Ich habe in meinem Eingangsstatement mitgeteilt, dass die Federführung beim Justizministerium lag. Ferner habe ich darauf hingewiesen, wer alles an der Projektgruppe beteiligt war.
Ich frage Sie, ob es richtig ist, dass das EvKB und hier Herr Prof. Dr. Driessen in der Sitzung am 14. September, die Sie angesprochen haben, ausdrücklich festgestellt hat, dass ein Projektstart zum 1. November ohne die Befassung der Gremien, also hier des EvKB selber, nicht in Frage kommt.
Aus dem Protokoll der Sitzung vom 14. September, das mir vorliegt und den Beteiligten an dieser Sitzung – Herr Prof. Dr. Diessen war an der Sitzung beteiligt – übermittelt worden ist mit der Bitte, Änderungsbedarf bis zum 30. September anzumelden, ergibt sich ein solcher Hinweis nicht, und es ist auch kein Änderungsbedarf angemeldet worden.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Herr Kollege Kutschaty hat das Wort zu seiner zweiten und letzten Nachfrage. Bitte schön.
Frau Ministerin, welche Auswirkungen erwarten Sie durch das Scheitern in Bielefeld für die Betroffenen dort?
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass ich noch nicht davon ausgehe, dass das Projekt in Bielefeld endgültig gescheitert ist. Es gibt andere mögliche Standorte. Unser Ziel ist, sobald wir die ersten Erfahrungen – das Konzept des Projektes ist jetzt entwickelt – vorliegen haben, es möglichst flächendeckend in Nordrhein-Westfalen an mehreren Standorten einzubringen, denn der Opferschutz ist uns an allen Orten genauso wichtig.
Frau Ministerin, es geht ja darum, dass den betroffenen Führungsaufsichtsstellen, sowohl diejenige, die für Bielefeld zuständig ist, als auch diejenige, die für Langenfeld zuständig ist, Hilfestellung gegeben wird. Inwieweit sind die betroffenen Führungsaufsichtstellen im Vorfeld einbezogen worden?
An der Projektgruppe waren ein Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf, zwei Vertreter des Landgerichts in Köln und fünf Vertreter des Justizministeriums beteiligt. Den Beteiligten in den Gerichten und Staatsanwaltschaften ist das Ergebnis und das Projekt mit Erlass vom 15. Oktober bekanntgegeben worden.
Frau Ministerin, welche Auswirkungen erwarten Sie von einem Scheitern des Projekts auf dessen Durchführung an anderen Orten?
Ich bin zuversichtlich, dass die Orte, wenn sie, wie es in Langenfeld deutlich geworden ist, sicher sein können, dass es keinen Straftätertourismus gibt, dieses Projekt für ihre eigene Bevölkerung durchführen werden.
Frau Ministerin, in der Presse war zu lesen, dass der Oberbürgermeister von Bielefeld das Projekt aus Gründen der Sicherheit gestoppt habe. Können Sie dazu etwas erklären?
Herr Abgeordneter Giebels, ich bin davon überzeugt, dass dieses Projekt an jedem Ort, an dem es durchgeführt wird, für eine Erhöhung der Sicherheit sorgen wird, weil es darum geht, entlassene Straftäter, die behandlungsbedürftig sind, zu behandeln, und zwar in jeder Stadt, an dem Ort, an dem sie wohnen und arbeiten.
Vielleicht ist es wichtig, auch das zu wissen: In den ersten Monaten soll noch nicht einmal eine Reise zu der ambulanten Stelle stattfinden, sondern sie sollen zu Hause aufgesucht werden. Deswegen lassen Sie uns das jetzt erst einmal sehen. Ich bin zuversichtlich. Das ist eine gute Sache, und es wird sich auch durchsetzen lassen, da es eine gute Sache ist.
