Protokoll der Sitzung vom 28.01.2004

Ich füge an, dass wir nach unserer Auffassung auf Sicht ein europaweites Register brauchen; denn die Wirtschaftsbeziehungen machen weder vor den Grenzen unserer Bundesländer noch vor den Grenzen der einzelnen Mitgliedsstaaten der EU halt.

Wir wünschen uns, dass wir uns hier darauf verständigen können, das Ganze deutschlandweit einheitlich zu gestalten. Wenn wir es einheitlich gestalten, ist uns sehr wichtig, dass die rechtsstaatlichen Grundsätze wirklich beachtet werden. Es hat uns heute Vormittag, als Edgar Moron zum Ermittlungsverfahren Erwin einiges gesagt hat, schon sehr gegraust. So wird mit der Vorverurteilung Politik gemacht.

Genau das Gleiche wird häufig bei dem Vorwurf des Korruptionsverdachts leider auch gemacht. Hier werden zukünftig, wenn man den einen oder anderen Vorschlag umsetzen würde, der hier im Raum diskutiert wird, Unternehmen stigmatisiert, bevor sie denn überhaupt bewiesenermaßen etwas getan haben. Das widerspricht ausdrücklich liberalen Grundsätzen. Wir wollen, dass nur Verurteilte in den Listen aufgeführt werden.

Wir möchten auch - da sind wir uns einig mit der Datenschützerin - vernünftige Löschungsfristen in diesem Register haben und sicherstellen, dass wir nicht ein Bürokratiemonster schaffen. Von daher würde ich mich sehr freuen, wenn sich die anderen Faktionen unserem Antrag anschließen könnten. Korruptionsbekämpfung darf nicht zum Alibi verkommen. Wir wollen ein effektives Mittel haben, das aber auch den Grundsätzen unseres Staates Genüge tut. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Orth. - Für die Fraktion der SPD hat jetzt Frau Bolte das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich dachte, wir sprächen heute zum FDP-Antrag. Doch der Beitrag des Kollegen der FDP richtete sich stärker auf den Antrag der CDU, über den wir im Dezember schon gesprochen haben. - Nun gut, sei’s drum!

Ihr Antrag ist zeitgleich mit dem Gesetzentwurf der CDU zur Verhütung und Bekämpfung der Korruption im Dezember eingereicht worden, und er steht nun heute zur Debatte an. Ich denke, bei allem Respekt vor dem, was Sie, Herr Dr. Orth, gerade gesagt haben, macht es wenig Sinn, wenn wir uns im Abstand von wenigen Wochen dazu bereit finden, immer dieselben Zustandsbeschreibungen zu wiederholen. Deswegen will ich auch nur kurz darauf verweisen: Korruption, Vorteilsnahme, Vorteilsgewährung sind ein Krebsgeschwür in unserer Gesellschaft, und sie sind gleichermaßen schädlich für die Wirtschaft wie für den Staat. - Das ist sicherlich Allgemeingut. Im klassischen Sinn gibt es eben - das erschwert die Bekämpfung so sehr - keine Täter-Opfer-Struktur. Geschädigt wird eben - in Anführungszeichen - „nur“ die Allgemeinheit.

Spektakuläre Fälle haben in der Vergangenheit Aufmerksamkeit geweckt. In Nordrhein-Westfalen wird aber auch seit geraumer Zeit sehr effektiv dagegen gehandelt. Zum wiederholten Mal verweise ich auf den Antikorruptionserlass der Landesregierung, der allerdings - das ist einzuräumen - eben nur für die Landesverwaltung gilt. Wir brauchen Regelungen, die auch darüber hinaus gelten und die mindestens die kommunale Seite mit einbeziehen. Ich möchte verweisen auf die Stärkung des Landeskriminalamts und neuerlich mit dem heute verabschiedeten Doppelhaushalt für die Jahre 2004/2005 auf die Stabsstelle zur Bekämpfung der Umweltkriminalität im MUNLV. Aber das reicht uns allen noch nicht. Auch darin sind wir uns über Fraktionsgrenzen hinweg sicherlich einig.

Fragen wir uns also nach der Tauglichkeit des vorliegenden Antrags. Die FDP-Fraktion hat sicherlich Recht, wenn sie ein bundeseinheitliches Register fordert - eine Forderung, die andere Fraktionen vor Ihnen auch schon erhoben haben. Leider verschweigen Sie, weshalb es bisher ein entsprechendes Bundesgesetz nicht gibt. Die Initiative der Bundesregierung zur Einrichtung eines bundeseinheitlichen Registers ist schließlich an

den Oppositionsfraktionen CDU und FDP gescheitert.

(Zuruf von Dr. Robert Orth [FDP])

Deswegen ist es befremdlich, wenn mit dem Antrag die Landesregierung zu einer Bundesratsinitiative aufgefordert wird - ausgerechnet diese Landesregierung, die schon sehr viel an der Stelle gehandelt hat. Besser wäre es gewesen, Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, hätten sich an Ihre eigenen Reihen in Berlin gewandt. Diesen Appell kann ich wie im Dezember in derselben Weise an die CDU-Kollegen richten.

