Protokoll der Sitzung vom 28.01.2004

Wir wollen das. Wir sind auf einem guten gemeinsamen Weg und bekommen auf jeden Fall vor dem Sommer etwas Vernünftiges auf die Beine gestellt: ein landesweites Korruptionsregistergesetz.

Zur Frage "Rechtskräftige Verurteilung ja oder nein?": Ich freue mich sehr, dass das auf die CDU überspringt und sie sich als lernfähig gezeigt hat. Ich bin meinem Kollegen Biesenbach dankbar, dass er noch einmal erläutert hat, dass es eben nicht um eine Vorverurteilung geht und auch nicht darum, irgendeinen Verdächtigen in das Register aufzunehmen und in die Insolvenz zu treiben. Die rechtsstaatlichen Grundsätze sind in jedem Fall gewahrt - nicht nur, dass ein dringender Tatverdacht bestehen muss, sondern es darf auch kein begründeter Zweifel an der Tat vorliegen. Ich denke, das ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen zu vereinbaren, wenn wir diesen Unternehmen - und das ist ganz wichtig - auf jeden Fall die Möglichkeit zur Stellungnahme geben. Das heißt, den Automatismus, den Sie darstellen, gibt es faktisch gar nicht.

Letztendlich muss die Vergabestelle jeden Einzelfall entscheiden. Es gibt keinen Automatismus, dass eine Vergabe nicht erfolgt, weil jemand im Register steht. So einfach geht das nicht. Insofern folgen wir rechtsstaatlichen Grundsätzen, wenn wir das fordern.

Die Schwelle ist klar: Um in das Register aufgenommen zu werden, darf kein begründeter Zweifel an der Tat bestehen. Es muss jedoch in jedem Einzelfall entschieden werden, ob es einen Vergabeausschluss gibt.

Ferner muss einem Unternehmen die Chance eingeräumt werden, selbst wenn es im Register steht, seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Man muss dem Unternehmen also eine Art Heilungschance geben.

Darüber hinaus müssen wir uns die Löschungsfristen ansehen, damit sozusagen keine Ewigkeitssanktionen ausgesprochen werden.

All das muss man machen, dann sind wir rechtstaatlich auf der sicheren Seite. Das hat auch die Anhörung im Oktober ergeben. Anschließend hat ja die CDU ihre Position geändert.

Ich finde, Sie drücken sich ein wenig davor, wirksame Instrumente zu schaffen. Wir wollen keine Alibiveranstaltung, sondern es muss wirksam sein. Es ist auch immer gesagt worden: Die Zeitnähe von Tat zum Eintrag, also zur Sanktion, muss gegeben sein, ansonsten können Sie die Abschreckung vergessen. Auch das haben uns alle Sachverständigen gesagt.

Ich glaube, dass wir uns über ein Korruptionsregister einig werden und es auf den Weg bringen. Dies allein reicht jedoch nicht aus, um Korruption wirksam zu bekämpfen. Wir brauchen sehr viel mehr. Wir brauchen in unserem Land ein neues System von Transparenz und Kontrolle. Mit einem Informationsfreiheitsgesetz sind wir bereits auf einem ganz guten Wege. Dieses wollen wir in diesem Jahr evaluieren und auf Effizienz hin überprüfen.

Eine Abschreckung wird jedoch nicht nur durch ein Korruptionsregister erreicht. Wir brauchen eine Kultur der Ächtung, eine Kultur der Ablehnung von Korruption. Wir brauchen Signale in die Wirtschaft: Es ist kein Kavaliersdelikt. Korruption darf sich nicht lohnen. Hier muss man an ganz vielen Stellen ansetzen, d. h. auch vor Ort, an der Gemeindeordnung. Wir müssen prüfen, ob die Gemeindeprüfungsanstalt insofern wirksam ist.

Wir wollen nicht, Herr Biesenbach - das sage ich Ihnen ganz klar -, Korruption mit Bürokratie bekämpfen.

Frau Düker, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Wir wollen auch keine Mammutbehörde, die sehr viel Papier produziert. Ich glaube nicht, dass das wirksam ist. Das wollen wir nicht. Bürokratie ist nicht wirksam gegen Korruption.

Ich freue mich auf noch weitere spannende Debatten zu diesem Thema und hoffe, dass wir zu einem fruchtbaren Ergebnis kommen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Düker. - Für die Landesregierung hat jetzt Minister Dr. Behrens das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu dem eigentlichen Antrag der FDP ist von allen fast alles gesagt worden. Von daher möchte ich versuchen, es kurz zu machen. Die Debatte wird ja in den zuständigen Fachausschüssen weitergeführt werden. Ich verzichte auch darauf, die Leistungsbilanz zum Thema Korruptionsbekämpfung seitens der Landesregierung zu wiederholen; Frau Düker hat einiges dazu gesagt.

