Spätestens mit der Einbringung Ihres Doppelhaushalts am 12. November und der damit verbundenen Begleitgesetze war klar, dass Sie sich, nachdem Sie jahrelang die Augen vor den finanzwirtschaftlichen Problemen des öffentlichen Dienstes verschlossen hatten, in diesen Fragen nunmehr aus den gegebenen haushaltsrechtlichen Gründen unter unangemessenen Zeitdruck setzen würden und auch setzen lassen wollten. Zunehmend verengte sich die politische Diskussion daher auch auf das Streichen und Kürzen der Sonderzuwendungen und auf die Verlängerung der Wochen- und Lebensarbeitszeit speziell der Beamtenschaft.
Im Augenblick sieht es aber nicht danach aus, als könnten sich die Tarifparteien auf eine entsprechende Festlegung für die Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst verständigen, ganz im Gegenteil.
Wie der Diskussionsverlauf der Aktuellen Stunde am vergangenen Freitag allen gezeigt hat, werden sich die Gewerkschaften mit Händen und Füßen gegen diese Entwicklung zur Wehr setzen. Auch heute Morgen in der Aktuellen Stunde, als es darum ging, die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses auf Bundesebene zu diskutieren, hatte man nicht den Eindruck, als ob in dieser Frage Bereitschaft bestünde, aufeinander zuzugehen.
Anders, als es die Mehrheit dieses Hauses gewertet hat, ist das Thema damit aber nicht erledigt; vielmehr müssen wir darüber reden, denn die Mehrzahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind nun einmal Arbeiter und Angestellte, keineswegs die Beamten.
Ihr schnelles Vorpreschen erzeugt bei der Beamtenschaft also nur den Eindruck frustrierender Ungerechtigkeit und wird uns bei der Lösung der anstehenden gesamtwirtschaftlichen Probleme und erst recht bei der kurzfristigen Lösung Ihrer aktuellen Haushaltsprobleme nicht viel weiterhelfen.
Das Artikelgesetz, das Sie heute beschließen wollen, macht durch die darin enthaltenen Bestimmungen zum In-Kraft-Treten und zur Verlängerung der Wochen- und Lebensarbeitszeit diesen Tatbestand aller Welt deutlich. Das Verschieben des In-Kraft-Tretens und der Befristung für die Polizei und den Justizvollzugsdienst sei in der Absicht begründet - so haben Sie sich im Gesetzgebungsverfahren eingelassen -, die jetzt in Ausbildung befindlichen Mitarbeiter auf Planstellen übernehmen zu können.
Dieses Argument ist mehr als dürftig, jedenfalls nicht überzeugend und letztlich nur Augenwischerei. Dies gilt für Ihre Erwartung kurzfristiger Haushaltsentlastungen und erst recht für Ihr vermeintliches Ziel eines Stellenabbaus im öffentlichen Dienst, als ob nicht gerade der Bedarf an Arbeitsplätzen entscheidend davon abhinge, wie lang die Wochenarbeitszeit bemessen ist.
Wenn Ihr Argument ziehen soll, dann hätten Sie für die betroffenen Dienste nicht nur das In-KraftTreten der veränderten Ruhestandsregelungen hinausschieben müssen, sondern auch das der Verlängerung der Wochenarbeitszeit. Das Ganze ist also in der Tat bloße Augenwischerei.
Diese neuen Regelungen werden ein ziemliches Durcheinander und eine hochgradige Unübersichtlichkeit der Rechtslage zur Folge haben. Auch die konkreten Einsparungen, die Sie ausweislich des Haushalts erwarten, dürften am Ende wohl nur halb so groß ausfallen, weil Ihre Rechnung in der Praxis nicht aufgehen wird. Wie es demnächst weitergehen soll, wenn einzelne Vorschriften wegen ihres Befristungsdatums wegfallen, bleibt im gesetzgeberischen Ungewissen. Das ist keine sehr sinnvolle Politik.
Der unvermeidliche, möglichst rasche Abbau von Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst lässt sich nachhaltig nicht durch befristete Arbeitszeitverlängerungen erreichen, sondern nur durch spürbaren, dauerhaften Wegfall von Aufgaben, die nicht die öffentliche Hand wahrnehmen muss. Dazu ist ein aufgabenkritischer Reformansatz erforderlich.
