Protokoll der Sitzung vom 13.11.2008

Staatsanwälte. Bei der Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf ist eine Zentralstelle zur Bekämpfung von Kinderpornografie eingerichtet, bei der alle Fäden zusammenlaufen. Vielleicht ist Ihnen das so alles nicht bekannt.

(Thomas Stotko [SPD]: Doch, doch!)

Auf der Basis der derzeitigen Rechtslage und des großen Netzwerks in den Bereichen Medien, Jugend, Polizei und Justiz wird in Nordrhein-Westfalen Kinderpornografie auch in Zukunft als abscheuliches und abstoßendes Verbrechen bekämpft, und es ist richtig: Das ist eine Gemeinschaftsaufgabe, nicht nur der Justiz, sondern vieler anderer Bereiche unserer Gesellschaft ebenfalls. Nur gemeinsam gelingt es, diese abscheulichen Verbrechen unmöglich zu machen. – Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Giebels. – Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Engel.

(Thomas Stotko [SPD]: Ist das der neue Rechtspolitiker? – Ralf Jäger [SPD]: Der kann alles!)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Erwerb und die Verbreitung von Kinderpornografie sind deswegen so widerwärtig und verurteilungswert, weil hinter jedem dieser Bilder und Filme ein wehrloses Opfer steht.

Diese wehrlosen Opfer sind hilflose, am Anfang ihres Lebens stehende Kinder, deren sexueller Missbrauch als schwerste Straftat und seelische und körperliche Grausamkeit auf diesen Bildern dokumentiert wird. Deshalb direkt zu Anfang meine Botschaft und Warnung an die Täter: Wir erwischen Sie! Wir legen Ihnen das Handwerk, und Sie können zuverlässig mit hohen Strafen rechnen!

(Beifall von FDP und CDU)

Das Internet stellt heute für Pädophile die Hauptbezugsquelle für einschlägiges Material dar. Ausweislich der polizeilichen Kriminalstatistik des Jahres 2007 werden über 80 % der Fälle der Verbreitung, des Besitzes oder der Beschaffung von Kinderpornografie mit dem Tatmittel Internet begangen. Das Medium ist deshalb so interessant – hier natürlich im negativen Sinne gemeint –, weil es einen einfachen Zugang bietet, einen hohen Grad an Anonymität verspricht und einen grenzüberschreitenden weiten Aktionsraum per Mausklick zulässt. Darauf haben meine Vorredner bereits hingewiesen.

Längst geht es zudem vielen Pädophilen im Internet nicht mehr allein um das Beschaffen kinderpornografischer Bilder. Im Internet ist es für diese problemlos möglich, sich unter falschem Namen als

Minderjährige auszugeben, um im Netz gezielt Kontakt zu einem potenziellen minderjährigen Opfer aufzunehmen. Getarnt als Gleichaltrige gehen sie in einem unverdächtigen Chat zu unmissverständlichen Angeboten oder unvermittelt zu Onlineübergriffen gegen Minderjährige über. Dazu zählen etwa sexuelle Beschimpfungen, sexuelle Handlungen vor der Webcam oder ungebetenes Versenden eigener Fotos intimer Handlungen. Die kindlichen oder jugendlichen Zuschauer sind geschockt, sie sind traumatisiert. Andere bieten Geld oder vorgetäuschte Freundschaften, um Kinder zu treffen und zu missbrauchen.

Die effektive Bekämpfung kinderpornografischer Angebote sowie Belästigungen Minderjähriger im Internet ist für den Landtag, die Landesregierung und für die Zivilgesellschaft ein Ziel von überragend wichtiger Bedeutung. Dazu gehören – darüber sind wir uns wohl alle in diesem Hohen Hause einig – folgende geeignete Maßnahmen.

Erstens. Eine gute und breite Öffentlichkeits- und Informationsarbeit zur Prävention. In NordrheinWestfalen erfolgt eine umfassende Aufklärung über Form, Entstehung und Erreichbarkeit von Kinderpornografie sowie die bestehenden Gefahren für Kinder im Internet und in Chatrooms. Ministerien, Polizei und das LKA machen dies in Zusammenarbeit mit Einrichtungen, Initiativen und Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, wie etwa die Landesanstalt für Medien und Kinder- und Jugendschutzstellen. Dabei wird in Nordrhein-Westfalen ein besonderer Schwerpunkt auf die Aufklärung von Kindern, Jugendlichen, Eltern, Fachkräften der Jugendhilfe sowie Lehrerinnen und Lehrern gelegt.