Der Kollege Theo Kruse hat anlässlich der Einbringung des Gesetzentwurfs der CDULandtagsfraktion im Herbst letzten Jahres den Vorschlag der CDU zur Einrichtung eines landesweiten Korruptionsregisters mit dem Argument begründet, die CDU im Landtag wolle Farbe bekennen und ein bundesweites Signal auch gegen ihre eigene Bundespartei setzen. Das war offen und ehrlich, was die Diskussionszusammenhänge bundesweit betrifft. Deshalb frage ich Sie, Herr Orth und die anderen Kolleginnen und Kollegen von der FDP, ob auch Sie ein bundesweites Signal gegen Ihre eigene Partei und vielleicht auch gegen Ihre Wählerklientel setzen oder ob Sie schlichtweg nur Ihre Sprachlosigkeit in Sachen Korruptionsbekämpfung beenden wollen, denn auf Beiträge der FDP Nordrhein-Westfalen zu dem Thema Korruptionsbekämpfung haben wir ein Stück weit warten müssen.

Ich möchte zwei Fragen stellen. Erstens. Warum haben Sie sich, wenn Sie sich jetzt in die aktuelle Debatte einbringen wollen, entschieden, das wirkungsloseste Instrument zum Thema Ihres Antrages zu machen, nämlich ein Register, das Eintragungen nur nach einer rechtskräftigen Verurteilung zulässt? Beschreibungen, Kennzeichnungen und Bewertungen, dass es sich möglicherweise um ein stumpfes Schwert handelt, haben bereits die anderen Kollegen vorgenommen. Ich sehe das auch so. Es reicht nicht.

Zweitens. Wäre es nicht sinnvoller, wenn es Ihnen von der FDP Nordrhein-Westfalen wirklich um die Sache ginge, sich an der bundesweiten Diskussion zu beteiligen, z. B. im Deutschen Bundestag oder auch dort, wo Sie mitregieren, und im Bundesrat dafür zu sorgen, dass sich die von Ihnen

mitgetragenen Landesregierungen bei diesem Thema nicht mehr so widerspenstig verhalten?

(Zuruf von Dr. Robert Orth [FDP])

An all diesen Stellen wäre Gelegenheit gewesen, sich konstruktiv einzubringen. Das haben Sie offenkundig versäumt.

Ich mache mir, um es kurz zu machen, inhaltlich die Äußerung vor allem von Frau Bolte zu Eigen, was die Wirksamkeit Ihres Vorschlags betrifft - Stichwort: stumpfes Schwert. Auch wir wollen rechtstaatliche Lösungen. Es ist überhaupt keine Frage, dass wir uns an das Grundgesetz halten wollen und müssen. Aber sie müssen auch wirkungsvoll sein. Das, was nichts bringt, können wir auch bleiben lassen. Das wären Regelungen, die im Ergebnis zu nichts führen würden.

Es gibt bereits nach dem heutigen Vergaberecht - das wissen Sie - die Möglichkeit von Vergabeausschlüssen. Diese knüpfen nicht ausschließlich an rechtskräftige Verurteilungen an. Wettbewerber können schon seit jeher ausgeschlossen werden, wenn sie nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellt. Im Rahmen einer vergaberechtlichen Prüfung gilt der Nachweis schon dann als erbracht, wenn aufgrund der vorliegenden Tatsachen keine begründeten Zweifel an der schweren Verfehlung bestehen. Das ist eine Schwelle, die erheblich niedriger liegt als die der Verurteilung. An dieser Schwelle hat es bisher von keiner Seite, wenn ich das richtig sehe, vernünftige rechtliche Zweifel gegeben. Zweifel an der Rechtstaatlichkeit sind an dieser Stelle also offenkundig nicht aufgekommen.

Zweifel sind natürlich immer dann ausgeräumt - das ist logisch -, wenn eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt. Zweifel bestehen aber auch dann nicht mehr, wenn es einen sonstigen gesicherten Hinweis gibt. Nach diesen Prinzipien ausgeschlossene Unternehmen werden schon seit 1999 in das Register aufgenommen, das wir in Nordrhein-Westfalen auf nichtgesetzlicher Grundlage auf Erlassgrundlage eingerichtet haben. Was die Rechtmäßigkeit dieses Verfahrens betrifft, hat es ebenfalls bislang von keiner Seite irgendeinen Einwand gegeben.

Ich finde, diese Gedanken und Erfahrungen mit dem Vergaberecht im Allgemeinen in NordrheinWestfalen können und müssen in unsere noch anzustellenden Überlegungen in den Fachausschüssen, vor allem im Rechtausschuss und im Ausschuss für Innere Verwaltung und Verwaltungsstrukturreform, einfließen. Ich denke, wir haben die Chance, vielleicht auch parteiübergreifend

zu vernünftigen Lösungen zu kommen, wenn wir nicht immer mit dem Finger auf andere zeigen, sondern wenn wir das ins Auge fassen, was hier gemeinsam geht.

