Protokoll der Sitzung vom 11.02.2009

Bitte schön, Frau Ministerin.

Sehr geehrte Frau Schäfer, da unterliegen Sie wohl einer Verwechslung. Wenn Sie sagen, diese Hauptschulen unterliegen nicht der Qualitätsoffensive, so ist das falsch. Das habe ich sicherlich so nicht gesagt, sondern ich habe gesagt: Das sind Hauptschulen alter Art, die nicht in diesen neuen Kreis der neuen gebundenen Ganztagsschulen gekommen sind und auch keine IZBB-Mittel bekommen haben. Sie können das im Protokoll nachlesen. Ich vermute nicht, dass das im Protokoll nicht korrekt wiedergegeben worden ist, denn ich habe an dieser Stelle aus dem Manuskript vorgetragen und glaube deshalb nicht, dass ich in diesem Zusammenhang von Qualitätsoffensive gesprochen habe.

Vielen Dank. Wenn nicht, wird es korrigiert. – Frau Pieper-von Heiden von der FDP hat Gelegenheit zu einer Frage.

Frau Ministerin, wenn die Fragestellerin die Förderung von Hauptschülern mit dem Reiten eines toten Pferdes gleichsetzt, halten Sie es da für glaubwürdig, dass diese Fragestellerin, Frau Beer, es ernst meint mit der Forderung, Schüler und Schülerinnen nicht beschämen zu dürfen?

Bitte schön, Frau Ministerin.

Sehr geehrte Frau Pieper-von Heiden, ich habe eben – offensichtlich ist das in der Intention nicht bei allen angekommen – deutlich gemacht, worum es mir geht. Es geht darum, dass wir über Schülerinnen und Schüler, also über Menschen sprechen und dass man in dem Zusammenhang alles vermeiden muss – ob das so gewollt war oder nicht –, um in der Öffentlichkeit den Eindruck herzustellen – das war meine Intention, und sie ist, denke ich, genau verstanden worden –, dass da jemand ist, der von der Hauptschule in dem und dem Kontext spricht. Ich möchte nachdrücklich darum bitten. Denn es verletzt Menschen, wenn sie es in diesem Kontext so verstehen.

Vielen Dank. – Herr Kollege Recker, Ihre zweite und damit letzte Frage.

Im Hinblick auf die Feststellung von Frau Löhrmann stelle ich die Frage: Ist es nicht doch so, dass sogar auch die kommunale Seite sehr massiv vertreten war – nämlich durch den Oberbürgermeister der Stadt Hamm, der einer der eifrigsten Verfechter der Initiative war und auch Vertreter der Kommunalpolitischen Vereinigung – und deutlich von einer Chance sprach?

War das jetzt eine Frage, Herr Kollege? – Sie hat sich mir nicht so ganz erschlossen. Frau Ministerin, wenn Sie darauf antworten können, bitte schön.

Ich kann mit einem eindeutigen Ja antworten. Gut, dass Sie mich daran erinnern. Ja, Herr Hunsteger-Petermann ist als Oberbürgermeister sicherlich geradezu prädestiniert, auch die kommunale Seite abzufedern, wenngleich ich hier noch einmal sagen muss: Wir sind daran interessiert gewesen, die ganze Bandbreite widerzuspiegeln. – Vielen Dank, für den Hinweis.

Das war eine sehr erinnernde Frage. – Frau Kollegin Schäfer, bitte stellen Sie Ihre zweite und damit auch letzte Frage. – Bitte schön.

Frau Ministerin, ich bitte noch einmal um die Beantwortung meiner Frage. Sie haben eben gesagt: Bei den fünf Ganztagsschulen, die geschlossen worden wären, handelte es sich um andere Schulen als die Ganztagsschulen, die jetzt nicht geschlossen werden. Können Sie mir noch einmal den Unterschied erklären, warum diese Ganztagsschulen jetzt andere sind als die, die in der Zeit der schwarz-gelben Landesregierung entstanden sind?

Bitte, Frau Ministerin.

Herr Präsident! Frau Schäfer, ich habe diese fünf Schulen benannt – auch Frau Beer hat sie in ihrer Frage erwähnt – und in dem Kontext gesagt, dass es sich dabei um Ganztagshauptschulen alter Art handelt, die schon lange bestehen, die also nicht in das neue Programm der gebundenen Ganztagsschulen gehören. Sie haben einen anderen Aufbau. Das müsste Ihnen doch klar sein, und die müssten Sie auch kennen. Sie hatten schon einmal Verantwortung für diese Schulen, die doch schon ein älteres Konzept haben.

