Herr Minister Linssen, habe ich Sie gerade richtig verstanden, dass Sie in einer Fragestunde des Parlaments die Rechte des Parlaments infrage stellen, Sie um Auskunft zu bitten über das, was Regierungshandeln in diesem Fall betrifft?
Es gibt sicherlich, Frau Kollegin Kraft, auch Grenzen. Ich muss Ihnen doch nicht über irgendwelche Besprechungen im Kabinett oder am Rande des Kabinetts Auskunft geben.
Herr Minister Linssen, ist im Kabinett über die Ergebnisse der Innenministerkonferenz berichtet worden?
Nein. Über die Ergebnisse der Innenministerkonferenz ist wie über die Ergebnisse der letzten Finanzministerkonferenz oder anderer Konferenzen bisher nicht berichtet worden. Das ist eigentlich nur notwendig, wenn Sachverhalte dann weiter befördert
Herr Minister Linssen, Sie sagten gerade, nur für den Fall, dass eine abgestimmte Meinung erforderlich ist, sei im Kabinett zu berichten. Halten Sie als Finanzminister zu jenem Sachverhalt, der Ihnen jetzt mehrfach vorgetragen worden ist, eine abgestimmte Meinung der Landesregierung für erforderlich, ja oder nein?
Dies ist sicherlich ein politischer Punkt, über den man sich im Kabinett zu gegebener Zeit unterhalten wird.
Können Sie Ihre Formulierung „zu gegebener Zeit“ konkretisieren und erläutern, ob das bei Ihnen Zeiträume sind, die in der Nachlauffrist der laufenden Ziel-2-Periode zu finden sind, oder ob das noch in der Hauptfrist sein sollte, also noch in diesem Jahr, vielleicht sogar noch in diesem Monat? Können Sie bitte sagen, was aus Ihrer Sicht ein angemessener Zeitpunkt wäre?
Ich habe zwar noch eine Wortmeldung des Kollegen Eumann. Da er aber bereits zwei Fragen gestellt hat, kann ich sie nicht zulassen.
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, Herr Minister, haben Sie keine Vorstellungen, wann das im Kabinett zum Thema gemacht werden soll.
Herr Minister Linssen, warum eiern Sie bei diesem relativ sachlich diskutierbaren Punkt eigentlich so herum?
Vielen Dank, Herr Minister. Das wird vom Parlament in seiner Gesamtheit lobend entgegengenommen. Dafür haben Sie jetzt auch das Wort.
Herr Kollege Vesper, wenn Sie meiner Antwort richtig zugehört haben, dann haben Sie mitbekommen, dass ich sehr präzise auf die direkten Fragen des Kollegen geantwortet habe. Dass ich nicht zu jedem Sachverhalt bei Weiterungen in einer solchen Fragestunde Stellung nehme, werden Sie verstehen. Das haben Sie früher auch nicht anders gehandhabt.
Herr Finanzminister, Sie haben mit „wenn Sie richtig zugehört haben“ begonnen. Wenn ich richtig zugehört habe, dann ist es schon so, wie Herr Kollege Vesper es beschreibt, dass Sie hier nämlich rumeiern. Wenn ich richtig zugehört habe, würde ich das so interpretieren, dass Sie über das Ergebnis, das dort herausgekommen ist, stinksauer sind, aber nicht wissen, wie Sie im Kabinett im Moment ordentlich miteinander kommunizieren sollen, um zu einer einheitlichen Auffassung zu gelangen. Ist das eine richtige Interpretation?
Nein, Herr Kollege Eiskirch, das ist eine falsche Interpretation. Sie versuchen ganz bewusst, eine Interpretation zu finden, die Ihnen vielleicht passen könnte.
Wenn Sie sich erinnern, habe ich eine auch juristisch sehr schwierige Materie vorgetragen, die, wenn sie einer Lösung zugeführt werden muss, vermutlich so viel politische Implikationen hat, dass man versuchen muss, das politisch Gewollte mit dem rechtlich Möglichen in Übereinstimmung zu bringen.
Das ist eine sehr komplizierte Geschichte gerade bei der doch sehr unsicheren Rechtsprechung, wie wir sie im Moment haben, sodass Sie sicherlich viel Verständnis dafür aufbringen, dass ich Ihnen heute nicht noch dezidierter dazu Auskunft geben kann, obwohl das sonst mein Stil ist, wie Sie wissen.
Herr Minister Wolf, Sie haben auch sehr aufmerksam der Antwort des Finanzministers zugehört. Was denken Sie eigentlich über diesen Vorgang?