Protokoll der Sitzung vom 26.10.2005

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön. - Frau Beer hat die erste Nachfrage.

Herr Ministerpräsident, Sie haben in Ihrer 100-Tage-Pressekonferenz genau die Zahlen genannt, die in der Anfrage zitiert sind. Wie bewerten Sie die Äußerungen der Schulministerin Sommer in ihrer darauf folgenden Pressekonferenz dazu, dass die Zahlen, die der Ministerpräsident in seiner Pressekonferenz vorgetragen hat, so nicht richtig gewesen seien?

Herr Ministerpräsident.

Die bewerte ich gar nicht, denn wenn Sie den Gesamtvortrag von Frau Kollegin Sommer, der auch schriftlich vorliegt, zur Kenntnis nehmen, dann nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass das identisch ist mit dem, was ich hier gerade gesagt habe.

Frau Löhrmann.

Herr Ministerpräsident! Wir begrüßen, dass Sie in dieser Frage nicht - wie eben - weiter konsequent kneifen. Wie bewerten Sie denn die unterschiedlichen Zahlen, die auch in der Öffentlichkeit dargestellt worden sind? Sie haben von 1.300 Schulen gesprochen, Ministerin Sommer in der besagten Sondersitzung des Schulausschusses nur noch von 60 Schulen, die ganz konkret zur Schließung anstünden. Wie erklären Sie uns und der Öffentlichkeit diesen eklatanten Unterschied?

Das ist kein Unterschied, denn es sind zwei Sachverhalte. 60 Schulen sind im Moment im Verfahren, sind angemeldet. Die andere Zahl ist eine Hochrechnung in die Zukunft - so habe ich es auch dargestellt -, die von den Fachleuten gemacht worden ist. Das ist übrigens auch verteilt worden. Frau Löhrmann, ich habe vielleicht Achtung vor Ihnen, ich habe vielleicht auch Respekt vor Ihnen, aber kneifen werde ich vor Ihnen nicht. Und nur weil Sie meinen, ich müsste kommen, komme ich noch lange nicht.

(Beifall von CDU und FDP)

Frau Beer.

Herr Ministerpräsident, stellen Sie die Bedenken des Landesrechnungshofs angesichts der finanziellen Folgen des Fortbestands kleiner Schulen über die Interessen von Kindern, Eltern, Lehrerinnen und Lehrern?

Herr Ministerpräsident.

Nein, ich nehme nur zur Kenntnis, dass der Landesrechnungshof einen Auftrag hat, der ihm vom Landtag erteilt worden ist. Wenn der Landesrechnungshof feststellt, dass hier ein Verstoß gegen das geltende Recht vorliegt und Konsequenzen gezogen werden müssen - übrigens haben die Untersuchungen, wenn ich es richtig im Kopf habe, schon

zu Zeiten der alten Regierung angefangen; das Ergebnis wurde im Jahresbericht 2005 vorgelegt -, dann bin ich in meiner Funktion als Mitglied dieser Regierung gehalten, das, was der Landesrechnungshof sagt, ernst zu nehmen und gegebenenfalls Konsequenzen zu ziehen. Wenn die Landesregierung, wie von mir und auch von Frau Kollegin Sommer vorgetragen, der Auffassung ist, dass angesichts der Rechtslage, für die Sie verantwortlich sind, eine Unklarheit besteht, die dazu führen kann, dass viele Schulen in ihrer Existenz gefährdet sind, dann habe ich, weil das meinen politischen Zielsetzungen nicht entspricht, die Aufgabe, das Gesetz entsprechend zu ändern. Und genau das werden wir tun.

(Beifall von der CDU)

Frau Schäfer, bitte.

Herr Ministerpräsident, ich begrüße auch, dass Sie sich hier und heute dieser Frage noch einmal stellen. Sie haben eben § 81 des Schulgesetzes umfänglich zitiert. Ich möchte Ihnen noch einmal § 82 vorlesen: „Grundschulen müssen mindestens eine Klasse pro Jahrgang haben.“

Wie verträgt sich diese Aussage mit folgendem Satz, den Sie öffentlich vor dem Plenum gesagt haben: Grundschulen müssen zweizügig sein und mindestens 192 Schüler haben?

(Zurufe von der CDU - Glocke)

Ganz einfach, Frau Kollegin Schäfer. Das haben wir wirklich genügend dargelegt. Sie können noch versuchen, es zu drehen und zu wenden, wie Sie wollen. Ich habe eben nicht von dem Paragraphen gesprochen, den Sie zitiert haben. Ich habe von dem Paragraphen gesprochen, den der Landesrechnungshof herangezogen hat. Das sind andere Paragraphen. Bitte nehmen Sie das jetzt zur Kenntnis.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Das ist doch auch gesetzlich! - Zuruf von der SPD: Glei- ches Gesetz! - Zuruf von den GRÜNEN: Das ist doch Gesetz!)

