und in welcher Form mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung künftig Wohnanlagen neuen Typs gefördert werden können, bei denen das selbstbestimmte Wohnen von jungen und alten Bevölkerungsgruppen durch ortsnahe und dezentrale Wohnpflegeangebote ergänzt werden, und wie gleichzeitig die Wohnqualität in den Heimen verbessert werden kann.
Von daher begrüßt die Landesregierung, dass die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit ihrem Antrag anregen, neue Schwerpunkte in der sozialen Wohnraumförderung zu setzen. Herr Kollege Sahnen, ich finde, in diesem Antrag werden Lösungsansätze skizziert.
Wir sollten uns in den Diskussionen im Ausschuss darauf konzentrieren, welche Ziele wir für die Menschen in diesem Lande verfolgen, in dem Fall in den Bereichen Wohnraumförderung und Sozialpolitik. Ich finde es ziemlich müßig, darüber zu reden, ob man eine Große Anfrage stellt, die beantwortet werden muss, bevor man überhaupt Lösungswege skizzieren kann. Ich meine, man muss schlicht und ergreifend beides tun.
Ich halte es, wenn bereits Lösungen skizziert werden, für richtig, diese mit in die Beratungen des Ausschusses einzubeziehen, um in Nordrhein-Westfalen möglichst schnell zu Lösungen zu kommen, die eine Verbesserung der Wohnraumsituation für die Menschen im Lande bewirken. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Herr Dr. Rommelspacher.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die verbleibenden knapp zwei Minuten nutzen, drei Punkte richtig zu stellen.
Erstens. Herr Kollege Brendel, Sie haben den rotgrünen Antrag gelesen und begriffen - das ist bei der CDU offensichtlich untergegangen -, dass wir mit dieser Entschließung eine breite Öffnung der nordrhein-westfälischen Wohnungsbauförderung für die Belange des Wohnens im Alter einleiten werden.
Das halte ich für eine aufregende Sache, die im Ausschuss auch hinsichtlich ihrer Konsequenzen intensiv beraten werden kann. Aber da passiert etwas, Herr Kollege Sahnen; das ist nicht nur eine
Die Prüfung wird ergeben, dass wir in Sachen Wohnungsbauvermögen Gott sei Dank weder den Vorschlägen der CDU noch den Vorschlägen der FDP aus früheren Jahren gefolgt sind, sondern dass wir handlungsfähig sind. Wir können jedes Jahr bis zu 15.000 Wohnungen fördern; das werden wir auch tun. Wir werden diesen Fundus nutzen, um den aus dem Altern der Gesellschaft resultierenden Anforderungen gerecht zu werden. Damit überschreiten wir eine Schwelle, was sehr wichtig ist.
Zweitens. Herr Kollege Sahnen, ich habe Sie bisher als erfreulich unideologischen Kollegen erlebt, mit dem man tatsächlich sachlich diskutieren kann. Dazu passt nicht, dass Sie jetzt eine Subvention gutheißen, bei der jährlich 10 Milliarden € verballert werden, obwohl wir wissen, dass weit über 60 % Streueffekte sind und sich die Strukturen bis zum Gehtnichtmehr als altenfeindlich erweisen.
Versuchen Sie sich doch einmal vorzustellen, in 20 Jahren eine Siedlung aus Einfamilienhäusern im ländlichen Raum, wenn dann die Mehrheit ihrer Bewohner 70 Jahre und älter ist, mit Diensten zu versorgen. Das geht einfach nicht; das ist ein Riesenproblem. Von daher bitte ich Sie dringend, dies noch einmal zu überdenken.
Drittens. Frau Ministerin, Sie haben zu Recht darauf verwiesen, dass es eine Teilgruppe von alten Menschen gibt, Hochaltrige, die wahrscheinlich nicht mehr oder nur unter großen Schwierigkeiten zu Hause versorgt werden können.
Aber ich halte einmal empirisch fest: Schon jetzt sind über 80 % der alten Menschen ohne große Hilfen in der Lage, zu Hause allein zu leben. Ich behaupte, in 20 Jahren wird der Anteil derer, die Hilfen brauchen, noch deutlich geringer sein.
Die Hauptaufgabe ist also, die noch mobilen, noch kompetenten alten Menschen in das Leben in den Stadtteilen zu integrieren. Daneben müssen wir natürlich auch für den Rest angemessen sorgen. - Danke.
Vielen Dank, Herr Dr. Rommelspacher. - Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der Beratung.
Ich komme zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 13/4416 an den Ausschuss für Städtebau
und Wohnungswesen als den federführenden Ausschuss sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer ist für diese Überweisungsempfehlung? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen worden.
7 Einrichtung für delinquente Kinder als Beitrag zur Verhinderung von Straftaten und zur Förderung der Inneren Sicherheit in NRW
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben Ihnen heute einen Antrag vorgelegt, der damit endet, Sie einzuladen, sich von Einrichtungen vor Ort ein Bild zu machen, sie zu bewerten und dann zu entscheiden. - Also eine ganz schlichte Angelegenheit.
Worum geht es? - Ich möchte Sie zu dem Thema hinführen, indem ich Ihnen einen anonymisierten Lebenslauf vorlese, ausnahmsweise vorlese. Es geht um Tim.
Tim wurde 1988 geboren. Er ist das jüngste von drei ehelichen Kindern der Familie X. Die Eltern ließen sich scheiden, als Tim acht Jahre alt war. Das Sorgerecht wurde der Mutter zugesprochen. Sie muss arbeiten, weil Tims Vater aufgrund von Arbeitslosigkeit und Alkoholsucht keinen Unterhalt zahlen kann. Trotz der Hilfe vom Staat reicht das Geld für die Familie nicht aus.
Tim ist häufig allein zu Hause. Er sieht oft fern, meistens Actionfilme, oder spielt nicht jugendfreie Computerspiele, die er sich von seinen Mitschülern ausleiht.
Erste Verhaltensauffälligkeiten traten im Alter von zehn Jahren auf, nach dem Schulwechsel von der Grund- zur Realschule. Er blieb häufig dem Unterricht fern, wurde gegenüber Mitschülern gewalttä
tig und beging Diebstähle an ihnen und in Kaufhäusern. Er hatte zwischenzeitlich durch Zufall Kontakt zu einer gewalttätigen Clique aufgenommen. Die fünf Mitglieder sind im Alter zwischen zehn und fünfzehn Jahren.
Zu Hause mehren sich die Probleme: Sachbeschädigung, massive Drohungen gegenüber seinen Geschwistern und seiner Mutter. Die Mutter sieht sich immer weniger in der Lage, auf Tim erzieherisch einzuwirken. Sie hat keine Zeit, sich mit den Erziehungsproblemen auseinander zu setzen. Mehrere Male bringen die Polizei und ein Mitarbeiter des Jugendamtes Tim nach Hause, nachdem er bei weiteren Diebstählen erwischt wurde.
Im Sommer 1999 kommt es zur ersten Heimunterbringung in einem Kinderhaus. Nach zunächst positiver Entwicklung in dieser Einrichtung treten erneut Probleme auf, da Tim wieder Kaufhausdiebstähle begangen und Passanten am Bahnhof bestohlen hat. Tim hat zwischenzeitlich wieder Kontakt zu seiner alten Clique. Die Delikte verschärfen sich.
Tim und seine Freunde - so nennt er die Mitglieder der Clique - weiten Taschen- und Ladendiebstähle aus; es kommt zu ersten Körperverletzungsdelikten und Raubstraftaten.
So haben sie einen Mann im Alter von 69 Jahren, der bei Einbruch der Dunkelheit allein auf einer Straße ging, brutal zusammengeschlagen, ihm Geld, Uhr und Kreditkarte gestohlen und ihn schwer verletzt auf dem Gehweg liegen lassen. Passanten fanden das blutüberströmte Opfer und riefen die Polizei. Der Überfallene konnte keine Angaben zu den Tätern machen, da er von hinten angegriffen wurde. Tim war gerade erst zwölf Jahre alt, als er bei dieser brutalen Gewalttat mitmachte.
Wieder im Kinderheim, gestand er diese Tat seinem Therapeuten. Nach Hause entlassen, beging er innerhalb eines Jahres weitere 60 Straftaten, meist Eigentumsdelikte, aber auch räuberische Erpressung und Körperverletzung.
Wieder Heimunterbringung. Jetzt kam er in eine andere Abteilung, die auf intensive psychologische Betreuung setzte. Die Therapeuten stellten fest, dass Tim sehr nervös und aggressionsgeladen war und ein geringes Unrechtsbewusstsein hatte.
Tims Vater hat nur noch selten Kontakt zu seinen Kindern. Er zeigt kein Interesse an einer Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und dem Heim. Tims Mutter erhält auch von nahen Verwandten
Sie ist zurzeit auch in Therapie, da sie mit der Situation, dass ihr eigenes Kind in einem Heim leben muss und viele kriminelle Delikte begangen hat, nicht zurechtkommt. Sie macht sich schwere Vorwürfe, dass sie Tim und seinen Geschwistern keine intakte Familie bieten konnte und nicht genug Zeit für ihre Kinder hatte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein authentischer Lebenslauf, anonymisiert, nicht erfunden, aus der Lebenswirklichkeit.
Um was geht es? - Wir wollen gemeinsam versuchen - dazu lade ich Sie ein -, diesen Drehtüreffekt zu durchbrechen. Wir wollen diesen Kampf gegen die Windmühlenflügel bei strafunmündigen Mehrfachtäter, von denen der Justizminister im Dezember 2002 zu Recht gesagt hat: Da ist unsere Gesellschaft ohnmächtig!, aufnehmen; den Kampf gegen einen Drehtüreffekt, der folgendermaßen abläuft: in den Großstadtdschungel geschickt, um Straftaten zu begehen, festgenommen werden, den Eltern zugeführt werden, wieder in den Großstadtdschungel geschickt - übrigens ein Begriff aus der Werbung -, um dann wieder von neuem Straftaten zu begehen, Festnahme, wieder den Eltern zugeführt werden usw.
Ich erspare mir jetzt, auf Einzelheiten und darauf einzugehen, wo in Nordrhein-Westfalen die Brennpunkte liegen. Sie wissen es: Dieses Problem reicht von Köln bis über Wuppertal nach Aachen, Bonn, Düsseldorf, aber auch an der Ruhr haben wir dieses Problem.
In Deutschland, in diesem aufgeklärten Land, gibt es eine Möglichkeit - die übrigens eine andere Erfolgsquote aufweist als die herkömmlichen Maßnahmen -, diesen Kindern wirklich zu helfen; diesen Kindern, die keine Chance hatten, auch nur im Entferntesten eine Kindheit zu leben. Von daher sprechen wir auch nicht von ihrer Resozialisierung, sondern ihrer Sozialisierung in einer dafür geeigneten Einrichtung.
Bei der Suche nach einer solchen Einrichtung sind wir im Partnerland Brandenburg in der Ueckermark auf ein solches Angebot -Träger ist die Evangelische Kirche - von insgesamt sechs Einrichtungen gestoßen.