Alle Aufgaben, die sich durch private Nachfrage finanzwirtschaftlich tragen, also nicht durch öffentliche Subventionen finanziert werden müssen, sind auch von privaten Unternehmen wahrzunehmen und nicht von staatlichen oder kommunalen Dienststellen.
Diese Art von Strukturreformen wollen Sie erklärtermaßen in dieser Legislaturperiode jedoch nicht anpacken, weil Sie den Widerstand der betroffenen Mitarbeiter und der hinter ihnen stehenden Gewerkschaften fürchten. Das Verschieben der anstehenden Entscheidungen in die nächste Legislaturperiode kostet Sie aber unwiederbringliche Zeit. Eher dürften die Befristungen des heutigen Artikelgesetzes wirksam geworden sein, als dass Sie das eigentliche Problem anpacken und einer konstruktiven, nachhaltig wirksamen und stabilen Lösung zuführen.
Es bleibt die Feststellung: Sie haben ihre jahrzehntelangen Mehrheiten für in die Zukunft weisende Entscheidungen nicht genutzt. Der Wähler sollte Sie daher ablösen.
Wenn Sie nicht so sehr mit dem Rücken zur Wand stehen würden, hätten Sie aufgrund des Ergebnisses des Expertengesprächs am 27. November eigentlich in sich gehen und die dort von allen in gleicher Weise geäußerten Bedenken aufgreifen müssen.
Ich möchte an dieser Stelle weiß Gott nicht falsch verstanden werden. Erstens ist auch die CDUFraktion der Meinung, dass wir an einer Verlängerung der Wochen- und Lebensarbeitszeit in unserer Gesellschaft nicht vorbeikommen werden.
Dies gilt ganz besonders für den gesamten öffentlichen Dienst, also nicht nur für die Beamten, wegen der jetzt und in Zukunft bestehenden haushaltsrechtlichen und finanzwirtschaftlichen Probleme der öffentlichen Hände.
Übrigens: Das Problem des Wechseldienstes der Polizei könnte in diesem Zusammenhang im Wege individueller Berechnungen von Lebensarbeitszeiten wesentlich günstiger gelöst werden. Es könnten auch vergleichbare Problemlagen anderer Beamtengruppen entsprechend angepackt werden.
An diesem Verfahren stört die erkennbare Einseitigkeit, die Sie an den Tag legen. Das wird allgemein als große Ungerechtigkeit empfunden.
Zweitens. Expertengespräche dienen dazu, Interessenlagen und Sachverhalte klarzustellen. Sie sind eine wichtige und häufig unverzichtbare Ent
Die CDU-Fraktion stört die Nonchalance, mit der Sie solche Expertenrunden über sich ergehen lassen, ersichtlich ohne die geringste Bereitschaft, sich mit den vorgestellten Sachargumenten ernsthaft auseinander setzen zu wollen.
So kann man nicht miteinander umgehen, auch nicht mit den Sachwaltern der Interessen der Beamten, Herr Jentsch.
Nach unserer Einschätzung des ohnehin in jeder Hinsicht unseriösen Doppelhaushalts 2004/2005 hätte es an der Validität des Haushalts im Ergebnis nicht viel geändert, wenn Sie das Inkrafttreten des vorliegenden Artikelgesetzes zum 1. Januar 2004 nicht ohne Rücksicht auf Verluste in der Schlussphase der parlamentarischen Beratungen durchgepeitscht, sondern ein vernünftiges Beratungsergebnis abgewartet hätten. Eine ordentliche Beratungszeit hätte ein für alle überzeugenderes und weniger unübersichtliches Gesetz zur Neuregelung der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst zur Folge haben können. Das war es Ihnen aber augenscheinlich nicht wert.
Wursteln Sie also in Ihrem kleinen Karo ruhig weiter. Sie werden bei solchem Verhalten nicht mehr allzu lange die politische Handlungsverantwortung ausüben müssen.
Die CDU-Fraktion wird aus den dargelegten Gründen gegen dieses Artikelgesetz stimmen, das weithin Fachlichkeit vermissen lässt und der Öffentlichkeit nur deutlich machen will, dass in diesen schweren Tagen auch die Beamten ihr Fett abbekommen. Sie schüren und bedienen Neidkomplexe in unserer Gesellschaft. Das halten wir für einen grundverkehrten Weg.
