Es darf keine gläsernen Autofahrer geben. Die Gefahr des Datenmissbrauchs muss ausgeschlossen werden. Das ist der Maßstab für die Bewertung eines jeden technischen Systems zur Abschnittsgeschwindigkeitsmessung.
In meiner Antwort habe ich deutlich darauf hingewiesen, was sein muss. Es muss technisch so ausgestaltet sein, dass ein Datenmissbrauch ausgeschlossen ist, dass keine Verknüpfung mit anderen Dateien erfolgt. All dieses ist, nachdem zunächst die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen sind, natürlich auch technisch parallel zu prüfen. Erst dann kann das vernünftigerweise auch eingeführt werden.
Erste Feststellung: Ich werde die Frage nicht noch einmal stellen, Herr Minister; Sie haben sie nicht beantwortet. Sie werden wohl auch die zweite Frage nicht beantworten. Ich habe konkret nach Ihren persönlichen Bedingungen gefragt, unter denen Sie dem nicht zustimmen.
Meine zweite Frage: Wir haben es gerade mit einer Klage eines deutschen Autofahrers zu tun, der gegen eine solche Messung in Österreich, wo das schon eingeführt ist, geklagt und Recht bekommen hat. Wie bewerten Sie dieses Verfahren?
Die Tatsache, dass gerichtliche Überprüfungen solcher Verfahren stattfinden, ist völlig normal. Anlass ist es auch immer, anschließend dieses Verfahren zu überprüfen. Ich habe deutlich gemacht, dass der Verkehrsgerichtstag selber keine abschließende Entscheidung getroffen hat, obwohl dort ja alle Verkehrsrechtsexperten zusammen sind.
Hier gilt es, in aller Sorgfalt die rechtlichen und technischen Voraussetzungen so zu prüfen, dass, wenn ein Verfahren eingeführt wird, am Ende Datenmissbrauch auch ausgeschlossen ist. Das kann man hier nicht am grünen Tisch machen. Dazu sind diejenigen berufen, die mit diesen technischen Fragen beschäftigt sind. Das wird einer sorgfältigen Beobachtung unterliegen.
Es ist die dritte und letzte Frage. Auch wenn der Minister nicht in der Lage ist, konkret Stellung zu beziehen, frage ich nach dem Pilotversuch. In der Zeitung wird darauf hingewiesen, dass eine Sprecherin Ihres Ministeriums erklärt hat, man wolle das Ergebnis eines Pilotversuchs abwarten. Wo wird dieser Pilotversuch durchgeführt und unter welchen Bedingungen?
Zum Ersten ist es so, dass ich zum wiederholten Mal darauf hinweise, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung des Systems überhaupt noch nicht vorliegen. Zum Zweiten ist es so, dass auch die technischen Voraussetzungen einer intensiven Prüfung bedürfen. Zum Dritten ist es so, dass anschließend vom Verkehrsministerium auch die Frage geklärt werden wird, an welcher Stelle ein solcher Pilotversuch, wenn er denn rechtlich und technisch machbar ist, auch durchgeführt wird.
Weitere Fragen liegen nicht vor. – Dann, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, darf ich die Mündliche Anfrage 276 als beantwortet bezeichnen.
Meine Damen und Herren, wir haben jetzt zwei Fragen des Abgeordneten Sagel. Wenn niemand widerspricht, würde ich gerne beide Fragen zusammen beantworten lassen. Wir können entspre
chend die Fragen zulassen. Das erspart uns vielleicht ein bisschen Zeit. Ich sehe keinen Widerspruch. Dann machen wir das so.
Der „Basis-Rollout“ der Lesegeräte für elektronische Gesundheitskarten soll in den Arztpraxen Nordrhein-Westfalens im ersten Quartal 2009 flächendeckend beginnen. Gleichwohl hatte die Vertreterversammlung der KV Nordrhein am 29.01.2008 beschlossen, die Ausbringung der Karte erst einmal auf Eis zu legen.
Darf der Vorsitzende der KV Nordrhein Dr. Leonhard Hansen auch in Gremien der Selbstverwaltung das gegenteilige Ziel weiterhin verfolgen und die Ausbringung der Gesundheitskarte unterstützen?
