Protokoll der Sitzung vom 24.06.2009

Vielen Dank, Herr Minister. – Als nächster Fragesteller hat noch einmal Herr Abgeordneter Hilser das Wort. Bitte sehr.

Herr Minister, Sie haben ausgeführt, welche Bestandteile im Vertragswerk stehen, die beinhalten, dass parlamentarische Anfra

gen beantwortet werden können, und dass dazu das Einverständnis des Käufers vorliegt.

Vor diesem Hintergrund frage ich Sie, wie Sie mit Datum 24. September 2008 die Landtagspräsidentin anschreiben wie folgt anschreiben können? Hier ist die Einsichtnahme in die vertrauliche Akte gemeint. Ich zitiere:

Dies war möglich, nachdem der neue Eigentümer vorab sein Einverständnis signalisiert hat, der Landesregierung die Vorlage des Vertragswerks in einem Obleuteverfahren zu gestatten, das die Behandlung als geheime Verschlusssache sicherstellt.

Ich frage Sie: Warum haben Sie der Präsidentin nicht mitgeteilt, was Sie jetzt dem Parlament mitgeteilt haben, was das Vertragswerk regelt, sondern der Präsidentin mitgeteilt, es sei Ihnen jetzt gelungen, den Käufer zu überzeugen, dass Einsicht genommen werden kann? Sie haben also bewusst der Landtagspräsidentin eine Information vorenthalten.

(Beifall von CDU und GRÜNEN)

Herr Minister, bitte.

Nein. Vom Kollegen Wittke ist in der Aktuellen Viertelstunde am 11. November 2008 das Prozedere genau besprochen worden. Es ist angeführt worden, dass die Anwendung der Verschlusssachenordnung einen hohen Gemeinhaltungsgrad ermöglicht. Der ganze Vertrag ist nach wie vor geheim.

Parlamentarische Anfragen können beantwortet werden; aber auch dabei gilt – ich habe Ihnen das vorgetragen –: Die Parteien sind verpflichtet, die jeweils andere Partei vor der Offenlegung über den Inhalt sowie den Offenlegungsempfänger zu informieren und die Offenlegung auf das jeweils erforderliche Mindestmaß zu beschränken. So heißt es nun einmal in den Vereinbarungen. Parlamentarische Anfragen müssen nicht immer öffentlich beantwortet werden.

In Anlage 4 zur Geschäftsordnung des Landtags steht etwas über private Geheimnisse. Im Vertrag stehen Geschäftsgeheimnisse; das werden Sie sehr wahrscheinlich auch nicht dementieren.

(Britta Altenkamp [SPD]: Dementieren müssen Sie!)

Dort stehen alle Vorschriften. So ist alles gehandhabt worden, Herr Hilser.

Vielen Dank, Herr Minister. – Als nächster Fragesteller hat der Abgeordnete Kutschaty das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Minister, ich habe gerade gut zugehört. Sie haben eine Klausel des Vertrags zitiert, wonach es ein Recht des Verkäufers gibt, auch ohne Zustimmung des Käufers Inhalte zu veröffentlichen, wenn ein besonderes Veröffentlichungsinteresse des Verkäufers besteht. Meine Frage an die Landesregierung und die beiden beteiligten Ministerien lautet daher: Welche Überlegungen gab es denn im Bereich der Landesregierung, von dieser Klausel Gebrauch zu machen, um die Öffentlichkeit und das Parlament zu informieren?

Herr Minister, bitte.

Können Sie mir sagen, wo ich diese Klausel vorgelesen habe?

(Zuruf von Thomas Kutschaty [SPD])

Nein, das habe ich nicht vorgelesen.

(Vorsitz: Präsidentin Regina van Dinther)

Genau das, was Sie gerade gesagt haben, habe ich nicht vorgelesen.

(Christof Rasche [FDP]: Korrekt!)

Ganz einfach. Ich kann nicht ohne Genehmigung des Käufers irgendetwas offenlegen. Sie haben gerade das Gegenteil behauptet.

(Gisela Walsken [SPD]: Warum holen Sie die Genehmigung nicht ein?)

Als nächster Fragesteller ist Herr Kuschke dran.