Vielen Dank. – Jetzt hat der Kollege Killewald noch einmal Gelegenheit

zu einer Frage. Dies ist auch seine zweite und damit letzte Frage.

Frau Ministerin, können Sie mir sagen, welche Mitglieder dieses Hohen Hauses in dem unabhängigen Beirat sitzen?

Bitte schön, Frau Ministerin.

Sehr geehrter Herr Präsident! Ich suche gerade die Liste der Mitglieder und bitte um Verständnis, dass ich sie nicht sofort griffbereit habe.

Damit es jedem klar ist: Ich hatte Herrn Bauer bereits genannt. Noch nicht genannt hatte ich Herrn Bebermeier als Leitenden Regierungsschuldirektor a. D. und ehemaligen Hauptschuldezernenten der Bezirksregierung Detmold. Ich nenne Herrn Roland Berger, Stiftung Partner für Schule NRW.

(Norbert Killewald [SPD]: Nur die dieses Ho- hen Hauses!)

Herrn Clermont hatte ich genannt. Ich nenne weiter Herrn Kadir Daglar, Föderation türkischer Elternvereine NRW, Frau Ilka Detampel, Schulleiterin einer Hauptschule, Herrn Dickel und Herrn Dr. Dollase, die ich schon genannt hatte, Frau Döring, Evangelisches Büro Nordrhein-Westfalen, Frau Dr. Ernst, ehemalige Geschäftsführerin der IHK, Herrn Hunsteger-Petermann, über den wir gesprochen haben, Herrn Reiner Kehr, 1. Vorsitzender des Elternrats Hauptschulen NRW e.V., Herrn Knieps, der Ihnen in seiner Funktion als Präsident des Westdeutschen Handwerkskammertags bekannt ist, Christoph Neuhaus, Leiter des Berufskollegs Steinfurt, Gerd Pieper, Präsident der IHK Bochum, Frau Pieper-von Heiden in ihrer Funktion als Vorsitzende der Stiftung Bildung zur Förderung Hochbegabter, Frau Dr. Ramthun, Geschäftsführerin der Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände NRW, Herrn Recker, den wir schon genannt hatten, Herrn Engelbert Schmitz, Hauptschulleiter a. D., Frau Christiane Schönefeld, die ich schon genannt hatte, Frau van Dinther, die Ihnen bekannt ist, Herrn Karl-Heinz Vogt aus dem Katholischen Büro und schließlich Frau Barbara Wachsmann, Geschäftsleitung Elektrotechnik Wachsmann.

Ich glaube, das ist umfassend dargelegt.

Vielen Dank, mir liegen keine weiteren Fragen vor. Ich kann daher diese Anfrage 273 aus der letzten Fragestunde schließen.

(Beifall von der CDU)

Ich rufe auf die

Mündliche Anfrage 275

des Abgeordneten Wißen.

Diese Anfrage ist zurückgezogen worden.

Ich rufe dann die

Mündliche Anfrage 276

der Frau Kollegin Düker von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf:

Welche Haltung vertritt die Landesregierung zur Einführung der „Section Control“?

Der Verkehrsgerichtstag in Goslar hat sich mit der Einführung der sogenannten „Section Control“ befasst. Zahlreiche Verkehrsexperten befürworten diese Abschnittskontrollen, bei denen am Beginn und am Ende einer Strecke Zeitpunkt und Kennzeichen jedes KFZ erfasst werden, um damit die Durchschnittsgeschwindigkeit zu ermitteln. Ein Arbeitskreis aus Fachleuten aus Bund und Ländern prüft zurzeit die Voraussetzungen für den Einsatz dieser Form von Verkehrskontrollen. Während das Bundesverkehrsministerium und Landesverkehrsminister Oliver Wittke die Pläne befürworten (siehe „Rheinische Post“ vom 29. Januar 2009), befürchtet Innenminister Wolf den „gläsernen Autofahrer“ sowie Datenmissbrauch und warnt vor einer Einführung (siehe „Rheinische Post“ vom 2. Februar 2009).

Welche Haltung vertritt die Landesregierung zur Einführung der „Section Control“?

Ich darf Herrn Minister Dr. Wolf das Wort erteilen. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Section Control wäre als streckenbezogene Überwachungsform zur Kontrolle der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Deutschland ein neues Instrument, das einen wichtigen Beitrag zur Reduktion von Unfallhäufigkeit und -schwere im Straßenverkehr leisten könnte.