Hören Sie auf, immer wieder zu behaupten, das Problem sei durch § 82 Abs. 2 gelöst. Ausweislich der Darlegung ist es dadurch nicht gelöst.

Frau Beer zur dritten Frage.

Herr Ministerpräsident, Sie haben eben noch einmal bekräftigt, dass Ihrer Ansicht nach die Mindestzahl 192 sein sollte. Ich darf zitieren aus den Unterlagen der Ministerin vom 7. Oktober 2005. Sie führt darin aus:

Damit muss eine fortgeführte Grundschule mit einer Klasse pro Jahrgang in der Regel insgesamt 96 - viermal 24 - Schülerinnen und Schüler haben.

Wie erklären Sie sich diesen Widerspruch der Aussagen?

Wenn ich das richtig verstanden habe, bezieht sich die eine Aussage auf die einzügige Schule und die zweite Aussage auf die zweizügige Schule.

(Zuruf von der CDU)

Sie beziehen sich jetzt schon wieder auf § 82. Um ihn geht es aber gar nicht in diesem Zusammenhang. Ich bitte Sie herzlich, das zur Kenntnis zu nehmen. Es hat keinen Zweck. Wenn Sie es nicht zur Kenntnis nehmen wollen, kann ich es auch noch hundertmal sagen. Das ist nun nicht weiter zielführend.

(Beifall von der CDU)

Herr Priggen, bitte.

Herr Ministerpräsident, ich verstehe das jetzt so - ich bin ja kein Schulpolitiker -: Zwischen Ihrer Aussage und der Aussage der Frau Ministerin besteht eigentlich kein Unterschied.

Meine Frage an Sie lautet: In den Medien gab es ein katastrophales Echo. Wie erklären Sie sich für Ihre Regierung dieses katastrophale Echo der Medien in ihrer ganzen Breite über die Differenzen, die zwischen beiden Aussagen liegen?

Ich habe den Eindruck, den Sie gehabt haben, nicht. Als ich in meiner Pressekonferenz den Sachverhalt vorgetragen habe, gab es ein für die Landesregierung sehr erfreuliches Ergebnis.

(Zuruf von Johannes Remmel [GRÜNE])

- Entschuldigen Sie einmal, Herr Remmel. Über die Pressekonferenz wurde berichtet, dass die Landesregierung etwas tut, was dringend notwendig ist.

(Zuruf von Johannes Remmel [GRÜNE])

Sie sorgt nämlich dafür, dass die kleinen Kinder möglichst ortsnahe Schulen haben. Dabei gab es sehr positive Kommentare.

(Zuruf von Johannes Remmel [GRÜNE] - Heiterkeit von Hannelore Kraft [SPD] und Ute Schäfer [SPD])

Das wurde erst anders, als die Opposition den Sachverhalt falsch dargestellt hat.

(Beifall von der CDU)

Ich werfe mir vor, dass wir da nicht hart genug gekontert haben.

Frau Löhrmann.

Herr Ministerpräsident, wie bewerten Sie denn die folgende Aussage in den „Aachener Nachrichten“ vom 29. September 2005: „Womöglich haben Rüttgers' PRBerater nach einem zündenden Thema gesucht, um die eher magere Bilanz der neuen Landesregierung kunstvoll kaschieren zu können“?

Ich bewerte Kommentare oder Meinungen, die von Journalisten in Zeitungen veröffentlicht werden, vor allen Dingen in öffentlichen Fragestunden des Landtages grundsätzlich nicht.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Aber eben schon!)

Frau Hendricks.

Herr Ministerpräsident, Ihre Argumentation ist aus meiner Sicht nicht stringent. Sie haben die §§ 81 und 82 sowie eine Rechtsverordnung zitiert. Ich gehe davon aus, dass das Gesetz nicht durch eine Rechtsverordnung gebrochen wird.

Mich interessiert also, warum Sie eine Vermischung von Rechtsverordnung und Gesetz durchführen, ohne gleichzeitig Klarheit in der Argumentation darüber zu schaffen, wie die rechtliche Lage tatsächlich ist.

(Zurufe von der CDU)

Deshalb, Frau Hendricks, weil ich Jura studiert habe. Daher weiß ich, dass § 93 eine Rechtsverordnungsermächtigung enthält. Damit hat diese Rechtsverordnung eine gesetzliche Grundlage und ist insofern als Auslegung dieses Gesetzes heranzuzie