Zweitens. Die Verhütung und wirksame Bekämpfung des Erwerbs oder Verbreitens von Kinderpornografie. Die Ermittlungsbehörden von Polizei, LKA, BKA und Staatsanwaltschaft haben in letzter Zeit ihre Anstrengungen verstärkt, was das Aufspüren und die Ahndung von Erwerb und Verbreitung kinderpornografischer Dateien im Internet angeht. Die hierfür beim LKA NRW bereitstehenden Kapazitäten zur nachhaltigen Verhütung und Bekämpfung der Herstellung sowie Verbreitung von Kinderpornografie für spezialisierte Internetfahnder und -ermittler wurden im letzten Jahr ausgebaut und die erforderliche Technik bereitgestellt. Die wesentlichen Zahlen für NRW können Sie der Drucksache 14/2708 vom 17. August entnehmen; es ist die Antwort der Justizministerin auf eine Kleine Anfrage.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, um den komplexen Anforderungen, der Sicherung und Auswertung von Beweisen bei Straftaten, der Herstellung, des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie, angemessen entsprechen zu können, hat die Polizei seit dem Jahr 2003 für spezifische kriminalpolizeiliche Arbeitsplätze der Polizeibehörden technische Mindeststandards vorgegeben. Diese werden jährlich dem Entwicklungsstand

der Technik angepasst. Die Polizeibehörden setzen zurzeit insgesamt 120 entsprechend fachlich spezialisierte Ermittlungskräfte ein. Diese werden von 110 für die Beweissicherung und Auswertung von digitalen Beweismitteln besonders spezialisierten Ermittlungskräften unterstützt. Bei den Staatsanwaltschaften des Landes sind insgesamt 36 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mit unterschiedlichen Anteilen ihrer Arbeitskraft mit der Bearbeitung von einschlägigen Verfahren befasst. Oft bedarf es jahrelanger Ermittlungsarbeit der Polizei, bis ein in der Regel internationales Pädophilennetzwerk aufgedeckt werden kann. Dabei sind deutsche Behörden beim Aufspüren und der Verfolgung und Ahndung verstärkt auf die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden angewiesen; denn die Pädophilen tauschen die Adressen der Filme oft weltweit über einschlägige Internetforen aus. Viele Angebote sind über ausländische Server verfügbar, wobei die Betreiber zumeist nichts von den Angebotsinhalten wissen.

Durch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit konnten in den letzten Jahren zahlreiche Kinderpornoringe ausgehoben und nationale sowie internationale Straftaten aufgeklärt werden; denn das Netzwerk der Pädophilen kennt weder Staats- noch Ländergrenzen. Ein Beispiel: Die Polizei hebt in Deutschland ein internationales Pädophilennetzwerk mit einer Kinderpornoseite aus. 48.000 User aus 98 Staaten bedienten sich daraus. Knapp 1.000 Verdächtige kommen aus Deutschland, aus allen Bevölkerungsschichten und Altersgruppen. 1.800 Videos und 45.000 Datenträger mit massiven Missbrauchsdarstellungen wurden sichergestellt. In einigen Fällen stellt sich heraus, dass sich die Verdächtigen jahrelang auch an ihren eigenen und befreundeten Kindern vergangen haben. Deutsche Spezialisten gelingt es immer wieder, die Verschlüsselung bzw. Sicherung der Dateien zu knacken und auf Missbrauchsbildern unkenntlich gemachte Gesichter von Tätern wieder sichtbar zu machen. Ich möchte mich hier ausdrücklich bei allen Ermittlern und Mitarbeitern öffentlicher und nichtöffentlicher Stellen in diesem Bereich für ihren professionellen und engagierten Einsatz bedanken.

(Beifall von FDP und CDU)

Die hohe emotionale Belastung, die mit der Sichtung und Auswertung dieser dokumentierten Grausamkeiten einhergeht, ist unglaublich hoch. Das verdient großen Respekt und Anerkennung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Das Sperren dieser Netze beziehungsweise Homepages und Dateien ist das eine. Das andere ist die Prävention. Ich werbe deshalb für unseren Entschließungsantrag und freue mich auf die Beratung im Fachausschuss. – Vielen dank.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Engel. – Frau Düker spricht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte schön.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns in diesem Haus – das haben die Vorredner gesagt und das kann ich für meine Fraktion nur ganz deutlich unterstreichen – einig: Kinderpornografie ist schwerste Straftat, fügt den betroffenen Kindern schwerste Verletzungen zu, traumatisiert sie oftmals fürs Leben und muss durch den Staat konsequent bekämpft werden. Darüber sind wir uns doch alle einig. Das sollten wir auch noch einmal feststellen.