Ich bin allerdings bei allem Bemühen, auch in unserem Lande alles zu tun, was der Korruption Einhalt gebieten kann, nach wie vor der Auffassung, dass mindestens ein bundeseinheitliches Antikorruptionsregister die vernünftigste Lösung wäre.

(Beifall bei der SPD)

Warum - so frage ich Sie heute bei dieser Beratung - machen Sie denn da nicht mit, wenn Sie hier mitmachen wollen?

Werfen Sie also Ihr Herz über die Hürde, und bringen Sie es auch in Berlin so weit, dass wir da zu gemeinsamen Lösungen kommen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 13/4764 an den Ausschuss für Innere Verwaltung und Verwaltungsstrukturreform - federführend -, an den Rechtsausschuss sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf:

6 Online-Offensive für Beratungsstellen in NRW

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 13/4419

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie Drucksache 13/4725

Ich gebe dazu folgenden Hinweis: Der Antrag wurde gemäß § 88 Abs. 2 Ziffer b unserer Geschäftsordnung vom Plenum an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie mit der Maßgabe überwiesen, dass eine Beratung und Abstimmung

erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgt.

Ich eröffne die Beratung und erteile Herrn Freimuth für die Fraktion der SPD das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es offen zu sagen: Der Antrag der FDP ist wahrlich kein Glanzstück, vielmehr eher ein Trauerspiel. Zunächst hatte die FDP-Fraktion im parlamentarischen Beratungsverfahren ihren ursprünglichen Antrag "Onlinehilfe für Jugendliche in Krisensituationen" zurückgezogen und dann einen neuen Antrag vorgelegt. Jetzt geht es der FDP um eine Online-Offensive für die lokalen Beratungsstellen in unserem Land. Es ist zu fragen: Hat der ursprüngliche Antrag dadurch mehr Substanz erhalten?

Tatsache ist: Bereits am 22./23. Mai 2003 hat die Jugendministerkonferenz die Einrichtung einer gemeinsamen bundesweiten virtuellen Beratungsstelle beschlossen. Dabei ist auch die Entwicklung von Internet-Angeboten einzelner Träger beschlossen worden. Tatsache ist: Dieser Beschluss war einstimmig. Auch die Länder, in denen die FDP Regierungsverantwortung trägt, haben zugestimmt. Man muss doch wohl zu dem Schluss kommen, dass bei der FDP wieder einmal die rechte Hand nicht weiß, was die Linke tut.

(Zuruf von Christian Lindner [FDP])

- Herr Lindner, hören Sie lieber zu, vielleicht können Sie noch etwas lernen.

Die CDU war in dieser Frage übrigens konsequent und hat sich im Fachausschuss der Stimme enthalten.

Die sozialdemokratische Fraktion begrüßt die Entscheidung der Jugendministerkonferenz. Die Landesregierung setzt diesen Beschluss mit dem erforderlichen Augenmaß um. In NordrheinWestfalen werden insgesamt 18 Fachkräfte mit je zehn Wochenstunden tätig sein. Bis Ende des Jahres trägt die Bundesregierung die Kosten, und danach steigen die Länder ein. NordrheinWestfalen beteiligt sich mit 50.000 bis 60.000 €. Das ist aus unserer Sicht ein vernünftiger, ein verantwortbarer Weg. Demgegenüber ist der Vorschlag der FDP, plurale örtliche Angebote zu fördern, völlig unrealistisch. Die Folgekosten für Personal und Technik sind kaum abzuschätzen. Deswegen meinen wir, dass dieser Antrag schon aus wirtschaftlichen Gründen entschieden abzulehnen ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in NordrheinWestfalen gibt es eine gut ausgebaute Beratungslandschaft an etwa 300 Standorten. Auch in Zukunft hat also jeder Jugendliche die Gelegenheit, ein persönliches Gespräch zu führen. Mit der von den Koalitionsfraktionen angestoßenen Neustrukturierung der Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatungsstellen wird noch in diesem Jahr begonnen. Hier wird auch die Online-Beratung der virtuellen Beratungsstellen ihren festen Platz haben.

Ich bin fest davon überzeugt: Dieser ganzheitliche Ansatz der Familienberatung ist der richtige, weil der zukunftsweisende Weg für unser Land. Die SPD-Fraktion unterstützt nachdrücklich die Initiative der Landesregierung, die örtlichen Beratungsstellen durch ein zentrales Angebot zu ergänzen.

Um es deutlich zu sagen: Der Antrag der FDPFraktion läuft der Realität hinterher. In Wahrheit ist das Schnee von gestern. Sie hätten uns und sich selber einen Gefallen getan, wenn Sie ihn zurückgezogen hätten. Wir, Rot-Grün, werden diesen Antrag ablehnen. - Schönen Dank.