Der Adressat passt also nicht. Passt dann zumindest der Inhalt? - Sie fordern eine Aufnahme in ein Antikorruptionsregister erst nach rechtskräftiger Verurteilung. Bei einer derart grundsätzlichen Positionierung besteht die Gefahr, dass der Zeitrahmen zwischen einer schweren Verfehlung und der endgültigen Rechtskraft eines Urteils so groß ist, dass eine entsprechende Regelung ins Leere läuft. In den dazwischen liegenden Jahren könnten die Beteiligten an kriminellen Machenschaften weiteres Unheil anrichten, auch wenn man ihnen schon auf den Fersen ist.

Selbstverständlich gilt die Unschuldsvermutung generell - dem will ich überhaupt nicht widersprechen. Deswegen rege ich an, in einer weiteren Beratung gemeinsam zu prüfen, inwieweit die Regelungen der VOB hilfreich sein können. In § 8 - von Ihrem Kollegen Herrn Brendel im Dezember 2003 angeführt - ist z. B. geregelt, wann ein Bewerber vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann.

Frau Bolte, lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Orth zu?

Nein, ich möchte gerne im Zusammenhang ausführen.

Das ist nämlich dann der Fall, wenn er eine schwere Verfehlung begangen hat. Dazu zählen auch Straftaten aus dem Bereich der Korruption. Zu prüfen ist, ob Kriterien wie ein dringender Tatverdacht, der keinen vernünftigen Zweifel zulässt, eine strafrechtliche Verurteilung in erster Instanz, ein Strafbefehl oder ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid für einen Eintrag ausreichen. Den gesamten Instanzenzug abzuwarten hieße, ein wirklich ganz stumpfes Schwert zu schmieden.

Die SPD-Fraktion stimmt einer Überweisung in den Fachausschuss zu. Gleichzeitig fordern wir die Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP auf, sich bei ihren Parteifreunden im Bund nun

wirklich dringend dafür einzusetzen, eine sachgerechte bundeseinheitliche Regelung nicht weiter zu blockieren.

Ich habe schon im Dezember unsere Bereitschaft bekundet, einen Geleitzug anzuführen, lege aber auch heute Wert auf die Aussage, dass wirklich sinnvoll nur ein bundesweites Vorgehen ist.

Frau Bolte, Ihre Redezeit ist beendet.

Wenn ich die Anregung, die im FDP-Antrag nicht enthalten ist, die Herr Dr. Orth aber eben vorgebracht hat, nämlich das Gemeindeprüfungsamt in besonderer Weise einzubeziehen und zu einer Antikorruptionsinstanz zu machen, bedenke, dann bitte ich in dem Zusammenhang doch auch zu berücksichtigen, dass das GPA in hohem Maße beratende Aufgaben hat.

Frau Bolte, Ihre Redezeit ist beendet.

Dann beende ich meine Rede auch. - Über diese Ansatzpunkte wird man noch in besonderer Weise nachdenken können.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Bolte. - Für die Fraktion der CDU hat Herr Biesenbach das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Bolte, lassen Sie mich gleich mit Ihnen beginnen. Sie sagen: Wir sollen nachdenken. - Ich habe den Eindruck, dass wir bei diesem Thema keinen Nachholbedarf haben. Es wird sich zeigen, inwieweit Ihre Fraktion dann, wenn über unseren Gesetzentwurf beraten wird, bereit ist, zu diesem tatsächlich Nägel mit Köpfen zu machen.

Herr Dr. Orth, Ihr Antrag ist parallel zu unserem Gesetzesantrag eingebracht worden. Insofern wäre es Unsinn zu fragen, was früher und was weniger früh geht. Ich habe wie meine gesamte Fraktion intern sehr viel Sympathie für Ihren Antrag, halte ihn allerdings im Augenblick aus zwei Gründen für wenig sinnvoll.

Der erste Grund ist: In Berlin wird versucht, ein Antikorruptionsregister umzusetzen. Die Fraktionen im Deutschen Bundestag werden sich gerade deshalb nicht einig, weil es um die Voraussetzungen geht. Daher enthielt auch unser Entwurf wieder das Antikorruptionsregister. Alle, die unseren

ersten Entwurf gelesen haben, wissen, dass wir darin von einer Verurteilung als Voraussetzung, aufgenommen zu werden, ausgingen. Wir haben uns aber bei der Anhörung überzeugen lassen - und da, Frau Bolte, stimmen wir mit Ihnen überein -, dass dieser Zeitpunkt deutlich zu spät ist, weil das Antikorruptionsregister dann ein stumpfes Schwert wäre. Darum haben wir in unserem zweiten neuen Antrag gesagt: Der Schwerpunkt gehört deutlich in die Prophylaxe. Wir müssen Korruption verhindern, wir müssen das Feld aufreißen, wir müssen die Möglichkeiten verhindern. Insoweit ist das Korruptionsregister am Ende des Prozesses, wenn ich jemanden verurteilt habe, wenig sinnvoll.

