Wir sehen, dass auch mitteleuropäische Migranten zur Schulgemeinde gehören. Wir schätzen die Ergebnisse der engagierten pädagogischen Arbeit dort, machen aber auch darauf aufmerksam, dass die Gemeinschaftsgrundschule offensichtlich der Regelfall ist. Dabei brauche ich gar nicht an die Diskussion im Rat der Stadt Rheine von 1968 zu erinnern.
Ja, 1968 war bekanntlich die Umstellung, Herr Witzel. Sie sind vielleicht etwas jünger. Beides ist in Ordnung.
Vorhandene Probleme verschweigen wir allerdings nicht. Es gibt das allgemeine Schulleitungsproblem, Frau Sommer. Es muss etwas getan werden, damit die Schulleitung an Grundschulen – nicht nur an Bekenntnisgrundschulen – wieder attraktiver wird.
Es gibt natürlich auch ein spezielles Bekenntnisschulleiterproblem; das muss man schlichtweg sehen. Dies führt in der Fläche – das kann man nachweisen – zu Umwandlungsanträgen nicht der Grünen, sondern der Eltern, weil sie endlich eine Schulleitung haben wollen.
Man kann nur ganz deutlich sagen: Hier sind die Bistümer gefragt. Ich gestatte mir einen Hinweis auf die ansonsten gute Zusammenarbeit in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen: Vielleicht kann man das auch für Schulleitungen an katholischen Bekenntnisschulen fruchtbar machen.
Wir gehen davon aus – das ist ein anderes Problem –, dass Art. 13 der Landesverfassung – wenn der Weg ansonsten unzumutbar ist – im Ergebnis keine Probleme macht, auch wenn wir von solchen wissen. Die Ergebnisse waren bisher zufriedenstellend.
Es gibt den Wunsch nach einer gewissen Öffnung – Frau Pieper-von Heiden hat das vorhin mit den Populationen an den Bekenntnisgrundschulen dargestellt und einen Durchschnittswert genannt –, dem aber nicht breit in der Fläche entsprochen wird. In einem gewissen Rahmen gibt es hier noch Handlungsbedarf. Den Wunsch sehen wir auf jeden Fall positiv.
Ich spreche kurz zwei weitere Aspekte an: Die verfassungsmäßige Gliederung der Volksschule als Grund- und Hauptschule – wir sprechen von der Gemeinschafts- und der Bekenntnisgrundschule – hat allerdings das Problem, dass es im Bereich der
Gemeinschaftsgrundschulen zuweilen einen hohen Migrationsanteil aus der europäischen Peripherie gibt. In diesem Zusammenhang – das ist für uns ausgesprochen wichtig – sind sprachfördernde sowie psychosoziale Angebote, die unterrichtsergänzend wirken, ausnehmend wichtig.
Ich will noch etwas zum hohen Migrationsanteil sagen – dabei komme ich auf eine Rede von Herrn Witzel gestern in diesem Hause zurück –: Er ist zum Teil deshalb sehr hoch, weil die Schulbezirksgrenzen von Ihnen aufgehoben worden sind – das muss man ganz deutlich sagen –;
denn die mobile angestammte Bevölkerung geht häufig, Beispiel: Herne-Horsthausen. Das können Sie verifizieren, Herr Witzel. Die Migrationsbevölkerung bleibt häufig.
Das kann man so sagen. Ich will es etwas anders formulieren: Die These des neoliberalen Kollegen – ich habe Sie gerade angesprochen, Herr Witzel – von der sogenannten integrativen Wirkung der Auflösung der Grundschulbezirke wird durch die Wirklichkeit falsifiziert.
Das, was Sie gesagt haben, ist ein Witz. Das sind 95 % Ideologie, was Sie anderen immer gerne vorwerfen nach dem Motto: Den Balken im eigenen Auge sehe ich nicht, aber den Splitter bei den anderen schon. Das ist Ideologie pur.