In Anträge zur Strafverfolgung und zur besseren Bekämpfung von Kinderpornografie gehört für mich daher auch immer das Thema Opferschutz. Das sollten wir auch im Ausschuss noch einmal vertiefen. Was passiert mit den Opfern? Was bieten wir denen an? Wie gehen wir mit denen um? Das ist ein Aspekt, den wir der Debatte vielleicht noch hinzufügen sollten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Internet erleichtert es natürlich den Tätern, Pornografie zu verbreiten und damit Millionengeschäfte zu machen. Denn das Internet – das ist der Grund dafür – verspricht Anonymität. Aber das Internet kann und darf deswegen kein rechtsfreier Raum sein. Darüber sind wir uns auch einig.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wir müssen wirksam gegen die Täter vorgehen. Wir müssen uns auch die Instrumente genau angucken, mit denen wir das erreichen.

Ob und wie dies dann auch mit Eingriffen in die technische Infrastruktur – sprich Access-Blocking oder anderen Methoden – gelingen kann, sollten wir uns in einem Fachgespräch von Fachleuten erläutern lassen, die sich täglich mit diesen Dingen beschäftigen. Das ist unser Vorschlag; den will ich gleich am Anfang der Debatte in den Raum stellen. Ich schlage vor, mit den beteiligten Fachausschüssen dazu eine Anhörung durchzuführen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, darüber, ob nun dieses Instrument, das im Mittelpunkt der Debatte steht, nämlich das Access-Blocking, freiwillig oder gesetzlich verpflichtend sein soll oder kann, sollten wir uns im Fachgespräch verständigen. Anzustreben wäre hier wirklich auch einmal eine interfraktionelle Regelung. Meine Fraktion erklärt sich dafür ausdrücklich offen. Die SPD schlägt eine gesetzliche Verpflichtung vor, die CDU eher eine Selbstverpflichtung.

Natürlich – das sollten wir in der Diskussion auch beleuchten – wissen wir, dass ein Access-Blocking nur wirksam werden kann, wenn es auch internationale Regelungen gibt, denn im World Wide Web, WWW, gibt es – wie der Name schon sagt – keine

Grenzkontrollen. Es ist richtigerweise nicht über Grenzen hinweg kontrollierbar. Die Kollegen haben schon darauf hingewiesen. Positiv zu vermerken ist, dass sehr viele Länder diese Diskussion führen und auch schon Access-Blocking eingeführt haben. Ich habe mir noch einmal die Grafik vom Bundeskriminalamt dazu herausgesucht, also die Landkarte. Natürlich gibt es da mehr weiße Flecken als Länder, die das schon angestrebt haben. Deswegen stellt sich für mich, wenn wir über dieses Instrument reden, immer auch die Frage: Wie wird das zumindest auf europäischer Ebene, wenn nicht gar international diskutiert?

Zweiter Punkt. Das Instrument Access-Blocking ist das eine. Das andere ist, dass wir uns auch die anderen Strukturen anschauen müssen, die gegen Kinderpornografie wirksam werden können.

Die CDU hat in ihrem Antrag noch einmal darauf hingewiesen – ich will das auch noch einmal deutlich herausstellen –: Die gemeinsame Stelle Jugendschutz aller Länder, jugendschutz.net, leistet hier eine ganz, ganz wichtige Arbeit. Deswegen, Herr Laschet, ist das nicht nur ein Kapitel für die Strafverfolgungsbehörden, sondern auch ein Kapitel für Sie. Das ist eine Stelle, die die obersten Landesjugendbehörden eingerichtet haben und die, wie wir wissen, sehr stark mit den Ermittlern zusammenarbeitet, weil sie Angebote überprüfen, weil sie reingehen ins Netz und dann auch wichtige Informationen für die Strafverfolgung liefern können. Also hierauf sollten wir den Blick haben. Wir sollten die Debatte auch ressortübergreifend führen.

Dritter Punkt: Strafverfolgungsbehörden. Man sollte sich auch noch einmal anschauen, inwieweit unsere Strafverfolgungsbehörden hier ausreichend ausgestattet sind. Auch da darf man sich dann nicht um die Ressourcenfrage herumdrücken. Wir wissen: Im Landeskriminalamt hat es eine ganze Menge positiver Entwicklungen gegeben. Wir wissen aber auch – der Deutsche Richterbund mahnt uns diesbezüglich in jeder Haushaltsdebatte –, dass wir im Land eine strukturelle Unterbesetzung bei den Staatsanwaltschaften haben. Es fehlen im Land ungefähr 200 Staatsanwälte. Natürlich schlägt sich das dann auch in Ermittlungsverfahren nieder, wenn wir hier strukturell unterversorgt bleiben.