Frau Ministerin, sind Sie als Mitglied der Landesregierung eigentlich bereit, die Erfahrungen, die dieses Haus und die Landesregierung, sowohl diese als auch die Vorgängerregierung, bei der Errichtung neuer forensischer Kliniken gemacht haben – den Widerstand, die Fragen und die Ängste der Bevölkerung – aufzunehmen und anzuerkennen, dass forensische Fachambulanzen, um die es hier geht, vor Ort, also in Langenfeld und in Bielefeld, überhaupt nur in einem dialogischen Verfahren umgesetzt werden können?
Das, was Sie nachträglich, nach der Veröffentlichung Ihrer Presseerklärung, in Langenfeld und auch heute erklärt haben: Wäre es nicht sinnvoller gewesen, diesen Prozess aufgrund der Erfahrungen, die ich eben angesprochen habe, vorher zu organisieren, statt im Rahmen einer vorschnellen, mit den Trägern nicht abgestimmten öffentlichen Bekanntgabe zu agieren? Sind Sie bereit – vonseiten Ihres Ministeriums und Sie in Person –, diesen Lernprozess aufzunehmen?
Sehr geehrte Frau Ministerin, welche Rückwirkungen werden auf die Akzeptanz von Fachambulanzen für entlassene Strafgefangene durch die Bevölkerung angesichts der mangelhaften Beteiligung der Kommunen in den vorliegenden Fällen erwartet?
Diese Frage habe ich nicht ganz durchschauen können. Ich bin zuversichtlich, dass wir im Zusammenwirken mit den Verantwortlichen vor Ort Fachambulanzen einrichten und deutlich machen werden, dass dies im Sinne von Opferschutz und Erhöhung der Sicherheit der Bevölkerung wirkt.
Frau Ministerin, Sie haben in der Pressemitteilung von Sexualstraftätern gesprochen. Welche weiteren Deliktgruppen sind denn betroffen?
Es sind alle Deliktgruppen quer durch das Strafgesetzbuch betroffen: vom Einbruchsdiebstahl über Brandstiftung bis zu Körperverletzungsdelikten.
Frau Ministerin, da meine Frage bei Ihnen offensichtlich nicht angekommen ist, versuche ich es noch einmal. Sie haben gesagt, Sie seien zuversichtlich, dass Sie das geregelt bekommen. Wie werden die beteiligten Kommunen denn von Ihnen vorbereitet?
der Kollegin Beer wird schriftlich beantwortet. (Siehe Anlage 1) Die Kollegin kann leider nicht mehr anwesend sein kann.
Laut Presseberichten soll der finanziell schwer angeschlagene Bundesligist FC Schalke 04 aus Gelsenkirchen öffentliches Geld zur Bewältigung seiner Krise erhalten. So soll die Gesellschaft für Energie und Wirtschaft (GEW), eine 100-prozentige Tochter der Stadt Gelsenkirchen, für 15 Millionen € Anteile an der Stadionbesitzgesellschaft erwerben. Die Besitzgesellschaft ist wiederum eine Tochter des FC Schalke, die zusätzlich ein GEW-Darlehen von 10,5 Millionen € erhält. Insgesamt sollen also 25,5 Millionen € frisches Geld von der öffentlichen Hand an den Fußballclub fließen.
Hält die Landesregierung es für einen akzeptablen Vorgang, dass die GEW in Gelsenkirchen mit 15 Millionen € Anteile an einem Stadion übernimmt und der Stadionbesitzgesellschaft ein Darlehen in Höhe von 10,5 Millionen € gewährt, anstatt entsprechende Summen in den Stadthaushalt von Gelsenkirchen zu überweisen?
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Becker! Die unmittelbar zuständige kommunale Aufsichtsbehörde für die Stadt Gelsenkirchen ist die Bezirksregierung Münster. Diese hat zu beurteilen, ob das Vorhaben der Stadt Gelsenkirchen unter gemeindewirtschaftsrechtlichen Aspekten in Ordnung ist oder nicht. So wird sie es auch auf der Basis von Anzeigen bzw. Mittei