Protokoll der Sitzung vom 26.10.2005

Herr Minister.

Herr Abgeordneter Jäger, auch Ihnen dürfte nicht entgangen sein, dass wir - gerade was die Selbstständigenquote in Nordrhein-Westfalen angeht - unter dem Bundesdurchschnitt liegen. Von daher bedarf es in Nordrhein-Westfalen zusätzlicher Anstrengungen.

Ich habe eben in der Beantwortung der Anfrage darauf hingewiesen, dass wir in einigen Bereichen durchaus auf Anstrengungen der früheren Landesregierung aufbauen können, wenn Dinge gut laufen - wie vielleicht in Duisburg. Trotzdem sind wir von dem Ziel, was eine Gründungsinitiative in Nordrhein-Westfalen angeht, noch weit entfernt. Deswegen gibt es diese zusätzlichen Bemühungen der Landesregierung.

Aus der Beantwortung der mündlichen Anfrage ist deutlich geworden, dass Frau Ministerin Thoben in diesen Punkten im Gespräch mit allen Organisationen ist, die sich hier auf den Weg gemacht haben. Ich kann das heute nur in dieser Form wiedergeben. Es ist der richtige Weg.

Wenn Sie auf der Messe „Go!“ gewesen sind, Herr Abgeordneter Jäger, die am letzten Wochenende in Essen stattgefunden hat, merken Sie, dass in Nordrhein-Westfalen ein erheblicher Gesprächsbedarf besteht. Es werden neue Formen für junge Existenzgründer in NordrheinWestfalen angeboten, die im Hinblick auf die Umsetzung entsprechend politisch begleitet werden müssen.

Danke, Herr Minister. - Herr Jäger hat eine zweite Nachfrage.

Herr Minister Uhlenberg, können Sie nachvollziehen, dass die Meinung der Landesregierung, es gebe in Duisburg einen erheblichen Handlungsbedarf für notwendige Qualitätsverbesserungen, bei der an der Wirtschaftsförderung beteiligten Unternehmen, der Industrie- und Handelskammer sowie der Stadt Duisburg zu einem gewissen Kopfschütteln führt?

Herr Minister, bitte.

Nein, das kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Das ist auch so sicherlich nicht der Fall. Vor dem Hintergrund der Fakten, die ich eben genannt habe, Kollege Jäger, wird vom Wirtschaftsministerium ein geschlossenes Konzept auf den Weg gebracht. Von daher gehe ich davon aus, dass auch die Wohlmeinenden in Duisburg, zu denen Sie möglicherweise nicht gehören, an diesem Konzept mitarbeiten werden.

Herr Eiskirch hat sich zu einer Frage gemeldet.

Der zurückgelegte Weg - von den ersten Ausführungen durch Frau Ministerin Thoben im Ausschuss bis hin zur Beantwortung der Frage von Herrn Römer - lässt mich durchaus hoffen, dass am Ende noch etwas Vernünftiges rauskommt. Dieser Weg ist schon ziemlich lang.

Für zwei Bereiche möchte ich konkretisieren, wie Sie sich die praktische Umsetzung vorstellen. Bis

jetzt hat es in vielen Kommunen eine Arbeitsteilung in einem Netzwerk zwischen Handwerksammern, den kommunalen Wirtschaftsförderungsinstituten und der IHK gegeben. Dieses Netzwerk soll so umgestaltet werden, dass die Industrie- und Handelskammern eine klare Führungsposition erhalten.

Die kommunale Wirtschaftsförderung in Bochum beispielsweise hat bisher vordringlich in zwei Bereichen Beratungen durchgeführt, die die beiden anderen Institutionen nicht leisten konnten.

(Zuruf von der CDU: Wo bleibt die Frage?)

Dies lag zum einen an der Qualität der Beratung sowie zum anderen an der Intensität und der Menge der Anfragen, vor allem im Bereich der Freiberufler, die weder bei der IHK noch bei der Handwerkskammer ursprünglich ansässig sind, und im Bereich der ALG I- und ALG II-Empfänger. In Bochum machen alleine die Anfragen der ALG I- und ALG II-Empfänger 70 % der Anfragen aus. Wie ist das in Ihrem Konzept für beide Bereiche berücksichtigt?

Herr Minister Uhlenberg.

Herr Abgeordneter, Ihre Ausführungen machen in der Tat deutlich, dass es noch Lücken gibt, die im Rahmen des bisherigen Konzepts der früheren Landesregierung noch nicht abgedeckt werden können. Die Initiative von Frau Ministerin Thoben geht auch in die Richtung, diese Nischen, die bisher noch offen geblieben sind, zu berücksichtigen. Deswegen werden zurzeit Gespräche mit allen Organisationen in Nordrhein-Westfalen geführt, bestehende Nischen auszufüllen.

Herr Römer, bitte.

Herr Minister, Sie wollen ja einen großen Entwicklungsprozess einleiten. Mich interessiert in dem von Ihnen geschilderten Zusammenhang, wie hoch die bisherigen Mittel sind, die institutionell und projektbezogen aus dem Landeshaushalt den kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaften zufließen?

Herr Minister.

Dazu liegen mir keine genauen Zahlen vor, Herr

Kollege Römer. Ich werde aber dafür sorgen, dass diese Zahlen - wenn Sie es wünschen - nachgereicht werden. Sie waren nicht Teil Ihrer Anfrage.

Herr Römer hat noch eine zweite Frage.

Herr Minister, wir beide vertreten einen Wahlkreis, der im sogenannten ländlichen Raum liegt. Mich interessiert hinsichtlich der Konzentration auf Industrie- und Handelskammern sowie auf Handwerkskammern, wie gewährleistet werden soll, dass die Gründungsberatung zukünftig auch in der Fläche angeboten wird?