Zu den Anträgen: Ich finde es schade, dass die CDU in ihrer Entschließung doch in allem sehr vage bleibt, Herr Giebels, Herr Jarzombek.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Da wird begrüßt. Da wird bestätigt. Da wird betont. Die Landesregierung macht. Die Landesregierung tut. Es ist alles wunderbar in Ordnung.

Ich finde, der Landtag als gesetzgebendes Organ sollte ruhig einmal etwas selbstbewusster in die Debatte eingreifen und nicht nur als Jubelperser für die Landesregierung dienen. Der Landtag sollte

eigenständige Vorschläge erarbeiten, wie wir hier einen Schritt weiterkommen.

Deswegen begrüße ich den Antrag der SPD, die eine wichtige Debatte anstößt. Wir sollten das in einem Fachgespräch erörtern und dann auch den Mut haben, als Parlament ein paar Vorschläge zu entwickeln. Ich hoffe, so etwas kann vielleicht auch einmal interfraktionell gelingen, damit wir hier einen Schritt weiterkommen bei der Bekämpfung von Kinderpornografie und, wie ich meine, auch beim Opferschutz. Das sollten wir hinzunehmen beim Thema Kinderpornografie und beim Thema Strafverfolgung von Besitz, Beschaffung und Verbreitung von Kinderpornografie. – Schönen Dank.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Düker. – Für die Landesregierung erhält Frau Ministerin Müller-Piepenkötter das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der sexuelle Missbrauch von Kindern gehört zu den abscheulichsten Straftaten. Kindern werden durch die Täter unvorstellbare körperliche und seelische Schäden zugefügt, die oft zu einer lebenslangen Traumatisierung der Opfer führen. Kinderpornografie dokumentiert auf schreckliche Weise diesen sexuellen Missbrauch von Kindern und beutet ihn wirtschaftlich aus. Deswegen muss allen Formen des sexuellen Missbrauchs von Kindern entschlossen entgegengetreten werden.

Im Zuge einer stetigen internationalen Ausweitung des Internets hin zu einem zentralen Kommunikationsnetz haben das Angebot und der Austausch strafbarer Inhalte, unter anderem auch von Kinderpornografie, zugenommen.

Meine Damen und Herren, die effektive Verhütung und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Verbreitung kinderpornografischer Angebote hat für die Landesregierung im Interesse des Kinderschutzes seit jeher herausragende Bedeutung. Information und Aufklärung der Öffentlichkeit sind hierfür zentrale Bausteine.

Einrichtungen, die sich an der Information und Aufklärung über Entstehung, Angebote und Strafbarkeit von Kinderpornografie beteiligen, werden daher durch die Landesregierung gefördert. So unterstützt das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendschutz. Ein Schwerpunkt der AJS ist die Aufklärung über die mit dem Internet verbundenen Gefahren durch pädosexuelle Belästigungen, Risiken eines sexuellen Missbrauchs sowie Gefahren, die von kinderpornografischen Inhalten ausgehen.

Die Aufklärung richtet sich an Kinder, Jugendliche, Fachkräfte der Jugendhilfe sowie Lehrerinnen und

Lehrer. So wird erreicht, dass Kinder und Jugendliche um die Gefahren wissen und sich besser schützen können.

Die hierzu im März 2008 aufgelegte Broschüre „Kinder sicher im Netz – Gegen Pädosexuelle im Internet“, Informationsbroschüre für Eltern und Fachkräfte, wurde bereits 60.000 Mal abgerufen. Sie, Herr Stotko, kennen das Medium, in dem Sie tätig werden wollen – und zu Recht tätig werden wollen –, offenbar nicht, dafür aber zum Glück nicht nur 60.000 sondern 120.000 Bürger. Denn so oft wurde ein Faltblatt abgerufen, welches Jugendliche und Kinder auf Gefahren beim Surfen im Internet hinweist und Tipps für das sichere Surfen gibt.

Darüber hinaus unterstützt die Landesregierung die anerkannt fundierte Informations- und Aufklärungsarbeit von „jugendschutz.net“ und der „Kommission für Jugendmedienschutz“. Auch die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen informiert seit 1996 mit ihrem Web-Auftritt umfassend über die Problematik des Besitzes