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein will als Flächentestregion im ersten Quartal 2009 die elektronische Gesundheitskarte testen, obwohl ihre Vertreterversammlung am 29.11.2008 einen gegenteiligen Beschluss fasste.
Wie hat die KV Nordrhein die Beschlüsse ihrer Vertreterversammlung umzusetzen, die am 29. November forderte, Verhandlungen über eine Aussetzung des Rollouts der elektronischen Gesundheitskarte aufzunehmen?
Herr Präsident! Ein unrechtmäßiges Handeln des Vorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein ist aus unserer Sicht nicht zu erkennen.
Es ist auch nicht zu erkennen, dass der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung gegen die Beschlusslage der Vertreterversammlung verstößt.
Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass die elektronische Gesundheitskarte Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Krankenkasse, die neue lebenslange Versichertennummer, Geschlecht, Zuzahlungsstatus und das Bild des Versicherten, das Formular E 111, bekannt als Auslandskrankenschein, sowie weitere Funktionalitäten wie die Arzneimitteldokumentation, das Notfalldatengesetz, elektronische Rezepte usw. enthalten soll, frage ich Sie: Wie beurteilen Sie die Datensicherheit dessen, was da jetzt vorgesehen ist? Wir haben im Augenblick eine sehr heftige Debatte über Datensicherheit.
Da Sie das so positiv beantworten, wie Sie es gerade getan haben, dass er das alles darf und es gemacht werden soll, würde mich die Antwort schon sehr interessieren.
Es ist so, dass die elektronische Gesundheitskarte aufgrund einer bundesgesetzlichen Regelung eingeführt wird. Bundesrecht ist auch in Nordrhein-Westfalen einzuhalten. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat sich die Datenschutzsicherheit dieses neuen Systems natürlich angeguckt und es für unbedenklich erklärt.
Das heißt: Da das von Bundesseite so gesehen wird, schließen Sie sich dem nahtlos an. Dass es da möglicherweise Probleme gibt, wie man es in letzter Zeit an verschiedenen Stellen häufiger gesehen hat, ist für Sie kein Grund. Lassen Sie auch keine eigene Prüfung mehr durchführen, ob es in NRW so umgesetzt werden soll oder nicht?
Wenn Sie aber eine politische Wertung hören wollen: Ich persönlich bin der Meinung, dass die elektronische Gesundheitskarte einen erheblichen Technologieschub für die Gesundheitswirtschaft in Nordrhein-Westfalen bedeutet, den ich begrüße. Ich bin auch froh, dass diese Karte als Erstes großflächig im Bezirk Nordrhein eingeführt wird; denn dies wird dauerhaft dazu führen, dass wir in diesem Bereich über die modernste Technologie verfügen.
Vielen Dank. – Gibt es weitere Fragen? – Frau Steffens von den Grünen hat sich gemeldet. Bitte schön.
Herr Minister Laumann, stimmt es, dass bei dem jetzt stattfindenden Basis-Rollout die Daten nur auf der Versichertenkarte gespeichert werden und das von Herrn Sagel problematisierte Sicherheitsproblem, das öffentlich diskutiert wird, erst im nächsten Schritt kommen würde, nämlich bei der Freischaltung der zentralen Datenspeicherung, die im Moment aber sehr kritisch diskutiert wird und bei der gar nicht klar ist, ob dies in der bisher vorgesehenen Form passieren wird?
Sie haben das völlig korrekt dargestellt. Das heißt – ich sage es einmal auf Deutsch –, dass die neue elektronische Gesundheitskarte zunächst nicht sehr viel mehr kann als bisherige Karte. Man muss aber bei allem erst einmal anfangen. Die Entscheidung, dass der Bezirk Nordrhein vorne ist, bedeutet, dass die Ärzteschaft in Nordrhein immer mit den modernsten Geräten ausgestattet sein wird.
Ich hoffe, dass der zweite Schub, der uns aus meiner Sicht auch in Bezug auf die Medikamentensicherheit und viele andere Dinge – beispielsweise hätten wir durch ein gutes Informationssystem zwischen ambulantem und stationärem Bereich erhebliche Vorteile – nach vorne brächte, bald folgt.
Herr Minister, werden Sie eigene Erhebungen in Sachen Datensicherheit durchführen? Oder werden Sie das Ganze ungeprüft hinnehmen?