Richtig ist: Wir alle werden in Zukunft eine längere Wochen- und Lebensarbeitszeit ableisten müssen, um die immensen Schuldenberge - allein 20 % sind in dieser Legislaturperiode durch Sie und Ihre Politik dazugekommen - abbauen zu können und die Wirtschaft so ans Laufen zu bringen, dass wir gegenüber anderen Ländern in dieser Welt und deren Rahmenbedingungen konkurrenzfähig bleiben. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Rot-Grün strebt mit diesem Vorhaben einige Verschlechterungen für die größte Beschäftigtengruppe des öffentlichen Dienstes an, nämlich für die Lehrerschaft. Deshalb möchte ich Ihnen exemplarisch für andere Berufsgruppen anhand des zahlenmäßig größten Betroffenenkreises einige Auswirkungen Ihrer Maßnahmen vorstellen.
Sie nehmen bewusst diesen Einschnitt im Lehrerbereich vor, begehen damit einen erneuten Wortbruch und kommen Ihrer Minimalzusage für Lehrerneueinstellungen aus dem Stufenplan nicht nach. Mittlerweile weiß jeder in der Schulpraxis, dass der so genannte Stufenplan "Verlässliche Schule" an Unzuverlässigkeit kaum noch zu überbieten ist.
Nachdem Sie bereits andere Abstriche am Stufenplan vorgenommen haben, signalisieren Sie nun engagierten Junglehrern, dass es weit schlechtere Einstellungsperspektiven gibt, als Sie in Ihren Imagekampagnen vom Ministerium versprechen. Inzwischen weiß jeder Studienanfänger in diesem Land, dass nicht die hehren Ziele Ihrer Werbung zählen, sondern Ihr tatsächliches Handeln in der Schulpraxis.
Machen wir uns ruhig einmal die aktuellen Rahmenbedingungen bewusst, unter denen dieses von Ihnen beabsichtigte Vorhaben stattfindet:
In den meisten Schulformen wird etwa ein Drittel der Lehrerschaft in den nächsten zehn Jahren in Pension gehen. Wenn wir diese ausscheidenden Lehrer durch Rekrutierung qualifizierten Personals und nicht nur durch Quereinsteiger und Nichterfüller ersetzen wollen, dann brauchen wir seriöse Einstiegsperspektiven statt einer Mangelverwaltung im Bildungsbereich.
Dass diese Regierung im Wesentlichen akzeptiert, dass mit einer Lehrerausbildung in Nordrhein-Westfalen qualifiziert und fertig ausgebildete Lehrer unser Bundesland verlassen oder gar nicht in den Schuldienst gehen und in andere Bereiche der Wirtschaft abdriften, und stattdessen auf Seiteneinsteiger und Nichterfüller setzt, ist ein Trauerspiel für dieses Land. So werden wir die notwendige Qualitätsverbesserung im Bildungsbereich nicht realisieren.
Das werden wir nicht schaffen, indem wir diejenigen ansprechen und besonders anwerben, die in anderen Feldern in der beruflichen Sackgasse stecken, und ihnen sagen: Na gut, dann kommt ihr jetzt halt in den Schuldienst!
Trotz der selbst erwirtschafteten Einsparungen erfolgt der Rückfluss aus Besoldungsänderungen nicht wie angekündigt. So werden die versprochenen Leistungsprämien nicht realisiert. Zu einem Zeitpunkt, als die Kollegien längst Entscheidungen darüber getroffen hatten, welche einzelnen Lehrer davon profitieren sollten, kam die Meldung aus Düsseldorf: April, April; das findet alles doch nicht statt!
Außerdem bauen Sie trotz fehlender anderer Instrumente zur Honorierung von besonderer, kontinuierlich gezeigter Leistung Beförderungsstellen ab. Mich würde einmal interessieren - mit dieser Frage wende ich mich an Sie, Frau Ministerin Schäfer, weil Sie noch anwesend und für den Bildungsbereich zuständig sind -, welche anderen Instrumente Ihnen das öffentliche Dienstrecht denn lässt, um besondere Leistungen auch zu honorieren.
Ich weiß, dass wir dieses Thema in anderen Zusammenhängen schon häufiger angesprochen haben. Die Landesregierung hat dabei immer geklagt, dass das öffentliche Dienstrecht eben wenige Spielräume ließe. Deshalb frage ich Sie, wie Sie vor dem Hintergrund der überall erfolgenden Einschnitte entsprechende Leistungen honorieren, um die Qualitätsverbesserung zu realisieren, die wir brauchen.