Herr Minister.

Herr Abgeordneter Römer, die Organisationen, von denen ich eben gesprochen habe, die an der Frage der Gründungsagenturen in NordrheinWestfalen mitwirken, sind in Nordrhein-Westfalen landesweit vertreten, sowohl in den Ballungsgebieten wie auch in der ländlichen Region. Zum Beispiel sind in der Region, in der Sie kandidiert haben und in der ich gewählt worden bin, Herr Abgeordneter,

(Heiterkeit und Beifall von der CDU)

die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern alle an dieser Initiative interessiert und haben auch ihre Bereitschaft erklärt, daran mitzuwirken.

(Beifall von der CDU)

Herr Sichau, bitte schön.

Herr Uhlenberg, ich habe eine Frage zum Träger dieser Gründungsagenturen. Das ist noch nicht deutlich geworden. Ist das eine staatliche Aufgabe oder von wem soll diese Aufgabe erledigt werden?

Herr Minister Uhlenberg, bitte schön.

Diese Gründungsagenturen werden keine staatliche Aufgabe sein. Es gibt zahlreiche Initiativen in Nordrhein-Westfalen, die nach den Plänen von Frau Ministerin Thoben sinnvoll vernetzt werden,

damit sie - ich darf noch einmal auf die Messe „Go!“ verweisen, die am letzten Wochenende in Essen durchgeführt worden ist - dann in allen Bereichen von Nordrhein-Westfalen erfolgreich arbeiten können.

Danke schön, Herr Minister Uhlenberg. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen hierzu.

Ich rufe die

Mündliche Anfrage 16

der Frau Abgeordneten Sigrid Beer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf:

Fehlinformation des Ministerpräsidenten zur notwendigen Zügigkeit von Grundschulen

In der Plenardebatte vom 28. September 2005 äußerte sich der Ministerpräsident Dr. Rüttgers wie folgt: „Es gibt eine klare Regelung im Schulgesetz, nach der die Grundschulen 192 Schülerinnen und Schüler haben müssen. Das ist eine zweizügige Ausstattung.“

Ist dem Ministerpräsidenten bekannt, dass nach § 82 Abs. 2 Satz 1 SchulG NRW Grundschulen nur mindestens eine Klasse pro Jahrgang haben müssen?

Ich bitte den Herrn Ministerpräsidenten um Beantwortung.

Frau Abgeordnete Beer, ich habe in meiner Rede im Landtag am 28. September 2005 keine Fehlinformationen gegeben. Ihre diesbezügliche Unterstellung weise ich zurück.

Im Schulgesetz gibt es seit dem 1. August eine neue klare Regelung, den § 81 Abs. 1. Danach sind die Kommunen gesetzlich - ich zitiere - „verpflichtet, durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen und Schulgrößen zu gewährleisten.“ In der Gesetzesbegründung hat die frühere Landesregierung dies dahin gehend präzisiert, dass dem Land keine - Zitat - „unvertretbaren Personalkosten“ entstehen dürfen. Welche Personalkosten vertretbar sind, ergibt sich aus der Verordnung zur Ausführung des Art. 93 Abs. 2 Schulgesetz. Aufgrund der dort in § 8 geregelten Schüler-Lehrer-Relation ist unbestritten, dass dies nur bei mindestens zweizügigen Grundschulen mit durchschnittlich 24 Schülerinnen und Schülern, also 192 Schülerinnen und Schülern, der Fall ist. Eine einzügige Grundschule benötigt - so ausdrücklich der Landesrechnungshof in sei

nem Jahresbericht 2005 - mehr vom Land zu bezahlendes Personal, als ihr nach der Lehrerbedarfsermittlung zusteht. Meine Aussage, es gebe eine klare Regelung im Schulgesetz, nämlich gerade § 81 Abs. 1 Schulgesetz, nach der die Grundschulen 192 Schüler haben müssen, ist deshalb richtig.

Weiterhin habe ich im Landtag ausdrücklich festgestellt, dass es davon Ausnahmen im Schulgesetz gibt.

(Frank Sichau [SPD]: Aha!)

Die zitieren Sie nur nie. Ich habe wörtlich gesagt: „Es steht dort auch, dass Ausnahmen davon zulässig sind.“ - Damit ist die seit 1968 unveränderte Vorschrift des § 82 Abs. 2 Schulgesetz über Mindestgrößen gemeint. Die Vorschrift über Mindestgrößen ist - anders als Sie es darstellen - keine Rettung für kleine Schulen. Die Landesregierung wird deshalb Lösungen im Zuge der Novellierung des Schulgesetzes finden müssen, die von den Personalkosten her vertretbar sind und gleichzeitig die kleinen Schulen erhalten.

Damit ist Frau Schulministerin Sommer befasst. Sie hat Ihnen übrigens im Schulausschuss bereits ausdrücklich erste Vorstellungen dazu vorgetragen. Ebenso hat sie den Sachverhalt, den ich gerade dargestellt habe, ausführlich beschrieben. Insofern kann ich sowohl die Anfrage wie auch das, was heute Morgen hier im Plenum wie auch öffentlich zum wiederholten Mal behauptet worden ist, nur als das darstellen, was es in Wirklichkeit ist - jetzt formuliere ich vorsichtig -: eine Nichtzurkenntnisnahme eines Sachverhalts, obwohl er mehrfach dargelegt worden ist, und wider besseres Wissen eine falsche Darstellung in der Öffentlichkeit.

(Beifall von CDU und FDP)