Einzelne Erfahrungsberichte aus dem Ausland bestätigen eine Reduzierung der Verkehrsunfälle. Die Geschwindigkeiten werden auf den kontrollierten Streckenabschnitten zu 80 % eingehalten. Festgestellt wird auch, dass die Geschwindigkeitsverstöße nur noch im unteren Bereich angesiedelt sind. Insbesondere auf Unfallhäufungsstrecken konnte die Verkehrssicherheit gesteigert werden. In den in Österreich befindlichen Anlagen konnte das Geschwindigkeitsniveau um 15 % von ca. 86 Stundenkilometern auf 73 Kilometern pro Stunde reduziert werden.

Zudem gingen die Geschwindigkeitsübertretungen dort drastisch auf 0,5 % zurück, während ansonsten bei Geschwindigkeitsübertretungen eine Überschreitungsrate von bis zu 70 % zu verzeichnen ist. Hiermit einher ging eine Reduktion der Verkehrsunfallrate und der Verletzungsschwere.

Voraussetzung für die dem Verkehrsgerichtstag in Goslar vorgeschlagene Erprobung des neuen Verfahrens ist jedoch zunächst eine eingehende rechtliche Prüfung, insbesondere der datenschutzrechtlichen Fragen, die mit diesem Verfahren verbunden sind. Auf diesen Punkt habe ich auch ausdrücklich in meiner Presseerklärung vom 31. Januar 2009 hingewiesen.

Bereits der Verkehrsgerichtstag hat dargelegt, dass die noch zu schaffenden gesetzlichen Regelungen eine strickte Zweckbindung der erhobenen Daten vorsehen müssen. Ein Abgleich mit anderen Registern oder sonstigen gespeicherten Daten muss ausgeschlossen sein.

Darüber hinaus sind die Daten aller Fahrzeuge, die die Geschwindigkeit nicht überschritten haben, unmittelbar nach Abschluss der Messung spurenlos zu löschen. Datenzugriffe während des Messvorgangs sind auszuschließen.

Die unterschiedlichen technischen Verfahren für Section Control müssen deshalb sorgfältig auf ihre datenschutzrechtliche Verträglichkeit geprüft werden. Während einige Anwendungen die Kennzeichen aller ein- und ausfahrenden Fahrzeugen fotografisch erfassen, die Fotos verschlüsseln und nur nach erfolgtem Geschwindigkeitsverstoß das jeweilige Foto des Kennzeichens wiederherstellen, stellt ein anderes Verfahren lediglich Pixel-Einheiten der Kennzeichen wieder her, deren Zuordnung über die Hell- und Dunkelanteile im Kennzeichen erfolgt.

Ein Foto des Kennzeichens im herkömmlichen Sinne wird nach der Ausfahrt aus der Kontrollstrecke bei dieser Anwendung nur noch dann erstellt, wenn zuvor ein Geschwindigkeitsverstoß festgestellt wurde. Daher kann nur wiederholt werden, dass die Gefahr eines Datenmissbrauchs ausgeschlossen werden muss. Das ist der Maßstab für die Bewertung des technischen Systems. In der Anfrage wird, um einen vermeintlichen Dissens aufzubauen, unterstellt, ich hätte vor der Einführung des Systems gewarnt. Hier gibt es keinen Dissens. Alle sind sich darüber einig, dass die aufgeworfenen technischen und datenschutzrechtlichen Fragen als Maßstab für eine abschließende Beurteilung des Systems dienen müssen. – Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt eine Zusatzfrage von Frau Düker. Bitte schön, Frau Düker.

Herr Präsident! Herr Minister Dr. Wolf, dass Sie davor gewarnt haben,

habe ich dem Zeitungsbericht der „Rheinischen Post“ vom 2. Februar entnommen. Zum wiederholten Male haben Sie hier Ihre eigenen Pressemeldungen dementiert. Ich zitiere noch einmal aus der Zeitung:

NRW-Innenminister Ingo Wolf hat vor einer vorschnellen Einführung von Section Control gewarnt.

Weiter sagen Sie, wie jetzt auch: Die Gefahr des Datenmissbrauchs muss ausgeschlossen werden. – Vor dem Hintergrund bitte ich um Konkretisierung: Unter welchen Bedingungen ist für Sie persönlich, wenn Sie hier schon öffentlich warnen, als NRWInnenminister, dem Innenminister des größten Bundeslandes, die Gefahr des Datenmissbrauchs ausgeschlossen? Wann können Sie Ihre Zustimmung geben?

Bitte, Herr Minister.

Zunächst einmal möchte ich gerne das wiederholen, was ich der Presse gegenüber formuliert habe: