Protokoll der Sitzung vom 17.12.2003

Und:

Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes, der Verordnungen über die Arbeitszeit und der Verordnung zur Ausführung von § 5 Schulfinanzgesetz

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/4566

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Innere Verwaltung und Verwaltungsstrukturreform Drucksache 13/4757

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile dem Kollegen Jentsch das Wort. Bitte, Herr Jentsch.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir befassen uns heute in zweiter Lesung mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesbeamtengesetzes, den Verordnungen über die Arbeitszeit und der Verordnung zur Ausführung von § 5 Schulfinanzgesetz.

Neben einer Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit für alle Beamten und Beamtinnen des öffentlichen Dienstes auf 41 Stunden ist auch eine Erhöhung der Lebensarbeitszeit für die Polizeivollzugsbediensteten sowie den allgemeinen Vollzugsdienst und den Werksdienst in den Justizvollzugsanstalten vorgesehen. Zukünftig soll für diese

Berufsgruppen nicht mehr das vollendete 60. Lebensjahr, sondern einheitlich das vollendete 62. Lebensjahr für den Eintritt in den Ruhestand maßgebend sein. Durch die Erhöhung der Lebensarbeitszeit reduziert sich die Zahl der Empfänger von Versorgungsbezügen. Dadurch lässt sich in diesen wichtigen sicherheitsrelevanten Bereichen eine deutliche Reduzierung der zu erbringenden kw-Stellen erreichen. - So weit die Fakten.

Meine Damen und Herren, wir haben es uns mit diesen Einschnitten nicht leicht gemacht. Das zeigt auch unser Änderungsantrag, der Ihnen als Beschlussvorlage des Innenausschusses vorliegt. Wir haben uns als in der Regierungsverantwortung stehende Fraktion gefragt: "Weiter so, oder die Realität erkennen?"

Wir haben uns zum Wohle unseres Landes und der Bürgerinnen und Bürger für die Realität entschieden. Das sage ich all denjenigen, die in der Öffentlichkeit lauthals die Finanznöte beklagen, sich dann aber einen schlanken Fuß machen, wenn es zum Schwur kommt.

Weniger Steuereinnahmen bedeuten nun einmal weniger Ausgaben. Das betrifft nicht nur unser Land. Ausnahmslos sind alle Länder davon betroffen. Das betrifft in gleichem Maße natürlich auch die Kommunen.

Sparen, den Blick auf das Wesentliche richten und dabei nicht die Substanz unseres Sozialstaates zerstören, dies ist Aufgabe sozialdemokratischer Politik von heute. Große Sprünge gehören der Vergangenheit an. Gefragt ist vielmehr der verantwortungsvolle Umgang mit den vorhandenen Ressourcen. Einschnitte in lieb gewonnene Einrichtungen sind unvermeidbar. Hiervon sind alle betroffen.

Meine Damen und Herren, wenn in den nordrheinwestfälischen Betrieben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezwungen werden, durch Einkommensverzicht und erhöhte Arbeitszeiten einen erheblichen Teil zur Sanierung der Unternehmen und der Betriebe und damit zur Stabilisierung der Volkswirtschaft beizutragen, kann der Staat mit seinen Beschäftigten nicht daneben stehen und nur zusehen. Deswegen müssen auch die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ihren Teil dazu beitragen.

Wir, die für die innere Sicherheit in unserem Lande Verantwortung tragen, haben es uns nicht leicht gemacht. Aber wir haben es geschafft, dass die innere Sicherheit neben den Bereichen Bildung und Arbeit das wichtigste Ziel unserer Politik bleibt.

Künftig werden nicht weniger, sondern mehr Polizeibeamte auf unseren Straßen und in der Kriminalitätsbekämpfung eingesetzt. Dies ist das Ziel der von uns angestoßenen Reform der Polizei in Nordrhein-Westfalen.

Würde sich die CDU an der Reform der Polizei beteiligen, dann hätten wir mehr Polizeipersonal vor Ort. Aber im Gegensatz zu ihrem Ministerpräsidenten Koch in Hessen verfolgen Sie, meine Damen und Herren von der CDU, hier eine rückwärts gerichtete Politik an der Realität vorbei.

(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Helmut Linssen)

Wir, meine Damen und Herren, haben in den vergangenen Wochen viele Diskussionen erlebt und zahlreiche Gespräche zum Thema Arbeitszeit geführt, um den Menschen unsere Ideen näher zu bringen. Dabei stand nicht die Verlängerung der Wochenarbeitszeit in den verschiedenen Altersstufen allein im Vordergrund, sondern vor allem die Verlängerung der Lebensarbeitszeit.

Das Konzept der Landesregierung sah eine stufenweise Erhöhung von heute 60 auf 62 Jahre im mittleren Dienst, auf 63 Jahre im gehobenen Dienst und auf 65 Jahre im höheren Dienst vor. Dies führte bei der Polizei zu heller Aufregung. Dabei wurde deutlich, dass eine differenzierte Lösung nicht infrage kommen kann. Die Polizei wollte sich nicht in drei Stufen auseinander dividieren lassen.

Nach langen Diskussionen haben wir uns vom Regierungskonzept verabschiedet. Während zuerst die Verlängerung der Lebensarbeitszeit grundsätzlich auf Ablehnung stieß, konnte im Folgenden Sympathie für eine generelle Lösung auf 62 Jahre erreicht werden.

Allerdings legte hier die GdP nach, um für bestimmte Gruppen wie z. B. den Wach- und Wechseldienst, den Flugdienst und die Spezialeinheiten Abschläge zu fordern. Die Liste enthielt insgesamt 15 Tätigkeitsbereiche, wobei es sich ausdrücklich um Beispiele und keine abschließende Aufzählung handelte. Dies, meine Damen und Herren, hätte eine Aufweichung des Konzeptes bedeutet, die nicht mehr zu steuern gewesen wäre.

Wir haben uns entschieden, allein dem Wach- und Wechseldienst, obwohl dieser einen erheblichen finanziellen Ausgleich erhält, eine entsprechende Kompensation zuzubilligen. Diese kann die Altersgrenze um ein Jahr verringern, wenn der entsprechende Polizeivollzugsbeamte 25 Jahre tätig war.

Nach wie vor kann der Beamte auf Antrag mit Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhe

stand versetzt werden, allerdings natürlich mit entsprechenden Abschlägen. Diese Vorschrift gilt ab dem Jahre 2007 und ist bis zum Jahre 2011 befristet.

Herr Kruse, Sie hatten ja im Ausschuss auf die Polizeiflieger hingewiesen. Das nationale Recht kennt für die Polizeiflieger unter fliegerischen Gesichtspunkten keine spezielle Altersgrenze. Allerdings sieht eine Richtlinie der EU für die gewerbliche Luftfahrt eine Altersgrenze von 60 Jahren vor. Diese Altersgrenze hat die Polizei freiwillig übernommen; sie entfaltet aber keine unmittelbare Wirkung.

In unserem Änderungsantrag haben wir außerdem bei der Lebensarbeitszeit eine Übergangsregelung in Halbjahresschritten für die Polizisten und für die Justizvollzugsbeamten vorgesehen. Diese Übergangsregelung berücksichtigt auch die besondere Situation des Jahrgangs 1947. Für diese Gruppe von Polizeibeamten schaffen wir mit unserem Antrag die Voraussetzung, dass die Polizeizulage ruhegehaltsfähig bleibt.

Insgesamt haben wir mit unserer Übergangsregelung berücksichtigt, dass sich insbesondere die älteren Beamtenjahrgänge schon jetzt auf ihre Zurruhesetzung eingestellt und danach auch ihre Lebensplanung vorgenommen haben. Die jetzt vorgesehene Übergangszeit schafft insoweit Planungssicherheit für die betroffenen Beamtinnen und Beamten und ermöglicht quasi einen gleitenden Übergang in den Ruhestand.

Andererseits, meine Damen und Herren, darf man schon jetzt gespannt sein, wie viele Anträge auf Verlängerung der Lebensarbeitszeit die Dienststellen erreichen werden. Aus zahlreichen Gesprächen nicht nur mit den Gewerkschaften, sondern auch mit den Beschäftigten wissen wir, dass diese Möglichkeit für den einen oder anderen eine durchaus attraktive Alternative zu den starren Lebensarbeitszeiten sein kann.

Im Übrigen haben wir die für die Polizei geltenden Regelungen auf den allgemeinen Justizvollzugsdienst und den Werkdienst übertragen. Das bedeutet, dass auch für den Justizbereich die Antragsaltersgrenze von 60 Jahren ohne Nachweis der Dienstunfähigkeit, allerdings mit den üblichen Versorgungsabschlägen gilt. Darüber hinaus können die Justizvollzugsbediensteten und die Bediensteten des Werkdienstes - wie bei der Polizei - auf Antrag und mit Zustimmung der obersten Dienstbehörde den Eintritt in den Ruhestand bis zum 65. Lebensjahr hinausschieben.

Allerdings sind die für die Polizei geltenden Überlegungen hinsichtlich des Wechsel- und Schicht

dienstes auf den allgemeinen Justizvollzugsdienst und Werkdienst nicht übertragbar. Dort wird in aller Regel nur Schichtdienst, jedoch kein Wechselschichtdienst geleistet. Im allgemeinen Vollzugsdienst und Werkdienst werden nicht ständig und regelmäßig Wechselschichtdienste geleistet. Die Situation ist mit dem Polizeidienst nicht vergleichbar. Deshalb rechtfertigt sich auch keine Sonderbehandlung für den AVD und den Werkdienst.

Meine Damen und Herren, bei der Anhebung der wöchentlichen Arbeitszeit haben wir es beim Regierungsentwurf belassen, allerdings mit einer Ausnahme:

Für schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung zwischen 80 % und 100 % haben wir einen Nachteilsausgleich geschaffen, indem wir diesen Personenkreis von der Anhebung der wöchentlichen Arbeitszeit ausgenommen haben. Wir sind damit einem Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehindertenvertretung und Schwerbehindertenvertretung der obersten Landesbehörden Nordrhein-Westfalens gefolgt. Damit gilt für diesen Personenkreis einheitlich die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit, die auch für die Beamten mit Vollendung des 60. Lebensjahres gilt. Diese Personengruppen arbeiten zukünftig einheitlich 39 Stunden in der Woche.

Soweit es darüber hinaus Anregungen gegeben hat - beispielsweise, besondere Schwerbehindertenmerkmale bei der wöchentlichen Arbeitszeit in Rechnung zu stellen -, gehen wir davon aus, dass eine einheitliche Regelung vor Ort und im Einzelfall zwischen der Behördenleitung und den betroffenen Schwerbehinderten getroffen wird, ohne dass es einer gesetzlichen Regelung bedarf.

Hinsichtlich der Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit ist in der Anhörung von den Experten auch auf die Situation der Teilzeitbeschäftigten hingewiesen worden. Insoweit hat das Innenministerium bereits auf dem Erlasswege auf die Auswirkungen der beabsichtigten Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit für Teilzeitbeschäftigte hingewiesen.

Bei einer anteilsmäßigen Bewilligung der Teilzeitarbeit erhöht sich die wöchentlich zu leistende Arbeit automatisch, ohne dass es einer Anpassung bedarf. Davon abweichend kann in besonderen Fällen auch unterhalb der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit Dienst geleistet werden. Bei der stundenmäßigen Bewilligung ist eine entsprechende Antragstellung erforderlich.

Wir gehen davon aus und bitten die Landesregierung darum, dass bei der Bewilligung und der An

passung der Arbeitszeit für die Teilzeitbeschäftigten großzügig im Sinne der Beschäftigten gehandelt wird.

Meine Damen und Herren, es fällt uns nicht leicht, diese Opfer zu verlangen, aber die Lage der öffentlichen Hand lässt uns keine andere Wahl.

Natürlich hat es Abstimmungen mit den Spitzenverbänden der kommunalen Selbstverwaltung gegeben. Ob in den kommenden Beratungen Lebensarbeitszeitkonten im öffentlichen Dienst eingeführt werden können, bedarf der weiteren Prüfung und wird mit diesen Änderungen nicht angestrebt.

Bei diesen Abstimmungen wurde deutlich, dass ein Ausscheren aus dem gemeinsamen Beamtenrecht nicht erwünscht war. Damit gelten diese Regelungen zunächst auch für die Gemeinden und Gemeindeverbände.

Meine Damen und Herren, ich habe hier nur die wichtigsten Veränderungen angesprochen. Alles andere können Sie im Gesetz nachlesen. Wir wissen, dass wir den Beschäftigten im öffentlichen Dienst gravierende Einschnitte zumuten. Aber das Wohl unseres Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger verlangen ein solches Handeln.

Wir bitten die Beamtinnen und Beamten sowie ihre Gewerkschaften um Verständnis für diese Maßnahmen. An dieser Stelle bedanke ich mich aber auch ganz ausdrücklich für ihre Leistungen, die sie Tag für Tag erbringen, und werbe dafür, unsere vertrauensvolle Zusammenarbeit fortzusetzen. Nur gemeinsam werden wir dieses Land auch weiterhin in eine sichere und lebenswerte Zukunft führen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Jentsch. - Für die CDU erteile ich Dr. Franke das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es sind spürbar weniger Anwesende geworden, wie ich feststellen muss.

Als die Landesregierung am 4. Juni dieses Jahres das Artikelgesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften einbrachte, bestand seitens der CDU-Fraktion der Eindruck, die Landesregierung habe vor dem Hintergrund der Äußerungen der Bull-Kommission endlich doch den Weg einer perspektivischen Änderung der gegenwärtigen Rechtslage hin zu einer Erneuerung des öffentli

chen Dienstes gefunden und wolle ihn nun ernsthaft beschreiten.

Wie Sie im Plenarprotokoll unschwer nachlesen können, hat Kollege Palmen daher das Vorhaben damals durchaus positiv gewürdigt. Es schien sogar so, als könnten die wenigen kritischen Fragen ausgeräumt und als könne in der parlamentarischen Beratung ein breites Einvernehmen für den Start eines längeren Reformprozesses erreicht werden.

Aber das war wohl eine trügerische Hoffnung.