Es bleibt also dabei: Es gibt auch für uns eine Zukunft der Bekenntnisgrundschulen. Sie sind ein anerkannter Teil der Schullandschaft in NRW. Zumindest der in Teilen von Schwarz-Gelb – ich sage ganz bewusst: in Teilen – gesehene Kulturkampf findet nicht statt, allenfalls in manchen Köpfen. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich muss zu Beginn gestehen, dass ich die Formulierungen zur Beantragung der Aktuellen Stunde etwas putzig finde. Eine Formulierung wie „Elternrechte respektieren“ kommt gerade von den beiden Parteien, die die Elternrechte in Bezug auf das Thema Schule massiv beschnitten und die Schulen mit Zwangsmaßnahmen überzogen haben.
Ich darf an dieser Stelle noch einmal daran erinnern: Verwehren des Elternrechts auf die Wahl der weiterführenden Schule; Zwangszuweisung zu Schulformen nach dem Prognoseunterricht; Blockade der Umsetzung des Rechts der Kinder – ausgeübt durch die Wahl des Förderorts durch die Eltern – auf eine inklusive Beschulung durch die FDP, die Kinder weiterhin zwangsweise einer Sonderschule zuführen will;
Zwangsschulzeitverkürzung in der Sek. I an Gymnasien; Verweigerung des Wahlrechts für die Eltern zwischen „G8“ oder „G9“;
Aufheben der Drittelparität in der Schulkonferenz und damit massives Beschneiden der Eltern- und Schülermitwirkungen in der Schule;
Zwang zu Kopfnoten unter anderem auch an Schulen in kirchlicher Trägerschaft. Wahrlich: Scheinheiliger kann eine schwarz-gelbe Formulierung gar nicht sein als in der Kopfnote zu dieser Aktuellen Stunde.
Jetzt suche ich nach Motiven für diese Aktuelle Stunde. Nun, bei der FDP ist das einfach: Herr Papke versucht sich als kleiner WesterwellenImitator, indem er sich ein bisschen aufplustert. Die CDU hat – wie wir am 09.03. in der „Westfalenpost“ lesen konnten – ein Problem. Dort stand nämlich in einer Überschrift:
Gesucht wird das „C“ im Leitantrag für den CDU-Parteitag Delegierte vermissen die Berufung auf das „christliche Menschenbild“
Wo ist denn da das Leitbild gewesen? Auch bei dieser Debatte hier kann man das leider so nicht herstellen.
Ich bin aber den beiden antragstellenden Fraktionen natürlich überaus dankbar für die Gelegenheit, die Programmbeschlüsse der Grünen in Nordrhein-Westfalen ganz frisch vorstellen zu können. Gerade der bildungspolitische Programmteil, der den Titel „Kluges NRW“ trägt, zeigt, in welcher Werteorientierung wir handeln, dass wir in der Lage sind, den gelben Spaltpilz, den Sie in diese Gesellschaft pflanzen wollen, zu überwinden und
So heißt es auch in unserem Programm: Religiösweltanschaulicher Pluralität Rechnung tragen. Es wird in einer pluralistischen und multikulturellen Gesellschaft immer bedeutsamer, sich der eigenen Tradition zu vergewissern und Kenntnis anderer zu erlangen. Daher wollen wir, wir Grünen, in allen Schulstufen ergänzend einen Unterricht anbieten, der Schülerinnen und Schülern Kenntnisse über Religionen, Weltanschauungen und Ethik vermittelt. So bekommen sie Hilfen zu ihrer eigenen Lebensgestaltung, können eigene Maßstäbe entwickeln, um Religion und Weltanschauung zu beurteilen.
Das Recht von Schülerinnen und Schülern auf Erteilung von konfessionellem Religionsunterricht bleibt davon natürlich unberührt, genauso wie der Verfassungsrang von Bekenntnisschulen unberührt bleibt.
Das sagen wir Grünen, meine sehr geehrten Damen und Herren, weil wir den Wertediskurs wollen, und zwar auch für die Kinder, die nicht am Religionsunterricht in der Schule teilnehmen. Darüber hinaus wollen wir einen breiten gesellschaftlichen Diskurs über die Weiterentwicklung und die Zukunft des Religionsunterrichtes insgesamt mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften in NRW initiieren. Diesen Dialog wollen wir – wie wir Grünen das immer machen – gemeinsam mit allen führen, die es angeht, selbstverständlich auch mit den Kirchen, wie wir das schon seit Langem tun.