Herr Minister, der Punkt ist nach wie vor nicht klar. Ich will es nicht noch einmal vorlesen, damit es nicht in einen Vorlesewettbewerb ausartet. Dies ist eine parlamentarische Veranstaltung; darüber sollten Sie sich auch im Klaren sein. Ich frage noch einmal: Sind Sie jetzt und in der Zukunft bereit, entsprechend der Ziffern 23.1 und 23.2 parlamentarische Anfragen entsprechend Ihrer Vereinbarung zu beantworten, ohne dass Sie vorher eine Genehmigung des Käufers einholen?

Herr Minister.

Ich weiß nicht, ob Sie alles aufgeschrieben haben, was ich hier vorgelesen habe. Ziffer 23.2 betrifft Pressemitteilungen, Herr Kuschke.

(Britta Altenkamp [SPD]: Sie haben 23.1 und 23.2 vorgelesen!)

Das ist etwas anderes. Dort steht:

Das gilt nicht, soweit solche Informationen öffentlich bekannt sind, Gegenstand von Anfragen aus dem parlamentarischen Raum sind oder …

Dann wird das wieder eingeschränkt. Vielleicht hat derjenige, der sich das angeschaut hat, nicht zu Ende gelesen oder sich nicht alles notiert.

(Britta Altenkamp [SPD]: Er durfte nichts no- tieren!)

Notiert werden, sollte, glaube ich, gar nichts.

Dort steht – ich kann es nur noch einmal wiederholen –:

Soweit ein Ausnahmefall gemäß dieser Erlaubnis, parlamentarische Anfragen zu beantworten, vorliegt, sind die Parteien verpflichtet, die jeweils andere Partei vor der Offenlegung zu informieren.

Sie haben mich gerade gefragt, ob ich bereit bin, das ohne das Plazet des Käufers zu machen. – Nein; ich habe eine andere Vereinbarung getroffen.

Herr Römer.

Herr Minister, weil Sie offensichtlich weiter darauf beharren, dass es eine Geheimhaltungspflicht gibt, frage ich Sie: Trifft es denn zu, dass der Vertrag – Sie haben ihn ja vor sich liegen – folgende Ziffer 23.1.1 enthält – ich zitiere –:

Vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 23.2 (Pressemitteilungen) verpflichten sich die Parteien gegenseitig, alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Vorbereitung, der Verhandlung und dem Abschluss dieses Vertrages über den Vertrag, die jeweils andere Partei und die mit ihr verbundenen Unternehmen erhalten haben, geheim zu halten. Dies gilt nicht, soweit solche Informationen öffentlich bekannt sind, Gegenstand von Anfragen aus dem parlamentarischen Raum sind oder deren Offenlegung gesetzlich bzw. aufgrund behördlicher Anordnung verlangt werden kann oder durch kapitalmarktrechtliche Regelungen vorgeschrieben sind.

Herr Minister.

Sie haben völlig korrekt vorgetragen. Das habe ich vorgelesen. Sie haben aber vergessen, dass nach den Ziffern – das liegt Ihnen offensichtlich ja alles vor – steht:

Soweit ein Ausnahmefall gemäß Ziffer 1 – also der Ziffer, die Sie gerade vorgelesen haben, zu Anfragen aus dem parlamentarischen Raum; das trage ich jetzt schon zum dritten Mal vor – vorliegt, sind die Parteien verpflichtet, die jeweils andere Partei

vor der Offenlegung über den Inhalt und den Offenlegungsempfänger zu informieren und die Offenlegung auf das jeweils erforderliche Mindestmaß zu beschränken.

Dann geht es noch weiter. Ich weiß nicht, ob Ihnen das auch vorliegt; dann werden Sie diese Einschränkung kennen und wissen, dass wir korrekt handeln.

Herr Wißen.

Herr Minister, wer hat denn die Einstufung als geheime Verschlusssache veranlasst: Sie oder Ihr damaliger Kollege Wittke?

Herr Minister.

Ich weiß nicht, welche Mitarbeiter mit dem Landtag gesprochen haben. Jedenfalls ist der Vertrag geheim, weil er Geschäftsgeheimnisse enthält. Es geht nicht um Anfragen aus dem parlamentarischen Raum, sondern um ein Vertragswerk, dass geheim zu halten ist. Das hatte ich Ihnen auch zu Beginn meiner Ausführungen vorgetragen. Geheime Verträge, die Geschäftsgeheimnisse enthalten, sind nach der Verschlusssachenordnung des Landtags zu behandeln. Es ist also alles völlig normal und korrekt.

(Zurufe)

Darin, dass der Vertrag nicht öffentlich ist, werden Sie doch sicherlich mit mir einig sein.