Wir haben in den Ausschüssen Zeit, in Ruhe darüber nachzudenken, welcher Weg der Königsweg sein kann. Wir bieten Ihnen eine Aufnahme in ein solches Register mit etwas geschwächten Voraussetzungen an, nämlich bei dringendem Tatverdacht. Damit sind wir nahe bei der SPD, sagen aber zugleich: Weil das vielleicht nicht ganz sicher ist - dringender Tatverdacht ist eben noch nicht nachgewiesen -, sind wir bereit, sofort die Löschung zu akzeptieren, wenn das Unternehmen deutlich macht, dass es zuverlässig ist. Über Mittel nachzudenken, die Korruption verhindern, scheint uns eine wesentlich größere Bandbreite zu sein als nur ein Korruptionsregister, in das aufgenommen wird, wer verurteilt ist.

Wir haben in dieser Situation die Möglichkeit, uns alle zu einigen; denn das ist nichts Ideologisches. Hier geht es schlicht darum, wie ein Weg gefunden werden kann, der zum einen den Schutz früh genug ansetzt, zum anderen rechtsstaatlichen Maßstäben standhält und auch praktikabel ist.

Herr Biesenbach, lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Orth zu?

Bitte schön, Herr Orth.

Herr Kollege, ich erlaube mir, die Frage zu stellen, die ich vorher schon stellen wollte, weil Sie gleich argumentieren: Was machen Sie mit dem Unternehmer, der 200 Mitarbeiter hat, unter Verdacht kam und dann in die Korruptionsliste eingetragen wurde? Der Verdacht erhärtet sich nicht. Er wird eben nicht verurteilt. Aber er hat in der Zwischenzeit seine wesentlichen Aufträge verloren und geht zum Insolvenz

gericht. Was sagen Sie einem solchen Unternehmer, wenn Sie hier vertreten, dass das rechtlichstaatlich sauber sei?

Herr Dr. Orth, Sie haben das Ende gleich und die Aufnahme bei Unschuld mit anschließender Insolvenz oder dem Verlust der Aufträge herangezogen. Über diesen Weg werden wir doch mit ihm sprechen. Es kommt doch niemand von heute auf morgen ohne seine Mitwirkung in ein solches Register. Bei einem dringenden Tatverdacht ist es Verfahrensvoraussetzung, dass der Betroffene angehört wird. Wenn sich bei dieser Anhörung Zweifel bemerkbar machen oder er in der Lage ist, deutlich zu machen, dass er alles getan hat, um seine Zuverlässigkeit herzustellen, erfolgt eben keine Aufnahme. Es ist kein Automatismus. Den wollen wir gerade nicht; sondern wir wollen eine Möglichkeit schaffen, bei der der Unternehmer helfen kann, seine Zuverlässigkeit darzustellen.

Das ist die Situation. Den Weg halten wir ein. Das ist die gleiche Diskussion, wie sie auch in Berlin läuft. Nur deshalb ist man dort zu keiner Einigung gekommen. Wir halten uns - ohne uns besonders loben zu wollen - bei den Möglichkeiten, die wir angeboten haben, für kreativ. Darüber sollten wir sprechen. Wir nehmen Ihren Entwurf und die Gesprächsbereitschaft gerne mit. Das werden spannende Auseinandersetzungen im Ausschuss, die tief in die Sache gehen können.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Biesenbach. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Düker das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Biesenbach und Herr Orth, ich würde mich wirklich freuen, wir hätten diese spannende Konkurrenzsituation um das beste Konzept auch auf Bundesebene oder im Bundesrat gehabt. Lesen Sie einmal die Protokolle des Bundesrats, wie dort diskutiert wurde. Es ist schon erstaunlich, was eine Opposition hervorbringt, wenn sie in der Opposition ist, und wie kleinlaut und hasenherzig sie auf einmal wird, wenn sie mitzubestimmen hat.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Orth, ich muss leider sagen: Der Müllskandal von Köln liegt zwei Jahre zurück. Ich finde es ein bisschen peinlich, was Sie uns nach dieser Zeit als Ihre Antikorruptionsstrategie vorlegen. Mit Ver

laub, ich meine, Sie drücken sich damit vor einer landespolitischen Verantwortung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Auf den Bund zu zeigen, ist richtig. Wir brauchen in der Tat ein bundesweites Register. Ich sage auch immer wieder: Auf Landesebene kann es nur die zweitbeste Lösung sein. Aber Kollegin Bolte hat darauf hingewiesen: Es gibt Gründe, warum wir es in Berlin nicht tun. Hier wunderbare Anträge zu schreiben, ist das Eine. Ich würde mir aber die Energie von Herrn Biesenbach und Herrn Orth in Ihren Parteien wünschen, dort Druck zu machen, damit die bundesweite Blockade endlich einmal aufgebrochen wird und man weiterkommt.

(Beifall bei den GRÜNEN - Dr. Robert Orth [FDP]: Sie blockieren!)

Die Energien wären dann wahrscheinlich effizienter eingesetzt. So weit zum Thema "Machen wir es auf Landesebene oder nicht?".

Wir wollen das. Wir sind auf einem guten gemeinsamen Weg und bekommen auf jeden Fall vor dem Sommer etwas Vernünftiges auf die Beine gestellt: ein landesweites Korruptionsregistergesetz.